Publications made by the Imperial Heralds, of the Imperial Ban against Electors of Cologne and of Bavaria (1706)

The texts

[The following text is taken from the text version of Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707, pp.611ff. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.   S.U.]

Num. II.

Wien / den 29. Apr.
    1706.
Relation, wie der Actus Declarationis, in Bannum & Rebannum, in die Acht und Ober-Acht der beeden Churfuersten / vorgangen und erfolget ist.
HEute ist die wuerckliche Declaration derer Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern / Joseph Clemens und Maximilian Emanuels / in des Heil. Roem. Reichs Bann / mit folgenden Solennitaeten vor sich gangen. Nach 11. Uhren fuhr der Reichs-Vice-Cantzler Graf von Schoenborn / in einer Carosse von 6. Pferden bespannet / und von 6. Kayserl. Hatschiern begleitet nach Hof. Ihro Kayserl. Majestaet kamen mittags um 1. Uhr in den Ritter-Saal / und setzen Sich auf dero drey Staffel erhoeheten Thron / unter seinen Baldachin / das Zimmer und der Thron waren / wegen der noch wehrenden Trauer / mit schwartzen Tuch bekleidet / zu Ihrer rechten stelleten sich die Hof-Aempter / nemlich der Ober-Hof-Marschall Graf von Waldstein / mit dem blossen Schwerdt / neben ihme der Hatschier-Hauptmann Graf von Mardenitz / und bey diesem der Kayserliche Obrist-Hofmeister / und erst geheimter Raht Fuerst von Salm / zur lincken / der Obrist-Caemmerer Graf von Trautssohn, vor demselben der Reichs-Vice Cantzler Graf von Schoenborn / und zur Seiten / unter der Estratte der Reichs-Hof-Raht und geheimter Reichs-Secretarius von Consbruch / an beeden Ecken der Buehne / stunden zwey Reichs-Herolden in ihren gewoehnlichen Habit / worauf hinten und vorn der Kayserliche Adler gestickt war, die Huete auf den Kopff / und duenne Herolds-Staebe in der Hand haltend / Ihro Kayserl. Majestaet so bedecket waren / winckten dem Reichs-Vice-Cantzler / welcher mit einer gedoppelten Spanischen Reverentz sich herzu nahete / und vor dem Thron nieder kniend / von Ihro den allergnaedigsten Befehl / gleichwie bey Beloehnungen / und Land-Tags-Propositionen zu geschehen pfleget / und wenig Worte empfieng / in welchen Terminis er seinen Vortrag zu thun haette. Ermelter Reichs-Vice-Cantzler tratte Darauf nach einer wiederholten Reverentz / wieder an seinem Ort / und explicirte sich ohngefehr auf folgende Weiß. Die Roem. Kayserl. auch zu Hungarn und Boehmen Koenigl. Majestaet / Ihr allergnaedigster Kayser und Herr haetten sich entschlossen / auf Ihren sonst gewoehnlichen Gnaden-Thron vor dißmaht Ihr Kayserliches Ober-Richterliches Ampt zu exerciren und zu verrichten / allermassen bekannt / welcher gestalten die bißherige Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern / Joseph Clemens und Maximilian Emanuel / sich an Ihro Kayserl. Majestaet und dem Reich des Teutfchen Vatterlandes mit Untreu Verraetherey / und allerhand Frevel-Thaten dergestalten groeblich vergriffen haetten / daß sie sich nicht gescheuet / auf eine Ehr / Pflicht / und ihres eigenen Teutschen Bluts / vergessene Weiß / mit dei Cron Franckreich / als einen fast erblichen und declarirten Feind des Reichs / in Buendnuß einzulassen / diesen in das Herz von Teutschland einzufuehren / dero Mit-Staende zu bekriegen / und unzehlichen Schaden und Unheil / mit Vergiessung vieler unschuldigen Christen-Bluts anzustifften / auch von ihrem boesem Vorhaben / weder durch guetliche Ermahnungen und Anerbiethungen grosser Vortheil / so von Ihro Kayserlichen Majestaet und Dero Alliirten ihnen beschehen / noch durch Bedrohung wohlverdienter Strasen / wieder herbey / und auf den guten Weg gezogen werden koennen / vielmehr dieselbe in ihrem hartnaeckigten Sinn unverruckt beharreten. Es erachteten Ihro Kayserliche Majestaet / demnach aus tragender Kayserlicher vollkommenen Macht und Gewalt / sich verbunden / nicht allein nach Anweissung der alten Koenischen Rechten talem te Judico qualem te ore & facto tuo declarasti, sondern auch nach Innhalt der guldenen Bull / des Land Friedens und uebrigen allgemeinen Reichs-Satzungen / insonderheit der Wahl-Capitulation, das Urtheil auszusprechen / und ergehen zu lassen / welches beede Chur-Fuersten / vor laengstens verdienet gehabt / Seine Kayserl. Majestet aber / aus blosser / dem Hauß Oesterreich angebohrner Clemenz und Guete / biß jetzo verschoben haetten. Er referirte sich deßhalber auf den Innhalt beeder Kayserl. Urtheil selbst / und befohle dem von Consbruch / selbige laut abzulesen / dieser trat hierauf hervor / bliebe aber vor der Estatte stehend / und lase nach einer gemachten Spanischen Reverentz die Urtheile von Wort zu Wort laut ab / nach geschehener solcher / continuirte der Reichs-Vice-Cantzler seine Rede dahin / daß / weilen beede gewesene Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern / durch diese Urtheile in die respectivè Privations-Acht und Ober-Acht erklaeret / aller ihrer Lande/ Regalien und Dignitaeten entsetzet / mithin aus der Zahl der getreuen Chur-Fuersten und Staende des Reichs ausgeschlossen und verstossen worden / Ihro Kayserl. Majestaet ferner auch nicht wolten daß von deren Gedaechtnuß bey Ihrem Archiv etwas uebrig bleiben sollte / dannenhero auch die Chur Lehen-Briefe von Ihro Kayserlichen Majestet wuerden cassirt und zernichtet werden / befehlen demnach dero allergehorsamste Reichs-Herolden allergnaedigst selbige ferners zu zerstuecken / und die Stuecke in die freye Lufft zu werffen / damit / gleichwie solche Stuecke als dann durch den Wind zerstreuet / herunter flatternd zernichtet wuerden / also Ihre Namen und Gedaechtnuß gantz vernichtet werden solten / der Reiches-Vice Cantzler ueberreichet zu gleicher Zeit Ihro Kayserl. Majestaet die Coelln- und Chur Bayerische Lehen-Briefe in Copia authentica, welche Ihro Majestaet / und zwar jeden / mitten von einander rissen / und vor Sich auf die Erden warffen / worauf beede Reichs-Herolden mit bedecktem Haupt auf die Buehne tratten / dann sich auf die Knie setzen / die aufgehobene Stuecke zerrissen / damit zu dem nechsten Fenster Ihro Kayserl. Majestaet Throns giengen / noch vielmehr kleine Stuecke darvon machten / und dieselbe hinunter in den Burggraben warffen. Der Reichs-Vice-Cantzler that nach diesem noch hinzu / es seyen nunmehro beede Chur-Fuersten zu Coelln und Bayern / die respectivè Privations-Acht- und Ober-Acht vollzogen / jedoch mit dem Unterscheid / daß der erstere / als Joseph Clementz / als Geistlicher / seiner weltlichen / von Ihro Kayserl. Majestaet und dem Reich gehabten Lehen / Regalien / Privilegien und Gerechtigkeiten / privirt / des andern unglueckseeliger Leib aber / nebst solcher Privation jedermaenniglichen frey gelassen worden / daß sich zwar niemand an den ersten weiter solle vergreiffen / wohl aber an den letztern / jeder ohne Straf / verfreveln koennen / wormit sich dieser Actus in so weit geendiget / und Ihro Kayserl. Majestaet mit vorgehenden Hof-Aemptern sich wieder nach dero Retirade verfuegten / die beede Herolden aber setzeten sich unter dem Thor der innern Burg bey der Wacht zu Pferd / und ritten auf den aeussern-Burg-Platz / allwo sie von sechs Hatschiern begleidet / mit Trompeten- und Paucken-Schall von 12. Kaysarlichen Trompetern und 4. baar Paucken / das Volck zusammen beruffen / und mitten auf den Platz gegen die Kayserlichen Zimmer / allwo beede Kayserl. Majeftaet gleichwie an anderer Seite die perwittibte Kayserliche Frau Ertz-Herzogin sich im Fenster sehen lieffen / beede Patenta, eines nach dem andern laut ablasen / welche Ablesung sie an zweyen andern Orten der Statt / nemlich auf den Graben und im Neuenmarck / widerhohlten;
[The following text is taken from the text version of Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707, p.639. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.   S.U.]

