Publication of Imperial Ban against the city of Erfurt, made by Jacob Lukas Lydl von Schwanaw, Imperial Herald (1663)
The texts
In all of the texts below, I & J in the print are hardly identifiable. I was sometimes arbitary which letter to put (this should not make any confusion in respect of meaning). 
Latin small letter m with tilde above may be not shown correctly.
Lydl's Relation
[The following text is taken from the text version of Source text a. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, and also collated with Source texts b, c and d. There may, however, still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose. The original text has no paragraph at all but here I splitted the text into paragraphs according to the source text d. I also inserted some small English text with bold and underline to understand what is happening.   S.U.] 
85. 
Gehorsambste Relation[.] 
Wie nemblich die
PVBLICATION der Achts-Erklaͤrung 
zu Erffurt abgangen [here abgangen signifies, he failed to make the publication...? In the text I could not find any narrative he actually made it] / so durch 
mich JACOBUM Lydl. von Schwanaw / als Kaͤyserlichen 
Reichs-Herolden verrichtet / beschehen 
den 8. Octobris. 
Anno 1663. 
ALs ich den 7. Octobr. dieses 1663sten Jahrs / 
von der Hochansehnlichen Keyserl. Commission, nach 
dem letzt verstrichenen Achttaͤgigen Termin, nacher Erffurt 
abgeordnet / bin ich noch selbigen Tags aus Muͤlhausen [Mühlhausen/Thüringen?] 4. 
Meil [here it should be any of German Miles] nach dem Chur-Meinz. Dorff / Wittern genandt / gereist 
/ daselbst uͤber Nacht geblieben / [The first day] Morgens fruͤh den 8ten [Source text d, p.929 says 7. but this is obviously a mistake. See the first line of this text.] 
Ejusdem einen Einspenniger voran nacher Erffurt geschickt / dem Rath anzudeuten 
/ daß der Keyserl. Reichs-Herold gleich hernach kom̃e / und der Stadt 
Erffurt einige Keyserl. Patenta zu publiciren hette / mit Bitt / ob sie ihn zu solchen 
Actu, in die Stadt Admittiren wolten / welcher aber nicht zuruͤck kom̃en / 
sondern daselbst in der Wachtstuben in Arrest behalten worden. Ich aber bin 
demselbigen Einspenniger / sampt einen Keyserl. bey mir gehabten Hatschier / 
Nahmens Simon Hoͤrmann / einem Notario Publico, fuͤnf Trompettern / 
noch einen andern Einspennigern / und meinem Diener bald nachgefolget. 
[Arrived at Erfurt] Als ich zur Stadt kame / mit zimlichen Trompetenschall / ware bey 40. Schritt 
ausser des Schlagbaums schon eine Wache bestellt / da ich dann halten muste / 
von den Musqvertieren stracks umbringet wurde. Ich salutierte sie / und Sie 
fragten mich / was mein Begehren seye ? Worauff Ich geantwortet / daß ich 
einen Einspenniger schon voran geschickt / und mein Begehren ihnen intimirt 
hette / er wuͤrde ja sich angemeldet haben : (Antwort) ja / er seye noch in der 
Stadt. (Ich) so wolle ich erwarten / was er vor eine Antwort bringen 
werde. Als ich bey einer guten halten Stund gewardet / sagte ich / ob niemand 
waͤre der mir die Post ausrichten [ans- should be a typo] wolte / ich wolle es noch einmal hinein 
entbieten lassen. Sie fragten / weme man es sagen solte ? (Ich) dem 
Herrrn Obrist-Rathsmeister / oder dem nechsten im Rath nach ihme / oder 
einem andern Herrn des Raths. Antwort : Sie haͤtten keinen Rath / 
noch Rathsherrn / sie weren von ihnen entlassen / nun weren sie selbst Herren 
(Ich) haͤtte doch vernommen / daß ein neuer Rath erwehlt worden seye. 
Antwort / nein / sie wuͤsten nichts davon. Ob mir dann der neue Rath geschrieben ? 
Oder ob ich den neuen Rath heraus begehrte ? (Ich) nein / hat mir nicht 
geschrieben / ich habe auch von keinem Schreiben geredet / begehre auch den neuen 
Rath keines Weges heraus / sondern daß man mein Begehren einem deß 
Raths andeuten solte / er sey hernach vom alten / oder vom neuen Rath / das 
sichte mich nicht an. Worauff einer kommen / und mir gesagt / ich solte mich 
gedulden / sie seyen auff dem Rath[h]ause beysammen / sie wollen bald kommen / 
und mein Begehren vernehmen / als ich nun bey dritthalb Stund [two and half hours?] im Herolds 
Habit / zu Pferd sitzend / in der heissen Sonnen gewartet / ist unter wehrender 
Zeit ein Tumult hinter meiner entstanden / in deme ein Catholischer Mann gesagt : 
Was es Noth seye / daß so viel armirte Leute wegen deß Herolden heraus [-ans should be a typo] 
kaͤme[n?] / da seyen sie stracks uͤber ihn her / und haben ihn mit umbgekehrten 
Musqveten und kurtzen Wehren / also zerschlagen / daß er lang / als ob er tod wehre 
/ an einer Stell ligen blieben. Und als ich mich recht umsahe / gewiß umb mich 
herum / und auf denen Waͤhlen viel 1000. Menschen gesehen worden. [The members of the Rath come] In deme 
kamen die Herren des Raths heraus / blieben bey 10. Schrit[t] ausser den Schlagbaums 
stehen / den ich entgegen ritte / (Ich und (Sie) zugleich [zn- should be a typo] die Huͤt abgezogen 
/ und Ich redete diese Wort : Von der Roͤm. Keys. auch zu Hungarn 
und Boͤheimb Koͤnigl. Maj. unserm allergnaͤdigsten Keyser 
und Herrn / werde ich / als dero wuͤrcklicher Keys. Reichs-Herold hieher 
geschickt / mit allergnaͤdigst. Befehl / allhiesigem Rath / Raͤthe / 
Vormundern von Vierteln / Handwerckern / denen vor den Thoren / 
und der gantzen Gemeinde der Stadt Erffurt / einige Keys. Patenta 
ihnen erstlich originaliter zu recognosciren sehen zu lassen / folgents [-ds is better?] offentlich 
abzulesen und zu publiciren / mit Bitt / sie wolten mich zu solchen 
Actu in die Stadt gutwillig admittiren. Woruͤber sie mit einer langen 
Sermon, aber nichts anders in [blank space should be here] sich haltend / als daß ich ihnen die Keys. 
allergnaͤdigste Befelh-Schreiben [-lh-: sic] in originali zu recognosciren anvertrauen 
moͤchte / gebeten [gebetten is more compliant with the orthography of the day?]. Darauf hab [ich should be here?] ihnen die Keys. denunciationem 
& declarationem Banni originaliter eingehaͤndiget / welche Sie einer umb den 
andern [-ru should be a typo] tacite gelesen / und endlich mich gebeten ; es waͤre ein grosse Anzahl von 
den Vormundern und vornehmsten der Buͤrgerschaft auf dem Rathhaus beysammen 
/ ob ich ihnen erlauben wolte / beyde Originalia hinein zu tragen / und sie 
selbige auch [re]cognosciren zu lassen ; Ich geantwortet / ja / gar gern / sie sollens 
mir wiederbringen / welches Sie zu [blank space should be here] thun versprochen. Als ich wieder eins 
gute Stunde gewartet / seyn Sie heraus kommen / und haben mir beyde Originalia 
zugestelt / mit Protestation, daß sie unschuldige Leut / am Keyserlichen 
Hof nicht gehoͤrt / und also ungehoͤrt per mala narrata in die 
Acht erklaͤrt die Kayserliche Reichs-Constitutiones aber vermoͤgten 
daß sie diß Orts des Remedii suspensivi oder rechtlich zugelassenen 
Revision nicht beraubet werden koͤnnten / welches sie mir alles 
nach laͤngst deduciren, approbiren, und klar vor Augen stellen wolten 
/ ich solte ihnen doch so viel Zeit erlauben / biß sie bey Keyserlicher 
Majestaͤt deßhalben ihre Nothdurfft Supplicando angebracht / 
und hierauf die Kayserlich allergnaͤdigste Resolution erfolge / sie 
wolten mich unterdessen in ein gut Wirtshaus in der Stadt / logiren 
/ ansehnlich wohl tractiren / und mit einer Hauptsachlichen Recompens 
remuneriren. Ich antwortete / daß ich mich ihres gutten Anerbietens 
bedancke / solche ihrem Begehren zu wilfahren in meiner 
Macht nicht stehe / und daß sie solches alles vorhin haͤtten gehoͤriger 
Orthen angebracht / und werckstellig gemacht haben sollen : 
Sie hingegen / wann ich diß nicht wolte / so muͤste ich ihnen jedoch den letzt præfigirten 
Achttaͤgigen Termin zu Entdeckung ihrer Unschuld consentiren. (Ich[)] 
derselbe letzt præfigirte von Keys. Majest[.] unserm allergnaͤdigsten Herrn aus 
lauter Keys[.] Milde und Gnaden gegebene Achttaͤgige Termin seye auch bereit 
verflossen / habe sich vergangenen Sambstag umb 3. Uhr Abends geendet / und 
sie hetten doch in solchem Termin ihre schuldigste Parition nicht geleistet / (Sie[)]
ja sie hetten parirt / und dessen die Keys. Hochanseh[n]liche Commission 
nacher Muͤlhausen Schrifftlich errinnert / und remonstriret, (Ich / 
hierauff /) Ich wuͤste umb selbige Brief gar wol / die Keys. hochansehnliche 
Herren Commissarii aber haͤtten so[l]che ihre Brief beantwortet 
/ und fuͤr keine parition erkennet / darunten mir gemessenen Befehl 
aufgetragen / hiehero zu reisen / und mit publicirung der Achtserklaͤrung 
nunmehr ohne Verzug fortzufahren / (Sie ) ich soll ihnen sagen 
warrumben die beyde Originalia von Ihr. Keys. Majest. selbst nicht unterschrieben 
seyn ? (Ich) daß sey bey dem Keys. Reichs-Hof-Rath nicht gebraͤuchig / 
daß Ihre Keys. Majest. dergleichen Decisa selbst unterschreiben. (Sie) es 
sey nunmehr schon uͤber Mittag / ich soll ihnen doch Termin geben wegen der 
Publication auff 3. Tag. (Ich) nein / meine Instruction lautet nicht dahin / stehet 
auch nicht in meinem Gewalt / jedoch das wil ich thun / ich wil ihnen zuwarten 
/ biß morgen fruͤhe / dergestalt / wann sie das Volck auff das Rathaus zusammen 
ruffen / und daselbst die Publication vorgehen lassen wollen. (Sie) 
von nein / daß koͤnte nicht seyn / weilen sie morgen einen Feyertag / S. Michaelis 
Tag hetten / und in die Kirch gehen muͤssen. (Ich) wolan / so wil ich 
nun mit offentlicher Ablesung fortfahren / sie sollen mich hieran nicht hindern / 
damit ich Ihrer Keys. Majest. gnaͤdigsten Befelch vollziehen moͤge[.] (Sie) ich 
solte doch zuvor dieses Schriftliche offentliche / von zweyen Notarien aufgesetzte 
Instrumentum annehmen / und meiner Relation einverleiben / so Ich zu 
thun ihnen versprochen / und liege Sub A. [here in the margin in left the sign 'A' is given] in Abschrift hiebey. Sie warneten 
mich aber oͤffentlich / daß jederman wol hoͤren konte / mit diesen Worten : Ich 
soll mich gleichwol vorsehen / sie koͤnten den Boͤffel 
[In modern German Pöbel. See 
Tettau, Wilhelm Johann Albert von, 
"Ueber das staatsrechtliche Verhätniss von Erfurt zum Erzstift Mainz", 
in Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, 
Neue Folge, Heft I., 1860, 
pp.3ff., 
p.138.] 
nicht zwingen / es werde 
Halsbrechens gelten. Da spitzte der Boͤffel die Ohren / und ruͤsteten sich mit 
ihrem Gewehr in die hoͤhe. (Ich aber sprach) in Gottes Nahmen / ich muß 
thun / was mein allergnaͤdigster Keyser und Herr mir allergnaͤdigst anbefohlen / 
es geschehe nun was der liebe Gott wil. Und als ich die Keys. Original [ ] Denunciation 
und Declaration aufmachen und ablesen wollen / selbigen Augenblick ist 
der Keys. Hatschiter hinter meiner [mir is better?] / mit grossem Geschrey vom Pferd herab gerissen 
/ ihme die gedruckte Patenta mit Gewalt hinweggenommen / Deßwegen 
sein Liberey Rock zerrissen / Wehrlos gemacht / mit Schlaͤgen tractirt : Der 
Rath aber was sie lauffen koͤnnen / dem Thor zu / in die Stadt hinein geloffen / 
gleich geschwind / und schier in einem / auch uͤber mich mit Scheltworten : Du 
Herold : Schelm / Dich / du bist kein Herold / herab mit den Schelm. Reissen 
mich auch mit Gewalt vom Pferd / schlagen mit umbgekehrten [nmb should be a typo] Mußqveten / 
und kurtzen Wehren [or Gewehren?] haͤuffig auff mich / stossen mir die Musqveren in die Seiten / 
reissen mir meinen Hut mit Federn vom Kopff / und den Herold-Stab aus den 
Haͤnden hinweg[.] Da bekam ich einen Streich auf den Kopff / davon mein Uberschlag 
/ Tetzel und Hemmet / auch Facilet zimlich blutig war : und fuͤhrte einer 
noch einen Streich auf mich / mit einer Partisanen. Ein Buͤrger aber wolte den 
Streich verhindern / schluge seinen Arm unter / da bekam er seinen Arm wund / 
daß eine gantze Ader entzwey / und sehr geblutet / wie er hernach vor mir stehend / 
mir selbst erzehlt / Ich sein Blut in Ermel / und den Arm eingebunden gesehen 
habe : Das / sagte er / habe er bekommen von meinet wegen / were er nicht gewest 
so were mein Kopff entzwey / und ich kein Mensch mehr. ICH aber bedanckte 
mich gegen ihme der Guthat (hoc per parenthesin, fahre nun weiter fort)[.]
