1) In Petri Jaenichii notitia bibliothecae Thorunii (im Gelehrten Preussen Thorun. 1723 
T. II. p. 222 ff. [Correct reference?]) wird ein Inhaltsverzeichniss dieser Handschrift unter n. XXI mitgetheilt. 
Jaenich fügt am Schluss hinzu: Venit Codex a familia Strobandiana, Schottendorffis haerede, 
uti in frontispicio libri apparet. Eine sichtliche ausradirte Stelle auf der innern Seite des 
Einbandes an unserer Handschrift scheint eine solche Notiz enthalten zu haben.
        2) Chronica seu Annales Wigandi Marburgensis equitis et fratris ordinis Teutonici. 
Primuni ediderunt Joannes Voigt et Eduardus Comes Raczyński Posnaniae 1842. Puścizna po 
Janie Długoszu dziejopisie polskim, to jest: Kronika Wiganda z Marburga rycerza i kaplana 
zakonu krzyżackiego na wezwanie Długosza z rymowanej kroniki niemieckiej na język laciński 
przetłomaczona. Na polski język przęlożył ją, Edward Hr. Raczyński. Wydania Jana 
Voigta i Edwarda Hr. Raczyńskiego. Puznań w księgarui nowei 1842. 4o. 
liegt, und die vorhandenen Fragmente zu unbedeutend sind, um daraus allein eine genügende Einsicht von dem Verfasser und seinem Werke zu gewinnen, so konnten die Herausgeber der preussischen Geschichtsquellen die schwierige Aufgabe nicht von sich weisen, durch eine Zusammenstellung und Sichtung der in der Uebersetzung und in den Bearbeitungen vorgefundenen Ueberreste jener Reimchronik mit Hinzunahme der Fragmente eine Restauration des verloren gegangenen Werkes wenigstens seinem Inhalte nach zu versuchen. Für diesen Zweck waren vor allem die Beschaffenheit und der Werth dieser Ueberreste selbst in Betracht zu ziehen.
        1) Töppen hat in seiner Gesch. der Preuss. Historiographie p. 131 die 8 hierher gehörigen 
Stellen aufgezählt.
        2) Es finden sich im Dłgosz aus Wigand aufgenommen die Capitel 20, 25, 26, 28, 32, 
37, 38, 40, 42—49, 51—57, 59—64, 67—77, 79—90, 92—95, 97—103, 133, 134, 138, 150—
152, 154—162 und 183; überdies einzelne Notizen aus c. 13, 16 und 17.
        3) Vgl. auch c. 13. in die s. Johannis.
in Johannisburg und dessen »Danziger« (priveta), während Długosz aus dem Gdanczk des Originales eine Eroberung von Danzig herauslas. In gleicher Weise enthalten die den Abschnitten C. 52, 54 und 61 der Uebersetzung entsprechenden Mittheilungen Długosz's Aenderungen, deren Ursprung füglich nur aus einer Einsicht in das Original abzuleiten ist. Man ist demnach berechtigt in den Abweichungen seines Werkes von der lateinischen Uebersetzung Wigands sowie in seinen Zusätzen Spuren des Wigandischen Originales zu vermuthen. Diese Erwartung wird jedoch bei näherer Untersuchung nur in äusserst geringen Fallen befriedigt. Zunächst hat Długosz durchweg sich den Inhalt der Chronik auf eine ganz oberflächliche Weise angeeignet; in den meisten Fallen giebt er nur einen dürftigen Umriss des Ereignisses mit geringer Beachtung der örtlichen Verhältnisse, ja selbst mit Auslassung der wichtigsten historischen Namen.1 Demnächst ergeben sich zahlreiche scheinbare Abweichungen als blosse Fehler flüchtiger Auffassung. Dahin gehört, wenn er z. B. aus C. 48 einen Einfall in das Gebiet von Allenstein zu einem Einfalle in Preussen verallgemeinert, und wenn darauf der Uebersetzer den Ausdruck totam terram (nämlich das Gebiet von Alienstein) gebraucht, universam Prussiam hinsetzt, oder wenn er da, wo im Original (C. 85) der Ordensmarschall mit 4 Komthuren auszieht, die Worte: consurgunt omnes Commendatores gebraucht, oder aus multis preceptoribus (C. 99): omnes commendatores macht, oder wenn er den Schluss der Erzählung C 56, wo das Heer auf dem Rückwege aus Samaiten über die Memel setzt und längs dem [südlichen] Ufer derselben in die Heimath zurückkehrt, in einen Angriff »in Lithuanos trans fluvium Nyemen habitantes« umwandelt. In andern Fällen hat er um dem Ausdruck rhetorische Fülle zu geben, nichtssagende Zusätze gemacht,2 oder um einer Uebergangs-Phrase willen Ereignisse, die gar nicht zusammengehören, mit einander verbunden, so die Ereignisse von C 59 und 60, obgleich das letztere früher als das erste stattfand, oder die in C 68 und 69. Dazu kommen offenbare Unrichtigkeiten, die aus mangelhafter Kenntniss der Sache entspringen. Aus den Komthuren von Balga und Christburg (C. 154) macht er einen Commendator Balga de Cristborg. Dass die Nerge bei Wigand den Fluss Wilia bedeutet, ist ihm unbekannt, er übersetzt sie daher einmal (C. 62) mit Niemen und ein andres Mal (C. 100) mit Narew; der Ort Stramel (bei Rügenwalde in Pommern) wird, weil bald darauf von einem Zuge nach Grodno die Rede ist (C. 155), nach Littauen verlegt, aus Poloczk an der Düna (C. 101) ein oppidum Prutenicum Pacow, und gar aus Neuer-Mühlen (novum Molendinum C. 32) bei Riga die Neumark in Brandenburg gemacht. Eben diese Flüchtigkeit führt zuweilen zu einer vollständigen Entstellung der Thatsachen bis ins Unkenntliche. Die erwähnte Verwechselung des Liefländischen Ortes Neuer-Mühlen mit der Neumark bestimmt ihn den Hochmeister Ludolf König im Jahre 1342 (IX. 1065) darüber in Tiefsinn verfallen zu lassen, weil während seines Einfalles in die brandenburgische Neumark die Littauer Preussen verwüsten, worauf er jedoch 1343, wo er den Bericht aus dem Chronicon Olivense benutzt, jenen Hochmeister wiederum darüber tiefsinnig macht (IX. 1071), weil während seines Zuges nach Littauen die Littauer
        1) Man vgl. z. B. Wig. C. 40 mit Dług. IX. 1079; C 44 mit IX. 1097; C. 71 mil IX. 1154; 
C. 72 mit IX. 1155; C. 80 mit IX. 1168; C. 86 u. 87 mit X. 26 u. s. w.
        2) Man vgl. z. B. Wig. C. 45 mit Dł. IX. 1098; C 55 mit IX. 1134; C 84 mit X. 20; 
C 134 mit X. 20.
Preussen und Liesland verheeren. Er erzählt die Schlacht an der Strebe zweimal, einmal unter dem Jahre 1346 nach Wigand C. 38 (IX. 1079), wobei selbst der Name des Schlachtortes unerwähnt bleibt, und mit gleicher Oberflächlichkeit im Jahre 1349 (IX. 1090) nach dem Chronicon Olivense (I. 724), ohne zu merken, dass das letztere die Quelle Wigands ist. Am Schlimmsten ergeht es den Berichten Wigands, wenn es sich um Dinge handelt, an denen Długosz's nationale Eitelkeit betheiligt ist. Zwar giebt ihm Wigand selten dazu Anlass, da der polnische Chronist in den Abschnitten des 14. Jahrh., die von Polen handeln, namentlich in den Zeiten von 1308 bis 1343 die bedeutendern Quellen, die ihm in Urkunden, in den Zeugenverhören von 1339 und 1421 und in den alten polnischen Annalen dafür zu Gebote standen, sich für seine Zwecke zurechtlegte; jedoch bei dem Berichte über die Belagerung Wilnas durch den D. O. im Jahre 1390 (Wig. C. 150), bei der Wigand auch der Polen gedenkt, fand er Gelegenheit auch an diesem Schriftsteller sein Talent, fremde Nachrichten seinen Zwecken dienstbar zu machen, auf eine glänzende Weise an den Tag zu legen. Es werden zunächst zwei von Wigand unmittelbar nach einander erzählte Littauer-Reisen (C. 150 und 151), deren eine in den August 1390, und die andre in den August 1391 fällt, was freilich Wigand nicht bemerkt, zu einer einzigen umgeformt, und diese Reise, zu deren Führer Długosz gegen das Zeugniss Wigand's und Johanns von Posilge den erst seit Mitte 1390 regierenden Hochmeister Conrad v. Wallenrod macht, in das Jahr 1389 zurückverlegt. Mit gleicher Unbefangenheit werden die vornehmen Gäste der Jahre 1390 und 1391, Herzog Heinrich von Lancaster und Markgraf Friedrich von Meissen, als Theilnehmer desselben Zuges dargestellt. Für die Verherrlichung der Polen, welche Wilna vertheidigen, genügen ihm jedoch weder der Inhalt jener beiden Abschnitte, noch die in den polnischen Processakten vom Jahre 1415 niedergelegten Zeugnisse; er erborgt sich daher mehrere zweckdienliche Thatsachen aus Wigands Schilderung einer Belagerung Wilna's im Jahre 1394 (C. 163). Hier wird unter Anderm erzählt, dass die französischen Ritter im Ordensheere die Polen, welche auf Seiten der Heiden kämpften, zum Zweikampfe herausfordern wollten, der Hochmeister aber ihnen dies untersagt habe, wobei der Ordens- Marschall den Franzosen erklärte, es könne Niemand zur Ehre gereichen mit Leuten zu kämpfen, welche Feinde des christlichen Glaubens seien. Długosz weiss dagegen, dass die Polen 1389 die Herausforderung der Franzosen annahmen und zwar in der Weise, dass je vier Ritter aus beiden Nationen in Prag am Hofe König Wenzels an einem bestimmten Tage mit einander kämpfen sollten. Er nennt die vier Polen bei Namen, die Franzosen aber nicht; die acht Ritter stehen auch schon im Thiergarten in Prag kampfbereit einander gegenüber; da gelingt es dem Herzoge Johann von Luxemburg und dem Markgrafen Jodocus von Mähren die Tapfern mit einander auszusöhnen, worauf diese als Freunde neben einander an der Tafel König Wenzels schmausen. Eine so leichtfertige Behandlung des historischen Stoffes kann wohl nur das gerechteste Misstrauen auch gegen diejenigen Abweichungen und Zusätze Długosz's erwecken, bei welchen so bestimmte Verdachtsgründe nicht vorliegen; es war daher nur an sehr wenigen Stellen möglich, aus denselben einen reellen Nutzen für die Wiederherstellung der Chronik Wigands zu ziehen.1
1) Vgl. unten Wig. C. 43, 53, 54, 61, 73, 90, 97, 99 und 103. Script, r. F. II.
