Letters patent of Emperor Charles V, creating Lorentz Landsperger "Teütsch land" Herald to the Emperor (1541). (In German.)
About the text
The following text is taken from the text version of Landsperger, Lorentz,
Churfürsten, Fürsten, Gaistlich und weltlich, Graffen, Freyen Herrn, Rittern und Edelleut ..., so ...
auf dem Reychstag zu Regenspurg gewesen seind ... Jar M. D. XLI. Item ... und des Ernholts Priuilegium,
Augsburg: Heinrich Steyner, 1541,
Sig. D iiij +3p. - next page. (Google Books.)
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The text
WJr Karl der Fünfft vō Gots gnadē
Roͤmischer Kaiser zuͦ alllen zeytten merer des
Reichs / iñ Germaniē / zuͦ Hispaniē / baider Sicilien /
Jherusalem / Hungern Dalmatiē / Croatien &c.
Kunig / Ertzhertzog zuͦ Osterreich /
Hertzog zuͦ Burgundi &c Grafe zuͦ Hapspurg
Flandern vnd Thiroll &c. Bekeñen offentlichē
mit disem Brieff / vnd thuͦ kunth aller menigklich / als wylent vnser
vorfarn am Reich / Roͤmischer Kaiser vnd Kunig loͤblicher gedaͤchtnus /
biß auff vns Erbar verstendig vnd geschickt personen
zuͦ Ernholden gehabt vñ gebraucht / die den stand des Adels vñder
wappen genossen / so auß erbarkait / tugent guͦtten wercken
vñ thaten herfliessen / vnderhalten vnd andere reytzen vnd bewegen /
sich der selbenn staͤnd auch wirdig vnd thaylhafftig zuͦ machen /
vnd daran sein das die ehr vnd zierd des Adels nit verletzt
sonder gemehret / vnd die laster vñ mißbreüch außgereütert werden /
vñ dañ vns als Roͤmischen Kaiser gebürt vnd zuͦ stehet / wie
wir auch selbs auß gepornē gemuͤt zuͦ thuͦn genaigt sein / Alles das
so dēstandt des Adels vn̄ wappens genossen zuͦ lob vnd eer vnser
K. Maie. pflantzet fürzuͦnemen / dz wir demnach guͤtlich angesehē
vñ betracht die erbarkait / erfarenhait / vñ geschicklich[k?]ait / darinn
wir vnsern vñ des liebē getrewen Lorentz Landsperger genañt
Teütsch lãd erkeñen / auch die angenemē getrewē vñ nutzlicē diēst
so er vns vnd dē Hailigen Reich bißher iñ manigfeltige wege gethon
vnd erzaigt hat / vñ darum̄ mit wolbedachtē müt / auch zeitlichem
Rath / vnd rechter wissen / auch anß eigner bewegnuß / den
genañten Lorentz Landsperger zuͦ vnserm Kayserlichen Ernholden
auffgenom̄en vnd verordnet / vnd jm den nam̄en Teütchlãd
geschoͤpfft vnd gegeben haben / niemandt auffschoͤpffen vnd gebē
auch von Roͤ. K. macht wissentlich / iñ krafft diß brieffs / vnd meynen /
setzen vnd woͤllen / das derselb Lorentz Landsperger nu hin
für vnser Kaiserlicher Erenholdt Teütsch land sein / vnnd vonn
menigklich darfür geneñt / geeret / geacht / vnd gehalten werden /
Auch all vnnd jegklich gnade / Freyhait / Eher / wirde / vorthayl
vnd gerechtigkait / haben / sich der frewen / gebrauchen vnd geniessen
soll vand mag / die andere vnsere Kaiserlich Erenholden habē
vnd gebrauchen / von recht oder gewonheit / von aller menigklich
vnuerhindert / Der genañt Lorentz Landsperger / hat vns auch
darauff gewonlich gelübd vnd eyd gethon / Sollichem sampt getreüwlich
vor zuͦ sein vnnd auß zuͦ warten / wie sich gebürt vngeferlich.
Vnd gebietten darauff allen vnd yegklichenn Churfürsten /
Fürsten / Gaistlichen vnnd weltlichenn Prelaten / Graffenn [/?]
Freiē / Herrn / Rittern / Knechten / Hauptleütten / Landtuogten /
Vitzdomben / Vogtē / Pflegern / Verwesern / Schultheissen / Burgermaistern /
Richtern / Raͤthē / Burgern vñ gmeinden / vñsonst
allen vnd des Reichs vnderthanen / vnd getreüwen / iñ was wür
denstats oder wesens / die sein / Ernstlich mit disem brieff / vnnd
woͤllen das sie den gedachten Lorentz Landsperger / nun fürbas
hin für vnsern Kaiserlichen Ernholdt / Teütschlandt haissenn /
neñnen / eeren / achten vnd halten / Jne auch aller vñ yegklicher vor
geschribnen gnaden / freihaiten / eeren / würden / vorthail vnd gerechtigkaiten
gebrauchen / gniessen / vnd gentzlich dabey bleiben
lassen / vnnd jme der nicht entziehen oder verhalten / sonder jhm
allzeit auff sein anlangen hilfflich vnd fürderlich sein / jm auch so
offt die notturfft erfordert / gelait oder schaffen gelait zuͦ werden
vnd hie wider nit thuͦn noch des yemans andern zuͦthuͦn gestaten
iñ kain weiß / als lieb einem yegklichen sey vnser vnnd des Reichs
schwer vngnad vnnd straff zuͦuermeidenn / daran thuͦn sy vnser
ernstlich mainung / vnd sonder guͦt gefallen / mit vrkund diß briefes
besigelt / mit vnserm Kayserlichen anhangenden jnsigel. Geben
inn vnser vnd des Reichs Statt Regenspurg / am sybenden
tag des Monats Maÿ / nach Christi vnsers liben Herrn geburt /
Fünnfzehen hundert vnd im̄ ein vnd viertzigsten / vnsers Kaisertumbs
im̄ ain vnd zwantzigsten / vnd vnserer Reich im̄ sechs
vnd zwaintzigsten jaren. [vnsers Kaiserthumbs ... vnd vnserer Reich ..., what do these mean?]
Vt Palatinus.
Carolus.
Vt Naues.
Ad mandatum Cæsreæ & Catholice
Maiestatis. proprium.
Obernburger.
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