     Nach 
diesem reissen sie mich bey den Haaren zu Boden / treten und stossen mich im 
Herold Habit mit Fuͤssen / ziehen mich auff der Erden im Koth herumb / und 
schreyn / schlagt den Schelmen gar todt. Daß sie auch præmeditate mich todt 
machen wolten / erscheinet klar / in deme zween Erffuteer [should read Erffurter?] zu meinem Gutscher 
gesagt / da ich noch zu Pferd gesessen : Ihme Gutscher werde nichts geschehē / aber 
der Herold werde gewis todt geschlagen werden / sie wuͤstens / und er wuͤrde 
es sehen / sie wolten nicht ein Dreyer umb sein Leben geben. Gott hat mir doch 
miraculosè ausgeholffen / in deme sich der Boͤffel zertheilet / ein Officier von der 
Stadt und ein Scharsant oder Corporal kommen / die helffen mir und dem 
Hatschier wieder auff / schuͤtzen uns vor weitern Streichen. Da reist mir einer 
die Kaͤys. Originalia, und ihr eigen Schrifftliches Instrumentum, so sie mir 
zugestellt haben / aus den Haͤnden. Ein anderer nimbt ihms / und gibt mirs wieder 
/ die seyn auch etwas blutig worden. SIE lassen meine Wunden am 
Kopf verbinden / und geben mir und dem Hatschier ein wenig Krafftwasser 
zur Labnuͤs. Da bleiben wir also bey 3. Viertel Stund stehen vor dem 
Schlagbaum / vom Rath Ordre erwartend / was man mit uns weiter anfangen 
werde. Entzwischen lasse der Boͤffel hin und wieder die gedruckte Patenta, 
und kompt einer zu mir / ein ErtzRaͤdelsfuͤhrer / Nahmens Georg Weber / ein 
Gaͤrtner / mit einem Patent, und zeiget mir mit dem Finger auff die Wort ; daß 
ihr Leib Hab und Gut jedermaͤnniglich Preyß frey erlaubt sey / sprechend 
/ du Schelm / schaw / was bringst du uns unschuldigen Leuten : Und wolte 
mirs mit Feusten ins Gesicht stossen / deßgleichen auch dem Hatschier. Das liessen 
aber die zwey / so bey mir stunden zum Schtz / nicht geschehen. Da schreyet 
einer von ferne uͤber die ander[n] Koͤpffe herein / auff mich sehend : Du bist ein 
Herold / magst wol ein Schelm seyn. Ein anderer sagte : Der Schelm ist kein 
Herold / ich kenne ihn / er ist nicht laͤngst ein Gutscher gewest / und 
sein Diener war sein Stall Jung. Die andern aber stilleten sie / sie sollen 
schweigen. ICH schwieg still / als hoͤret ichs nicht. Zum Hatschier sagten 
sie : Pfui schaͤmbt euch / seyd schon ein alter Mann / und last euch zu solchen 
Schelmen-Commissionen brauchen / pfui was habt ihr vor ein geschecktes 
Narrenkleid 
[Cf. Mertens, Veronika, "Wappenrock und Narrenkleid. Das Mi-parti als offizielles Abzeichen und zeichenhaftes Standeskleid", in Maué, Hermann, Visualisierung stadtischer Ordnung. Zeichen – Abzeichen – Hoheitszeichen. Referate der interdisziplinären Tagung des Forschungsinstituts für Realienkunde am Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg 9.-11. Oktober 1991, Nürnberg, 1993, pp.189-204. ...(?)] 
an / soll diß des Keysers Liberey seyn ? Ist tausendmal erlogen ? 
[Interrogation] Und dergleichen unzehlige [-llge should be a typo] Schmaͤh- und injuri Wort mehr / welche mir alle zuschreiben 
unmoͤglich seyn. In dessen kam ein Schlachtschwertierer / seines 
Handwergs ein Kirschner (also nennet er sich selbften) ein langer starcker Man / 
und sprach zum Volck / da machts ein Ring / da muste ich und der Hatchier mitten 
hinein / nun sprach der Schlachtschwertierer zu mir: Saget mir die gantze 
gruͤndliche Warheit / oder euer Leben stehet in unsern Haͤnden / dann ihr seyd 
nunmehr unsere Gefangene / (Ich) was begehrt ihr dann zu wissen / daß ich 
sagen solle / fraget mich / ich hab kein Schewen die Warheit zu sagen. Er sprach : 
Von wannen ich herreysen thete ? (Ich) von Wien (Er) wann ich alldorten 
ausgereist seye / (Ich) den 9. Augusti, (Er) es seye schon eine lange Zeit / wo 
ich so lang geblieben ? Ob ich auff einer Esel-oder Ochsen Post gereist seye [?] (Ich) 
bin auf einer Land Gutschen gereist biß nach Wuͤrtzburg / und allda 4. Wochen 
still gelegen (Er) warumb ich so lang zu Wuͤrtzburg geblieben / (Ich) wegen 
deß Curfuͤrsten zu Mainz / welcher zu Wormbs : Und Freyherr von Schmidburg 
als Kaͤys. Commissarius auch anderwerts verreist gewest / biß ich von ihnen 
Ordre bekommen / wohin ich von dannen weiter reysen solte ? (Er) wo 
dann der Herr von Schmidburg seye ? (Ich) zu Muͤlhausen / (Er) ob seine 
Fraw auch bey ihme seye (Ich) ja / (Er) wie lang ich zu Muͤlhausen gewest 
sey (Ich) 14. Tag[e?] (Er) warumb so lang / daß ich nicht ehe kommen sey (Ich) 
weil ich habe warten muͤssen / biß der letzte Termin der 8. Tag[e?] verstrichen gewesen 
(Er) ich solte die Warheit sagen ob ich ein rechter Herold seye ? (Ich) 
ja / hab darumben aufzuweisen. Da sagten sie untereinander : Was fangen 
wir mit ihnen an ? Theils sagten : Wir wollen den Herold in die Burg / und 
den Hatchier in die Temnitz [Teni- should be a typo] (das ist die aͤrgste Gefaͤngnis unter der Erden in 
der Stadt) fuͤhren / und arrestiren. Andere aber / die vornehmsten / sagten : 
Nein / was seyn sie uns hier nuͤtz / wir wollen sie zu ihren Wagen fuͤhren / und 
wider fortfahren lassen / wo sie herkommen seyn. Da fuͤhrten sie mich / und den 
Hatschier zum Wagen / so eingespannet auf der Seiten gehalten. Macheten 
wider einen Ring / schliessen mich und den Hatschier darein / und examinirten 
mich wider. Da sprach der Georg Weber Gaͤrtner zu mir : Gib heraus / was 
hastu in Hosensaͤcken : Da hette Ich noch ein gedrucktes Patente, daß gab 
ich ihme / Er sprach : Schauet / der Schelm hat noch mehr Patent. Ich sagte : 
Nun hab ich keins mehr / als die Originalia, und euer Eigenschriftliches Instrumentum, 
so mir ewere Rathsherren geben haben. Die liessen sie mir. Ein 
anderer fragte mich : Wer mich dahin nach Erffurt geschickt hette. (Ich) 
Ihre Kaͤys. M. der Roͤmische Kaͤyser / (Er) das seye nicht war / der Kaͤyser sey 
todt (Ich) nein / der Kayser lebt er seye gar uͤbel berichtet / (Er) ich solte bekennen 
/ ob mich nicht der Kaͤy. Commissarius Freyherr von Schmidtburg 
und der Chur-Maͤintzis. Rath / ihr gewester / nunmehr aber entloffener / 
Schulthes Doctor Papius dahin geschickt hetten ? (Ich) nein / liesse mich 
von diesen nicht schicken / ich seye von Ihrer Kaͤys. Mayst. geschickt / hab mein 
Kaͤys. Pasbrief darumb auffzuweisen. Sie etliche sagten untereinander : 
Mein schwartz Sammeter HeroldsRock gehoͤrte der Fraw Papiusin, zu / der
Herolds Habit sey ein Meßgewand / ich haͤtte es in einer Kirchen entlehnet / 
und das Pferd kennten sie / gehoͤrte einem Bawer in Eichsfeld zu / deme haͤtte 
ichs / Salvo honore, entfremdet. Uber dieses tritt ein russiger Handwercker 
mit seinem Schernfehl / ein [ern should be a typo] Schlosser / oder Sdimidt herzu / und sagt : Wann 
ich ein rechter Herold waͤre / so muste ich 24. Trompeter / 6. Heerpaucker / und 
bey 200. oder 300. armirte Mannschafft zu Pferd bey mir haben / die haͤtte ich 
aber nicht / diß seye auch kein HeroldsKleid / sondern seye gantz falsch / die weilen 
aller 7. Churfuͤrsten Wapen nicht darauf seyen / also muͤste ich auch falsch / und 
kein rechter Herold / sondern ein rechter Schelm seyn. Demnach / sagte auch 
zugleich mit ihme der Georg Weber Gaͤrtner und der Schlachtschwertirer / 
muͤste ich nun fort ins Gefaͤngnis / biß sie nacher Wien geschrieben / und gewisse 
Antwort [-rr should be a typo] haben / ob ich ein rechter Herold / und vom Kaͤyser geschickt seye / oder 
nicht ? Ob ich solches thun wolte ? (Ich) ja / ja / hertzlich gern / sie sollen schreiben 
/ ich will so lang warten / biß von Wien Antwort kombt. Da stutzten und 
bedachten sie sich. Unterdessen aber haben sie meinen Lidernen Bethsack vom 
Wagen geloͤst / alles heraus gerissen / uñ alles / auch im Wagen / klein durchsucht / 
aber nichts weggenommen. Mein Flaschen Futter oder Keller haben sie auch 
aufgeschlagen / darinnen 3. leere / und eine volle Flaschen mit Wein gefunden / 
welche sie dem Gutscher geben / er soll austrincken. Und weilen der Keller gefuͤttert 
gewesen / haben sie das Futter gantz zerschnitten und Brieffe darinnen 
gesucht. Als sie aber nichts gefunden / haben sie meinen Gutscher gefraget : Wie 
ich auf Wuͤrtzburg kommen seye ? Er sagte / er wuͤste nicht anders / als auff einer 
Landgutschen. Ob ich dann kein anders Kleid anzulegen haͤtte / weil sie 
keins gefunden ? Der Gutscher sagt / ja / er hat ein schoͤn Sammetes Kleid / einen 
Sammeten Beltz / und rothe Seidene Strimpffe darzu / haͤtte es aber zu Muͤlhausen 
in seiner Kuͤsten oder Truhen gelassen. Da sagten sie heimlich zusammen 
(so doch gleichwol der Gutscher gehoͤrt /) Nun mags wol der rechte Herold seyn. 
Es wolten etzliche [etz-: sic] den Wagen zu stuͤckē zerhanen [-hawen?] / die andern aber wehreten ab / 
und liessens nit geschehen. Nach diesem macheten sie den drittē Ring / und hieltē 
zum drittenmal Standrecht uͤber mich / was sie mit mir anfangen wolten ? Einer 
sagte von niederhauen / andere / man soll mich wegfuͤhren lassen / sie wolten mir 
zum Valete eine Salve geben / und etzliche Pillen auf die Reise schencken. Als aber 
solches die zwey / so mir alle weil Schutz gehalten / vernommen / wiederrathen sie 
mir das wegfahren / ich wuͤrde todt geschlagen / Ich aber bate sie / sie solten zu 
mir im Wagen sitzen / und mich von ihnen weg begleiten. Sie aber sagten / 
nein / Sie wúrden [ú: sic] sampt meiner todt geschossen : Rathen also dem Boͤffel ein / 
Sie wolten mich auf ihr Schieshaus fuͤhren lassen / da koͤnnten sie mich rechtschaffen 
examiniren und ausfragen. [At a Schießhause] Da sagten alle / ja / ja / auff das Schieshaus 
mit ihme. Da wurde ich / und der Hatschierer / beyde disarmiret, von viel 
hundert Personen / vor-hinter und neben unser Begleiter / wie arme Suͤnder / 
uͤber eine sehr breiten Bach / oder tieffes Wasser / woruͤber ein sehr langer schmaler 
Steg / gefuͤhrt. Da sagten etliche / stoffet die Schelmen uͤber den Steg 
hinaus / so seynd sie geschwind begraben ; Notandum, einer aber Nahmens 
Brauer / der Samenfrauen ihr Sohn auf der langen Bruͤcken / hat 3. oder 4. 
mahl anschlagen / und mich uͤber den Steg hinab schiessen wollen / so ihme aber 
von andern erwehret worden / daß ers nicht verbringen koͤnnen (meiner Gedancken 
hiebey geschweigend)[.] Als ich nun sampt dem Hatschier ins Schieshaus 
kommten / sagten die zwey so wir Schutz gehalten ; Man soll die Thuͤr zu schliessen 
/ damit nicht so viel Volck hinein lauffe. Fuͤhrten mich hinauf ins Zimmer / 
und sprachen zu mir : Nun Gott sey lob / ist der Herr in Salvo, heissen mich den 
Herolds Habit / ablegen / und nieder setzen. Ich war dessen froh / und sehr muͤde 
darbey. Als ich den Habit abgethan / sagten die andern mir zum Spott ; Nun 
seyd ihr ein praver Mann / weil ihr den Pfaffen Rock habt weggethan. Da 
ruhet ich ein wenig sitzen / und war sehr durstig / gabe einem ein halbes Kopffstuͤck 
/ und bate / mir darvor ein Bier oder Briehan zu bringen. Das thaͤten 
sie[.] Ich und der Hatschier truncken / uñ laben uns. Da brachten sie auch aus der 
Stadet Brot / Wein / Bier / eine kalte gebratne Gans / und einen kalten Haasen / 
sprechen uns zu / wir solten essen. Entzwischen kamen etlichte des Raths / und 
andere viel mit ihnen / setzen sich bey mir nieder / und fieng einer mit Nahmen 
von Saher / ein Kauffmann an zu reden / klagend : Wie daß der Keys. 
Commissarius Freyherr von Schmidburg / der Limprecht ihr gewester 
Obr. Vierherr / und Hr. D. [i.e., Doctor] Papius diese drey an all ihrem Ungluͤck 
schuldig / wie sonderlich der Herr von Schmidburg und Limprecht mit 
einander heimlich Verstand gehabt / der Limprecht der Stadt das 
Gebet abgetragen / und meistentheils ohne Vorwissen und Consens 
deß Magistrats, dem Hn. von Schmidburg zugestecket haͤtte / wie dann 
er Herr von Schmidburg 12643. Reichsthaler / 12. Silberne und verguͤldete 
Becher / jeder bey einer Marck schwer / empfangen / noch uͤber 
dieses 1500. Reichsthaler Schulden gemacht / darvon gereist / und niemandē 
bezahlt / also solche Schuld auch der Stadt zu bezahlen aufgebuͤrdet 
/ wie sie ihn herrlich / ja Fuͤrstlich tract[i]rt / welche Tractamenten 
sie auch viel 1000[.] Thaler gekostet / und gleichwol habe Er der Stadt 
vielmehr geschadet / als genuͤtzet / sie allzeit angefahren / Ochsen und 
Esel geheissen / auch mit hencken und koͤpffen getrohet / am Keys. Hoff 
ungleich berichtet und daß sie allda nicht gehoͤrt worden / verhindert / 
seinen neben Commissarium den Herrn von Goppold verkleinert / 
und daß alle Authoritaͤt an ihme allein gelegen seye / vermeldet / auch 
beynebens ferner erinnert / da der Herr von Schmidburg in procedere 
die discretion gebrauchet / wie der Herr von Goppold / es so weit 
nicht kommen / sondern den Sachen leicht geholffen waͤre / welches 
hart procedere ihre Gemuͤther nicht wenig gekraͤncket / innerliche 
Grimmen erwecket / und also zu schuldigster Parition mehr verbittert 
gemacht / als beweget ; Jst deme nicht also / schreyet auff der Kauffmann 
von Saher. Sie antworteten alle : Ja / ja / diß seye einmal die gruͤndliche 
Warheit / bitten mich demnach / ich wolte doch der Stadt zu gefallen 
solches wol mercken / und an Keyserlichen Hoff hinterbringen / 
damit doch ihre Unschuld entdecket / und die Warheit ans Tagliecht 
gebracht werden moͤgte. Welches ich zu thun / wegen vorstehend-und [hyphen: sic] 
gegenwaͤrtiger [-rttger should be a typo] Leib und Lebens Gefahr / der gantz verbittert-und [hyphen: sic] schwoͤrigen 
Burgerschafft / ihnen bey Handstreich versprochen. Mit deme nehmen sie 
Urlaub. Es kommen aber nach ihnen allweil Leuthe / eine Parthey umb die 
ander / und examinirten mich auf unterschiedeliche Weise ohn Auffhoͤren (alle 
Wort hierher zu setzen / klecketen mir etliche Buch Papier nicht. Wil derowegen 
beliebter Kuͤrtze willen solche auslassen / und nur das vornehmste erzehlen.) 
