Publications made by the Imperial Heralds, of the Imperial Ban against Electors of Cologne and of Bavaria (1706)
The texts
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Num. II. 
Wien / den 29. Apr. 
    1706. 
Relation, wie der Actus Declarationis, 
in Bannum & Rebannum, in die Acht 
und Ober-Acht der beeden Churfuersten / vorgangen 
und erfolget ist. 
HEute ist die wuerckliche Declaration derer 
Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern / 
Joseph Clemens und Maximilian Emanuels 
/ in des Heil. Roem. Reichs Bann / mit 
folgenden Solennitaeten vor sich gangen. Nach 
11. Uhren fuhr der Reichs-Vice-Cantzler Graf 
von Schoenborn / in einer Carosse von 6. Pferden 
bespannet / und von 6. Kayserl. Hatschiern 
begleitet nach Hof. Ihro Kayserl. Majestaet 
kamen mittags um 1. Uhr in den Ritter-Saal / 
und setzen Sich auf dero drey Staffel erhoeheten 
Thron / unter seinen Baldachin / das Zimmer und 
der Thron waren / wegen der noch wehrenden 
Trauer / mit schwartzen Tuch bekleidet / zu Ihrer 
rechten stelleten sich die Hof-Aempter / nemlich
der Ober-Hof-Marschall Graf von Waldstein 
/ mit dem blossen Schwerdt / neben ihme der 
Hatschier-Hauptmann Graf von Mardenitz 
/ und bey diesem der Kayserliche Obrist-Hofmeister 
/ und erst geheimter Raht Fuerst von 
Salm / zur lincken / der Obrist-Caemmerer Graf 
von Trautssohn, vor demselben der Reichs-Vice 
Cantzler Graf von Schoenborn / und zur 
Seiten / unter der Estratte der Reichs-Hof-Raht 
und geheimter Reichs-Secretarius von 
Consbruch / an beeden Ecken der Buehne / stunden 
zwey Reichs-Herolden in ihren gewoehnlichen 
Habit / worauf hinten und vorn der Kayserliche 
Adler gestickt war, die Huete auf den Kopff / und 
duenne Herolds-Staebe in der Hand haltend /
Ihro Kayserl. Majestaet so bedecket waren / 
winckten dem Reichs-Vice-Cantzler / welcher mit 
einer gedoppelten Spanischen Reverentz sich herzu 
nahete / und vor dem Thron nieder kniend / von 
Ihro den allergnaedigsten Befehl / gleichwie bey 
Beloehnungen / und Land-Tags-Propositionen 
zu geschehen pfleget / und wenig Worte empfieng / 
in welchen Terminis er seinen Vortrag zu thun 
haette. Ermelter Reichs-Vice-Cantzler tratte 
Darauf nach einer wiederholten Reverentz / wieder 
an seinem Ort / und explicirte sich ohngefehr auf 
folgende Weiß. Die Roem. Kayserl. auch zu 
Hungarn und Boehmen Koenigl. Majestaet / 
Ihr allergnaedigster Kayser und Herr haetten 
sich entschlossen / auf Ihren sonst gewoehnlichen 
Gnaden-Thron vor dißmaht Ihr Kayserliches 
Ober-Richterliches Ampt zu exerciren und 
zu verrichten / allermassen bekannt / welcher gestalten 
die bißherige Chur-Fuersten zu Coelln und 
Bayern /  Joseph Clemens und Maximilian 
Emanuel / sich an Ihro Kayserl. Majestaet 
und dem Reich des Teutfchen Vatterlandes 
mit Untreu Verraetherey / und allerhand 
Frevel-Thaten dergestalten groeblich vergriffen 
haetten / daß sie sich nicht gescheuet / auf eine Ehr /
Pflicht / und ihres eigenen Teutschen Bluts / 
vergessene Weiß /  mit dei Cron Franckreich / 
als einen fast erblichen und declarirten 
Feind des Reichs / in Buendnuß einzulassen / diesen 
in das Herz von Teutschland einzufuehren / 
dero Mit-Staende zu bekriegen / und unzehlichen 
Schaden und Unheil / mit Vergiessung vieler unschuldigen 
Christen-Bluts anzustifften / auch von 
ihrem boesem Vorhaben / weder durch guetliche Ermahnungen 
und Anerbiethungen grosser Vortheil / 
so von Ihro Kayserlichen Majestaet und 
Dero Alliirten ihnen beschehen / noch durch Bedrohung 
wohlverdienter Strasen / wieder herbey / 
und auf den guten Weg gezogen werden koennen / 