2. Bornbachs Auszug. Erst vor etwa zwei Jahren gelangten wir in den Besitz einer Papierhandschrift in Quart von 54 Seiten, ohne Titel, deren 42 erste Seiten eine annalistisch geordnete Uebersicht der preussischen Geschichte von 1290 bis 1394 enthalten, welche, wie die aus zahllosen Arbeiten dieser Art bekannte Handschrift beweist, von dem (1597 27. März verstorbenen) danziger Geschichtsschreiber Stenzel Bornbach1 abgefasst und nichts anderes als ein, nicht etwa nach der lateinischen Uebersetzung,2 sondern unmittelbar nach dem Originale, welches Bornbach nach einer in einem andern seiner Werke gemachten Bemerkung3 genau kannte, angefertigter Auszug der Wigandischen Reimchronik ist. Auch diese Arbeit ist sehr mangelhaft und bestätigt nur die auch an andern Arbeiten Bornbachs gemachte Wahrnehmung, dass er bei allem Fleisse im Abschreiben, Zusammentragen und Compiliren historischen Stoffes zur selbstständigen Benutzung desselben sehr wenig befähigt war. Auch bei Wigand wendete er der offenkundig schwächsten Seite der Reimchronik, ihren chronologischen Notizen, vorzugsweise seine Aufmerksamkeit zu und nimmt an ihren auffälligsten Irrthümern keinen Anstoss, wie er denn z. B. gläubig berichtet, dass Carl von Trier 1293 Hochmeister geworden und Kaiser Heinrich VII. (nach Wig. C. 2.) 1319 vergiftet worden sei. Ebendiese vorherrschende Rücksicht auf die Chronologie bestimmt ihn andererseits, die werthvollen Detailschilderungen der Reimchronik ganz unbeachtet zu lassen und nur einzelne Momente ohne strenge Auswahl aus den längern Berichten in kurzen dürren Umrissen herauszuheben. Dazu kommt, dass Bornbach trotz der zahllosen Urkunden, die er gelesen und abgeschrieben hatte, in der Sprache der Chronik sich nicht zurechtzufinden wusste und in der Entzifferung der Namen so wie in der Auffassung des Sinnes (z. B. in Cap. 97 oder am Schluss von Cap. 10) arge Irrthümer sich zu Schulden kommen lässt. Nicht minder schwächt es den Werth seiner Arbeit, dass er sichtlich an einzelnen Stellen zu den Berichten Wigands Notizen aus spätern Chroniken hinzugefügt4, ja einige wenige Male eigenmächtig den Bericht Wigands nach andern Quellen geändert5 hat. Trotz dieser Mängel leistet dieses Excerpt dennoch schätzbare Dienste theils für die Ermittelung des Verhältnisses der lateinischen Uebersetzung zum Originale, theils zur Texteskritik ebenjener Uebersetzung, theils aber auch, wiewohl nur selten, zur Ergänzung einzelner in der Uebersetzung lückenhaft erzählter That- sachen. Bemerkenswerth ist endlich, dass Bornbach die letzten Abschnitte der Reimchronik vom Begierungsantritte Conrad's von Jungirigen (C. 159) ab nicht gekannt zu haben scheint, da er ausdrücklich bemerkt, dass sie mit 1393 abgeschlossen
        1) Vgl. Hirsch u. Vossberg Caspar Weinreichs Danziger Chronik. Danzig 1855. p. XXVI 
und meine Handelsgeschichte Danzig's. Leipzig 1858. S. 71.
        2) Das erkennt man schon an den häufigen kleinen Zusätzen in Namen und Thatsachen, 
die in der Uebersetzung nicht stehen, z. B. C. 2 die Fahne der Holländer, C. 7 die Eroberung 
von Plock, C. 8 die Erwähnung Memel's, wo der Uebersetzer nur von einem Castrum spricht.
        3) Vgl. unten III.
        4) Es sind folgende: zu 1329 die Gefangennahme Gedimins und dessen Tod im Kerker, 
wohl eine Verwechselung mit den Schicksalen Kynstuts; zu 1367 der Raub des Schatzes in 
Marienburg; zu 1380 die Ankunft der Karthäuser in Preussen; zu 1381 der Tod Algards; zu 
1382 der Bau der Klöster von Conitz und Heiligenbeil; zu 1394 die Characterschilderung 
Conrads v. Jungingen.
        5) So füllt er z. B. die Jahre 1295 und 1309 mit Notizen, die seiner eigenen Chronik (Danziger 
Archiv-Bibliothek fol. L. I. 22) wörtlich entlehnt sind. Ueber Conrad von Wallenrod (zu 
C. 157) wird das Urtheil der preussischen Stadtchroniken hinzugesetzt und über Conrad von 
Jungingen im Sinne der älteren Hochmeisterchronik berichtet. Auch das wunderliche Urtheil 
über Werner von Orseln (zu C. 16) kann schwerlich aus Wigand genommen sein.
habe, und die in seinem Auszüge dem Jahre 1394 beigefügte Notiz 
erweislich aus einer andern Quelle entlehnt ist.
    3. Caspar Schütz. Schütz ist der erste preussische Geschichtsschreiber, 
der an seine Gewährsmänner einen kritischen Maassstab anlegte, der ferner, 
von den ärmlichen preussischen Chronisten des 16. Jahrhunderts angewidert, 
vorzugsweise theils die Geschichtsschreiber der Nachbarländer zu Rathe zog, 
theils auf die älteren preussischen Quellen zurückging. Dabei zeigt sich jedoch 
eine Kritik noch auf der Stufe der Kindheit, insofern er sich weniger um die 
Ursprünglichkeit und Gleichzeitigkeit seiner Quelle, als um ihren Parteistandpunkt 
kümmert, und dabei in seinem Urtheile sich stark von den diplomatischen 
Rücksichten der Stadt, welcher er diente, leiten liess. Seiner Geschichte 
des 14. Jahrhunderts von der Zeit ab, wo Dusburg und Jeroschin aufhören, hat 
er hauptsächlich die polnischen Geschichtsschreiber, und zwar nicht Długosz 
selbst (obgleich er ihn Bl. 2. nennt), wohl aber die von Długosz ganz abhängigen 
Chroniken des Matthias Mechovita und Martin Cromer aus dem 16. Jahrh. 
zu Grunde gelegt, und sie nur zeitweise ganz, und theilweise an solchen Stellen, 
wo ihre Mittheilungen ihm zu dürftig erschienen, zur Seite gelassen, um 
der voller fliessenden Quelle unserer Reimchronik sich anzuschliessen. In dieses 
Verhältniss Schützens zu seinen Quellen gewinnt man einen interessanten Einblick, 
wenn man zu den gedruckten Ausgaben seines Werkes die Bemerkungen 
und Aenderungen in Betracht zieht, welche sich in seinem im danziger Archive 
(Bibl. fol. N. n. 5—13) in 9 Bänden niedergelegten Autographon, dem Brouillon 
seiner Arbeit, vorfinden. Man erkennt deutlich, wie eifrig er anfangs namentlich 
für die Zeit von 1330 bis 1378 der preussischen Quelle nachging; er spottet 
wohl am Rande des Buches über die polnischen Scribenten: »hic«, bemerkt 
er zu den Ereignissen im Culmer Lande 1330 (Wig. 13) »Cromerus bellissimum 
agit silentium«; doch greift er bald auch wieder nach ihnen, insbesondere, 
wenn ihm die littauischen Namen in der Reimchronik fremdartig vorkommen, 
wo er dann über die durchstrichenen Namen Wigands die seiner polnischen 
Quellen überschreibt. Eine Zeit lang benutzt er Wigand vorherrschend und in 
so eingehender Weise, dass in manchen Abschnitten der Bericht der Quelle 
(z. B. C 13. 23. und 24.) nicht vollständiger gewesen sein kann. Zuletzt ermüden 
ihn jedoch die vielen resultatlosen Reisen nach Littauen und er unterbricht 
sie zum Jahre 1378 mit der durchaus richtigen Bemerkung: »Solcher 
ausfelle vnd streiffereien seint auch ferners in den nechsten Jaren zu vnterschiedlichen 
zeiten geschehen, welche alle nach der lenge zu beschreiben viel zu 
lang vnd auch dorumb verdrieslich zu lesen vnd zu hören sein wolte, das fast 
immer einerlei ding aufs new widderholet wurde. Derwegen es dieses ortes 
bequemer, solch offt widderte Einfelle nurt kurtzlich zu vermelden, domitt 
allein so viel do mehr richtikeit in den Jarzalen bleibe.« Darauf hat er noch bis 
zum Jahre 1383 (Wig. C. 102) hie und da einzelne Notizen aus ihm entlehnt, 
von 1383 ab aber ausschliesslich die polnischen Quellen benutzt. Dass letztere 
gleichfalls ihre meisten Nachrichten derselben Reimchronik verdanken, kommt 
ihm nie in den Sinn; vielmehr sieht er in unwesentlichen Abweichungen derselben 
wesentliche Differenzen, z. B. wenn sie in der Schlacht an der Strebe 
22000 Todte, Wigand aber (C. 38) 18000 zählt, welche Differenz ersichtlich nur 
in einem Druckfehler bei den ersten (duo et viginti statt duodeviginti) ihren 
Grund hat, und er bemüht sich, wo ihm solche Differenzen aufstossen, die Richtigkeit 
der polnischen Ueberlieferung durch kühne Umdeutung der preussischen 
Quelle zu retten. So rechtfertigt er namentlich die zweimalige Erwähnung der 
Schlacht an der Strebe bei Długosz in den Jahren 1346 und 1349, wovon schon 
oben die Rede war, damit, dass er auch im Wigand zwei demselben entsprechende 
Ereignisse heraussucht, bei welchem künstlichen Verfahren der 
littauische Fluss die Strebe sich gefallen lassen muss in die Nähe von Labiau 
verlegt zu werden (vgl. unten C. 38). Noch auffallender erscheint diese Vorliebe 
für die Polen, wenn er Angesichts der Mittheilungen Wigands an dem 
Romane Długosz's von der Belagerung Wilnas im Jahre 1389 nicht den mindesten 
Anstoss nimmt. Da jedoch Schütz für das 14. Jahrh. ausser einigen wenigen 
Stücken aus Simon Grunau, die aber schon im Autographon als selbständige 
Einlagen sich kund geben, nur diese zwei Quellen kennt, von denen die 
polnische ihre Eigentümlichkeit nirgends verleugnet, und er im Uebrigen 
sichtlich nur selten, etwa aus stylistischen Gründen bei Verknüpfung zweier 
Ereignisse, von der Auffassung Wigands abweicht, so ist es hier nicht schwer, 
die der Reimchronik entlehnten Theile als selbständige Abschnitte aus dem 
Werke auszuscheiden.
    4. Die lateinische Uebersetzung. Den Verfasser derselben lernt 
man zunächst aus dem ganzen Sammelbande einer Papierhandschrift von Bl. 
323 bis Bl. 503 von dem Schreiber paginirten Blättern, von dem diese Uebersetzung 
nur einen kleinen Bestandtheil ausmacht, als einen Gelehrten und 
Freund historischer Studien kennen. Während nämlich das erste Drittheil desselben 
(Bl. 1—134) aus neun Abhandlungen1 über die Beziehungen der Astronomie 
zur Theologie und Geschichte besteht, welche 1414—1417 abgefasst den 
Cardinal Peter von Ailly zum Verfasser haben, und von einer ältern Hand geschrieben 
sind, denen unser Uebersetzer theils rothe Ueberschriften, theils 
kurze Angaben des Inhaltes neben und unter dem Texte hinzufügte, enthält das 
zweite Drittheil (Bl. 134—303) von der Hand des letztern die Abschriften oder 
Uebersetzungen von sechs andern Werken, zunächst zweier Abhandlungen desselben 
Cardinals,2 sodann (Bl. 141—229) unter dem Titel Flores temporum, 
der bis zum Anfange des 15. Jahrhunderts fortgesetzten Weltchronik des Martin 
von Troppau; ihr folgt (Bl. 230—277) eine Uebersetzung der Chronik Jeroschin's 
ins Lateinische (oben I. S. 11 und 302) unter dem Namen einer Cronica 
vetus extracta e Cronica Cruciferorum ordinis teutonicorum prima per Nicol.