Sie fragten mich. Ob ich keinen Paßbrieff / oder sonsten von Ihr. Keys. 
Majest. / glaubwuͤrdiges nichts auffzuweisen haͤtte ? Ich sagte / ja / gib ihnen 
meinen Keyserlichen Paßbrieff / und Keyserliche Instruction, beyde von Ihrer 
Majestaͤt unserm aller gnaͤdigsten Herrn selbst unterschrieben / die lesen / und 
recognosciren sie / eine Parthey umb die andere / und geben mirs wieder. Hernach 
kompt einer / vom Rathhaus geschickt / und sagt : Ob ich ihme mein Paßbrief 
und Instruction anvertrauen wolte ? Es waͤre der Rath / Vormundere 
/ und andere viel auff dem Rathhause beysammen / die verlangens zu 
sehen. Ich gib ihms alsbald. Er ist wol 3. Stund damit ausgewest. [Evening] Hernach 
gar zum Abend / Hat er mirs / beyde den Paßbrif / und Instruction wider 
gebracht. Unterdessen bin ich continuirlich in examine gestanden. Abends 
kompt der Barbirer / und verbind mich / hernach brachten sie Speisen / das war [wahr should be a typo] 
gesotten Rindfleisch / und Schepsenfleisch / Brod / Wein / und Brihan. Da 
kompt auch mein Diener / den ich im Tumult verlohren hatte / und der Chur-Meintzis. 
Trompeter Leonhard Schmidt / so mit mir von Wuͤrtzburg ausgereist 
/ und erzehlen mir / wie es ihnen ergangen seye / nemlichen : Als ich vom 
Pferd herab gewest / und schon auf [anf should be a typo] der Erden gelegen / seyen die andern 4. Trompeter 
/ und ein Einspenniger zu Pferd durchgangen / da schlugen sie auch gleich 
den Notarium, den Chur. Meitzis. Trompeter / und meinen Diener / von ihren 
Pferden herunter / geben ihren etliche Schlaͤg / und Stoͤß / machten sie Wehrlos 
und zwey sitzen geschwind auf des Hatschiers / und meines Dieners Pferd / und 
jagten den ausgerissenen nach. Sie kontens aber nicht einholen / sondern kahmen 
leer wieder zuruͤck. Den Chur Meintzs. Trompeter liessen sie mit seinem 
Pferd in den Meintzischen Hoff passiren / meinen Diener aber / fuͤhrten sie gefaͤnglich 
durch die Stadt / in eine Wachtstuben / alwo der Einspenniger gewest / 
den ich voran geschickt habt. Meinen Wagen aber mit den 4. Pferden / und 
die andern Reitpferde liessen sie nicht in die Stadt / sondern weisten sie in das 
nechste Dorff / so eine viertel Stund von der Stadt entlegen. Sie referirten 
mir auch die Leute sagten alle in der Stadt / ich hette ein Pistol gezuckt / darauf 
sey der Alarma angangen. Ich aber ha[t]te keine Gedancken auff die Pistol / auch 
keine lere Hand gehabt / eine zu ergreiffen / dann in der Lincken Hand hatte ich 
den Zuͤgel / die Handschuch / und in der rechten Hand den Herold-Stab / die 
schrifftliche Declarationem & Denunciationem sampt ihrem Instrumento. 
Als ich nun das Nachtmahl eingenommen / der Trompeter wider weg gewest / 
mein Diener aber bey mir geblieben / muste ich erst der Wache Red und Antwort 
geben. Da war ich noch durstig. Ich gib einen halben Thaler her (so 
sie mir den andern Tag wieder bezahlt) und schickete umb Brihan / den hulffen 
sie mir fleissig austrincken / blieben also auff / und redeten mit einander biß nach 
11. Uhr. Da brachten sie mir ein alt zerruͤttes Strohe / und sagten zu mir / ich 
solt mich schlaffen legen / das war mein Bett. Da legte ich mich hin / und nahm 
den Herold Habit an statt des Polsters unter meinen Kopff. Der Hatschier / 
und mein Diener legen sich auch neben mir. Als wir nun schon liegen / da 
kompt der Ertz-Raͤdelsfuͤhrer Georg Weber Gaͤrtner / und leget sich auch neben 
uns dahin. Da war mir nicht wol zu Muth / und konte selbe Nacht wenig 
scalaffen. [The second day] Als es nun Tag worden / stehen wir auff. Da gieng die Wacht / 
so bey etlich 50. Mann gewest / alle in die Stadt / bis auff 6. Mann / so bey mir 
geblieben. Da kompt der Barbirer wieder / verbindet mich / und gibt mir etliche 
Pstaͤsterle auff die Reiß / deme schenckte ich einen Dicken Thaler. Umb 7. Uhr 
wurde die Stadt gesperrt / wegen der Kirchen / dann es war ihr Feyertag / alten 
Calenders / S. Michaelis. Biß umb 10. Uhr / da war alles still / und hette 
ich guten Fried. Nach Eroͤfnung der Stadt / kompt ein abgeordneter vom 
Rath zu mir hinaus / mit Nahmen Weißmantel 
[About his family, see 
Zacke, A., Ueber das Todtenbuch das Dominikaner-Klosters und die Prediger-Kirche zu Erfurt, Erfurt: Carl Villaret, 1861, 
Die Weissmantelsche Familie, pp.90-1
Weissmantel'scher Stammbaum, p.102 
Same work with genalogical tree badly scanned can be found: 
Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, 
Heft II., 1861, 
pp.22ff., 
pp.106-7.]
/ der spricht mir zu : Ich solt 
kleine Gedult haben / es werde bald Essen und Trinken kommen / und werde alles 
gebracht werden / was mir und den meinigen an Gewehr / und andern abgenom̃en 
worden seye. Und beklagte sehr die Schlaͤge Stoͤß / und andere Affrondo, 
so mir leider ! durch den Boͤffel seyn angethan wordē / ich solls doch die Stad[t] 
nicht entgelten lassen. [The herald in lament making the city Vogelfrey] Und hebet an zu lamentiren / mit nassen Augen / in was betruͤbt-elendē 
Stand die arme unschuldige Stadt / jetzo gesetzt / in die Acht 
erklaͤrt / die Inwohner sampt Leib / Hab und Gut maͤñiglich Preiß und 
Vogelfrey gemacht : Sie doͤrften nunmehr nicht sicher vor die Stad[t] 
hinaus / weniger uͤber Land einige Handlung vornehmē / sondern muͤssten 
in der Stadt nu[n]mehr selbst einander auffressen / und verderbē. Er 
seye einmal unschuldig / ein armer Manñ / mit 11. Kindern / wuͤste nicht / 
was er vor Leyd anfangen muͤste ? Deme ich also geantwortet / es seye mir 
hertzlich leyd / daß die Stadt in solches Elend geletzt worden. Ich koͤñte 
aber nicht darvor / hette dißfals thun muͤssen / was Ihre Keys. 
Mayst. mein allergnaͤdigster Keyser und Herr mir gnaͤdigst anbefohlen 
haben / sie sollen mich deßwegen nicht verdencken : Die Schlaͤg / 
Stoͤß / Verbal und Real injurien, so ich bekom̃en / hette ich schon vergessen 
/ muͤste wohl / daß solches nur von unverstaͤndigen gemeinen Leuten 
geschehen / hingegen die Buͤrgerschaft und Officirer der Stadt 
mir alles gutes erwiesen / und vor dem schwuͤrigen Boͤffel geschuͤtzt 
hetten / daß sie mich nicht gar erschlagen : 
     Im uͤbrigen die beschehene 
Acht betreffent sollen sie es nicht so sehr zu Hertzen nehmen / die Gnaden 
Thuͤr bey Ihr. Keys. M. und am Chur-Maintzisch. Hof stehen 
noch allzeit offen / seye nur umb eine kleine Gedult / und umb dieses zu 
thun / daß sie nunmehr pariren, und depreciren, so seye ihnen wieder 
geholffen / ich wolle der Stadt zum Nutzen am Keyserlichen Hoff 
mein bestes dabey zuthun nicht unterlassen. (Notandu[m]) diese Rede 
gieng ihrer vielen zu Hertzen / daß sie daruͤber seufftzeten / 
und theils ihre Zaͤhren vergossen. Per Exemplum sagte ich 
weiters / hette die Reichsstadt Brehmen auch vor wenig Jahren die 
Acht ausgestanden [See Some thoughts regarding Öllmann heralds, the entry for the year 1652 in the list.] / sey aber bald wider restituirt worden. Unterdessen 
bringt man Speisen von Fleisch und Fischen / rothen und weissen Wein / 
zimlich tractirt. Als wir aber zu Tische sassen / worbey auch Hauptleute / ein 
Advocat, und andere aus der Stadt gewesen / wolte der Herr Weismantel 
meinen blutigen Uberschlag und Taͤtzel durchaus an mir nicht leiden / ich wolte 
es auch nicht abthun / enschuldigte mich / ich hette nichts anders aufzusetzen 
bey mir / saͤsse hernach da / wie ein rev. Hundschlager. Ich wolte den Uberschlag 
zusammen wickeln / und die Taͤtzel in Sack schieben / daß man das Blut 
nicht sehe / er aber wolte durchaus nicht / sondern liesse wider meinen Willen 
ein Halstuch und ein schwartz seiden Band bringen / das muste ich umnehmen / 
den Uberschlag und Taͤtzel zum waschen hingeben / so mir auch hernach geputzter 
wider zugestellt worden. 
     Unter wehrender Mahlzeit / hab ich Ihrer Keyserl. 
Majest. und Ihrer Churfuͤrstl. Gn. Zu Meintz Gesundheiten angefangen / 
und dem Herrn Weißmantel zugebracht / welche Gesundheiten herumb gangen 
/ und alle bescheid gethan haben. Der gantze discurs aber uͤber der Mahlzeit 
wahre nichts anders als lauter klagen und lamētationes, wieder den 
Freyherrn von Schmidburg / mit Erzehlzung aller derer Sachen / wie vorhingeschrieben 
/ der Kaufmann von Saher ausgesagt hat. Berehrten mir ihr 
in Truck ausgangenes Manifest, oder Deductions Schrifft / darinn werde ich 
sehen / wie hart und unguͤtlich der Herr von Schmidburg mit der 
Stadt Erffurd [sic] gehandelt habe / mit bitt / solches anch andern zu 
Wien zu lesen zu Communiciren / und die Stadt mir am Kaͤys. Hoff 
bestes befohlen seyn zu lassen. Welches ich auch / so viel an meiner Wenigkeit 
gelegen / zuthun versprochen habe. 
     Nach dem Essen bringen sie mir einē andern 
neuen Hut / welcher ihrem selbst Aussagen nach / 3. Thaler gekostet / aber nicht 
werth ist / ohne Schnur / ohne Band / ohne Federn. Hingegē hat mein Castorhut / 
so gantz neu gewesen / mit Daffent gefuͤttert / sampt der Hutschnur / Bendern uñ 
Federn / 10. Thl. mein Degen und Wehrgeheng / darvon ich dato nichts mehr 
gesehen / 10. Thaler gekostet. Meine Pistolen brachten sie mir wieder / davon eine 
Pistol Capen verlohren war. Dem Hatschier bringen sie auch seinen Hut / Federn 
/ Wehrgeheng und Pistolen / doch waren seine Pistolen zerbrochen / und 
meinem Diener seinen Degen (Notandum dises Gewehr alles / hat der Georg 
Weber Gaͤrtner gebracht)[.] Aber des Hatschiers Carbiner und Degen / meines 
Dieners Pistolen uñ des Chur-Maintzischen Trompeters Pistolen seyn ausgeblieben 
und im stich gelassen worden. Nach diesem kommen bey Zehen oder 
zwoͤlf Vormunder / und andere aus der Stadt / die redeten mit dem Herrn Weißmantel 
/ er soll von mir die Original Denunciationem und Declarationem Banni 
nochmals begehren / sie woltens noch einmal gern sehen und lesen. Ich gibs 
ihnen /  sie lesens. Als sie es aber gelesen / und mir wider geben / sahe ich sie sehr 
betruͤbt. Da sprach ich ihnen zu : Sie sollen sich nicht bekuͤmmern / es werde alles 
wieder besser werden. Ich hette ihren Zustand zu genuͤgen vernommen / 
ich wolte solches alles am Kaͤys. Hof hinterbringen. Das baten sie mich / also 
zuthun[.] Nach ihnen kamen gantze Schaaren nach einander von Manns-und 
Weibspersonen / Frauen und Jungfrauen / Processions weisse / daß grewliche 
Thier (wie sie mich genennet haben) den Herold zusehen / nicht anders / als wañ 
man einen armen Suͤnder zum richten ausgestellt hette / das wehrete biß zum Abend. 
Entzwischen aber kompt einer Nahmens Christoph Meyer / der wolte 
nicht glauben / daß ich als ein Herold von Wien ausgeschickt waͤre / examinirte 
mich derowegen von vielen Sachen / unter andern / ob ich den Herrn Schrimpf 
nicht kenne ? Wo er seye ? Wo er wohne / Und ob ich keinen / Dorsch / zu Wien 
kennete ? Wer dieselben seyen ? Als ich ihm zu Genuͤgen geantwortet / und er 
mit meiner Antwort zu frieden war / bathe er mich / ich wolte seiner wegen dem 
Herrn Schrimpf / und beiden Herren Dorschē einen freundlichen Gruß ausrichten. 
Worauf ich seinen Nahmen zu wissen begehrt / und selbigen mit einem Pleiweis 
auf ein Papierlein notirt[.] Da scrupulirten die andern umbstehende / und 
murmelten. Alsbald nahm der Scharsant Caspar Muth mir den Zedel aus 
den Haͤnden / und gibt ihnen / mit vermelden : Da leset doch / so sehet ihr / was 
er geschrieben hat. Sie leseten fast alle den Zettel [sic, should be same as Zedel] / und geben mir solchen 
wider. Ich schieb den Zettel in Sack / und sprach : Lieben Leute / weilen ihr bedencken 
an meinem Schreiben traget / so kann ich das schreiben wol bleiben lassen. 
Der Herr Meyer nahm Urlaub / und als er auf die Gassen kommen / haben die 
Waͤchter ihn angehalten und gefraget : Was er mit dem Herolden vorgehabt ? 
Was er nach Wien vor Gruß aufgeben ? Ob er der Stadt Verraͤter seye ? und 
was das alles bedeute ? wolten ihn prieglen. Mit harter Muͤhe und Entchuldigung 
ist er ihnen ohne Stoͤsse entrunnen. 