vielmehr dieselbe in ihrem hartnaeckigten Sinn unverruckt 
beharreten. Es erachteten Ihro Kayserliche 
Majestaet / demnach aus tragender 
Kayserlicher vollkommenen Macht und Gewalt / 
sich verbunden / nicht allein nach Anweissung der 
alten Koenischen Rechten talem te Judico qualem 
te ore & facto tuo declarasti, sondern auch nach 
Innhalt der guldenen Bull / des Land Friedens
und uebrigen allgemeinen Reichs-Satzungen 
/ insonderheit der Wahl-Capitulation, das 
Urtheil auszusprechen / und ergehen zu lassen / welches 
beede Chur-Fuersten / vor laengstens verdienet 
gehabt / Seine Kayserl. Majestet aber / aus 
blosser / dem Hauß Oesterreich angebohrner 
Clemenz und Guete / biß jetzo verschoben haetten. 
Er referirte sich deßhalber auf den Innhalt beeder 
Kayserl. Urtheil selbst / und befohle dem 
von Consbruch / selbige laut abzulesen / dieser trat 
hierauf hervor / bliebe aber vor der Estatte stehend 
/ und lase nach einer gemachten Spanischen 
Reverentz die Urtheile von Wort zu Wort laut 
ab / nach geschehener solcher / continuirte der 
Reichs-Vice-Cantzler seine Rede dahin / daß / 
weilen beede gewesene Chur-Fuersten zu Coelln 
und Bayern / durch diese Urtheile in die respectivè 
Privations-Acht und Ober-Acht erklaeret 
/ aller ihrer Lande/ Regalien und Dignitaeten 
entsetzet / mithin aus der Zahl der getreuen 
Chur-Fuersten und Staende des Reichs ausgeschlossen 
und verstossen worden / Ihro 
Kayserl. Majestaet ferner auch nicht wolten 
daß von deren Gedaechtnuß bey Ihrem Archiv 
etwas uebrig bleiben sollte / dannenhero auch die 
Chur Lehen-Briefe von Ihro Kayserlichen 
Majestet wuerden cassirt und zernichtet werden / 
befehlen demnach dero allergehorsamste Reichs-Herolden 
allergnaedigst selbige ferners zu zerstuecken 
/ und die Stuecke in die freye Lufft zu werffen / 
damit / gleichwie solche Stuecke als dann durch den 
Wind zerstreuet / herunter flatternd zernichtet 
wuerden / also Ihre Namen und Gedaechtnuß 
gantz vernichtet werden solten / der Reiches-Vice 
Cantzler ueberreichet zu gleicher Zeit Ihro 
Kayserl. Majestaet die Coelln- und Chur 
Bayerische Lehen-Briefe in Copia authentica, 
welche Ihro Majestaet / und zwar jeden / mitten 
von einander rissen / und vor Sich auf die Erden 
warffen / worauf beede Reichs-Herolden mit 
bedecktem Haupt auf die Buehne tratten / dann 
sich auf die Knie setzen / die aufgehobene Stuecke 
zerrissen / damit zu dem nechsten Fenster Ihro 
Kayserl. Majestaet Throns giengen / noch vielmehr 
kleine Stuecke darvon machten / und dieselbe 
hinunter in den Burggraben warffen. Der
Reichs-Vice-Cantzler that nach diesem noch 
hinzu / es seyen nunmehro beede Chur-Fuersten 
zu Coelln und Bayern / die respectivè Privations-Acht- 
und Ober-Acht vollzogen / jedoch 
mit dem Unterscheid / daß der erstere / als Joseph 
Clementz / als Geistlicher / seiner weltlichen / von 
Ihro Kayserl. Majestaet und dem Reich gehabten 
Lehen / Regalien / Privilegien und Gerechtigkeiten 
/ privirt / des andern unglueckseeliger 
Leib aber / nebst solcher Privation jedermaenniglichen 
frey gelassen worden / daß sich zwar niemand 
an den ersten weiter solle vergreiffen / wohl aber 
an den letztern / jeder ohne Straf / verfreveln koennen 
/ wormit sich dieser Actus in so weit geendiget / 
und Ihro Kayserl. Majestaet mit vorgehenden 
Hof-Aemptern sich wieder nach dero Retirade 
verfuegten / die beede Herolden aber setzeten sich 
unter dem Thor der innern Burg bey der Wacht 
zu Pferd / und ritten auf den aeussern-Burg-Platz / 
allwo sie von sechs Hatschiern begleidet / mit 
Trompeten- und Paucken-Schall von 12. 
