Publications made by the Imperial Heralds, of the Imperial Ban against Electors of Cologne and of Bavaria (1706)
The texts
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Num. II.
Wien / den 29. Apr.
1706.
Relation, wie der Actus Declarationis,
in Bannum & Rebannum, in die Acht
und Ober-Acht der beeden Churfuersten / vorgangen
und erfolget ist.
HEute ist die wuerckliche Declaration derer
Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern /
Joseph Clemens und Maximilian Emanuels
/ in des Heil. Roem. Reichs Bann / mit
folgenden Solennitaeten vor sich gangen. Nach
11. Uhren fuhr der Reichs-Vice-Cantzler Graf
von Schoenborn / in einer Carosse von 6. Pferden
bespannet / und von 6. Kayserl. Hatschiern
begleitet nach Hof. Ihro Kayserl. Majestaet
kamen mittags um 1. Uhr in den Ritter-Saal /
und setzen Sich auf dero drey Staffel erhoeheten
Thron / unter seinen Baldachin / das Zimmer und
der Thron waren / wegen der noch wehrenden
Trauer / mit schwartzen Tuch bekleidet / zu Ihrer
rechten stelleten sich die Hof-Aempter / nemlich
der Ober-Hof-Marschall Graf von Waldstein
/ mit dem blossen Schwerdt / neben ihme der
Hatschier-Hauptmann Graf von Mardenitz
/ und bey diesem der Kayserliche Obrist-Hofmeister
/ und erst geheimter Raht Fuerst von
Salm / zur lincken / der Obrist-Caemmerer Graf
von Trautssohn, vor demselben der Reichs-Vice
Cantzler Graf von Schoenborn / und zur
Seiten / unter der Estratte der Reichs-Hof-Raht
und geheimter Reichs-Secretarius von
Consbruch / an beeden Ecken der Buehne / stunden
zwey Reichs-Herolden in ihren gewoehnlichen
Habit / worauf hinten und vorn der Kayserliche
Adler gestickt war, die Huete auf den Kopff / und
duenne Herolds-Staebe in der Hand haltend /
Ihro Kayserl. Majestaet so bedecket waren /
winckten dem Reichs-Vice-Cantzler / welcher mit
einer gedoppelten Spanischen Reverentz sich herzu
nahete / und vor dem Thron nieder kniend / von
Ihro den allergnaedigsten Befehl / gleichwie bey
Beloehnungen / und Land-Tags-Propositionen
zu geschehen pfleget / und wenig Worte empfieng /
in welchen Terminis er seinen Vortrag zu thun
haette. Ermelter Reichs-Vice-Cantzler tratte
Darauf nach einer wiederholten Reverentz / wieder
an seinem Ort / und explicirte sich ohngefehr auf
folgende Weiß. Die Roem. Kayserl. auch zu
Hungarn und Boehmen Koenigl. Majestaet /
Ihr allergnaedigster Kayser und Herr haetten
sich entschlossen / auf Ihren sonst gewoehnlichen
Gnaden-Thron vor dißmaht Ihr Kayserliches
Ober-Richterliches Ampt zu exerciren und
zu verrichten / allermassen bekannt / welcher gestalten
die bißherige Chur-Fuersten zu Coelln und
Bayern / Joseph Clemens und Maximilian
Emanuel / sich an Ihro Kayserl. Majestaet
und dem Reich des Teutfchen Vatterlandes
mit Untreu Verraetherey / und allerhand
Frevel-Thaten dergestalten groeblich vergriffen
haetten / daß sie sich nicht gescheuet / auf eine Ehr /
Pflicht / und ihres eigenen Teutschen Bluts /
vergessene Weiß / mit dei Cron Franckreich /
als einen fast erblichen und declarirten
Feind des Reichs / in Buendnuß einzulassen / diesen
in das Herz von Teutschland einzufuehren /
dero Mit-Staende zu bekriegen / und unzehlichen
Schaden und Unheil / mit Vergiessung vieler unschuldigen
Christen-Bluts anzustifften / auch von
ihrem boesem Vorhaben / weder durch guetliche Ermahnungen
und Anerbiethungen grosser Vortheil /
so von Ihro Kayserlichen Majestaet und
Dero Alliirten ihnen beschehen / noch durch Bedrohung
wohlverdienter Strasen / wieder herbey /
und auf den guten Weg gezogen werden koennen /
vielmehr dieselbe in ihrem hartnaeckigten Sinn unverruckt
beharreten. Es erachteten Ihro Kayserliche
Majestaet / demnach aus tragender
Kayserlicher vollkommenen Macht und Gewalt /
sich verbunden / nicht allein nach Anweissung der
alten Koenischen Rechten talem te Judico qualem
te ore & facto tuo declarasti, sondern auch nach
Innhalt der guldenen Bull / des Land Friedens
und uebrigen allgemeinen Reichs-Satzungen
/ insonderheit der Wahl-Capitulation, das
Urtheil auszusprechen / und ergehen zu lassen / welches
beede Chur-Fuersten / vor laengstens verdienet
gehabt / Seine Kayserl. Majestet aber / aus
blosser / dem Hauß Oesterreich angebohrner
Clemenz und Guete / biß jetzo verschoben haetten.