Num. V.

Copia Kayserl. Relcripti an die Stadt Regensburg / in Puncto der allda zu publicirenden Achts-Erklaerung. Joseph &c. &c.

Ehrsame / liebe Getreue &c. Nachdem Wie Unsere wider die bißherige Churfuersten / zu Coelln und Bayern / Joseph Clemens und Maximilian Emanuel / erlassene gerechteste Erklaer- und Verordnungen in Unserer und des Reichs Stadt Regensburg / durch Unseren Reichs-Herolden / Adrian Pecquerau, welchen Wir zu dem Ende dahin abschicken / oeffentlich verkuenden und publiciren zu lassen entschlossen. So ergehet an Euch hiemit Unser gnaedigstes Begehren / daß Ihr ihm hierunter nicht allein in geringsten nicht hinderlich seyn / sondern ihm auch zu gebuehricher Vollbringung seines obhabenden Befehls willfaehrig an Hand gehen wollet / wie Ihr von Unserem alldortigen Principal-Commissario, dem Hn. Cardinal von Lamberg / des mehrern vernehmen werdet. Dessen Uns gnaedigst versehende verbleiben Euch mit Kayserl. Gnaden gewogen.    Geben in Unserere Stadt Wien / den 30. April / 1706. Unserer Reichs &c. &c.
   Joseph.
Vt, Frid. Carl / Graf von Schoenborn.
         Ad Mandat. S. C. Maj. proprium.
                C. F. Consbruch.