        1) 1. De concordia Astronomie et Theologie (Bl. 1—21) edit, a D. Petro Ailliaco Cardinali 
Camaracensi et in civitate Tullensi completus ultima Marcii 1414. 2. De conjunctionibus 
Saturni et Jovis Bl. 22—26. 3. Anni revolucionum Saturni et Jovis Bl. 26—28. 4. de concordia 
Astronomice veritatis et narracionis hystorie Bl. 28—64. Schluss: explicit traetatus . . . 
ab eodem Dno Cameracenn editus Basilee 10 Madij anni 1414. Angeschlossen sind: 5. ohne 
besonderen Titel 10 figürlich dargestellte Constellationen historischer Ereignisse und andere 
astronomische Tafeln nebst deren Erklärung Bl. 64—76. 6. Elucidarius astronomice concordie 
cum theologica et hystorica veritate Bl. 78—110. Schluss: editus per dictum dominum 
Cameracensem Cardinalem et finitus Colonie Anno domi nostri ihessu xi 1414 die 24 mensis 
Septembris. 7. Apologetica defensio de nativitate ihesu cristi. Bl. 110—115. Schluss: Explicit 
apologetica deffensio edita a dno Cameracen Colonie anno xpi 1414 die 26 Seplembr. 
8. Secunda apologetica defensio astronomice veritatis. Bl. 115—119. Schluss: Explicit 
secunda . . . edita a domino Cameracen Colonie a. xpi. 1414 die vero tercia mensis Octobris. 
9. De concordia discordancium astronomorum super significacionibus triplicitatum signorum 
Zodiaci et applicationibus earum ad partes terre. Bl. 119—133. Schluss: Explicit tractatus .. 
recollectus a domio Petro Cardinali Cameracensi finitus Constancie anno domi 1417o in vigilia 
Epiphanie domini. 
        2) Von der in der vorigen Anmerkung unter num. 4. verzeichneten Schrift und einem 
Anhange: Tractatus sequens est compendium materie predicte.
Jeroschyn, sodann (Bl. 277—278) die oben I. S. 806—808 mitgetheilte, wahrscheinlich 
auch übersetzte Schrift: Terra Pomeranie quomodo subjecta est ordini
fratrum Theutonicorum und zuletzt unsre Chronik (Bl. 279—303) unter 
dem Titel einer Cronica nova Prutenica. In dem letzten Drittheil hat derselbe 
Uebersetzer eine Biographie: de sancto Stanislao abgeschrieben, deren Verfasser, 
ein Dominicaner Vincentius, seine Arbeit im Auftrage des Bischofs 
Prandotha von Krakau und seines Capitels um 1350 abfasste. Den Schluss bilden 
auch von des Uebersetzers Hand alte polnische Annalen, die gleichfalls aus 
der Diöcese Krakau hervorgegangen zu sein scheinen und vom Jahre 899 bis 
zur Wahl des Bischofs Prandotha 1350 hinabreichen. (Vgl. oben I. 763. n. VIII). 
    In diesen Arbeiten finden sich nun auch hie und da Bemerkungen über die 
persönlichen Verhältnisse des Uebersetzers. Bei Erwähnung des deutschen 
Apostels Bonifacius (in den Flores temporum BI. 204 a) merkt er an, er sei 
in dem Orte Geismar geboren, wo Bonifacius die Donnereiche niederhieb, 
und knüpft daran eine wenig sich empfehlende etymologische Deutung des Namens 
seines Geburtsortes.1 Ferner giebt er am Schlüsse seiner ersten Abschrift 
(Bl. 149) die Notiz, er habe sie 1464 in einer sehr unruhigen Zeit angefertigt, 
als noch die Bewohner Preussens und der König Kasimir mit den 
Kreuzherren im elften Jahre Krieg führten, Seuchen und Ueberschwemmung 
Schlesien und andere Länder heimsuchten und ein allgemeiner 
Kreuzzug gegen die Türken stattfand;2 in demselben Jahre 1464 hat er nach 
eigener Erklärung (Wig. C. 165) auch den Wigand übersetzt und die Weltchronik 
abgeschrieben. Wenn er sich ferner an drei Orten als einen Peccator 
bezeichnet, darunter einmal mit dem Zusatze negligens peccator (Bl. 277), einmal 
sogar mit Andeutung der Anfangsbuchstaben seines Namens3 C. G. [etwa 
Conradum oder Carolum Geismarensem?], so lässt dieser Ausdruck der Demuth 
nach der Gewohnheit dieser Jahrhunderte auf einen Geistlichen schliessen.4 
An zwei andern Stellen sagt er ferner aus, dass er die Uebersetzung der »alten« 
und der »neuen« preussischen Chronik auf dringende Bitten des Dr. Johann 
Długosz, dessen »Freund und besonders ergebener Diener« er sei, mit mancherlei 
Abkürzungen angefertigt habe.5 Von Długosz's Hand wahrscheinlich 
stammt dann auch eine Anzahl historischer Bemerkungen, welche jedenfalls 
von einein polnischen Geistlichen des 15. Jahrhunderts an den Band beider
        1) Hic Bonifacius in Geysmaria, unde ego ortussum, spiritum quendam de 
quercu una expulit, cui nomen Mars, et in loco, ubi quercus stetit, capellam et altare edificat, 
populum convertit; et nomen opidum a spiritu recepit, vulgariter dictum Geismaria 
Teutonico, scilicet: geyst mars.
        2) Transcriptus Thorn anno 1464, quo tempore adhuc durabant discordie inter cruciferos 
et regem Kazimirum et terrigenas Prussie iam in anno xj dissidiorum; pestilentia quoque 
gravis fuit eodem tempore hinc inde in quibusdam locis valde excedens, diluvium eciam . . . 
fuit in Silesia et circa Mimila (?) etc.; et fuit passagium generale contra Thurcos etc.
        3) Am Schluss der Flores temporum Bl. 229 setzt er zu dem Namen des Papstes Pius II. 
die Worte: tempore ejus hec scripta sunt per C. G. peccatorem ao 1464.
        4) So unterschreibt sich Abt Wilhelm von Metz peccator in einem Briefe an Papst Gregor 
VII. (Mabillon Veterum analectorum T. I. p. 247) und an einen andern Abt (Ibid. p. 260); 
in gleicher Weise Almannus Monachus Altivillarensis in einem Schreiben an den Praepositus 
Catalaunensis. (Ibid. II. p. 86).
        5) Vgl. Wig. C. 1. Am Schlusse der lateinischen Uebersetzung Jeroschins Bl. 277 b. 
heisst es: Et sic est finis cronice terre Prussie de latino in teutonicum transsumpte et communiter 
est accurtata et corrupta, denuo in latinum reducta per quendam peccatorem negligentem 
deo laus; ad instanciam ejusdem venerabilis viri, cujus instantiis sequens cronica 
per eundem est similiter in latinum transmutata taliter qualiter multaque in principio hujus 
causa brevitatis sunt dimissa.
Chroniken geschrieben sind, und in welchen dem D. O. unter anderm Hass gegen den geistlichen Stand, ungerechte Beurtheilung des Herzogs Swantopolk und unrichtige Auffassung der eigenen Ansprüche auf Ostpommern vorgeworfen, einmal selbst auf die Vertheidigungsschrift des Sachwalters Paulus de Castro, der die Sache der Polen gegen den D. O. auf dem Concile zu Costnitz 1415 vertheidigte, hingewiesen wird.1 Alle diese Einzelnheiten machen es wahrscheinlich,
        1) Die Randbemerkungen dieser Hand, von der unten eine Schriftprobe gegeben ist, 
sind folgende: 1. f. 231. a. (zu Dusb. I. 5 Schenkung des Culmer Landes): Contrarium omnino 
illius habetur in dotatione ecclesie Culmensis, ubi sub patentibus literis terra Culmensis donatur 
Cristanno episcopo Culmensi et eius ecclesie; que donacio facta est anno domini 1222 
in presencia multo plurium et maiorum testium, quam hic. Similiter terra media Lubavie 
donata et ecclesie Culmensi a duce Kazimiro Lancicie et Cuyavie domino. Que donacio facta 
est anno MCCLVII in die beate Eufemie in multorum presencia testium. Vide de hoc privilegia 
ecclesie Culmensis, licet eciam extant litere domini Gregorii IX, qui confirmat donacionem 
ducis Masovie, qua donavit eis castrum Culmen cum omnibus pertinenciis. Que litere 
date sunt Anagnie anno pontificatus sui quarto. Et eciam litere sunt domini Innocencii 
quarti, quibus investit magistrum Prusie anulo suo super terra Culmensi et omnibus terris, 
quas in Prusia de manibus paganorum eriperent. Que sunt date Anagnie anno eius primo. 
— 2. f. 234. a. (zu Dusb. III. 5. Begräbniss der Preussen): Istam abusionem cum aliis repperit 
in eis iam conversis Jacobus archidyaconus Leodiensis, postea papa Urbanus IIII, de 
quo infra mentio fit. Qui fuit legatus missus ad Prussiam anno 1249. 3. Ibid. (Kauf der 
Frauen): De hac abusione similiter fit mentio in literis Jacobi legati, de quo supra. 
4. f. 234. b. (zu Dusb. III. 8. Bau von Culm): De edificacione castri Culmensis etc. vide privilegium 
dotationis ecclesie Culmensis, quia non apparet, quod ipsi edificarunt castrum predictum. 
5. f. 237. a. (Dusb. III. 32. Swantopolk's Verrath): De isto Swantopolco non facile 
est credere in tantam prolapsum perfidiam, qui fuit catolicus optimus, multa donavit ecclesiis, 
monasteria instituit Olivam, Polplyn, Sernewitcz et Sucko; ergo melius est de hoc inquirendum. 
6. Ibid. (Dusb. III. 33. Wilhelm v. Modena): Iste Wilhelmus divisit in Prusia ecclesias 
et instituit ecclesias cathedrales tres precipue, Pomezaniensem, Warmiensem et Sambiensem, 
et distinxit terminos earum cum dotationibus. Vide privilegia ecclesie Warmiensis. 
De quibus ecclesiis et eorum possessionibus et libertatibus nulla fit in hac hystoria 
mentio, quia parum ecclesiis favebant. — 7. f. 239. b. (Dusb. III. 45. Swantop. fällt in 
Cujavien ein): Non est verisimile, quod Swantopolk sic invasit terram ducis Kazimiri christiani,
qui eius extitit consanguineus; ergo bene est de hoc videndum. — 8. f. 247. b. 