     Bald nach ihme kompt ein Advocat, 
kurtz und dick von Person / seines Alters von ungefehr bey 50. Jahren / 
bleich von Gesicht / sehr trußig aussehend. Ich empfieng ihn. Er setzet sich 
nider / und fraget mich : Ob ich nur von Ihr. Mayst. dem Kaͤyser allein / und von 
denen saͤmptlichen 7. Chur-Fuͤrsten nicht auch Schrifftliche Paß und Concessiones, 
dieser Stadt Acht Erklaͤrung halber / aufzuweisen hette ? Ich antwortete : 
Ob dann Ihr Maͤyst. unser allergnaͤdigster Kaͤyser und Herr nicht 
Herr im Roͤm : Reich [Ritch should be a typo] seye ? Er saget / ja freylich (Ich) So solle er dann 
wissen / daß Ihre Kaͤys. Mayst. als vollmaͤchtiger Herr / ohne der andern Chur-Fuͤrsten 
Vorwissen und Einwilligung / selbst Macht und Gewalt habe / ein oder 
andere dergleichen Stadt in die acht [a-: sic, not capitalized] zu erklaͤren / zu dem Ende halten Ihre 
Mayst. von zweyen Religionen den Reichs Hofrath / daß dergleichen Reichsstrittigkeiten 
vor demselben ventilirt und decidirt werden / seyen also die Chur-Fuͤrsten 
hierzu nicht von noͤthen. Er Advocat replicirte : Ich solle sagen / ob 
ich von denen 7. Churfuͤrsten nichts aufzuweisen haͤtte ? Er verlangt weiter 
nichts zu wissen. Ich sagete / nein / Ich seye von Ihrer Kaͤys. Mayst. geschickt 
/ und nicht von denen Churfuͤrsten[.] Nun / saget er zu mir / seyet ihr und 
alle ewere Sache falsch / gienge mit diesen Worten trutzig darvon. Ich fraget 
den Scharsanten Caspar Muth / so neben mir gesessen / wer doch der Mann seye ? 
Er sagt / ein Advocat, ein leichtfertiger boͤser Mensch / seine Reden bedeuten 
nichts guts. 
     Ehe eine halbe Stund vorbey gienge / war das Zimmer voll 
mit Leuten / daß nicht alle hinein konten. Sie stossen die Koͤpff zusammen / 
und schauen mich grimmig an. Ich fragete wiederumb den Caspar Murth : 
Herr / was bedeutet das ? Er saget / nichts guts : Ich solte mich wol in acht 
nehmen / und ihnen gute Wort geben / es seye die hoͤchste Gefahr ? Ich erschrack 
ob diesen Worten / und gedachte / mein Gott was thue ich ? (Ich hatte selbigen 
Abend noch weg begleitet werden sollen / nun hats aber, wege der Menge 
deß qvasi vom neuen rebellirent und zusam̃en geschlagenen Poͤffels / 
nicht seyn koͤnnen) dessen allen der vorgemelte trutzige Advocat, ungezweiffelt / 
einige Ursach ist. Ich fasse mir ein Resolution, und rede sie also an : Meine 
Herrn / ihr seyet zimlich viel allhie / was bedeutet es ? Sie antworteten trotzig : 
Ich solte ihnen wider aus dem Elend helffen / worinn ich sie gesetzt habe / oder 
die Sach wuͤrde uͤbel hergehen. (Ich) Ja hertzlich gern / ich habs ja schon 
vielen gesagt / wie ich euch am Keyserlichen Hof dienen / und wie hart mit euch 
procedirt worden / an Tag geben wollen. (Sie) Was ich dann denen andern 
gesagt hette / ich solls ihnen auch sagen. (Ich) Ja gern wil ichs euch auch erzehlen 
/ wie euere Sachen stehen / allermassen ichs von euweren [euw-: sic] Raths Herren / und 
andern gehoͤrt und gemerckt habe. Nun hoͤret mich. Sie sagen / ja wol / wir 
wollen hoͤren. [Herald's speech.] (Ich) An all ewerem Ungluͤck ist Principaliter schuldig / 
der Kaͤys. Commissarius Freyherr von Schmidburg [See below Tettau's article.] / welcher von der 
Stadt nicht allein herrlich / sondern Fuͤrstlich mit viel tausend Thaler 
Unkosten tractirt worden / daß er von der Stadt Mitteln 12643. 
Reichsthaler paar Geld / Item 12. Silberne und verguͤlte Becher / jeder 
bey einem Marck schwer empfangen / in der Stadt hin und wider bey 
1500. Reichsthaler Schulden gemacht / hernach darvon gereist / niemand 
bezahlt / und selbige Schuld auch der armen Stadt zu bezahlen 
aufgebuͤrdet / so gleichwol eine schoͤne Summa Gelds antrift / zu diesem 
allen habe er der Stadt nicht allein nichts genutzet / sondern zu ihrem 
hoͤchsten Schaden uñ Verderben / mit seinē gewissen adhærenten gantz 
unguͤtitch commissirt und gehauset / ihnen der Buͤrgerschaft nicht einmal 
ein gutes Wort verliehen / sondern mit uͤbeln Schmehworten angefahren 
/ auch allzeit mit hencken uñ koͤpfen gedrohet / am Kaͤys. Hoff 
ungleichen Bericht eingeben / Euch / daß ihr daselbst nit gehoͤrt worden / 
verunglimpffet hatte / welches harte procedere euere Gemuͤther nicht 
wenig gekraͤncket und geaͤngstiget / conseqventer auch zur schuldigstē 
parition aus innerlichen Schmertzen mehr verbittert gemacht / als beweget 
habe / wie ich solches alles von vielen Erffurtern also klagen / uñ 
erzehlen hoͤren / daß ich solches am Kaͤys. Hof gebuͤhrend hinterbringen 
wolle / welches ich auch zu thun / bey meinen Ehren / glauben uñ trauen 
hiermit gelobe / und verspriche / ltem daß ich auch von dem allhiesigem 
Rath und Buͤrgerschaft alle Ehr und Hoͤstigkeit empfangen / wañ sie 
nicht gewest / und mich in ihren Schutz genom̃en hetten / daß ich sicher 
von dem schwuͤrigen Boͤfel / und gemeinen Leuten gar todt geschlagen 
were / welches ich zu ruͤhmen nicht unterlassen werde. 
     (Sie) Ob ich ihnen 
dieses Schrifftlich geben wolte. (Ich) ja. Gedachte bey mir : Thun ichs 
nicht / so machen sie mich sampt den meinigen todt. Dann sie waren grimmig. 
Habe derowegen zu Salvirung Leib- und Lebens / aus gezwungener Noth / denen 
Vierteln / Handwerckern / und denen vor den Thoren (dann also nenneten sie 
sich) Schrifftlich unter meiner Handschrift / und Pittschaft attestiren muͤssen / allermassen 
hiervor stehend geschrieben ist. Als ichs su Papier gebracht / hab ichs 
ihnen abgelesen / fragend : Obs also recht seye ? Sie sagten / ja. Ihr Notarius 
aber / so zugegen ware / soll es auch ablesen. Er lase das auch ab. Sie geben 
mirs wider. Da wurf mirs der Georg Weber Gaͤrtner auff den Tisch hinein / 
ich solts noch einmal ablesen. Ich lasse es zum dritten mal ab / und frage sie : 
Seyd ihr also damit zu frieden ? Sie sagen / ja / wann ichs also unterschreiben 
und verfertigen wolte. Ich / alsbald unterschreibs / verfertigte es mit meinem 
Pittschaft / und gibs ihnen dahin. 
     Da fiengen sie an zu schreyen : Nun sey 
Gott Lob / daß wir einen guten Herren einsmals bekom̃en haben / der 
es mit uns armen Leuten treu- und redlich meint. Sprechen theils mit 
uͤbergangenen Augen : Mein Herr Herold / der liebe Gott bewahre uñ 
beschuͤtze euch auf euerer Reiß / vor allem Leid / ob Ungluͤck / wir wollen 
fleissig vor euch beten / und euch alle Tag in unser Gebeth einschliessen[.] 
(ICH) liebe Leut : Seyd doch getrost / nun sehet ihr gleichwor an mir / 
daß Ihre Kaͤys Mayst. auch treue Leut haben / ich will euch noch mehr 
dienen / als dieses / daß ihr mich loben werdet. Und in deme nahmen sie von 
mir Urlaub und trucketen mit aus Affection, einer nach dem andern die 
Haͤnd / daß ichs ziemlich empfundē habe. Giengen also mit hoͤchstem Trost 
darvon. Als sie nun weg waren / sagte der Scharsant Caspar [here roman font is not used] Muth zu mir : Herr 
nun stehē wir sicher / ich schwere dem Herrn / hette er diß nicht gethan / so waͤre es 
mit ihme heut Nacht gefaͤhlich hergangen. (Ich) Wie da ? (Er) wir hetten 
euch niedermachen musͤsen / oder wir waͤren von den Boͤffel sampt euch / 
alle er schlagen worden. Deßgleichen sagt auch ein anderer zum Hatschier. Notandum, 
Dieses mein vi, metuq; propter præsentaneum vitæ periculum, abgetrungen 
/ und ausgehendigtes Attestatum, auch das vor ihnen hiervor sub A. 
mir gezwungener weiß aufgetrungenes Instrumētum, wegen vermeinter Revision, 
hab ich hernach allhier zu Wuͤrtzburg coram Notario & Testibus, wiederumb 
ordentlich revocirt und annullirt, ihnen Erfurtern auch solche meine 
revocation, sampt deß Notarii daruͤber auffgerichten Instrumento, schrifftlich 
uͤberschicket / daß sie sich dessen zu einigem ihrem Behuͤlff keines Weges bedienen 
koͤnten / noch solten. 
     Uber dieses kamen zweene Buͤrger mit Befehl vom Hr. 
Obr. Vierhern Fischer / und vom Herrn Major : Sie solten uͤber Nacht bey 
mir im Schieshaus verbleiben / und neben dem Scharsanten Caspar Muth 
fleissige Obacht haben / daß mir kein Leid oder Ungelegenheit weiters 
wiederfahre / welches sie auch / (wie hernach zuvernehmen seyn wird) 
gethan haben[.] In deme bringt man zu essen / ein Scheysenbruͤhe Fleisch / ein 
Schuͤssel mit Kohl / Brod / und ein gantzen Eimer braun truͤbs Bier. Das war 
fuͤr die Waͤchter. Vor mich und die meinigen nichts. Ich war sehr durstig / von 
continuirichen Reden / hette gern Brihan gehabt. Ich konte aber / wegen spaten 
Abends umb mein Geld nichts mehr bekommen. Vor hartem Durst muste 
ich doch vom dicken Bier zweymal trincken / wolte ich auch anders die 
Wacht nicht offendiren / ihnen Bescheid zu thun. Sie waren beym truͤben 
Bier lustig / ich aber traurig / das wehrete biß umb 12. Uhr. Sie machten mir 
die Strey / da gieng ich mit meinen Leuten ruhen. Sie aber liessen nicht ab zu 
trincken / biß der Eimer Bier gar aus waͤre. Da wurden etliche voll / und hebeten 
nach 1. Uhr in der Nacht ihrer zwey mit eina[n?]der Haͤndel an / scholten einander 
/ und kommen zum blossen Degen. Ich sprach aber den beeden Buͤrgern 
zu / so das Commando hetten / bathe sie ums Gottes willen ; Sie solten doch 
Friede machen. Welches sie gethen. Der Scharsant aber schieffe. Da 
sprach der eine Buͤrger zu mir heimlich : Die seynd zwey rechte Schelmen gewest 
/ es ware nur auff den Herrn angesehen ; Sie schliessen hernach ein. Ich 
aber wachte fleissig. 
     [The third day.] Als nun die Glock 5. Uhr geschlagen / seyn wir alle auffgestanden. 
Da unterredete sich der Scharsant mit denen Buͤrgern / wie sie 
mich sicher fortbringen koͤnnten. Und berathschlagten sich / geschwind noch vor 
Tagliechts / und ehe das Thor geoͤffnet wuͤrde / sollen sie mich und die meinigen 
der Scharsant mit 6. bewehrten Buͤrgern zu Fuß / biß ins Dorff allwo mein 
Wagen und Pferd gehalten haben / und von dannen auf ein viertel Meilwegs 
begleiten. Die andern Buͤrger aber haben die Waͤchter erhalten / daß 
keiner mitkommen doͤrffen / dann es war ihnen nicht zu trauen. Wie dann 
ihr zwey zusammen redeten / als ich und der Hatschier uͤber die Stiegen hinab 
giengen : Ho ho / wartet nur / ihr seyd noch nicht darvon / es wird noch wol geschehen 
/ was geschehen hat sollen. Wier [sic] giengen aber in Gottes Nahmen fort / 
wurden von dem Scharsanten / und 6. Buͤrgern auf ein viertel Meil weit / uͤber 
2. Wasser begleitet. Da wir von einander Urlaub genommen. Ich mein gethanes 
Versprechen der Stadt zum besten nachmahlen sincerirte / dem Scharsanten 
4. halbe dicken Thaler geschencket / und als sie von uns weg waren / dem 
Gutscher befohlen habe : Fort / fort / ein starcken Trab zu fahren / nirgends einzukehren 
/ alle 6. Meilen biß nacher Muͤlhausen. Welches auch geschehen. Als 
ich Gott Lob zu Mittag zu Muͤlhausen gluͤcklich angelangt / kompt andern Tags 
die Zeittung von Dorff Wittern / so zwey Meil von Erffurt entlegen : Daß die 
Erffurter mir bis nach Wittern nachgejaget / in Meinung mich daselbst beym 
Fruͤhstuͤck zu finden / und wider nach Erffurt einzuhohlen. Als sie mich aber 
nicht mehr gefunden / hetten sie ihren Marsch zuruͤck nach Erffurt genommen. 
Welches alles ich hiermit warhafftig attestire / und diese meine gehorsambste 
Relation mit Handschrift und Bittschaft bekraͤfftige. Datum Wuͤrtzburg den 
18. Octobr. Anno 1663. 
L.S. Jacob Lydl. von Schwanaw / 
Kayserl. Reichs-Herold. 
E N D E.
Sub A.
[The following text is taken from the text version of Source text c, 
Sub A., Sig. Aff. (In this print, it has two same texts, one is Sig. A and the other is Sub 8. Does it mean the book comprises separately printed partials?) and collated with 
Source text d, pp.944ff.] 
A. 
Im Nahmen der Heiligen ond Hochgelohten 
Dreyfaltigkeit / Amen. 
ZV wissen sey hiemit jedermaͤnniglich / denen 
dieses gegenwertige offene Instrument zu sehen 
/ lesen / oder hoͤren lesen vorkompt / daß im 
Jahr nach Christi vnsers einigen Erloͤsers / 
vnd Seligmachers Gebuhrt 1663. in der ersten 
Roͤmer Zinßzahl zu Latein Indictio genandt / bey Herrsch: 
vnd Regierung deß Allerdurchlaͤuchtigsten / Großmachtigsten 
/ vnnd vnuͤberwindligsten Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn / 
LEOPOLDI deß ersten dieses Nahmens &c. Jhrer Kaͤys. 
Mayst. Reiche deß Roͤmischen im sechsten / deß Hungarischen 
im neunten / vnd deß Boͤhmischen im siebenden Jahre 
Donnerstags war der 24. Sept. 4. Octob. nachmittag vmb 
drey Vhr in dem Hauß zum Faͤssigen in der Futtergassen allhier 
zu Erfurt / vnd in dessen hinderstube nach dem Hofe zu / 
wohin wir Endsbenandte Notarij zu kommen sonderbahr 
requirirt worden / die Herrn Vormunder der Viertel der 
Handwerckern vnd deren vor den Thoren erschienen / vnnd 
im Nahmen jhrer Viertelsgenossen / Companen / vnnd der 
Gemeinen gegen vns / vor vnd anbracht. 