[The following text is taken from the text version of Hist. Remarques, 1706, p.151. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.   S.U.]

Deutschland.
    Regenspurg.    Den 11. Maji um 10. Uhr wurden alhier die Achts-Patenta wieder die beyden Churfurften von Coeln und Bayern / durch den Kaeyserilichen deswegen hieher geschickten Herold / Hrn. Adrian Bergberau [ dessen Habit in einem langen schwartzen Talar, und in Form eines Meßgewands darueber gehaengten Stueck gelben Sammet / auf welchem hinten und forn ein grosser Kayserl. Adler gestickt / bestanden; der Hut war mit etner schwartzen und gelben Feder gezieret / und in der Hand hatte er einen silbernen Scepter / auf dessen Spitze ein doppelter Adler stund ] solenniter unter Trompeten- und Paucken-Schall publiciret / dabey der Herold zwischen zweyen Kayserlichen Carabinirers durch die Stadt geritten / und vier Trompeter vor ihnen / nebst einer klieinen Escorte von hiesiger Stadt Guarnison.    Ein gleiches / wie man nachgehends erfahren / ist zu Muenchen / Coeln und Bonn / wie auch bey allen Regimentern der am Ober-Rhein stehenden Armee geschehen.    Von hiesigem Thum-Stiffe soll der Herr Cardinal von Lamberg 2. Trompeter zu besagter Publication begehret / auch dabey verlanger haben / daß das Stiffe sorhane Patenta gleichfals affigiren lassen moechre / welches aber beydes abgeschlagen worden. ... (In next page there is a mention to the ceremony at Wien, 29 Apr.)
[The following text is transcribed from Recueil des gazettes, 1707, N. 23, p.273. I believe my transcription is well done. There may, however, be errata. Please consult printed version for academic purpose.   S.U.]

De Strasbourg, le 17 May 1706.
... Les lettres de Ratisbone, portent que les Herauts d'Armes que l'Empereur avoit envoyez de Vienne, y avoient le 11, fait la Publication du Ban de l'Empire contre les Electeurs de Cologne, & de Baviere : que comme cette procedure est tout à fait irreguliere, & contraire aux Constitutions de l'Empire, les Députez de la Diete, & particulierement ceux des Princes en murmuroient hautement, & qu'on estoit persuadé que tost ou tard cette affaire auroit de grandes suites. ...


Sources

Europäische Staats-Cantzley, Band 11, 1707.
Faber, Antonius (Leucht, Christian Leonhard), Europaeischer Staats-Cantzley..., Band 11, 1707. I also used another copy for collation: pp.611ff. and , p.639. (Both Google Books.)
Hist. Remarques, 1706.
Der Historischen Remarques über die neuesten Sachen in Europa, Achter Theil auf das M.DCC.VI. Jahr, Hamburg: Johan Niclas Gennagel, 1707. (Google Books.)
Recueil des gazettes, 1707, N. 23.
Recueil des gazettes, 1707, N. 23. Gazette, Du 5 Juin 1706, pp.265ff. (gallica.)

Related materials

Arndt, Johannes, Herrschaftskontrolle durch öffentlichkeit: Die publizistische Darstellung politischer Konflikte im Heiligen Romischen Reich 1648?1750, Göttingen and Bristol: Vandenhoeck & Ruprecht, 2013. See Ächtung Kurfürst Max Emanuels von Bayern, pp.339ff., especially p. 357 and 359 where we can find Adrian von Pecquerau and Adrian Bergberau. The texts cited there are more or less similar or partly even exactly identical with the texts shown here in this page.
Arndt, Johannes, "Die Ächtung des Kurfürsten Max Emanuel von Bayern 1706 in den Druckmedien seiner Zeit", in Jahrbuch für Regionalgeschichte, 32, 2014, pp.11ff. (pdf. Not full text, only first half. Possibly what is transcribed in this page can be found in the latter half of the article.)
Erdmannsdörffer, Bernhard, Deutsche Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrich's des Großen : 1648 - 1740, Berlin: Grote, 1892-3, 2 vols. There is a mention to this Imperial Ban, vol.2, pp.216-7. Especially the engraving of the ceremony and publication of the Ban is copied on n.p (in between pp.216 and 7). In the scene at the top, H. Die Reichs-Herolde shows our heralds. In the two scenes below also their presence is siginificant.
List of early-modern journals (English Wikipedia.)
Gerig, H., "Die Kaiserhuldigung zu Köln vom Jahre 1705", in Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins, vol.17, 1935, pp.197-233, p.223, n.82.

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