(Dusb. III. 97. Burg Rössel verbrannt): De hiis duobus castris loquitur hic, scilicet Heylsbergk 
et Resell, quum tarnen nunquam fuerint ordinis nec ab eis edificata, sed incepta per 
dominum de Heylsbergk, episcopum Warmiensem, et per dominum Hinricum Zorbom, similiter 
ibidem episcopum, consumata. — 9. f. 248. b. (Dusb. III. 110. Fischhausen belagert): 
Fyschawscn conf . . tur episcopi Sambiensis castrum, nullibi facta mentione aliqua de aliis
ecclesiis aut earum possessionibus. — 10. Ibid. (Dusb. 111. 112. Bau von Lochstet): Lochstete 
fertur fuisse domini episcopi Sambiensis. — 11. f. 242. (Dusb. III. 140. Braunsberg. Armuth
des Bischofs): Episcopus Warmiensis edificavit castrum et oppidum Braunsbergk. Ipsi crucifigeri 
vellent omnes prebendas adeo tenues facere, ut omnem clerum haberent sub suo 
jugo, ipsi vero de possessionibus ecclesiarum lascivirent. — 12. f. 259. b. (Dusb. III. 213. 
Wartislaw's Schenkung): Non videtur verisimile, quod tres filii Swantopolci renunciatis 
hereditatibus et terra fratribus darent jus terre illo tempore, cum longe protenus inveniuntur 
litere emanate a ducibus Pomeranie Primislao Va et Wladislao in multa libertate data 
civibus Elbingensibus de anno domini MCC 94 et 98. Videantur litere Elbingenses; et eciam 
ante hoc diu in donacione monasterii Olive facta anno MCCXXXV; videantur litere Olivenses.
— 13. f. 260. a. (Dusb. III. 220. Behandlung der bekehrten Preussen): Contra istam
prosecutioni favorabilem videantur litere concordatarum domini Jacobi archidyaconi Leodiensis 
legati in Prusiam missi, qui narrat neophitos gravi presso[s] a fratribus servitutis 
jugo; et plura de hoc in suis sigillatis literis. — 14. f. 262. b. (Dusb. III. 236. Bruhavens 
Keuschheits-Probe): Ista probatio castitatis non venit commendanda, quia cum periculi susceptione
et tentatione dei. Qui enim exponit se periculo peccati mortalis, dicitur mortaliter 
peccare a doctoribus; juxta illud: »Qui amat periculum peribit in illo.« Eccl. IIIe. — 
15. f. 264. b. (Dusb. III. 252. LM. Meinhard 1293): Hic videtur discrepare hec cronica cum 
sequenti in ejus primordio, pro ut ibi signaturam vides. — 16. Ibid. (Dusb. III. 258. Zerstorung 
von Wizna): Mirum, quomodo duces Mazovie, qui in antea christianos invitaverunt, 
quum vexabantur a paganis Prutenis, hic narrantur christianos impugnare; ideoque melius 
est inquirendum de hoc. — 17. f. 266. b. (Dusb. III. 275. Glottovie): Glottaw in episcopatu 
Ezinensi (Uebers. hat Einensem; Dusb. Warmiensem) vastatur. — 18. f. 271. b. (Dusb. III. 
310. Bau des Nonnenklosters in Thorn): Fecerunt edificare, sed male dotaverunt, quia 
omnes spirituales volebant esse mendicos, se solos divites. — 19. Ibid. (Dusb. III. 314. Carl 
v. Trier): Karolus de Threveri eligitur, de quo post in primordio alterius cronice vide magnam 
diversitatem cronicarum presentium. — 20. f. 276. a. (Dusb. III. 360. Br. Friedrich 
v. Liebenzell vollendet den Bau von Wartenberg): Iste frater Fredericus forte fuit advocatus 
episcopi Warmiensis, alias in profectum ecclesie non tantum fecisset. — 21. f. 279. a. (Wig. 
c. 2. 1293): Hic videtur cronica presens dissidere a superiori versis XIII foliis circa numeri 
annorum domini signationem, prout patet conferenti ista ad illa et in magistro et in rebus 
gestis. — 22. Ibid. (Kaiser Heinrichs VII. Vergiftung): De intoxicatione istius Hinrici per fratrem 
predicatorem vide apud predicatores, qui habent de hoc bullam auream filii predicti 
domini Hinrici, ubi purgat eos de hac noxa. Vide de hoc in fasciculo temporum. [Er meint: 
Werner Rolewink, Karthäuser Priors in Westphalen, Fascic. temporum, gedruckt bei Pistorius 
Rerum Germanic. Scriptt. T. II. b. f. 84 [I am not quite sure if the referrence is correct].] — 23. f. 279. b. (Wig. c. 7. König von Polen 
fordert Pommern zurück): Rex postulavit terram Pomeranie etc., quod nunquam justo titulo 
illam domini cruciferi possiderunt. Verum pro ista terra Pomeranie et forte Culmensi etc. 
rex habuit pro se duas sententias delegatorum apostolicorum. Econtra magister et domini 
pro se duo lauda sive arbitria, unum duorum regum scilicet Bohemie et Ungarie, aliud regum 
Romanorum, que sumatim recitat Paulus de Castro in consiliis suis (vgl. unten Beilage III. B.) 
consilio LXXII, ubi omnino concludit multis juribus allegatis pro rege contra fratres. — 
24. f. 284. b. (Wig. c. 36): Rastenburgk Lunenburgk vastantur. — 25. f. 289. a. (Wig. c. 58): 
Wartenbergk reedificatur. — 26. f. 297. a. (Wig. c. 116. Schluss): Jagel promittit se christianum fieri.
[image shown on the page between p.438 and p.439 is here omitted; consult google books. S.U.]
dass der Uebersetzer, ein Hesse aus Geismar, geistlichen Standes, der aus 
dem Abschreiben vielleicht ein Gewerbe machte, im Dienste der wegen der 
Friedensverhandlungen mit dem D. O. 1464 in Thorn verweilenden polnischen 
Diplomaten, zu denen nachweislich auch Długosz1 gehörte, dem letztern bei 
dessen mangelhafter Kenntniss der deutschen Sprache in seinen historischen 
und politischen Studien mit der Uebersetzung zweier deutschen Ordenschroniken 
zu Hülfe kam. Das Buch ist, wie es scheint, nie nach Polen gekommen, 
sondern in Thorn liegen2 geblieben, hier aber bis zu seiner Wiederauffindung 
nur von Wenigen gelesen worden.3
    Was nun in dieser Uebersetzung des Wigand zunächst die äussern Schriftzeichen 
betrifft, so ist die Handschrift wie bei den andern Arbeiten des Uebersetzers 
nach Ausweis der beigelegten Schriftprobe eine regelmässige und 
kunstmässig ausgeführte, jedoch durch sehr häufig gebrauchte Abbreviaturen 
ihr Verständniss ersehwert, wobei der Leser, auch wenn er durch ein genaues 
Studium des ganzen Sammelbandes das dabei befolgte System im grossen Ganzen 
erkannt hat, in einzelnen Fällen wegen des Mangels an Consequenz unsicher 
wird.4 Dazu steht diese Arbeit den übrigen Schriften des Uebersetzers 
darin nach, dass häufig Wörter und Sätze halb oder ganz ausgestrichen sind, 
in welchem Falle sie in der Regel mit einer rothen oder schwarzen Linie oder 
Linien beider Farben durchstrichen, bisweilen aber auch nur mit rother Farbe 
unterstrichen sind. Dieses Unterstreichen ist aber sehr häufig auch eine 
Andeutung, dass das Unterstrichene vom Schreiber als Erklärung oder besondere 
Bemerkung hinzugefügt ist; die verbesserten Worte stehen in der Regel 
am Rande mit einer Signatur, folgen aber auch zuweilen erst durch andre 
Worte unterbrochen mit einer solchen innerhalb des Textes. Sehr stark ist die 
rothe Farbe in Anwendung gebracht; ausser bei den Correcturen und selbstständigen 
        1) Vgl. oben I. S. 665. not. 1.
        2) Am Ende der Flores temporum »hat eine spätere Hand aber auch noch im 15. Jahrh. 
zu den oben S. 437. not. 3 mitgetheilten Schlussworten des Abschreibers die Namen der 
Päpste: Paulus 2us und Sixtus IIIItus und bei lelztenn noch die Bemerkung hinzugefügt:« 
sub quo dominus Nicolaus Tungen intercepit episcopatum Warmiensem sine consensu regio.«
 
Und darunter eine andere gleichzeitige Hand: »sub quo multa mala in Prussia sunt subsequuta; 
primo ille idem Tungen episcopus magisterque ordinis teut, irhtani cum toto suo ordine 
in proteccionem regis Ungarie [se] subdiderunt, regem deinceps Polonie amplius dominum 
eorum et protectorem minime recognoscentes.
        3) Es finden sich in der Handschrift des 16. Jahrhunderts nur an wenigen Stellen Namen 
von Hochmeistern an dem Rande von einer Hand beigeschrieben.
        4) So bedeutet die Abbreviatur für sed (sz) bisweilen auch scilicet, und das in der Regel 
für ein ausgelassenes a gebrauchte Zeichen fehlt stets in dem Worte peccator.
Zusätzen, namentlich Inhaltsangaben und Ueberschriften bedient sich 
ihrer der Uebersetzer regelmässig zur Hervorhebung der schon schwarz gezeichneten 
ersten Buchstaben am Anfange jedes Absatzes, dann aber auch ohne 
ein ersichtliches Princip am Anfange vieler andern Wörter und endlich auch als 
einer Art von Interpunctionszeichen zwischen den Wörtern, wobei jedoch mehr 
der Zufall als Ueberlegung vorwaltet; ein besonderes rothes Zeichen deutet den 
Anfang einer neuen Erzählung an. Hie und da ist die Schrift durch breite leergelassene 
Räume unterbrochen, die der Uebersetzer sichtlich durch Ueberschriften 
ausfüllen wollte. Diese Art der Ausfüllung hat auch am Anfange an 
mehreren Orten stattgefunden, wiewohl nicht immer in glücklicher Weise, da 
sie meistens nur auf den ersten nachfolgenden Satz Rücksicht nimmt. So folgt 
z. B. auf die Ueberschrift »de eclipsi solis« (Wig. C. 14) ein Abschnitt, der 
ausser der Sonnenfinsterniss von drei Kriegsreisen erzählt. Diese Ueberschriften 
werden jedoch schon nach den ersten zwei Blättern immer seltener und 
fehlen von Bl. 287 ab ganz und gar. Mit ebenso geringer Consoquenz hat der 
Schreiber zuweilen mit der Andeutung: »nota« einzelne besonders wichtige 
Ereignisse in kurzem Auszuge neben oder unter dem Texte angemerkt. Schon 
in diesen Aeusserlichkeiten giebt sich überall eine gewisse Flüchtigkeit und 
Nachlässigkeit zu erkennen.