     Wie in deme von Jhrer Roͤm. Kaͤys. auch zu Vngarn 
vnd Boͤheimb Koͤnigl. Mayst. Sub dato Wien am 28. Julij 
dieses Jahrs allergnaͤdigst außgefertigten / vnd am 18. Septemb. 
auffhiesigem Rathhause durch Notarien vnd Zeugen 
nachmittage vmb drey Vhr insinuirten Pænal-Mandat ersehen 
/ daß der gantz-Gemeinde zu Erffurt Meldung gethan / 
vnd derselben die Parition deren darinnen begriffenen Præstationen 
imponirt werden woͤllen. 
     Weil dann sie sich nit zu erinnern haͤtten / daß sie eintziges 
mahl solcher Præstationen halber waͤren requirirt, oder ihren 
Consens zu adhibiren ersuchet worden / massen sich dann ex 
protocollo Senatus heutiges Tags manifestiret, daß wie 
erstgedacht / die gantze gemeine Burgerschafft ihren Consens 
niemals præstiret, sondern etwan von Rathsgliedern vor 
sich in die Parition precum consentiret worden / also sie die Gemeinde 
sich dieses Puncts halber hoͤchst gravirt befinden thaͤtē 
/ daß sie als unschuldig-Leuthe propter causam sibi ignotam 
in Gefahr durch comminirte Acht vnnd andere Pœnen gesetzt 
werden wolten / derowegen sich eines Medij suspensivi 
zu gebrauchen verursachet wuͤrden / bevorab will jhnen vermoͤge 
Instrumenti Pacis das heylsame Mittel Supplicationis 
& Consequenter revisionis §. 12. n.20. V. quo ad Processum. 
Zu Guͤte vnd zu an Tagbringung ihrer Vnschuld geordnet 
vnd zugelassen were / als wolten sie sich auch dessen intra decendium 
hiemit gebrauchen / ihre Gemuͤts Meinung eroͤffnet 
/ vnd dahin geschlossen haben / daß sie eine vnterthaͤnigste 
Supplication an hoͤchstgedacht. Jhre Kaͤys. Mayst. 
ehist abschicken / vnd rechtlich zugelassene Revision bitten wolten 
/ erforderten vnd betten demnach vnd zwey Notarios publicos: 
daß wir solch jhr vorbringen annotiren ein oder mehr 
Instrumenta vmb zimbliche Gebuͤhr verfertigen vnd außhendigen 
zu vnterstellen legitimo modo die vns adjungirte vnnd 
nachbenandte vier Zeugen daruͤber requiriren vnd alles thun 
wolten / was sich dißfals zuthun gebuͤhrte. 
     Welches wir den ratione officii abzuschlagen nicht vermoͤcht 
/ sondern vns willig darzu verstanden alles wie vorstehet 
fleissig notirt vnd protocollirt, vnd in gewoͤhnliche Instruments-Form 
zu redigiren vns resolviret, geschehen seynd diese 
Dinge wie obgemeldet in Persoͤhnlicher Gegenwart Herrn 
Ioannis Andreæ Losani, Ioannis Heinerts / Georgij Quirini 
Silberschlags / vnnd Christiani Henrici Wagners LL · 
Studiosorum als von vns hierzu sonderlich erbettenen 
Zeugen. 
L.S. L.S. L.S. L.S. 
M. Ioannes Grafe Notarius 
publ. Cæsareus & Erffurtensis 
Universitatis Secretarius 
ad præmissa specialiter requisitus 
scripsit subsignavit & 
subscripsit. 
Stephanus Hoffmannus N. 
C.P. & LL. Studiosus adhæo 
præmissa requisitus atque regatus 
subscripsit & subsignavit. 
Lydl's letter to the City of Erfurt notifying the anullation of his Declaration he was forced to do
[The following text is taken from the text version of Source text c, Sig A ii+1p.ff and collated with 
Source text d, pp.945ff.] 
Edle / Ehrnveste Achtbare vnd Weise insonders 
geehrte Herren. 
DJe Herren werden sonders allen Zweifel in vnentfaͤllenen 
angedencken tragen / wie daß dieselbe 
mir nicht allein ein Instrumentum einer 
vermeynten Revision, wider die von der Roͤm. 
Kaͤys. Mayst. auff gebuͤhrende Nachfol: vnd 
Ersuchung Jhrer Churfuͤrstl. Gn. zu Maͤintz / wider dieselbe 
/ vnd einer gantzen Buͤrgerschafft / oder Gemeinde der 
Statt Erffurt aller gerechtest erkennt / vnd durch mich / als 
Kaͤys. Reichs-Herolden gebuͤhrend insinuirte declarationem 
& Denunciationem in pœnam, mir auff: sondern zugleich 
auch die hartneckige / mit hintansetzung alles geziemenden 
hoͤchstschuldigsten Respects, gegen der Roͤm  Kaͤys. Mayst. 
vnserm Allergnaͤdigsten Kaͤyser vnd Herrn / gantz verwildete 
Burgerschaffte [Burger-: sic] oder gemeiner Poͤffel / ein Attestatum gewalthaͤtig
abgetrungen / vnd gleichwie nun solches alles / als 
vi metuque extorta, an jhme selbsten gantz vnkraͤfftig vnd vnbuͤndig 
ist / jedoch damit niemand jhme die Gedancken fassen / 
oder jhme vergebentlich einbinden moͤchte / als ob man dardurch 
/ wider mich / oder jemand andern / als sonsten uͤber die 
Gebuͤhr einig anders Jus damit erlangt haͤtte. Als habe ich 
auch / vnerachtet es bey so an ihme selbsten bekandter Nullitaͤt 
gantz von vnnoͤthen gewesen / doch zu Verhuͤtung / darauß 
de facto befahrenden Vngelegenheiten / vnd uͤblen consequentien, 
dann auch zu meiner hoͤchstnothwendigster Exculpation 
derentwegen etwan bey der Roͤm. Kaͤys. Maͤyst. [Maͤ: sic] 
mir entstehenden vngemachst / habe ich zum Vberfluß diß / 
solches alles / coram Notario & testibus tanquam vi metuve 
extorta zu revociren nicht vndienlich zu seyn erachtet / in 
massen auch vermoͤg beyligenden Instrumenti geschehen / welches 
ich denen Herren zu deroselben nachrichtlichen wissen 
hiemit bey schliessen / vnd benebenst gegen ihnen / daß ich 
mich deß jenigen / was mir also gewalthaͤtig auff: vnd abgetrungen 
worden / weiters vnd mehrers nicht / als mir sonsten 
tragenden meines Herolden-Ampts Verrichtungen wegen / 
gebuͤhret vnternehmen werde / contestiren wollen / noch sie 
ein solches mir zu vngleichen auffnehmen werden / Datum 
Wuͤrtzburg den 23. Octobris, Anno 1663. 
Der Herren 
An 
Ober-Rathmeistern / Ober-Vierherm 
vnd Regierenden Rath der Statt 
Erffurt abgangen. 
Dienstwilliger 
Jacob Lidl von Schwanaw Kaͤys. 
Reichs-Herold. 
The anullation of his Declaration Lydl was forced to do
[The following text is taken from the text version of Source text c, Sig A iij+1p.ff. and collated with 
Source text d, pp.946ff.] 
Im Nahmen der Allerheiligsten vnzertheilten 
Dreyfaltigkeit Gottes Vatters / Sohns 
vnd Heiligen Geistes / Amen. 
RVnd vnd offenbahr seye Jedermaͤnniglichen
durch diß gegenwaͤrtig Instrument, daß im 
Jahr als man von der seligmachentē Geburt
JEsu Christi gezehlet / sechtzehenhundert vnd 
drey vnd sechtzig / den 23. Octob. St. N. in der ersten 
Roͤmer Zinßzahl zu Latein Indictio genannt / bey Herrschung 
vnd Regierung deß Allerdurchleuchtigsten Großmaͤchtigsten 
vnd Vnuͤberwindlichsten Fuͤrsten vnd Herrns / 
Herrn Leopoldi / dieses Nahmens deß I. erwoͤhlten Roͤm. 
Kaͤyser zu allen Zeiten mehrern deß Reichs / in Germanien / 
zu Hungarn / Boͤheimb / Dalmatien / Croatien und Sclavonien 
Koͤnig / Ertz-Herzogens zu Oesterreich / Hertzogens zu 
Burgund / Steyer / Kaͤrnten / Crain vnd Wuͤrttenberg / 
Grafen zu Tyrol und Habspurg / &c. Vnsers allergnaͤdigsten 
Fuͤrsten vnd Herrns / Jhro Maͤyst. Reiche der Roͤm. im sechsten 
/ deß Hungarischen im neundten / vnd deß Boͤheimischen 
im achten Jahren; zwischen zehen und eylff vnd zwoͤlff Vhrn 
Vormittag vff Jhro Chur-vnd Hochfuͤrstl. Gn. Residentz 
Schloß Marienberg / dero Mittel vnd instruments Zimmer 
gegen Him̄elpforten hinab sehend / vor mir Notario vnd denen 
zu Endtgemelten / glaubwuͤrdigen Gezeugen persohnlich 
erschienen ist / der Wohl Edle und Gestrenge Herr Jacob 
Lydl von Schwanau / Kaͤys. Reichs Herold / vnd brachte vor / 
wie nehmlichen dieselbe im declarationem vnd denuntiationem 
von Jhro Roͤm. Kaͤyserl. Maͤyst. an die Statt Erfurt 
erkennten Acht zu publiciren und zu verkuͤndigen / allergnaͤdigst 
befelcht / vnd vbergab mir Schedam revocationis aller 
voruͤber passirten Handels / welcher von Worten zu Worten 
also lautet; 
     Demnach in Executions Sachen Chur Maͤyntz wider 
dero vngehorsamen Statt Erfurt vnd Burgerschafft / von 
einer in Sachen verordneten Kaͤyserl. Executions Commission, 
Jch Jacob Lydl von Schwanau / als Kaͤyserl. Herold / 
nacher gedachter Statt Erffurt / wegen deroselben beharrlichē 
hartneckigen Vngehorsambs / declarationem & denuntiationem, 
von der Roͤm. Kaͤyserl. Maͤyst. erkennten Acht / vermoͤg 
derenthalben an wohlgedachte Commission gemessen abgangen 
/ Kaͤyserl. Allergnaͤdigsten Befelch / gebraͤuchlich zu publiciren [-ciciren should be a typo] 
vnd zu verkuͤndigen / von Muͤhlhausen auß den 7. diß 
instehenden Monats Octobris abgeschicket / vnd den 8. dessen 
daselbst ankommen / vnd weilen bey dem Thor Jch nicht eingelassen 
/ von der daselbst in etlich hundert starck versambleten 
bewehrten Burgerschafft sehr vbel mit allerhand Verbal vnd 
Real injurien, auch Schlaͤgen vnd Stoͤssen hoͤchstaͤr gerlichst
tractiret, vnd in den Kopf biß auffs Blut vergiessen verwundet 
/ dann von dem Pferd herunter auff den Boden getwaltthaͤtig 
gezogen / mit Fuͤssen getretten / ferner in das Schießhauß 
vor der Statt geschleppet / daselbsten von 50. bewaffneten 
Buͤrgern zwey Tag vnd Nachtlang / als der aͤrgste maleficant 
verwahrt / publice quasi cum concursu populi, von 
Mann vnd Weibspersohnen exponirt, verhoͤhnet vnnd verschimpffet 
/ mehrmal examinirt worden / darbey auch alles 
vnd jedes / was gedachte auffruͤhrische Rebellische Burger 
an mich begehrt vnd verlanget / denselben gut sprechen / vnd 
ob præsentaneum summum vitæ & mortis periculum, was sie 
mir nur zugemuthet zu exequirn versprechen muͤssen. 
     Vnder andern auch mir ein Schrifft / was wegen eins: 
oder deß andern / absonderlich auch / wegen gedachter Statt 
Erffurt Burgerschafft angewendten Vnschuld am Kaͤyserl. 
Hof zu Wien bey meiner Zuruckkunfft ich anbringen / vnd gedachter 
Statt zu gutem oder bestem sollicitirn vnd verhelffen 
solle vnd wolle / mir ab: 
     Herentgegen ein andere Schrifft / worinnen die Statt 
wider die allergerechteste Kaͤys. Iudicata vnd Erkantnussen [-sseu should be a typo] / 
besonders aber Contra mir zuverrichten anbefohlene declarationem 
vnnd denuntiationem banni mit Vorbehalt aller
beneficiorum Iuris eine vermeinte revision zu suchen / sich vermessen 
doͤrffen / mir mit Gewalt auffgetrungen worden. 
     Vnd so wohl gedachter Ersten durch mich außgehaͤndigten 
Schrifft extradition, als auch der andern durch die 
Burgerschafft gewaltthaͤtig mir auffgetrungenen Schrifft 
acceptation (hab ich anderst der gegenwertigen Todes Gefahr 
entgehen / vnd mein Leben salviren wollen) geschehen 
muͤssen. 
     Auch obwohln nun solches alles tanquam vi metuque 
instantis periculi vitæ & mortis extorta an sich selbsten gantz 
vnkraͤfftig / vnnd in rechten vnverfaͤnglich oder vnguͤltig 
seynd; Nichts desto weniger damit die Statt  /oder gedachte
Rebellische Burgerschafft Jhrer gewoͤhnlichen boͤsen Arth 
nach jhnen auch einbilden / vnd die Gedancken fassen moͤchten 
/ als ob jhnen durch besagte mir gewaltthaͤtig ab: vnd 
auffgetrungene Instrumenta seu documenta, vnd darbey 
durch mich gethanes Versprechen vnnd Zusagen auff mich 
oder jemand andern / oder wie es sonsten auch immer seyn / 
oder erdacht / vnd ersonnen werden moͤchte / einiges bestaͤndiges 
Jus zu kommen oder zu gewachsen were. 
     Als habe ich auch zu Verhuͤtung dessen alles / wie auch 
all andern vnd jeder darbey befahrender ichtwann einbildenten 
/ beschwerlich Vngelegenheiten & Juris & facti, vnd darauß 
machenden vbelen Consequentien zugleich nicht vndienlich 
zu seyn erachtet. Obberuͤhrte mir gewalthaͤtig ab: vnd 
auffgetrungene instrumenta seu documenta, vnd was Jch 
darbey auß hoͤchster Noth / zu Salvirung meines Lebens gedachter 
Burgerschafft zu Erffurt getrungener massen zugesagt 
vnd versprochen / hiermit vor euch hierzu requirirende 
Herrn Notario, sampt darzu erbettenen Gezeugen best 
bestaͤndigster Form Rechtens / wie es immer der Sachen erforderten 
Vmbstaͤnden nach am dienlichsten geschehen soll / 
kan vnd mag zu revociren / vnd alles vnd jedes tanquam vi 
metuque extorta zu widersprechen / auch gedachtes Instrumentum 
der angehenckten vermeinten revision dem Rath daselbst 
wiederumb zuruck zu schicken / herentgegen mein außgehaͤndigtes 
attestatum wiederumb darvon abzufordern. Jn 
gestalten dann Jch solches alles vnd jedes / wie obvermeltet / 
tanquam vi metuque extorta, ich hiermit bestaͤndigst wider 
spreche vnd revocire, auch zumahl mich erklaͤre / was mir mit 
Gewalt ab- vnnd auffgetrungen worden / respectivè dem 
Rath wiederumb zuruck zu schicken / vnd herentgegen abzufordern. 