Kaysarlichen Trompetern und 4. baar Paucken / 
das Volck zusammen beruffen / und mitten auf 
den Platz gegen die Kayserlichen Zimmer / allwo 
beede Kayserl. Majeftaet gleichwie an anderer
Seite die perwittibte Kayserliche Frau Ertz-Herzogin 
sich im Fenster sehen lieffen / beede Patenta, 
eines nach dem andern laut ablasen / welche Ablesung 
sie an zweyen andern Orten der Statt / nemlich 
auf den Graben und im Neuenmarck / 
widerhohlten; 
[The following text is taken from the text version of Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707, p.639. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.    S.U.]
Num. V. 
Copia Kayserl. Relcripti an die 
Stadt Regensburg / in Puncto der allda 
zu publicirenden Achts-Erklaerung. 
Joseph &c. &c. 
Ehrsame / liebe Getreue &c. Nachdem Wie 
Unsere wider die bißherige Churfuersten / 
zu Coelln und Bayern / Joseph Clemens und 
Maximilian Emanuel / erlassene gerechteste 
Erklaer- und Verordnungen in Unserer und des 
Reichs Stadt Regensburg / durch Unseren 
Reichs-Herolden / Adrian Pecquerau, welchen 
Wir zu dem Ende dahin abschicken / oeffentlich verkuenden 
und publiciren zu lassen entschlossen. So 
ergehet an Euch hiemit Unser gnaedigstes Begehren 
/ daß Ihr ihm hierunter nicht allein in geringsten 
nicht hinderlich seyn / sondern ihm auch zu gebuehricher 
Vollbringung seines obhabenden Befehls 
willfaehrig an Hand gehen wollet / wie Ihr 
von Unserem alldortigen Principal-Commissario, 
dem Hn. Cardinal von Lamberg / des mehrern 
vernehmen werdet. Dessen Uns gnaedigst versehende 
verbleiben Euch mit Kayserl. Gnaden gewogen. 
   Geben in Unserere Stadt Wien / den 
30. April / 1706. Unserer Reichs &c. &c. 
   Joseph. 
Vt, Frid. Carl / Graf von Schoenborn. 
         Ad Mandat. S. C. Maj. proprium. 
                C. F. Consbruch. 
[The following text is taken from the text version of Hist. Remarques, 1706, p.151. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.    S.U.]
Deutschland. 
    Regenspurg.    Den 11. Maji um 10. Uhr wurden alhier die Achts-Patenta 
wieder die beyden Churfurften von Coeln und Bayern / durch den Kaeyserilichen 
deswegen hieher geschickten Herold / Hrn. Adrian Bergberau [ dessen Habit in 
einem langen schwartzen Talar, und in Form eines Meßgewands darueber gehaengten 
Stueck gelben Sammet / auf welchem hinten und forn ein grosser Kayserl. 