    Noch geringeres Vertrauen erweckt bei der ersten Bekanntschaft, die man 
mit dem Werke macht, der Inhalt. Schon der Uebersetzer selbst erhebt gegen 
seine Arbeit schwere Anklage. Nicht ohne Bezug auf seine literarischen Arbeiten 
nennt er sich einen nachlässigen Sünder und in Betreff Wigands bezeugt er, 
dass er gleich auf den ersten Anblick des Gedichtes sich an die Uebersetzung 
gemacht und dieselbe binnen 22 Tagen vollendet habe (Wig. C. 165); er nennt 
seine Sprache ein rohes Latein, spricht wiederholt von starker Abkürzung des 
Originales, das ihm zu wortreich erschienen sei (Wig. C. 14), und entschuldigt 
seine Mängel mit der unvollkommenen Beschaffenheit eben dieses Originales 
und der »Seltenheit,« d. h. wohl dem für ihn schwierigen Verständniss der 
darin gebrauchten Wörter. Diese seine Mängel treten allerdings auch überall zu 
Tage, zunächst im Gebrauche der lateinischen Sprache. Die Arbeit strotzt von 
groben grammatischen Fehlern in der Declination und Conjugation, so wie in 
der Anwendung der Genusregeln, Fehlern, die um so mehr als Folgen der Eile 
und Flüchtigkeit zu betrachten sind, da sie in seinen andern selbständigen Arbeiten 
weit seltener vorkommen. Fast noch wunderlicher ist seine Satzbildung, 
die sich zuweilen über alle Sprachvergehen kühn hinwegsetzt und in gewissen 
Fehlern eine Art von Consequenz beobachtet, insofern nämlich mit besonderer 
Vorliebe das regierende Verbum des Hauptsatzes durch das Participium ausgedrückt 
oder, was allerdings seltener vorkommt, in der Form des Indicative oder 
Conjunctive nicht in den Hauptsatz gebracht, sondern mit einem eigentümlichen 
Anacoluthe in einen leicht angeknüpften Relativsatz geschoben wird. 
(Eine Verbindung beider Fehler bietet z. B. der Satz Wig. C. 19: Magister Lyvoniensis 
cum copia gravi viriliter paganos dictos Santkore, quos vastaverat 
igne et cum rapina revertens.) Mit nicht geringerer Willkür erfindet sich 
der Uebersetzer für seinen Zweck neue Ausdrücke, oder giebt vorhandenen 
lateinischen Wörtern eine neue Bedeutung, oder er hilft sich mit den derbsten 
Germanismen (deducere ad casum: zum Falle bringen, dare ad sortem: preisgeben, 
cum salute: mit heiler Haut, cadere in vallem = nieder [ze tàle] fallen 
u. s. w.). Endlich begeht er hie und da offenbare Uebersetzungsfehler, 
wie denn z. B. C. 81 durch dieselben fast unverständlich geworden ist; namentlich 
lässt der Uebersetzer, wenn auch nicht so häufig wie bei der Bearbeitung 
des Jeroschin, die Neigung vorwalten, Wörter, die ihm nicht ganz geläufig 
sind, in Eigennamen umzuwandeln. So übersetzt er z. B. C. 38 die deutschen 
wahrscheinlich im Wigand undeutlich geschriebenen Worte: »zu einem presente« 
(Fragm. V. 16): juxta Prestinte, und löst, C. 113 die Reime: ein grave 
starke: . . von der Marke in Comes Starke de Marchia auf. Ueberhaupt haben 
Wigands Eigennamen sich arge Verstümmelungen gefallen lassen müssen, so 
wie auch von den falschen Zahlen, welche sein Buch enthält, ohne Zweifel 
ein guter Theil dem Uebersetzer zuzuschreiben ist. Hat man jedoch mit der Handschrift 
sich vertraut gemacht, durch öftere Leetüre das verletzte Sprachgefühl 
gegen seine Fehler etwas abgestumpft und von vorn herein darauf verzichtet, 
in seinen Mittheilungen überall klares Verständniss des Einzelnen gewinnen zu 
wollen, so überzeugt man sich bald, namentlich aus einer Vergleichung der 
Uebersetzung mit den Fragmenten des Originales, dass der Hessische Geistliche 
seine Aufgabe trotz der Eile noch ziemlich geschickt gelöst, dass er den Inhalt 
der Chronik im Ganzen richtig, jedenfalls richtiger als Bornbach aufgefasst und 
nicht ohne Talent die ausführlichen Schilderungen Wigands bei aller Kürze mit 
einer gewissen Lebendigkeit und Anschaulichkeit in die fremde Sprache übertragen 
hat. Vor allem verdanken wir dem Werke eine vollständige Uebersicht 
und den wesentlichen Inhalt der Reimchronik. Dass er nicht überall den im 
Original mitgetheilten historischen Stoff in seine Uebersetzung aufgenommen 
hat, ergiebt sich daraus, dass theils Schütz hie und da Ausführlicheres darbietet, 
theils er selbst gemachte Auslassungen nicht bloss »überflüssiger« und 
»müssiger« Reden, sondern auch einzelner Namen und Thatsachen ausdrücklich, 
insbesondere durch das hie und da angewandte: »etc.« andeutet. Doch scheint 
dadurch am Stofflichen nicht viel verloren gegangen zu sein. Wenigstens sieht 
man in Betreff sämmtlicher Fragmente des Originales, dass er in diesen Stücken 
nichts ausgelassen hat.
    5. Die Fragmente der Reimchronik. Es sind ihrer bis jetzt neun 
bekannt geworden:
    I. Dasselbe ist am Ende der dreissiger Jahre dieses Jahrhunderts vom Vicedirektor 
des königl. Würtembergischen Haus- und Staats-Archives E. v. Kausler 
auf zwei Pergamentblättern in klein Quarto, welche den Umschlag eines 
eingestochenen Papierheftes in klein Folio von untergeordnetem Inhalte bildeten, 
entdeckt, und abschriftlich der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde 
der Russischen Ostseeprovinzen mitgetheilt worden, welche es in den 
Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv- Est- und Kurlands T. III 
(Riga 1845) S. 129—133 veröffentlichte, während das Original nach einer Mittheilung 
des Entdeckers (d. d. Stuttgart 15. Juni 1861) jetzt nicht mehr im 
königl. Würtembergischen Staatsarchiv aufzufinden, sondern wahrscheinlich 
mit einer grossen Anzahl anderer D. O. Archivalien an das D. O. Archiv in Wien 
übergegangen ist. Die Schrift, dein Anfange des 15. Jahrh. zugehörig, stand in 
der Mitte des Blattes zwischen 4 mit Tinte gezogenen Randlinien; die Ränder 
waren gegen 2 Finger breit; abwechselnd war bald der innere bald der äussere 
Rand etwas schmäler; der obere Rand, nur schwach fingerbreit, schien abgeschnitten 
zu sein; für die Anfangsbuchstaben war eine ganz schmale Columne 
gezogen. Jede Seite zählte 31 Zeilen zwischen Linien; jeder nächste Vers, nachdem 
einer in der Columne begonnen hat, ist eingerückt und beginnt hinter der 
schmalen Columne. Die Handschrift scheint eine recht flüchtige gewesen zu 
sein. Wir erhalten in diesem Fragmente 124 Verse der Urschrift aus einem Abschnitte 
des Krieges mit Polen im Jahre 1330, die einem Theile von C. 11 der 
Uebersetzung entsprechen, und für die Feststellung der Bedeutung derselben 
namentlich in einem Satze von grossem Werthe sind.
    II. Zehn Verse von Schütz (Ed. 1592 Bl. 74. b.; Ed. 1599 Bl. 66. a.) mitgetheilt, 
entsprechen einer Zeile in C. 17 der Uebersetzung.
    III. Sechs Verse, die den friedlichen Sinn des polnischen Prinzen Casimir 
(in C. 18) schildern, von Schütz (Ed. 1592 Bl. 76. a.; Ed. 1599 Bl. 67. a.) 
überliefert.
    IV. und V. Zwei Fragmente von je siebzehn Versen, die durch eine kleine 
Lücke unterbrochen sind, der Schilderung der Schlacht an der Strebe 1348 
2. Febr. angehören und mit den betreffenden Stellen in C. 38 der Uebersetzung 
übereinstimmen. Beide Fragmente sind von Dr. Eduard Krömecke, z. Z. in 
Herstell an der Weser, entdeckt, zuerst im Anzeiger für Kunde der deutschen 
Vorzeit (1858 Nro. 10. S. 335—36) veröffentlicht und nach dieser Mittheilung 
in den NPPBlättern Jahrg. 1858. II. S. 357 abgedruckt worden, wo der Berichterstatter 
sie mit Recht als Wigandische Verse bezeichnete. Das von einem 
werthlosen Buche abgelöste Pergamentstück (in der Sammlung des Dr. Krömecke 
mit K. a. 12. bezeichnet), auf dem die Verse sich befinden, ist 4 Zoll hoch, 
6 1/2 Zoll breit; von einem zweiten Blatte, auf welchem das Gedicht sich fortsetzt, 
ist nur ein schmaler Streifen von 1 1/2 Zoll Breite erhalten; der untere 
Theil des Blattes ist abgeschnitten, so dass auf jeder Seite etwa 8 bis 10 Verse 
fehlen. Eine Vergleichung des Fragmentes, das der Entdecker die Gefälligkeit 
hatte uns zur Einsicht mitzutheilen, mit dem der Beschreibung nach bekannten 
Stuttgarter giebt das Resultat, dass beide zwar je einer Handschrift in Quarto, 
keineswegs aber einer und derselben angehörten.
    VI. Sechszehn Versanfänge, Ueberbleibsel der dritten Seite des eben beschriebenen 
Pergamentstreifens des Dr. Krömecke, entsprechen einigen Worten 
des C. 43 der Uebersetzung.
    VII. Elf Verse aus Wigands Beschreibung der Belagerung von Kowno 1362 
(Wig. C. 54), von Schütz (Ed. 1592 Bl. 86. a.; Ed. 1599 Bl. 76. b.) überliefert.
    VIII. Neun und funfzig Verse aus demselben Abschnitte, von Schütz (Ed. 
1592 Bl. 86. b. ff.; Ed. 1599 Bl. 77. a. ff.) mitgetheilt.
    IX. Vier und zwanzig Verse aus einer Charakterschilderung des Hochmeisters 
Winrich von Kniprode, bei Schütz (Ed. 1592 Bl. 93. a.; Ed. 1599 Bl. 83. a.) 
entsprechen einem Abschnitte des C. 127 der lateinischen Uebersetzung.
    Es sind somit nur 267 Verse, welche uns von einem Reimwerke übrig sind, 
das, wenn man den Umfang der jenen übrig gebliebenen Versen entsprechenden 
Stücke der Uebersetzung zum Maasstabe nimmt, mindestens 25000 Verse 
enthalten haben muss; doch auch diese wenigen Trümmer sind von nicht geringer 
Bedeutung, wenn es gilt über den Grad der Zuverlässigkeit der lateinischen 
Uebersetzung und der andern Bearbeitungen, oder gar über den Charakter 
des Originalwerkes und seines Verfassers ein Urtheil zu gewinnen.
        1) Das Verhältniss der Abhängigkeit, in welchem die Annales Thorunenses, Johann 
v. Posilge, Detmar, Corner und andere Hanseatische Chroniken zu einander stehen, wird im 
3. Bande näher erörtert worden.
        2) So C. 55 und 59, C. 62 und 63, C. 64 und 70 a, C. 66 und 68, C. 85 und 89, C. 87 
und 93, C. 97 und 99, C 98 a und 104, C. 100 a und 105, C. 100 b und 102, C. 110 a und 
111 a. C. 113 und 121, C. 117 und 122, C. 136 und 140.
        3) Vgl. C. 123, 126 und 128.