     Mit freundlicher Bitt / daß er Herr Notarius, sampt hier 
bey anwesenden / absonderlich hierzu erbettenen Gezeugē / dessen 
alles wohl ingedenck seyn / ad notam nehmen / auch zu protocoll 
bringen / vnd ein: oder mehr Instrumenta daruͤber 
auffrichten / vnnd mir gegen der Gebuͤhr zu Handen 
stellen wollet / zu den Ende dann Jch hiermit dieselbe 
nachmahlen bestendigst requirirt vnnd erbetten haben 
will. Actum Wuͤrtzburg auff dem Fuͤrstl. Bischofflichen 
Residentz Schloß Mariæburg den 23. Octobr. 
Anno 1663. 
Jacob Lidl von Schwanaw Kaͤys. 
Reichs-Herold. 
VNd nach Ablesung alles dessen in Gegenwart beyder 
Gezeugen wolte wohl Edelgedachter Herr Herold 
mich Notarium Instanter, instantius & instantissimè 
requirirt und gebetten haben / Jhme hieruͤber dieser seiner 
gethanen Revocation vnnd Widersprechung alles 
dessen Jnnhalts gemeeß / ein: oder mehr Instrumenta, 
solche an gehoͤrigen Orthen habent zu gebrauchen vffzurichten 
vnnd vmb die Gebuͤhr mitzutheilen / welches 
dann ich Notarius Ampts-halber gebuͤhrend zu thun zugesagt 
vnnd bewilliget / derowegen dann auff so beschehene 
Requisition diese gegenwaͤrtige offene zwey Instrumenta 
verfertigt vnd mitgetheilt. Geschehen seynd diese 
Ding im Jahr Indictione Kaͤyserl. Regierung / Monath / 
Tag / Stund / Orth / vnd Enden wie obstehet in Gegenwaͤrtigkeit 
der zu End selbst eigenhaͤndig vnterschriebenen hierzu
insonderheit erbettenen glaubwuͤrdigen Gezeugen neben 
jhren auffgedruckten Pettschafften. 
L.S. Wann dann ich Matthæus Geering 
Imperiali Authoritate juratus Notarius, 
auch Hoff: vnd Landgerichts 
Procurator in Wuͤrtzburg mit vnd 
neben denen unterschriebenen Gezeugen 
bey diesem actu revocationis 
vnnd Beschwerungen / auch allen 
andern obgesetzter Massen solenniter 
fuͤrgangenen Dingen Persohnlich gewesen / solches alles 
gesehen vnd gehoͤrt / darauff sobalden ad notam genommen / 
als habe auff beschehene requisition daruͤber diß Instrumentum 
publicum durch meinen substituten auß anderer Geschaͤfftenhalber 
in gegenwaͤrtige Libellsform originaliter in 
duplo ingrossiren vnd außfertigen lassen / meinen Tauff- vnd 
Zunahmen vnterschrieben / vnd mit privilegirten Signet bezeichnet 
/ auch endlichen zu mehren Gezeuchnuß mit meinem 
Gebraͤuchigem Notariat Pettschafft Corroborirt, vnd bestaͤttigt; 
Ad hæc omnia ex officio specialiter rogatus & requisitus. 
L.S. 
Matthæus Geering Notarius in fidem 
præmissorum rogatus subscripsit Sigillove 
monivit. 
L.S. 
Johann Veit Brenner Burger vnd Handelsmann 
in Wuͤrtzburg / als hierzu insonderheit beruffener 
Zeug bekenne wie obsiehet. 
L.S. 
Andreas Noͤtzel Burger vnd Goldschmidt 
in Wuͤrtzburg als hierzu insonderheit 
beruffener Zeug bekenne wie obsiehet. 
Sub F.
[The following text is taken from the text version of Source text c, 
Sig. B + 2p.ff. and collated with 
Source text d, pp.943ff.] 
F. 
Instruction,  wornach sich Herr Kaͤyserl. 
Reichs Herold bey Verkuͤndung der Reichs-Acht 
in Erffurt zu richten. 
I. 
NAchdeme jhme von der Kaͤyserl, Commission 
die declaratio vnd denunciatio banni in origigali 
nebenst viertzig vidimirten Copeien eingelifert 
/ selbige gebuͤhrend zu insinuirn, vnd daruͤber 
seine Relation zuver instrumentiren wird / 
Er sich nebenst einem Kaͤyserl. Notario: Hatschier / zween 
Trompetern / vnd drey Einspenningern kuͤnfftigen Sonntags 
fruͤhe nach der Statt Erffurt begeben / daselbsten bey den 
regierenden Ober Raths Meister Berringer / oder Vierherrn 
Fischern / oder in deren Abwesenheit juͤngsten Raths Meister 
Vierherrn / oder Rathsverwandten anmelden / wie er Rath / 
Raͤth / Vormuͤndern von Vierteln / Handwerckern / vnd deren 
vor den Thoren auch der gantzen Gemeinde der Statt Erfurt 
einige Kaͤyserl. Befelche zu publiciren, vnd zu denuncirē [-cijre[n] should be a typo] 
haͤtte / mit begehren / daß obgemelte von Rhat vnd Burgerschafft
vff einen gewißen Tag / Orth vnd Stund zu solchenn 
actu publicationis & denunciationis beruffen werden moͤchtē. 
     2. Vff deren Erscheinung in vollkom̄ener Versamblung 
die Kaͤyserl. declaration und denuntiation auß dem original 
verlesen / vnd nach vorgangener agnition eine vidimirte Copey 
an das Rathhauß anschlagen / vnd die andere Exemplaria 
authentica Rhat / Rhaͤten vnd Vormundern / auch gemeinen 
Burger zustellen. 
     3. Fals aber von den Obern die gesuchte Versamblung 
deß Raths / Rhaͤten vnd Vormundern / auch gantze Gemeinde 
verweigert vnd abgeschlagen werdē wolte / so dann die Kaͤy. 
processen in vidimata Copia zweyfach am Rath- vnd Zollhauß 
anschlagen / hin vnd wieder in der Statt außwerffen / vnd 
demnach seines Wegs wiederumb hinauß reiten / vnd wie die 
Verkuͤndigung beschehen / der Kaͤys. Commission schrifftlich 
hinterbringen lasse. 
     4. Jm fall aber Herr Reichs Herold in die Statt zu kommen 
gar nit vermoͤchte / oder eingelassen zu werden / die Wacht 
difficultirn solte / alsdann haͤtte er zu warten / was vor eine resolution 
jhme vom Rath oder Burgerschafft wegen gegeben 
wuͤrd / vnd darauff in seinem Heroldischen Habit dem Officirer 
der Wacht anzukuͤnden / was fuͤr Kaͤys. Befelche er Rath / 
Raͤthen / Vormundern vnd Burgerschafft zu publicirn allergnaͤdigst
befelchirt / vñ da er dañoch nit eingelassen wurde / gemelten 
Officir selbige in originali vorzuzeigen / deutlich zu verlesen 
/ vnd nach recognoscirten Kaͤys. Secret Insigel authenticas 
copias davon außzuhaͤndigen / mit begehren dieselbe seinen 
regierenden Obern wohl einzulieffern. 
     5. Solte sich auch der Officirer zu anhoͤren vnnd auffnehmen 
der Kaͤys. Befelchen nit verstehen wolle / alsdann 
hette Herr Herold der Schiltwacht solche zuzustellen / oder an 
das Schilterhauß nach vorhergangener offentlicher Verlesung 
copialiter anzuschlagen / oder da auch der Anschlag verhindert
wuͤrden / die beglaubte Copeyen vff den Schlagbaum 
nieder zu legen / vnd den Vmbstehenden Buͤrgern verschiedene 
Exemplaria zuzuwerffen / vnd darauff sich wieder zuruck 
zu begeben. Vrkuͤndtlich vnserer eigenhaͤndigen subscription 
vnd hievor getruckter Pittschafft / so geschehen Muͤlhausen
den 26. Sept. vnd 6. Octobr. Anno 1663. 
Zu der Erffurtischen Executions Sachen verordnete 
Commissarij vnd wuͤrckliche Reichs 
Hof-Raͤthe. 
L.S. 
Johann Chriftoff / Freyherr
von Schmidburg. 
L.S. 
Johann Jacob von Goppold. 
The event explained by a modern author
[The following text is taken from the text version of Tettau, Wilhelm Johann Albert von, 
"Die Reduction von Erfurt und die ihr vorausgegangenen Wirren (1647-1665) : nach meist handschriftlichen und amtlichen Quellen dargestellt / Ein Vortrag gehalten in der öffentlichen Sitzung der Königl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt am 22. März 1863", in 
Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, 
Heft III., 1863, pp.1ff., 
pp.121ff. 
I also incorporated the errata, pp.340ff. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose. 
Here I transcribed this text to get better understanding to the texts above. 
Since there are too many typographical errors, I corrected it without giving any notice. 
Here is another copy: Jena Univ.. 
Among the cited sources, these seem to be not available online: 
Westermann, Johann Caspar Cum Deo. Erfurt Chronik 400-1716; 
Friese, Siegmund, Antiquitates Erfurtenses oder Chronika von der Stadt Erffurth; 
Gerstenberg, Johann Heinrich, Novantiqua Erfordensia industria congest. See 
Chroniken - Archivportal Thüringen. 
See also pp.92-5. See further also 
Heft I., 1860, 
pp.3ff., 
pp.137-8.] 
     Es war nämlich auf den von den kaiserlichen Commissarien 
nach ihrer Entweichung von Erfurt erstatteten Bericht unterm 28. 
Juli 1663 vom Kaiser das bereits oben erwähnte Mandat erlassen, 
in welchem dem Rath, den Vormündern und der Bürgerschaft der 
bisher bewiesene Ungehorsam und die Verachtung der kaiserlichen 
Autorität, insbesondere die an Limprecht verübte Gewaltthätigkeit 
nachdrücklich vorgehalten, und denselben eröffnet wurde, dass, obwohl 
voller Grund vorhanden sei, schon jetzt mit der ganzen Strenge 
des Gesetzes gegen sie vorzugehen, ihnen doch noch eine endliche 
achttägige Frist gewährt werden solle, um die unterm 4. April ej. 
ergangenen Befehle zur Ausführung zu bringen, dass sie aber entstehenden 
Falls in die Reichsacht und aller ihnen ertheilten Privilegien 
und Gerechtigkeiten verlustig erklärt werden würden. 306) 
306) Das Kaiserl. Mandat vom 28. Juli 1663, vid. Beil. e. Die mehrfach u. a. 
in Uffenbach Tract. de concil. Caes. Imper. aulic[.] Cap. XXIV. sect B. [In this copy it is actually sect III.] 
p. 276 abgedruckten, dasselbe Datum tragenden drei Erlasse in der Exekutionssacbe 
des Churfürsten zu Mainz wider die Stadt Erfurt enthalten 
ein Versehen, indem sie nicht nur erwähnen, dass die Reichsacht ausgesprochen 
werde, weil die Stadt auch dem Kaiserlichen Mandat vom 
28. Juli keine Folge geleistet, sondern auch darin von der dem Kaiserlichen 
Herold angethanen Beschimpfung und von dem Seitens des Churfürsten 
von Mainz erfolglos gemachten Versuch, die Reichsacht zu vollstrecken, 
also von Thatsachen, die sich erst später ereigneten, die 
Rede ist. 
 
     Wenn der Kaiser es hiernach vorzog, die Stadt durch Androhung 
der Acht zum Gehorsam zu bringen, anstatt sie sogleich 
durch die bereits mehrfach angedrohte Real-Exekution dazu zu nöthigen, 
so geschah dies nicht aus Milde, sondern weil er aller seiner 
Truppen in dem eben ausbrechenden Türkenkriege selbst bedurfte, 
und auch der Churfürst von Mainz sein Contingent zu diesem 
hatte stellen müssen. 
     Den kaiserlichen Commissarien Schmidburg und Geppold 
wurde unter Zufertigung des gedachten Mandats vom 28. Juli aufgetragen: 
sich nach Erfurt zu begeben, dasselbe dem Rath und 
der Gemeinde zu publiciren und diese zur Folgeleistung aufzufordern, 
wenn sie sich aber wegen eines zu besorgenden Aufstandes 
nicht getrauen sollten, selbst dorthin zu gehen, die Insinuation durch 
einen oder einige dorthin zu sendende Notare bewirken und, wenn 
der gesetzte achttägige Zeitraum erfolglos verstrichen sein sollte, 
durch den vom Kaiser mitgeschickten Reichs-Herold die Publikation 
der Acht in der hergebrachten Weise vollziehen zu lassen. 
Die Commissarien nahmen jedoch vorerst noch Anstand, diesen 
Auftrag auszuführen, weil der Churfürst von Mainz sich der Hoffnung 
hingab, dass die Stadt auch so in sich gehen und den ergangenen 
Befehlen sich fügen werde. Sie hatten sich selbst nach Mainz 
begeben und erliessen von dort unterm 26. August an die Stadt 
Erfurt ein Schreiben, in welchem sie unter Bezugnahme auf den 
derselben inzwischen zugegangenen, oben erwähnten kaiserlichen 
Erlass vom 1. ejusd., so wie darauf, dass man, wie es verlaute, 
entschlossen sei, den etc. Limprecht nach einem der städtischen 
Güter zu bringen und dort hinrichten zu lassen, ihre frühere 
Aufforderung wegen Einstellung jedes Verfahrens gegen denselben und 
seiner sofortigen Freilassung wiederholten. 307) 
307) Anderweites Befelch-Schreiben an die Stadt Erffurth de reluxando Limprechto 
vom 26. Aug. 1663 im Kurts abgefassten Gegen-Bericht (Falkenstein 
S. 945). 
 
     Nachdem nun aber fünf Wochen vergangen waren und jene 
Hoffnung noch immer unerfüllt blieb, da machten sich die Commissarien 
zwar auf den Weg nach Erfurt, da sie aber schon unterweges 
in Erfahrung brachten, dass die dortigen Zustände von 
der Art wären, dass sie sich dort nicht ohne Gefahr der Beschimpfung 
und Misshandlung zeigen könnten, so zogen sie es vor, das 
andere in dem kaiserlichen Erlass ihnen anheimgegebene Verfahren 
einzuschlagen. Sie begaben sich daher nach Mühlhausen, was 
theils wegen der geringen Entfernung von Erfurt, theils als freie 
Reichsstadt, mithin neutraler Boden, dazu besonders geeignet 
schien 308) und entsendeten gleich nach ihrer Ankunft daselbst 
16./26. Septbr. zwei kaiserliche Notare, Jac. Andr. Starck und Joh. 