Adler gestickt / bestanden; der Hut war mit etner schwartzen und gelben Feder 
gezieret / und in der Hand hatte er einen silbernen Scepter / auf dessen Spitze ein 
doppelter Adler stund ] solenniter unter Trompeten- und Paucken-Schall publiciret 
/ dabey der Herold zwischen zweyen Kayserlichen Carabinirers durch die 
Stadt geritten / und vier Trompeter vor ihnen / nebst einer klieinen Escorte von 
hiesiger Stadt Guarnison.    Ein gleiches / wie man nachgehends erfahren / ist 
zu Muenchen / Coeln und Bonn / wie auch bey allen Regimentern der am Ober-Rhein 
stehenden Armee geschehen.    Von hiesigem Thum-Stiffe soll der Herr 
Cardinal von Lamberg 2. Trompeter zu besagter Publication begehret / auch dabey 
verlanger haben / daß das Stiffe sorhane Patenta gleichfals affigiren lassen 
moechre / welches aber beydes abgeschlagen worden. ... (In next page there is a mention to the ceremony at Wien, 29 Apr.)
[The following text is transcribed from Recueil des gazettes, 1707, N. 23, p.273. I believe my transcription is well done. There may, however, be errata. Please consult printed version for academic purpose.    S.U.]
De Strasbourg, le 17 May 1706. 
... Les lettres 
de Ratisbone, portent que les Herauts d'Armes que l'Empereur 
avoit envoyez de Vienne, y avoient le 11, fait la 
Publication du Ban de l'Empire contre les Electeurs de 
Cologne, & de Baviere : que comme cette procedure est 
tout à fait irreguliere, & contraire aux Constitutions de 
l'Empire, les Députez de la Diete, & particulierement 
ceux des Princes en murmuroient hautement, & qu'on estoit 
persuadé que tost ou tard cette affaire auroit de grandes 
suites. ...
Sources
- Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707.
 
- Faber, Antonius (Leucht, Christian Leonhard), Europaeischer Staats-Cantzley..., Band 11, 1707. I also used another copy for collation: pp.611ff. and 
, p.639. (Both Google Books.) 
 
- Hist. Remarques, 1706.
 
- Der Historischen Remarques über die neuesten Sachen in Europa, Achter Theil auf das M.DCC.VI. Jahr, Hamburg: Johan Niclas Gennagel, 1707. (Google Books.) 
 
- Recueil des gazettes, 1707, N. 23.
 
- Recueil des gazettes, 1707, N. 23. Gazette, Du 5 Juin 1706, pp.265ff. (gallica.) 
 
Related materials
Arndt, Johannes, 
Herrschaftskontrolle durch öffentlichkeit: Die publizistische Darstellung politischer Konflikte im Heiligen Romischen Reich 1648?1750, 
Göttingen and Bristol: Vandenhoeck & Ruprecht, 2013. See Ächtung Kurfürst Max Emanuels von Bayern, pp.339ff., especially p. 357 and 359 where we can find Adrian von Pecquerau and Adrian Bergberau. The texts cited there are more or less similar or partly even exactly identical with the texts shown here in this page. 
Arndt, Johannes, 
"Die Ächtung des Kurfürsten Max Emanuel von Bayern 
1706 in den Druckmedien seiner Zeit", in 
Jahrbuch für Regionalgeschichte, 32, 2014, pp.11ff. 
 (pdf. Not full text, only first half. Possibly what is transcribed in this page can be found in the latter half of the article.) 
Erdmannsdörffer, Bernhard, 
Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrich's des Großen : 1648 - 1740, 
Berlin: Grote, 1892-3, 2 vols. There is a mention to this Imperial Ban, 
vol.2, pp.216-7. Especially the engraving of the ceremony and publication of the Ban is copied on n.p (in between pp.216 and 7). In the scene at the top, H. Die Reichs-Herolde shows our heralds. In the two scenes below also their presence is siginificant. 
List of early-modern journals (English Wikipedia.) 
Gerig, H., "Die Kaiserhuldigung zu Köln vom Jahre 1705", in Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins, vol.17, 1935, pp.197-233, p.223, n.82. 
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