        4) Die wenigen Jahre, welche Wigand auf seine Arbeit verwandte, und die geringe
Kenntniss der Preussischen Verhältnisse, die er an den Tag legt, machen es wenig wahrscheinlich, 
dass er sich diese schwierigen Quellen selbst in der mangelhaften Weise, in der 
er es zu Stande brachte, allein für seinen Zweck zurecht gelegt habe, und bringen die Vermuthung 
nahe, dass er bereits eine nach solchen Quellen bearbeitete Geschichte Preussens 
vor Augen hatte. Doch fehlt es zu sehr an sicheren Anhaltspunkten, als dass man hoffen 
könnte, dieser Vemuthung nachgehend zu einem erspriesslichen Resultate gelangen zu 
können.
deren er sich bediente, gar nicht geordnete Geschichtsbücher, sondern Papiere 
derjenigen Art waren, wie sie uns noch jetzt in der Sammlung der littauischen 
Wegeberichte (Beilage I.) vorliegen, einzelne militairische Meldungen des Ordensmarschalls 
oder der Gebietiger in den Grenzdistrikten, etwa in Balgza, Insterburg, 
Bagnit u. s. w. an den Hochmeister nach Marienbnrg, über ein Ereigniss, 
an deren Schlusse der Meldende, wie wir es noch jetzt in jenen litauischen
Wegeberichten kennen lernen, in der Regel, aber auch nicht immer, das 
Tagesdatum, selten das Jahresdatum anmerkte.
    Man hat aber Grund vorauszusetzen, dass Wigand Quellen solcher Art mit 
Vorliebe aufsuchte; denn sie entsprachen dem Zwecke, den er offenkundig in 
seiner Chronik verfolgte. Ueber die Veranlassung zu dieser Arbeit und ihren 
Zweck giebt er am Anfange seines Buches eine Erklärung, die nur dadurch an 
Dunkelheit leidet, dass die mangelhafte Uebersetzung es dem Leser überlassen 
hat, sich selbst den Schluss derselben zu ergänzen. Er habe, sagt Wigand, als 
er um das Jahr 1393 mit dem Hochmeister Conrad v. Wallenrod in Danzig gewesen 
sei, daselbst ein Buch gefunden, welches von dem Ursprünge und 
Wachsthume des D. O., von den zu dessen Gunsten unternommenen Kreuzfahrten 
und den Gunstbezeigungen, die Papst und Kaiser ihm gespendet hätten, 
gehandelt habe, zugleich aber auch von don Siegen des Ordens seit hundert 
Jahren, in Folge deren unter den Heiden in Preussen und Livland, trotz ihrer 
häufigen Abtrünnigkeit zuletzt der katholische Glaube fest gegründet worden 
sei. Darauf beginnt er dann seine Chronik mit einem Ereigniss, das nach 
seiner Meinung 1293 stattgefunden hat, und endet mit dem Jahre 1393. Man hat 
bisher unter jenem Buche die Chronik Dusburg's verstanden, und indem man 
in der Einleitung die Andeutung fand, dass Wigand sich die Fortsetzung jenes 
Buches zur Aufgabe gestellt habe, nach dem Vorgange Bornbachs und Schützens 
Wigand einen Fortsetzer Dusburg's genannt. Allein diese Bezugnahme auf Dusburg 
hat nicht die mindeste Berechtigung, einmal weil, wie oben gezeigt ist, in 
Wigands Arbeit völlige Unbekanntschaft mit Dusburg zu Tage tritt, sodann aber, 
weil auch die Beschreibung des Buches nur in ganz gezwungener Weise auf 
Dusburgs Chronik eine Anwendung findet. Dusburg beschreibt nicht die Ordenskämpfe 
seit 100 Jahren, sondern seit 140 Jahren und endet nicht mit der 
Befestigung des katholischen Glaubens in dem Ordenslande, sondern erklärt 
schon mit dem Jahre 1283 (III. C. 221) diese Glaubenskriege in Preussen für 
abgeschlossen, um das ganze letzte Drittel seines Werkes den Littauerkriegen 
zu widmen. Wie konnte endlich Wigand mit Bewusstsein ein Fortsetzer Dusburgs 
sein wollen, wenn seine Berichte für einen Zeitraum von 30 Jahren mit 
Dusburg gleichlaufen? Dagegen passt die von Wigand gegebene Beschreibung 
vollständig auf die nachmals zum Chronicon Olivense erweiterte alle Preussische 
Chronik, die ich oben (B. I. S. 675—685) auf ihre ursprünglichen 
Theile zurückgeführt habe. Jene Chronik begann mit dem Jahre 1190 und ihre 
Schlussworte führten bis auf die Zeiten Herzog Mestwi's II. von Pommerellen 
hinab, der 1294 oder 1295 gestorben ist (I. S. 694. not. 59). Was als Inhalt 
jenes Buches angedeutet wird, folgt ganz und gar dem Gange der Erzählung in
jenem alten Berichte, so dass Wigand am längsten beim Anfange derselben verweilt 
und mit der von dem alten Berichte am Schlusse zweimal (I. S. 684 und 
S. 686) gegebenen Erklärung schliesst, dass die »fides catholica« nach Unterdrückung 
der letzten Empörungen in ganz Preussen festbegründet sei. 
Der Uebergang Wigands von dieser Einleitung zu seiner Chronik bestand dann 
unzweifelhaft in der Bemerkung, dass das Vorbild dieser alten hundert Jahre 
der Ordensgeschichte umfassenden Chronik auch ihn bestimmt habe, die nächstfolgenden 
hundert Jahre der Ordenskämpfe zu besingen. Es lag nahe, dass 
er, indem er jene alte Chronik fortsetzte, die bereits vorhandene lateinische 
Fortsetzung derselben, welche damals, wie man aus Wigands Bemerkungen 
schliessen muss, die jetzt in so unnatürlicher Weise (I. S. 655) eingefügte Geschichte 
von Ostpommern noch nicht als unmittelbaren Bestandteil enthielt, zur 
Grundlage seiner Darstellung machte.
    Diesen Plan, hundert Jahre der Ordenskriege darzustellen, hat Wigand 
denn auch in seinem Werke ganz unabhängig von dem Vorbilde Dusburgs 
durchgeführt. Zwar ist seine Chronik der des letzteren darin ähnlich, dass sie 
fast ausschliesslich Kriegsgeschichte ist. Es ist bemerkenswerth, dass das 
grosse Werk ausser denselben nur noch kurze Meldungen über den Tod und die 
Wahl von Hochmeistern, einige fremdländische Notizen aus dem Chronicon Olivense,
eine Mittheilung über eine Sonnenfinsterniss, zwei Berichte über die
Einführung neuer Kirchenfeste (C. 27. und 96), zwei Berichte über den Empfang 
kostbarer Reliquien (C. 85 und 108), zwei über Klosterbauten (C. 58 und 78), 
einen Besuch Kasimirs in Marienburg (C. 67) und Lobreden auf die Hochmeister 
Luther v. Braunschweig (C. 20), Conrad v. Wallenrod (C. 157) und Winrich v.
Kniprode (C. 127) enthält, von welchen die beiden ersten Fürsten wegen ihrer 
frommen Werke gepriesen werden, Winrich aber als das Ideal eines Helden 
dargestellt (C. 42 und 127) wird, der aus besonderer göttlicher Gnade der Welt 
gegeben sei, dessen friedliche Tugenden der Dichter allerdings anerkennt, dessen 
Verdienste er aber hauptsächlich in seinen Kriegsreisen und den damit verbundenen 
Werken der Frömmigkeit sucht. Wenn aber Dusburg solche Kriege 
von dem Standpunkte eines von den hierarchischen Interessen seiner Zeit durch 
und durch erfüllten Geistlichen und eines nicht minder für die heilige Mission 
seiner Genossen begeisterten Ordensritters betrachtete, so sind bei Wigand von 
religiösen und politischen Tendenzen nur geringe Spuren zu finden. Von Wundern 
oder Acten der Büssung und Selbstpeinigung, die bei Dusburg keine so 
wichtige Rolle spielen, weiss Wigand nichts, und von frommen Betrachtungen 
kommt wohl hie und da ein Gebet für die Seele eines im Kampfe gefallenen 
Ritters (C. 75, 89, 92, 147. u. a.), oder die Anerkennung, dass sie für das zeitliche 
das ewige Leben erkauft habe (C. 75), vor, wie er denn auch einmal Weh 
und Verdammniss über die Ungläubigen ruft (C. 123); aber alle diese Betrachtungen 
erscheinen als absichtslos hingeworfene herkömmliche Redeweisen 
ebenso äusserlicher Art, wie die Frömmigkeit der Helden in der Chronik ausschliesslich 
nach äusserlichen Acten der Werkheiligkeit, etwa erbauten Kirchen 
und Klöstern, Verehrung der Reliquien oder Kämpfen für die Ausbreitung 
des Glaubens (C. 95) abgemessen wird. In noch grösserm Maasse vermisst man 
bei Wigand Dusburgs tendenziöse Parteinahme für den Orden. Was ihn sichtlich 
mit einer gewissen Vorliebe für denselben erfüllt, das sind nicht dessen 
politische oder religiöse1 Zwecke, sondern die Kriegsreisen, die hier mit ungeschwächter
Lust zur »Uebung der Ritterschaft« Jahr aus Jahr ein fortgesetzt 
werden, so dass man traurig daheimsitzt, wenn Regenwetter die Ausfahrt der 
Helden verhindert (C. 129); aber mit nicht viel geringerm Interesse stellt er 
auch die tapfern Thaten der Heiden dar; mit sichtlichem Wohlgefallen berichtet 
er über einen dem Kynstut wohlgelungenen Ueberfall auf die Bosse des Ordensheeres 
(C. 69), ja er hat an einer Stelle, wo er von »Feinden Christi« 
spricht, der Grossmuth Kynstuts gegen Christen Worte des Lobes gespendet 
(C. 106). Dagegen wendet er ganz abweichend von Dusburg den Einzelnheiten 
in den Kriegsereignissen vorherrschend sein Interesse zu. 
Während ihm die politischen Zwecke, die Ursachen und Wirkungen der Kämpfe 
durchaus gleichgültig erscheinen, gefällt er sich in der ausführlichen Beschreibung 
der Schlachten und Belagerungen, der dabei angewandten Kriegsmittel, 
der Einzelkämpfe, der Zahl und Farbe der Kriegsfahnen und der um das Recht, 
die S. Georgsfahne zu tragen vorgefallenen Streitigkeiten; nicht minder berichtet 
er mit sichtlicher Theilnahme über das Ceremoniell dieser Ritterkämpfe, die 
Turniere, Austheilungen des Ritterschlages, die Ehrentische und die zur Verherrlichung 
der Siege gefeierten kirchlichen Festen; ja er ermüdet nicht 
alle die einförmigen und resultatlosen kleinen Streifzüge in die Wildniss oder in 
das feindliche Gebiet aufzuzählen, die sich von Räuberthaten wenig unterscheiden
und bei denen von der Ehre Gottes und einer Verherrlichung des 
Glaubens nicht die Rede war. Man erkennt, es kommt ihm einzig und allein 
auf die Verherrlichung jenes äusserlichen Ritterthums seiner Zeit an, das in denselben 
Jahren an dem Oesterreicher Peter Suchenwirt (oben S. 155) einen so 
begeisterten Lobredner fand, während es von Heinrich dem Teichner (oben 
S. 161) schon in allen seinen Blössen dargestellt wird. Auch Wigand scheint an 
einer Stelle (C. 141) mit denen, die an den Kriegsreisen in Preussen gegen die 
schon zum Christenthum übergetretenen Littauer Aergerniss nahmen, in Versen 
eine Lanze gebrochen zu haben.