Herrn. Lübger, nach Erfurt, um dort dem Rathe das kaiserliche 
Mandat zu insinuiren. Als dieselben am folgenden Tage Nachmittags 
dort anlangten, setzten sie sofort den Obersten Rathsmeister 
Berger von dem Zweck ihrer Anwesenheit in Kenntniss und forderten 
ihn auf: den Rath, die Räthe, die Vormünder und die ganze 
Gemeinde am nächsten Morgen behufs Vernehmung des kaiserlichen 
Mandats an einem passenden Orte zusammenzuberufen. Diese 
alle versammelten sich denn auch (18./28. Septbr.), die Notare begaben 
sich mit den mitgebrachten vier Zeugen in die Versammlung, 
setzten den Zweck ihrer Herkunft auseinander, verlasen 
öffentlich das kaiserliche Mandat und legten die Urschrift desselben 
den Anwesenden zur Recognition vor. In der Versammlung 
fehlten aber gerade die beiden Häupter der städtischen Verwaltung, 
der Oberste Rathsmeister Berger und der Obervierherr Fischer, 
weil, wie oben erwähnt ist, jener sich in die Stadtdörfer begeben, 
um deren Bewohner gegen die Bürger aufzubieten, dieser, weil er 
aus Furcht seine Wohnung nicht zu verlassen wagte. Der dritte 
Rathsmeister, Florian Böttger, nahm daher das Wort und erklärte, 
dass sie, die versammelten Räthe, Vormünder und Bürger, wegen 
Abwesenheit der beiden Vorgenannten, ausser Stande wären, sofort 
308) Relation an die Röm. Kayserl. Majestät von demselben Commissarien 
über die beschebene Achts-Erklärung der Stadt Erffurth abgangen (bei 
Falkenstein S. 854—884). Die Angabe von Gudenus pag. 323, dass der 
Kaiser den Commissarien anbefohlen habe, sich nach Mühlhausen zu begeben 
und von dort aus ihren Auftrag zu erledigen, ist hiernach nicht 
richtig. 
 
eine categorische Antwort zu ertheilen, dass eine solche aber 
bis am folgenden Morgen um 9 Uhr in den Händen der Abgeordneten 
sein solle. Die letzteren erhielten eine solche aber nicht nur 
nicht in diesem Termine, sondern überhaupt in den nächsten fünf 
Tagen nicht — vorzugsweise wohl, weil in diese Zeit die durch 
den Anzug des Landvolks herbeigeführten Unruhen und die Flucht 
Bergers und Avianus stattfanden — so dass sie sich zuletzt ohne 
Antwort zurückzukehren entschlossen. Als sie aber am 1. Octbr. 
ihre Abreise antreten wollten, wurden sie von der Wache am Andreasthor, 
unter dem Vorgeben, dass sie sich bei ihrer Ankunft 
nicht gehörig bei der Wache gemeldet, angehalten, beschimpft und 
von Musketiren wieder in die Stadt geführt Der commandirende 
Corporal sendete die Musketiere zwar zurück, aber der Haufe Bürger, 
welcher an deren Stelle die Notare geleitete, schützte sie nicht 
vor den Scheit- und Drohworten des auf den Strassen sich ansammelnden 
Gesindels. Sie wurden hierauf in den Gasthof zum Rehbock 
geführt und dort in Haft behalten, wobei sie noch vielfachen 
Insulten von Bürgerhaufen ausgesetzt waren, so dass sie ihres Lebens 
nicht mehr sicher zu sein besorgten. Am folgenden Tage 
wurden sie auf die Zweiermannskammer, dem Orte, wo die Verhöre 
der Missethäter abgehalten wurden, gebracht und dort wegen 
der unterlassenen Anmeldung bei der Wache einem peinlichen 
Verfahren unterworfen, nachdem sie aber dies damit gerechtfertigt: 
wie ihr Auftrag nur dahin gelautet, dass sie sich bei der obersten 
Stadtbehörde zu melden hätten, endlich wieder auf freien Fuss gesetzt. 
Nach der Rückkehr nach Mühlhausen stellten sie über das 
Vorgefallene eine Urkunde aus und übergaben solche den kaiserlichen Commissarien. 309) 
     Der Rath zu Erfurt konnte sich nicht verhehlen, dass für die 
Stadt aus dem kaiserlichen Befehle vom 28. Juli um so grössere 
309) Documentum insinuationis arctioris mandati poenalis cum eventuali declaratione 
banni, in Relation an die Röm. Kayserl. Maj. von deroselben 
Commissarien über die beschehene Achts-Erklärung der Stadt Erffurth 
(bei Falkenstein S. 864—866). Wenn Gudenus p. 324 bemerkt: Notarium, 
qui mandatum insinuaverat, conviciis perscindunt, verbenibus excipiunt, 
so ist dies nicht richtig. Dass sie körperlich misshandelt worden, 
behaupten die Notare in ihren Berichten selbst nicht; sie sprechen vielmehr 
nur von den ihnen zu Theil gewordenen Bedrohungen und Beschimpfungen. 
 
Gefahr erwachse, je gröblicher man sich gegen deren Ueberbringer 
vergangen. In seiner gewöhnlichen Art suchte er zunächst nur 
wieder Zeit zu gewinnen und aus der Nothwendigkeit einer entschiedenen 
Erklärung herauszukommen. Er trug daher dem ehemaligen 
schwedischen General-Auditeur Joh. Osius, einem Erfurter 
Bürger, der sich seit einiger Zeit in Mühlhausen aufhielt, und dessen 
Erbieten, die Stadt als deren Procurator bei der Commission 
zu vertreten, von ihm angenommen war, mittelst Schreibens vom 
22. Sept. / 2. Octbr. auf: die den Notaren zu Theil gewordene Behandlung, 
die ohne Schuld und wider den Willen des Raths verübt sei, zu 
entschuldigen, zugleich aber um eine Verlängerung der achttägigen 
Frist zu bitten, indem es, obwohl die Räthe, die Vormünder und 
der bessere Theil der Bürgerschaft sich bereits zu unbedingtem 
Gehorsam entschlossen, doch unmöglich sei, in so kurzer Zeit den 
bei dem grösseren Theile der Bevölkerung noch stattfindenden Widerspruch 
und Widerwillen gegen die Einführung des Gebets zu 
beseitigen, namentlich da der Oberrathsmeister Berger und der 
Syndikus Avianus, in deren Hand sich bisher vorzugsweise diese 
Angelegenheit befunden, sich genöthigt gesehen hätten aus der 
Stadt zu flüchten, und noch daran gearbeitet werde, sie so sicher 
stellen zu können, dass ihre Rückkehr ohne Gefahr möglich sei. 310) 
     Die Commissarien, denen Osius dieses Schreiben mitgetheilt, 
hielten sich jedoch theils nicht für berechtigt, eigenmächtig die vom 
Kaiser selbst festgesetzte Frist zu verlängern, theils glaubten sie, 
dass kein hinreichender Grund hierzu vorliege, da der Rath schon 
so vielfach zum Gehorsam aufgefordert worden, und längst gewusst, 
was die Folge des Widerstandes der Stadt sein müsse, und es ihm, 
wenn er nur selbst den ernsten Willen gehabt und die gehörigen 
Mittel angewendet, nicht unmöglich gewesen sein würde, den Widerstand 
seiner Unterthanen zu brechen. Es wurde daher dem 
Osius eine abschlägliche Antwort ertheilt. 
     Der Rath wendete sich hierauf unterm 24. Sept. / 4. Octbr. unmittelbar an 
die kaiserlichen Commissarien. Er erklärte dabei, wie er mit den 
Vormündern und einem Theil der Bürgerschaft schon längst entschlossen 
sei, das Gebet für den Churfürsten von Mainz in der 
vorgeschriebenen Formel einzufuhren, wie dies aus den beigefügten 
310) Schreiben an Osium vom 22. Septbr. 1663 in der Relation an die Röm. 
Kayserl. Msjest. etc. (bei Falkenstein S. 866—68). 
 
von ihm unterm 26. Mai, 14. und 20. August und 11. Septbr. 
erlassenen Bekanntmachungen sich erweise, wie es ihm aber bisher 
aller Bemühungen ungeachtet nicht habe gelingen wollen, den widerstrebenden 
Theil der Bürgerschaft zur Fügsamkeit zu bringen, 
wie denn nur noch am gestrigen Tage gewaltsame Auftritte vorgekommen 
wären. Im Vertrauen auf den Beistand Gottes und auf 
den Schutz des Kaisers wären denn nun aber die beiden suspendirten 
Obersten Rathsmeister, Joh. Hallenhorst und Henning Kniephof, 
wieder in ihre Stellen eingesetzt, und dem letzteren die Funktion 
des regierenden Obersten Rathsmeisters wirklich übertragen, 311) 
wogegen man den ersteren von dem auf Verlangen der Bürgerschaft 
gegen ihn eingeleiteten Verfahren nicht sofort habe frei machen 
können. Es sei ferner der alte Rath von der Verwaltung zurückgetreten 
und diese auf den neuen Rath übergegangen, endlich 
auch dem evangelischen Ministerio anbefohlen, fortan sich der im 
Jahre 1660 vorgeschriebenen Gebetsformel zu bedienen. Was den 
Einigkeitsrecess betreffe, so sei solcher durch das gegenwärtige 
Beginnen der Bürgerschaft ohnehin vernichtet, man sei aber auch 
durchaus bereit, die Urschrift desselben, sobald sie aufgefunden 
worden, einzureichen, wie auch Avianus sich erboten habe, die ihm 
ausgestellte Schadloshaltungszusicherung zu übergeben, die wegen 
der zeitigen Abwesenheit desselben von Erfurt nicht gleich habe 
beigefügt werden können. Da hiernach der Rath und der grössere 
Theil der Bürgerschaft bereit sei, alle gestellten Anforderungen 
vollständig zu erfüllen, so würden die Commissarien um ihre Vermittelung 
dahin gebeten, dass der Churfürst von Mainz besänftigt, 
sowie vermocht werde, in Gemeinschaft mit dem Domkapitel zur 
Beruhigung des noch widerstrebenden Theils der Bürger die gewünschte 
Versicherung zu ertheilen, und dass die Stadt mit den 
angedrohten Strafmassregeln verschont bleibe. 312) 
     Wenn der Rath sich somit endlich entschlossen hatte, in allen 
Punkten die an die Stadt gemachten Anforderungen zu erfüllen, so 
lag die Hauptveranlassung hierzu jedenfalls vorzugsweise in dem 
eingetretenen Wechsel im Regimente der Stadt, namentlich dass 
311) Nach Westermann f. 517 hat Kniephof jedoch erst am 26. September die 
Führung der Geschäfte übernommen. 
312) Schreiben des Raths vom 24. Septbr. 1663, in der Relation an die Röm. 
Kays. Maj. etc. (bei Falkenstein S. 863—70). Notariats-Protokoll von 
demselben Tage, in: Gehorsamste Relation (bei Falkenstein S. 898—900). 
 
Kniepbof, der nicht zu den bisherigen Opponenten, vielmehr zu den 
von den Commissarien Begünstigten gehört hatte, der sich daher 
in der Lage befand, ohne sich dem Vorwurf der Inconsequenz auszusetzen, 
eine friedliche Lösung des Conflictes herbeizuführen, an 
die Spitze der Verwaltung getreten war. Auch in das Amt des 
Obervierherrn war in die Stelle eines Gegners von Mainz, des J. 
Heinr. Fischer, einer der Günstlinge der kaiserlichen Commissarien, 
Casp. Geislein, eingetreten. 313) 
     Die Commissarien scheinen anfangs auch ihrer Seits nicht abgeneigt 
gewesen zu sein, anzunehmen: dass die Sache nunmehr in 
eine andere Lage gekommen wäre, indem sie nicht, wie sonst stets 
geschehen, die Anträge des Raths unmittelbar verwarfen, sondern 
sich darauf beschränkten, sie den churmainzischen Deputirten zur 
Aeusserung mitzutheilen. 
     Es lag jedoch nicht in den Absichten des Churfürsten Johann 
Philipp, dass seine Streitigkeiten mit der Stadt Erfurt auf friedlichem Wege 
ihre Lösung erhielten, da er nur dann, wenn es bis 
zu einer gewaltsamen Occupation käme, darauf rechnen konnte, 
dieselbe vollständig in seine Gewalt zu bekommen. Demgemäss 
erklärten seine Bevollmächtigten unterm 6. October den kaiserlichen 
Commissarien, dass sie die von dem Rathe in seinem Schreiben 
vom 24. September gemachten Anerbietungen um so weniger 
als eine wirkliche Gehorsamleistung ansehen könnten, als darin 
noch fernere Unterhandlungen in Aussicht genommen würden, und 
wie sie daher, nachdem inzwischen die gestellte achttägige Frist 
abgelaufen sei, darauf antragen müssten, dass sofort ein Reichsherold 
nach Erfurt abgeschickt werde, um die Achterklärung zu 
verkündigen. 314) 
     Die Commissarien beschlossen hierauf, den Zwangsmassregeln 
gegen die Stadt ihren Fortgang zu geben, 315) sie trugen daher dem 
ihnen zu diesem Zweck bereits beigegebenen Reichsherold, Jacob 
313) Westermann f. 517. 
314) Schrifft anstatt mündlichen Recess Chur-Mayntzischer Deputirten contra 
Erffnrth d. praes. 6. Octbr. in Gehorsamste Relation durch Jac. Lidl v. 
Schwanau (bei Falkenstein S. 900). 
315) Die desfallsigen Gründe sind von ihnen in der Relation an die Römisch 
Kayserl. Maj. vom 10. November 1663 näher entwickelt (bei Falkenstein 
S. 858—862). 
 
Lidl von Schwanau, am 7. October auf, sich zu dem erwähnten 
Behufe in Begleitung eines kaiserlichen Notars, Hatschierer, zweier 
Trompeter und dreier Einspännigen 316) nach Erfurt zu verfügen. 317) 
Der Rath wurde gleichzeitig davon, dass dies geschehen, von den 
Commissarien in Kenntniss gesetzt. 318) 
     So war denn der Würfel geworfen. Allerdings ist es aber 
zweifelhaft: ob der Rath auch beim besten Willen im Stande gewesen 
sein würde, die in seinem Schreiben vom 24. September gemachten 
Versprechungen zu erfüllen. Selbst wenn ein sehr kräftiger 
Mann an der Spitze der Verwaltung gestanden hätte, so würde 
es ihm Mühe gekostet haben, dem einmal ausser Rand und Band 
gerathenen Pübel den Zügel wieder anzulegen. Kniephofs starke 
Seite war nun aber bei allen seinen sonstigen guten Eigenschaften 
die Energie nicht gerade, auch hatte er in Folge seines Anschlusses 
an den Erzbischof und seiner Begünstigung durch die kaiserlichen 
Commissarien, sehr wesentlich im Vertrauen und der Achtung 
seiner Mitbürger eingebüsst. 
     Selbst die Vormünder stimmten nicht einmal dem Inhalt jenes 
Schreibens bei, vielmehr liessen sie an demselben Tage, wo 
dasselbe vom Rathe beschlossen wurde (24. Sept. / 4. Octbr.) eine notarielle Urkunde 
aufnehmen, in welcher sie erklärten: wie sie sehr davon 
überrascht worden, dass in dem kaiserlichen Erlass vom 28. Juli 
ihnen der Ungehorsam in Bezug auf Gegenstände vorgeworfen 
werde, über welche bisher niemals ihre Einwilligung erfordert worden; 
denn wie das Rathsprotokoll vom heutigen Tage darthue, 
hätten nur einzelne Rathsmitglieder ihre Zustimmung zur Einführung 
des Gebets ertheilt. Sie sähen sich daher genöthigt, von dem 
gesetzlich zulässigen Rechtsmittel der Supplication und Revision 
316) Reuter, die zum Geleit mitgegeben wurden und Bestellungen auszurichten 
hatten. Grimm, Wörterbuch III. S. 301. 