Er referirte sich deßhalber auf den Innhalt beeder
Kayserl. Urtheil selbst / und befohle dem
von Consbruch / selbige laut abzulesen / dieser trat
hierauf hervor / bliebe aber vor der Estatte stehend
/ und lase nach einer gemachten Spanischen
Reverentz die Urtheile von Wort zu Wort laut
ab / nach geschehener solcher / continuirte der
Reichs-Vice-Cantzler seine Rede dahin / daß /
weilen beede gewesene Chur-Fuersten zu Coelln
und Bayern / durch diese Urtheile in die respectivè
Privations-Acht und Ober-Acht erklaeret
/ aller ihrer Lande/ Regalien und Dignitaeten
entsetzet / mithin aus der Zahl der getreuen
Chur-Fuersten und Staende des Reichs ausgeschlossen
und verstossen worden / Ihro
Kayserl. Majestaet ferner auch nicht wolten
daß von deren Gedaechtnuß bey Ihrem Archiv
etwas uebrig bleiben sollte / dannenhero auch die
Chur Lehen-Briefe von Ihro Kayserlichen
Majestet wuerden cassirt und zernichtet werden /
befehlen demnach dero allergehorsamste Reichs-Herolden
allergnaedigst selbige ferners zu zerstuecken
/ und die Stuecke in die freye Lufft zu werffen /
damit / gleichwie solche Stuecke als dann durch den
Wind zerstreuet / herunter flatternd zernichtet
wuerden / also Ihre Namen und Gedaechtnuß
gantz vernichtet werden solten / der Reiches-Vice
Cantzler ueberreichet zu gleicher Zeit Ihro
Kayserl. Majestaet die Coelln- und Chur
Bayerische Lehen-Briefe in Copia authentica,
welche Ihro Majestaet / und zwar jeden / mitten
von einander rissen / und vor Sich auf die Erden
warffen / worauf beede Reichs-Herolden mit
bedecktem Haupt auf die Buehne tratten / dann
sich auf die Knie setzen / die aufgehobene Stuecke
zerrissen / damit zu dem nechsten Fenster Ihro
Kayserl. Majestaet Throns giengen / noch vielmehr
kleine Stuecke darvon machten / und dieselbe
hinunter in den Burggraben warffen. Der
Reichs-Vice-Cantzler that nach diesem noch
hinzu / es seyen nunmehro beede Chur-Fuersten
zu Coelln und Bayern / die respectivè Privations-Acht-
und Ober-Acht vollzogen / jedoch
mit dem Unterscheid / daß der erstere / als Joseph
Clementz / als Geistlicher / seiner weltlichen / von
Ihro Kayserl. Majestaet und dem Reich gehabten
Lehen / Regalien / Privilegien und Gerechtigkeiten
/ privirt / des andern unglueckseeliger
Leib aber / nebst solcher Privation jedermaenniglichen
frey gelassen worden / daß sich zwar niemand
an den ersten weiter solle vergreiffen / wohl aber
an den letztern / jeder ohne Straf / verfreveln koennen
/ wormit sich dieser Actus in so weit geendiget /
und Ihro Kayserl. Majestaet mit vorgehenden
Hof-Aemptern sich wieder nach dero Retirade
verfuegten / die beede Herolden aber setzeten sich
unter dem Thor der innern Burg bey der Wacht
zu Pferd / und ritten auf den aeussern-Burg-Platz /
allwo sie von sechs Hatschiern begleidet / mit
Trompeten- und Paucken-Schall von 12.
Kaysarlichen Trompetern und 4. baar Paucken /
das Volck zusammen beruffen / und mitten auf
den Platz gegen die Kayserlichen Zimmer / allwo
beede Kayserl. Majeftaet gleichwie an anderer
Seite die perwittibte Kayserliche Frau Ertz-Herzogin
sich im Fenster sehen lieffen / beede Patenta,
eines nach dem andern laut ablasen / welche Ablesung
sie an zweyen andern Orten der Statt / nemlich
auf den Graben und im Neuenmarck /
widerhohlten;
[The following text is taken from the text version of Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707, p.639. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose. S.U.]
Num. V.
Copia Kayserl. Relcripti an die
Stadt Regensburg / in Puncto der allda
zu publicirenden Achts-Erklaerung.
Joseph &c. &c.
Ehrsame / liebe Getreue &c. Nachdem Wie
Unsere wider die bißherige Churfuersten /
zu Coelln und Bayern / Joseph Clemens und
Maximilian Emanuel / erlassene gerechteste
Erklaer- und Verordnungen in Unserer und des
Reichs Stadt Regensburg / durch Unseren
Reichs-Herolden / Adrian Pecquerau, welchen
Wir zu dem Ende dahin abschicken / oeffentlich verkuenden
und publiciren zu lassen entschlossen. So
ergehet an Euch hiemit Unser gnaedigstes Begehren
/ daß Ihr ihm hierunter nicht allein in geringsten
nicht hinderlich seyn / sondern ihm auch zu gebuehricher
Vollbringung seines obhabenden Befehls
willfaehrig an Hand gehen wollet / wie Ihr
von Unserem alldortigen Principal-Commissario,
dem Hn. Cardinal von Lamberg / des mehrern
vernehmen werdet. Dessen Uns gnaedigst versehende
verbleiben Euch mit Kayserl. Gnaden gewogen.