    Mit dieser Tendenz des Buches steht es nicht im Widerspruch, wenn es 
Wigand um die Zuverlässigkeit seiner Berichte nicht gerade besonders zu thun 
war. Dass er die ihm vorliegenden Ueberlieferungen ohne strenge Prüfung und 
Sichtung ihres Inhaltes in seine Reime übertrug, erkennt man schon aus der 
häufigen Umwandlung eines und desselben Ereignisses in zwei oder noch mehrere, 
wenn er sie in verschiedenen Quellen fand. Schütz zählt ihn zu den nachlässigen 
Schriftstellern, die sich der Genauigkeit in der Angabe der Namen nicht 
befleissiglen; auch der lateinische Uebersetzer spricht von der Unvollkommenheit 
des Originales (C. 165). Die Kürze der Frist von nur wenigen Jahren, in 
der Wigand (C. 165) seine Arbeit vollendete, mag auch manche Spuren von 
Flüchtigkeit hinterlassen haben, um welcher willen er selbst um Nachsicht bat. 
Für uns ist es schwer hierüber ein sichres Urtheil zu fällen, da nicht genau zu 
ermitteln ist, welcher Antheil an den zahlreichen Irrthümern seines Werkes in 
der Chronologie und in den Namen ihm, und welcher seinem Uebersetzer oder 
        1) Selbst die Rede (Schütz zu C. 24), welche Wigand dem Ordensmarschall unter den 
ernstesten Verhältnissen in den Mund legt, verweist die Ordenskrieger nur ganz nebenher auf 
den Glauben und bringt vorherrschend die Kriegsbeute, die Schande der Niederlage und 
ahnliche äussere Motive zur Sprache.
Bearbeiter zur Last fällt; jedenfalls beweisen die ihm allein angehörenden Irrthümer 
am Anfange der Chronik (C. 2) und die falschen Angaben über den Tod 
und den Regierungsantritt mehrerer Hochmeister, sogar derjenigen, die seiner 
Zeit, ja selbst seiner Person so nahe standen (C. 144 und 159), dass er über die 
Geschichte des D. Ordens nur unvollkommen unterrichtet war.
    Ueber die schriftstellerische oder gar dichterische Begabung Wigands wagen 
wir angesichts einer so geringen Zahl von Fragmenten des Originals noch 
weniger ein bestimmtes Urtheil zu fällen. Anscheinend hat er sich über das 
Niveau zahlreicher ähnlicher Arbeiten seiner Zeitgenossen, in denen das Dichten 
oder vielmehr Reimen in ziemlich mechanischer Weise betrieben wurde, wenig 
erhoben. Er hat bei öftrer Gelegenheit Reden und Betrachtungen seiner Erzählung 
eingeflochlen, von denen sein Uebersetzer wenig erbaut gewesen zu sein 
scheint, da er sie lang (C. 127. 147. 157.) oder gar inhaltsleer (C. 14) nennt; 
eine Probe solcher Reden, die uns im achten Fragmente vorliegt, scheint jedoch 
ebenso wenig wie der von Schütz ausführlich mitgetheilte Inhalt einer andern
(zu C. 24) Rede diesen Vorwurf zu rechtfertigen, da in beiden Beispielen weder 
Inhalt noch eine lebendige selbst drastische Darstellung vermisst wird.
    Diese Eigentümlichkeiten Wigands in dem Plane und in der äussern Darstellung 
seiner Arbeit gestatten schliesslich einige Rückschlüsse auf seine sonst 
fast ganz unbekannte Person. In Betreff derselben herrschte seit dem Ende 
des 16. Jahrh. bis vor wenigen Jahren die unangefochtene Tradition, Wigand 
v. Marburg oder auch von Wartemberg, ein Ritter und Bruder 
des D.O. habe zur Fortsetzung Dusburgs seine Reimchronik 
verfasst. Wir sind jetzt, namentlich durch die Auffindung des Schützeschen 
Autographons, im Stande dem Ursprung dieser Tradition bis zu seinen ersten 
Quellen nachzugehen und die in ihr enthaltenen Irrthümer klar nachzuweisen.
    Diejenigen, welche aus eigener Kenntniss des Wigandischen Originalwerks 
über dasselbe berichteten, Bornbach und Caspar Schütz, nennen in ihren ersten 
Berichten übereinstimmend als den Verfasser desselben »einen gewissen 
Wigand.« Bornbach sagt in der Vorrede eines Bandes seiner Chronik (Kgl. 
Biblioth. in Berlin MSS. Boruss. fol. 248), die er 15. Dec. 1564 niederschrieb, 
und in welcher er sich über die Quellen der Preussischen Geschichte äussert: 
»Wigandus ein alter Scribennt continuirtt die Historiam (Petri de Dusborg) weiter biss 
z. J. 1393 und hotts reymweiss alles sehr vleissig beschrieben.« Und in 
gleichem Sinne urtheilt Caspar Schütz zunächst in einem frühem Werke: »Annalium 
civitatis Dantiscanae libri III« (MS.): »Ejus [Petri de Duisborg] historiam 
continuavit Wigandus quidam rythmis usque ad a. 1394.« Und dem entsprechend 
heisst es auch im Autographon seiner preussischen Chronik, und 
zwar im ersten Entwurfe: »Wigandus hatt yhn (Petrum de Duysberch) continuiret 
in Deutsch reimweise bis a. 1394 vnd sonderlich bella Lituanica.« In 
seiner fortgesetzten Beschäftigung mit der preussischen Geschichte stieg jedoch 
Schützen die Vermuthung auf, dass Wigand dem D. O. als Ritter oder geistlicher 
Bruder angehört haben müsse, und in diesem Sinne spricht er sich im ersten 
Entwurfe seines Brouillons so aus: »Die Ordensherren haben selbst auch 
mehr den kriegen als den studiis obgelegen vnd allewege mehr auff Reuter als 
Redener gewendet. Ich weis auch nicht, ob iemandt mehr des ordens gewesen 
sey, der yhre geschicht beschrieben habe ausserhalb was Petrus de Duysborch 
gethan, der doch gleichwol als ein geistlicher, vnd der selbst bei den 
furnehmesten kriegs vnd andern, hendeln nicht gewesen ist, sehr kurtz vnd 
schlecht herdurch gehet. Sonst ist noch einer, bruder Wigandus, 
der Reimweise geschrieben.« In dieser Ansicht von einem Bruder Wigand 
wurde nun Schütz sichtlich dadurch bestärkt, dass er in den handschriftlichen 
Werken seines Freundes Bornbach den Bruder Hermann v. Wartberge 
als Verfasser einer Chronik aus dem 14. Jahrh. genannt fand, den er 
dann auch in der Erwartung, sich seiner als Geschichtsquelle bedienen zu können, 
in das Quellenverzeichniss seines Brouillons gleich hinter Wigand aufnahm 
mit den Worten: »Bruder Herman von Wartenberg hatt geschrieben anno 
1378.« Da er aber diese Chronik nie zu sehen bekam (wie denn in seiner 
preussischen Geschichte unter der lievländischen Chronik, die er nennt, 
stets die Rüssowsche gemeint ist), so hat das in ihm anfangs die Vorstellung 
erzeuge, Wigand und Bruder Hermann v. »Wallenberg« seien eine und dieselbe 
Person; was ihn denn auch bestimmte, an zweien Stellen seines Buches, an denen 
er Wigand citirt hatte, zu dem Namen »Wiganda einmal, C. 17, Bruder 
(W.) von Wartemberg, das andre Mal C. 54 v. Wartemberg hinzuzusetzen, 
welche Zusätze, da er sie bei der spätern Correctur der Handschrift wohl übersah, 
auch in den Druck hinübergenommen wurden. Bei näherer Umschau in der 
Wigandischen Chronik überzeugte er sich jedoch von seinem Irrthume, indem er 
in derselben den vollständigen Namen Wigands auffand. In Folge dessen wurde 
jetzt im Quellenverzeichnisse des Brouillons die Stelle über Hermann von Wartenberg 
ausgestrichen und der Anfang der Stelle, die von Wigand handelt, in 
die Worte umgewandelt: »Wigandus von Marburg, wie er sich 
selbst nennet in dem beschlus« etc. Obgleich somit der Irrthum über 
Herman v. Wartberg aufgeklärt war, so hielt Schütz doch auf Grund des aufgefundenen 
scheinbaren Adelstitels fortan an der Ansicht fest, dass Wigand ein 
Ritter und geistlicher Bruder des Deutschen Ordens sei. Demgemäss wurde in 
der Vorrede der oben mitgetheilte Zweifel, ob ausser Dusburg noch andere Ordensritter 
die Thaten des Ordens beschrieben hätten, in die directe Behauptung 
umgewandelt: »Es seint wol ettliche des Ordens gewesen, die yhre geschicht 
beschrieben haben als Petrus de Duysborch, Wigandus von Marburg 
[ursprünglich stand geschrieben »Wigandus, Herman von Wartemberg;« 
dann wurde Herman und Wartemberg ausgestrichen und über »Wartemberg« 
»Marburg« gesetzt], Heinrich Caper, aber doch gleichwol als geistliche leute, 
vnd die selbst bei den furnehmesten kriegs vnd andern hendeln nicht gewesen 
sein, sehr kurtz vnd schlecht herdurchgehen.« Dem entsprechend enthalten die 
gedruckten Chroniken Schützens im Quellenverzeichniss die feste Behauptung, 
und zwar die erste Ausgabe (1592): Wigandus von Marburg, ein Ritterbruder 
des Ordens, und die zweite Ausgabe (1599): ein Ritter, Bruder 
dess Ordens hat Petrus von Dusborg continuiret« u. s. w.
    Diesem Nachweise gemäss entbehren somit die Behauptungen, dass Wigand 
ein Fortsetzer Dusburgs, dass er ein Bruder des D. O. und dass er 
ein Ritter gewesen, in gleichem Maasse jeder äussern Beglaubigung und 
sind leere zum Theil auf entschieden falschen Voraussetzungen gegründete Vermuthungen. 
Dass Bornbach und Schütz darauf verfielen, ihn zum Fortsetzer 
Dusburgs zu machen, ist verzeihlich, da sie, unbekannt mit dem Chronicon Olivense, 
keine andere Quelle kannten, die sie mit unserer Chronik in Verbindung 
bringen konnten; uns, denen jene wichtige Quelle jetzt aufgeschlossen ist, liegt 
ihr Irrthum klar zu Tage. Die Annahme, dass Wigand ein Bruder des D. O. gewesen 
sei (was er sein konnte ohne dem Ritterstande anzugehören), hat ihren 
Ursprung in einem argen Missverständniss Schützens, und wird durch den Charakter 
der Chronik nicht im Mindesten unterstützt. Dafür endlich, dass er ein 
Ritter gewesen sei, sind weder äussere noch innere Zeugnisse vorhanden; denn 
dass der Zuname: »v. Marburg« ebensogut eine Bezeichnung seines Geburtsortes 
als einer Adelsfamilie sein kann, liegt auf der Hand; ja man muss eher an 
einen Geburtsort denken, da eine Adelsfamilie dieses Namens nicht bekannt ist. 
Dagegen geht aus dieser Untersuchung als sicheres Resultat hervor, dass Schütz 
»am Beschlüsse« (das kann auch heissen in der letzten Hälfte) des Originalwerkes 
eine Stelle fand, in welcher der Dichter sich selbst Wigand von Marburg 
nannte; und wenn nun in der lateinischen Uebersetzung (C. 147) in einem Satze, 
den der Uebersetzer sichtlich nicht verstanden hat, die Worte: Wigandi de 
Margborg vorkommen, so sind diese Worte unzweifelhaft als die von Schütz 
gemeinten anzusehen. Schon aber die an dem Namen des Dichters hier zu bemerkende 
geringe Veränderung bringt uns um einen bedeutenden Schritt der 
Ermittelung der Person unsere Dichters näher.
    In dem Tresslerbuche des D. O. (im Königsberger geh. Archiv, f. 267. b.) nämlich 
findet sich beim Jahre 1409 die Notiz:1 Item ij marc wygant von Marcburg 
eym herolde gegeben von des meistere vnd groskompthurs geheyse, 
der huskompthur his [d. h. gab den Befehl zur Zahlung]. Kaum kann man zweifeln, 
dass unter diesem Herolde der Verfasser unserer Chronik gemeint ist; so 
sehr stimmt schon die Namensform Marcburg mit dem in der lateinischen Uebersetzung 
genannten Margborg; noch mehr aber passt ein Herold zu der Eigenthümlichkeit 
des vorliegenden Werkes. Die Herolde2 bildeten in dieser Zeit des 
prunksüchtigen Ritterthumes einen wichtigen und geachteten Stand, die keinem 
Fürstenhofe, nicht einmal im heidnischen Littauen fehlten, und zwar bedurfte 
jeder Hof in der Regel einer ganzen Anzahl derselben, die durch besondere 
Tracht und Embleme ausgezeichnet, in einer zunftartigen Verbindung lebten, 
deren Haupt der Wappenkönig war, und in welcher es ausser den Herolden 
noch sogenannte Wappenkündiger oder Persevanten (Poursuivans) gab, welche 
sich zu künftigen Herolden ausbildeten, und Läufer oder Boten, welche als Lehrlinge 
zu betrachten sind. Neben diplomatischen Sendungen, zu denen sie häufig 
verwendet wurden, war ihnen die Aufsicht über die ritterlichen Spiele und 
Feste und die Aufrechthaltung der Gesetze ritterlicher Courtoisie und der Waffenetikette 
anvertraut, wofür unter anderm eine genaue Bekanntschaft mit den 
turnierfähigen Familien und ihren Wappen gefordert wurde. In ausgedehnterer 
Weise wird man am Ordenshofe in Marienburg solche Kenntnisse verlangt haben, 
da hier der Adel von ganz Europa zusammenströmte, und wird daher vielleicht 
nirgends in deutschen Landen die mit solchen Kenntnissen ausgestatteten 
Herolde höher geachtet haben als hier, wo, wie Wigand selbst (C. 110) erzählt, 
1381 ein ausländischer Persevant zum Ritter geschlagen wurde. Ein solcher in 
der Geschichte der Adelshöfe vornehmlich in Deutschland und Frankreich wohlerfahrener
Herold, von der regsten Theilnahme für alles ritterliche Thun und 
Treiben, ohne doch persönlich in dasselbe einzugreifen und zugleich geübt über 
        1) A. v. Mülverstedt hat das Verdienst diese Notiz gefunden und zuerst auf ihre Bedeutung 
aufmerksam gemacht zu haben (Neue Preuss. PBlätter Jahrg. 1855. B. I. S. 32. [See also Joachim, Erich (Hrsg.), Das Marienburger Tresslerbuch der Jahre 1399 - 1409, Königsberg i. Pr.: Thomas & Oppermann, 1896, p.524.]
        2) Vgl. Bernd's allgemeine Wappenwissenschaft. Bonn 1841. I. S. 13 ff.
alle diese Verhältnisse berührenden Ereignisse in wohlgesetzter Rede, und selbst 
in Reimen sich auszudrücken, entspricht vollkommen dem Bilde, welches uns 
in dem Verfasser unserer Reimchronik entgegentritt.
    Ueber die sonstigen Lebensverhältnisse dieses Wappenheroldes sind wir 
zur Zeit fast ohne alle Kunde. Da unter dem Namen seines Geburtsortes Marcborg 
oder Margborg ebenso gut Marburg in Hessen als eines der zahlreichen 
Marienburge verstanden werden kann, so würde ich aus innern Gründen der 
Stadt Marburg1 den Vorzug geben, einmal weil die mangelhafte Bekanntschaft 
mit der Geschichte des Ordens bei einem gebildeten Ein- oder Anwohner 
Preussens zu auffallend erscheint, sodann aber, weil die Anrufung der h. Elisabeth, 
der Schutzheiligen Marburgs, am Anfange des Gedichtes (C. 1) lebhaft 
an eine hessische Heimath erinnert. Aus dem Gedichte selbst erhalten wir 
die Notiz, dass er sich in der Begleitung des Hochmeisters Conrad v.Wallenrod, 
der vom 12. März 1391 bis 1393 25. Octbr. regierte, befand. Innerhalb dieser 
drei Jahre, also möglicher Weise schon 1391, lernte er in Danzig das alte Buch 
vom deutschen Orden mit der Fortsetzung der Mönche von Oliva kennen und 
wurde durch dasselbe zur Abfassung seines Werkes angeregt, das er noch bei 
Lebzeiten Conrad's von Wallenrod, also bis zum 25. October 1393 beendete. 
Schon aus dieser Erklärung des Dichters in der Einleitung (C. 1) geht deutlich 
hervor, dass er mit dieser vollendeten Arbeit nicht die uns vorliegende ganze 
Chronik, sondern höchstens den mit C. 158 abschliessenden Theil gemeint haben 
kann; wahrscheinlich hat sie schon mit C. 157 abgeschlossen, in welchem 
Abschnitte er am Schlusse den verstorbenen Hochmeister »in langer Bede« verherrlichte. 
Diese Chronik hat Wigand im folgenden Jahre 1394, während er 
selbst an dem Feldzuge des Hochmeisters gegen Wilna, wie es scheint, als Zuschauer 
theilnahm, durch Aufnahme aller bis zum September 1394 vorgefallenen 
Ereignisse fortgesetzt und diesen Anhang nach halbjähriger Arbeit am 
20. October 1394 beendigt. Wenn man in solcher Weise die in der Einleitung 
und am Schlusse (C. 165) der Chronik scheinbar sich widersprechenden Nachrichten2 
vereinigt, so gelangt man zum Resultat, dass der Chronist nicht, was 
schon an sich kaum möglich erscheint, 6 Monate, sondern, noch immer eine 
kurze Zeit für ein solches Werk, 3—4 Jahre an seinem Gedichte arbeitete. Bornbach, 
der, wie wir oben zeigten, seinen Auszug mit 1393 abschloss, hat ohne 
Zweifel ein Exemplar der Chronik, dem der Nachtrag von 1394 fehlte, benutzt.
        1) Doch will ich nicht verschweigen, dass der Name Wigand sich in dieser Zeit als Familienname, 
in der wenig abweichenden Form Vygans in Marienburg findet. In einer in 
Riesenburg 1379 18. Aug. (Voigt. C. Dipl. Pruss. III. p. 179 [p. 180 seems to be correct.]) ausgestellten Urkunde kommt 
als Zeuge Petir Vygans, Steinmeister zu Marienburg vor.
        2) Wenn Wigand 6 Monate vor dem 20. Octbr. 1394, also 20. April 1394 sein Werk begann 
(C. 165), so steht das im Widerspruche mit C. 1, wo die Arbeit unter der Regierung 
Conrad von Wallenrods vollendet sein soll. 
    Zur Herstellung eines möglichst vollständigen Textes habe ich die lateinische 
Uebersetzung zur Grundlage gemacht, sie, da ihr eine durchgehende 
Eintheilung in Abschnitte fehlt, in Capitel gesondert, deren Zahlen an den Rand 
gesetzt sind. Jedem dieser Capitel, welche hie und da in Unterabtheilungen 
geschieden worden sind, sind am Ende die ihm entsprechenden Stücke im 
Bornbachischen Auszuge und in der Schützischen Bearbeitung, letztere nach 
dem Autographon desselben, in kleiner Schrift hinzugefügt, und wo Fragmente 
des Gedichtes selbst vorhanden sind, diese in grosser Schrift neben die lateinische 
Uebersetzung in gespaltener Columne gesetzt worden. Der hinzugefügte 
kritische Commentar giebt theils über die zahlreichen in der Handschrift 
der Uebersetzung von ihrem Schreiber vorgenommenen Correcturen, theils über 
die Aenderungen, welche von uns im Texte der Uebersetzung und der Fragmente 
gemacht sind, theils endlich über die wichtigsten Abweichungen unseres 
Textes von der Textes-Recension der Voigt-Raczyńskischen Ausgabe Aufschluss. 
Die nächste Sorge betraf die sehr häufig schwankenden oder offenkundig falschen 
Zeit angaben der Chronik, welche ich überall auf Grund der vorhandenen 
urkundlichen Berichte oder der Chronik Hermanns v. Wartherge und der 
Thorner Annalen einer genauen Revision unterzog, deren Resultate, insoweit 
sie mit Sicherheit zu gewinnen waren, am Rande dem Texte beigefügt 
sind. In dem sachlichen Commentare hielt ich es zunächst für meine 
Pflicht an den Stellen, welche wegen Unklarheit des Ausdruckes eine verschiedenartige 
Auflassung zulassen, dem Leser mitzutheilen, ob und wie ich dieselben 
verstanden habe, während ich die sachlichen Schwierigkeiten mit Hülfe der noch 
vorhandenen zeitgenössischen Quellen wegzuräumen mich bemühte. Hiebei bemerke 
ich, dass ich auch für die littauischen Verhältnisse aus nur zu 
sehr gerechtfertigtem Misstrauen von allen nicht unmittelbar aus derselben Zeit 
stammenden Quellen, namentlich von Długosz, Kojalowicz, Karamsin u. A. 
mich fern gehalten und ausser den in den Beilagen milgetheilten Originalquellen 
nur noch die von A. N. Popow 1854 im ersten Bande der gelehrten Denkschriften 
der Petersburger Akademie der Wissenschaften in russischer Sprache 
herausgegebene Chronik der Grossfürstcn von Littauen, deren Verfasser zwischen 
1380 und 1450 lebte, zu Hülfe genommen habe; auch letztere Chronik 
wird im dritten Bande in deutscher Uebersetzung ganz oder im Auszuge mitgetheilt 
werden. Endlich ist in den Beilagen die reiche Masse des in nichtpreussischen 
gleichzeitigen Schriften enthaltenen unsere Chronik ergänzenden 
Stoffes nach der im Vorworte zu denselben gegebenen Uebersicht niedergelegt 
worden. In der Sammlung des Stoffes sowie bei der Entzifferung der Handschrift 
haben mich meine Freunde, die Herren Töppen und Strehlke, mit aufopfernder 
Hingebung unterstützt, wofür ich Ihnen auch an dieser Stelle zu 
danken mich gedrungen fühle; dem letztern verdanke ich namentlich die Textes-Recension 
der Fragmente.
    Schliesslich bitte ich den Leser zu beachten, dass Alles, was am Rande des 
Textes angemerkt oder im Texte mit eckigen Klammern eingeschlossen ist, 
dem Herausgeber, alles aber, was sonst innerhalb des den Text begränzenden 
Randes sich befindet und namentlich auch das von runden Klammern Eingeschlossene 
dem Originale angehört.
fol. 279.