Geben in Unserere Stadt Wien / den
30. April / 1706. Unserer Reichs &c. &c.
Joseph.
Vt, Frid. Carl / Graf von Schoenborn.
Ad Mandat. S. C. Maj. proprium.
C. F. Consbruch.
[The following text is taken from the text version of Hist. Remarques, 1706, p.151. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose. S.U.]
Deutschland.
Regenspurg. Den 11. Maji um 10. Uhr wurden alhier die Achts-Patenta
wieder die beyden Churfurften von Coeln und Bayern / durch den Kaeyserilichen
deswegen hieher geschickten Herold / Hrn. Adrian Bergberau [ dessen Habit in
einem langen schwartzen Talar, und in Form eines Meßgewands darueber gehaengten
Stueck gelben Sammet / auf welchem hinten und forn ein grosser Kayserl.
Adler gestickt / bestanden; der Hut war mit etner schwartzen und gelben Feder
gezieret / und in der Hand hatte er einen silbernen Scepter / auf dessen Spitze ein
doppelter Adler stund ] solenniter unter Trompeten- und Paucken-Schall publiciret
/ dabey der Herold zwischen zweyen Kayserlichen Carabinirers durch die
Stadt geritten / und vier Trompeter vor ihnen / nebst einer klieinen Escorte von
hiesiger Stadt Guarnison. Ein gleiches / wie man nachgehends erfahren / ist
zu Muenchen / Coeln und Bonn / wie auch bey allen Regimentern der am Ober-Rhein
stehenden Armee geschehen. Von hiesigem Thum-Stiffe soll der Herr
Cardinal von Lamberg 2. Trompeter zu besagter Publication begehret / auch dabey
verlanger haben / daß das Stiffe sorhane Patenta gleichfals affigiren lassen
moechre / welches aber beydes abgeschlagen worden. ... (In next page there is a mention to the ceremony at Wien, 29 Apr.)
[The following text is transcribed from Recueil des gazettes, 1707, N. 23, p.273. I believe my transcription is well done. There may, however, be errata. Please consult printed version for academic purpose. S.U.]
De Strasbourg, le 17 May 1706.
... Les lettres
de Ratisbone, portent que les Herauts d'Armes que l'Empereur
avoit envoyez de Vienne, y avoient le 11, fait la
Publication du Ban de l'Empire contre les Electeurs de
Cologne, & de Baviere : que comme cette procedure est
tout à fait irreguliere, & contraire aux Constitutions de
l'Empire, les Députez de la Diete, & particulierement
ceux des Princes en murmuroient hautement, & qu'on estoit
persuadé que tost ou tard cette affaire auroit de grandes
suites. ...
Sources
- Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707.
- Faber, Antonius (Leucht, Christian Leonhard), Europaeischer Staats-Cantzley..., Band 11, 1707. I also used another copy for collation: pp.611ff. and
, p.639. (Both Google Books.)
- Hist. Remarques, 1706.
- Der Historischen Remarques über die neuesten Sachen in Europa, Achter Theil auf das M.DCC.VI. Jahr, Hamburg: Johan Niclas Gennagel, 1707. (Google Books.)
- Recueil des gazettes, 1707, N. 23.
- Recueil des gazettes, 1707, N. 23. Gazette, Du 5 Juin 1706, pp.265ff. (gallica.)
Related materials
Arndt, Johannes,
Herrschaftskontrolle durch öffentlichkeit: Die publizistische Darstellung politischer Konflikte im Heiligen Romischen Reich 1648?1750,
Göttingen and Bristol: Vandenhoeck & Ruprecht, 2013. See Ächtung Kurfürst Max Emanuels von Bayern, pp.339ff., especially p. 357 and 359 where we can find Adrian von Pecquerau and Adrian Bergberau. The texts cited there are more or less similar or partly even exactly identical with the texts shown here in this page.
Arndt, Johannes,
"Die Ächtung des Kurfürsten Max Emanuel von Bayern
1706 in den Druckmedien seiner Zeit", in
Jahrbuch für Regionalgeschichte, 32, 2014, pp.11ff.
(pdf. Not full text, only first half. Possibly what is transcribed in this page can be found in the latter half of the article.)
Erdmannsdörffer, Bernhard,
Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrich's des Großen : 1648 - 1740,
Berlin: Grote, 1892-3, 2 vols. There is a mention to this Imperial Ban,
vol.2, pp.216-7. Especially the engraving of the ceremony and publication of the Ban is copied on n.p (in between pp.216 and 7). In the scene at the top, H. Die Reichs-Herolde shows our heralds. In the two scenes below also their presence is siginificant.
List of early-modern journals (English Wikipedia.)
Gerig, H., "Die Kaiserhuldigung zu Köln vom Jahre 1705", in Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins, vol.17, 1935, pp.197-233, p.223, n.82.
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