317) Die Instruktion, wornach sich Herr Kayserlicher Reichs-Herold bei Verkündigung 
der Reichsacht in Erfurt zu richten vom 28. Sept. / 8. Octbr. 1663, in der 
Gehorsamsten Relation etc. (bei Falkenstein S. 902, 903). 
318) Commissionsschreiben an den Rath v. 7. Octbr. 1663, in der Gehorsamsten 
Relation etc. Durch einen Druckfehler trügt das Schreiben hier 
das Datum des 7. Septbr., was Falkenstein S. 902 in seiner gewöhnlichen 
Leichtfertigkeit ruhig nachdruckt, obwohl in dem Schreiben von Vorfällen, 
die sich erst nach dem 7. September ereignet hatten, wie von der 
Absendung der kaiserlichen Notare, die Rede ist. 
 
Gebrauch zu machen, und würden demgemäss innerhalb der vorgeschriebenen 
Frist von zehn Tagen die Suppllication beim kaiserlichen 
Hofe einreichen. 319) 
     Noch weniger zum Gehorsam geneigt waren die Bürger. Es 
waren am 22. September zwei Mitglieder des Raths, Georg Heinr. 
Ludolf und Joh. Rehfeld, an den Herzog Johann Ernst nach Weimar 
entsendet, um diesen zu bitten, durch seine Vermittelung die 
angedrohte Reichsacht abzuwenden. Als am folgenden Tage die 
von Ludolf mitgebrachte Antwort des Herzogs, in welcher derselbe 
abermals zum unbedingten Gehorsam mahnte, den zu diesem Zweck 
auf das Rathhaus berufenen Rüthen und Vormündern mitgetheilt 
werden sollte, fanden sich dort auch an fünfhundert Bürger ein, 
die nicht nur von der Befolgung dieses Rathes nichts wissen wollten, 
sondern auch einen aus ihrer Mitte, einen Mann niederen Standes, 
den Nagelschmied Halbreuter, in die sog. grosse Stube, wo 
die Räthe und Vormünder versammelt waren, schickten, um zu 
fordern, dass Limprecht aus der Vormundschaftsstube, in der er 
sich zuletzt befunden, in die Temnitz, das furchtbarste für Capitalverbrecher 
bestimmte Gefängniss gebracht werde. Als die Räthe 
dies verweigerten, wurden sie anderthalb Stunden hindurch in der 
grossen Stube festgehalten, und es ward ihnen zuletzt mit Gewalt 
der Schlüssel zum gedachten Gefängniss abgenommen. Limprecht 
wurde, obwohl er um Christi Blut bat: ihn in der Vormundschaftstube 
zu belassen, gewaltsam und unter Misshandlungen die Treppen 
hinuntergestossen und dem gemeinsten Verbrecher gleich in 
die Temnitz geworfen, vor welche zwei Bürger zur Bewachung 
gestellt wurden. 320) Erst nach längerer Zeit, als er zu bekennen 
versprach und das h. Abendmahl zu nehmen wünschte, wurde er 
aus der Temnitz wieder in die Vormundschaftsstube gebracht. 321) 
     Die wenig ermuthigende Erfahrung, welche man in Weimar 
gemacht, hinderte nicht, dass, als man davon Kunde erhielt, dass 
in Kahla mehrere sächsische Fürsten beisammen wären, zwei Rathsmitglieder 
und einige Deputirte der Gemeinde dorthin gesendet 
wurden (24. Sept.), um die ersteren um ihre Intercession bei dem 
319) Das von den Notaren J. Grafe und Steph. Hoffmann ausgestellte Dokument 
in der Gehorsamsten Relation (Falkenstein S. 903). 
320) Westermann f. 516 v. Friese Anh. S. 9, 10. 
321) Westermann f. 519. 
 
Kaiser und dem Churfürsten von Mainz wegen Rücknahme der 
Achtserklärung zu bitten. Die Abgeordneten meldeten bei ihrer 
Rückkehr (26. Sept.), dass sie in Kahla selbst keinen der Fürsten 
mehr, dagegen unterweges im Walde den Herzog von Altenburg 
getroffen und demselben ihr Anliegen vorgetragen hätten, worauf 
er erwidert habe: dass, wenn auch die Publication der Acht durch 
den Herold nicht mehr abzuwenden sei, er selbst, sowie der Churfürst 
von Sachsen es doch nach Möglichkeit zu verhindern suchen 
werde, dass Churmainz mit der wirklichen Exekutionsvollstreckung 
vorgehe. 322) Es mag diese Antwort dazu beigetragen haben, dass, 
als am 27. Septbr. die Nachricht anlangte, dass der Herold sich 
bereits in Witterda, einem zu den churmainzischen Küchendörfern 
gehörenden, etwa 1 Meile von Erfurt belegenen Orte, befinde und 
am folgendeh Tage in der Stadt eintreffen werde, um die Achtserklärung 
anzuschlagen, dies sehr auf die leichte Achsel genommen 
wurde, und auch der Rath nicht die mindesten Vorkehrungen zur 
Aufreehthaltung der Ruhe traf, vielmehr sich darauf beschränkte 
anzuordnen: dass der Herold, der vorher durch einen Einspännigen 
seine Ankunft hatte melden lassen, bei seinem Eintreffen auf 
das Rathhaus gebracht werden solle. 323) Der Einspännige selbst 
aber wurde nicht zurückgelassen, sondern in der Wache als Arrestant 
verwahrt. 
     Als nun Jacob Lidl von Schwanau, der Reichsherold am 
29. Sept. / 8. Oct. früh um 8 Uhr, angethan mit einem Federhut, schwarzsammtenen 
Rocke und einer gelblich sammtenen Superweste, auf 
der der grosse kaiserliche Adler gestickt war, den Heroldsstab in 
der Hand, in Begleitung des Hatschiers, Sim. Hörmann, eines öffentlichen 
Notars, noch eines Einspännigen, seines Dieners und von 
fünf Trompetern am Andreasthor anlangte, wurde er schon 40 
Schritt vor dem Schlagbaum von einer Wache aufgehalten, die ihn 
umringte und nach seinem Begehr fragte. Als er nun erwiderte: 
er habe bereits einen Einspännigen vorausgeschickt, der ihn angemeldet 
haben würde, und ihm geantwortet ward, derselbe sei noch 
in der Stadt, und er weiter fragte: ob nicht sonst Jemand eine 
Botschaft an den Rath ausrichten wolle: so wurde ihm erklärt: es 
gäbe keinen Rath, noch Rathsherren, da diese entlassen wären; 
322) Westermann f. 517. Friese Anh. S. 10. 
323) Westermann f. 517 v. Friese Anh. S. 10. 
 
die Bürger wären jetzt selbst die Herren. Nach drittehalbstündigem 
Warten, nachdem sich inzwischen vor dem Thore und auf den 
angrenzenden Wällen an tausend Menschen versammelt hatten, 
und bereits ein katholischer Bürger, der sich missbilligend über 
das Benehmen gegen den Herold äusserte, mit Kolbenstössen und 
Säbelhieben so misshandelt war, dass er wie todt auf dem Platze 
blieb, fanden sich endlich der Oberste Rathsmeister Kniephof und 
einige andere Mitglieder des Raths vor dem Thore ein, denen der 
Herold dann von dem Zweck seiner Anwesenheit und dem ihm 
ertheilten Aufträge  Meldung machte. Jene ersuchten denselben 
hierauf, ihnen das Original des kaiserlichen Erlasses anzuvertrauen, 
indem sie solches den Vormündern und angesehenen Bürgern, die 
sich in grosser Zahl auf dem Rathhause versammelt hätten, vorzulegen 
wünschten. Der Herold willigte hierin ein. Nach Verlauf 
einer Stunde zurückgekehrt, erklärten sie, dass die Stadt unschuldig 
und auf Grund falscher Berichte verurtheilt sei, sie wollte aber 
von dem nach den Reichsconstitutionen zulässigen Rechtsmittel der 
Suspension und Revision Gebrauch machen; bis dass hierauf die 
Entscheidung ergangen, möge der Herold die Vollziehung seines 
Auftrags aussetzen; er solle so lange in einem guten Gasthofe in 
der Stadt Quartier, anständige Verpflegung und eine ansehnliche 
Remuneration erhalten. Als der Herold erwidert hatte: dass er 
hierzu nicht befugt sei, wurde verlangt: dass er mindestens die in 
dem kaiserlichen Mandat festgesetzte achttägige Frist noch verstatten 
sollte, und als er auch dies abschlug, weil die Frist bereits 
abgelaufen und die vom Rathe abgegebene Erklärung von den kaiserlichen 
Commissarien als ungenügend verworfen worden, bat man 
um eine dreitägige Frist. Auch diese verweigerte der Herold, erbot 
sich aber, mit der Publication der Achtserklärung bis zum 
nächsten Morgen zu warten, wenn man dann die Bürgerschaft auf 
das Rathhaus zusammenzuberufen verspreche. Da dies wieder Seitens 
der Rathsmitglieder abgelehnt ward, weil dann Gottesdienst 
stattfinde — es war der St. Michaelstag — so erklärte der Herold, 
dass ihm nun nichts übrig bleibe, als sofort die Publikation zu bewirken. 
„Sie warnten mich aber öffentlich,“ bemerkt der Herold 
in den von ihm erstatteten Bericht, „dass Jedermann es wohl hören 
konnte, mit den Worten: ich solle mich gleichwohl vorsehen, 
sie könnten den Böffel (Pöbel) nicht zwingen; da spitzte der Böffel 
die Ohren und richteten sich mit ihrem Gewehr in die Höhe. Ich 
 
aber sprach: in Gottes Namen, ich muss thun, was mein allergnädigster 
Kaiser und Herr mir allergnädigst anbefohlen: es geschehe 
nun, was der liebe Gott will.“ Als der Herold sich nun 
anschickte, den kaiserlichen Brief abzulesen, da vernahm er, wie 
der hinter ihm haltende Hatschier mit grossem Geschrei vom Pferde 
gerissen, wehrlos gemacht, der Livereyrock, den er an sich trug, 
zerrissen und ihm die Druckexemplare des kaiserlichen Patents, 
welche er bei sich führte, fortgenommen wurden. Es hatte sich 
nämlich in dem Haufen ein Bauer aus dem Duderstädtischen befunden, 
von dem das Pferd, was der Herold ritt, entlehnt war, und 
der bei dem entstehenden Tumult für dasselbe zu fürchten begann. 
Als er dies äusserte, forderten die Umstehenden ihn auf, sein Pferd 
von dem Herold zurückzufordern, und wenn dieser es nicht gutwillig 
geben wollte, ihn herunterzustossen. Als der Hatschier die 
Anstalten hierzu wahrnahm, zog er eine Pistole, um den Bauer 
zurückzutreiben, was Veranlassung gab, dass der Pöbel sich zunächst 
auf ihn warf. 324) Als die Rathsherren dies sahen, liefen 
sie so schnell sie vermochten dem Thore zu und in die Stadt hinein; 
der Pöbel stürmte nun aber auch auf den Herold selbst ein, 
riss ihn mit Gewalt vom Pferde, schlug mit Musketenkolben und 
Kurzgewehren auf ihn los, stiess ihn mit den Flintenläufen in 
die Seiten und riss ihm den Hut vom Kopf und den Heroldstab 
aus der Hand, wobei er schrie: Du Schelm, du Dieb, du bist kein 
Herold, herab mit dem Schelm. 
     Ein ehemaliger Schreiber des Dr. Papius, Renner, hatte nämlich 
behauptet: der angebliche Herold sei ein ehemaliger Kutscher 
324) Lidl von Schwanau selbst hat diese unmittelbare Veranlassung zum Ausbruch 
der Thätlichkeiten nicht gekannt; sie wird aber von Westerraann 
f. 517 v. und Friese Anh. S. 10 berichtet, Ueberhaupt weicht die Darstellung 
der letzteren mehrfach von der, die Lidl von Schwanau selbst 
gegeben, ab. So hat auch nach jenen der Rath, sobald er von der Ankunft 
des Herolds am Thore Kunde erhielt, befohlen: dass dieser in die 
Stadt gelassen werden solle, was die Bürger aber nicht gestatteten. Die 
Ankunft des Obersten Rathsmeisters Kniephoff und der übrigen Räthe 
behufs Unterredung mit dem Herold, hat nach Westermann erst stattgefunden, 
als der Hatschier den Bauer von dem Pferde des Herolds hat 
zurücktreiben wollen; das Attentat gegen beide ist gegen den Willen 
des Raths und trotz des heftigen Abmahnens desselben von dem Weissgerber 
Jacob Flönder, welcher die Wache am Thore batte, und der mit 
seinen Musketieren die beiden Genannten umringte, verübt worden. 
 
des Reichshofraths Dr. Bohn, der blos von Schmidburg und Papius 
in das Gewand gesteckt und hergeschickt sei; sein Anzug sei 
auch gar nicht ein Heroldsgewand, da es nicht die Wappen der 
sieben Churfürsten trage, vielmehr gehöre der schwarzsammtene 
Rock der Frau des Papius, und der Ueberwurf sei ein aus einer 
Kirche entlehntes Messgewand, auch müsse ein wirklicher Herold 
24 Trompeter, 6 Heerpaucker und 200 bis 300 bewaffnete Reiter 
bei sich haben, der Diener aber, den er mit sich führe, sei sein 
ehemaliger Stalljunge. Renner hatte mit diesen Worten nicht nur 
den Pöbel angereizt, sondern ihm auch alle Scheu genommen, sich 
an dem Herold zu vergreifen. „Da bekam ich einen Streich,“ erzählt 
dieser selbst, „auf den Kopf, davon mein Ueberschlag, 325) 
Tätzel 326) Hammet (Hemd) auch Facilet 327) ziemlich blutig war, 
und führte einer noch einen Streich auf mich mit einer Partisan; 
ein Bürger aber wollte den Streich verhindern, schlug seinen Arm 
unter, dass eine gantze Ader entzwei und sehr geblutet — were 
er nicht gewesen, so wäre mein Kopf entzwei, und ich kein Mensch 
mehr; nach diesem reissen sie mich bei den Haaren zu Boden, 
treten und stossen mich im Heroldshabit mit Füssen, ziehen mich 
auf der Erde im Koth herum und schreyen: schlag den Schelm 
gar todt.“ Es würde auch jedenfalls so weit gekommen sein, wenn 
nicht ein Offizier von der Stadtmiliz nebst einem Corporal dazwischen 
getreten wären, den Pöbel auseinander getrieben, dem Herold 
und dem Hatschier wieder aufgeholfen, sie vor weiteren Misshandlungen 
geschützt, „ihnen ein wenig Kraftwasser zu Labnuss gereicht“ 
und die Wunden des Herolds hätten verbinden lassen. Von 
den Begleitern des Herolds hatten vier Trompeter und der Einspännige, 
als sie sahen, wie der Pöbel über den ersteren herfiel, 
so schleunig die Flucht ergriffen, dass der Versuch sie zurückzuholen 
erfolglos blieb; der fünfte Trompeter, der Notar und des 
Herolds Diener wurden gleichfalls von den Pferden gerissen, entwaffnet 
und mit Schlägen und Stössen arg misshandelt. Was den 
325) Halskragen vid. Frisch, Teutsch-Latein. Wörterbuch II. S. 190. [The rightmost column.] 
326) Hand-Tätzlein: aufgesteckte oder hangende Zierrath von feiner Leinwand 
an den Händen — Manschetten. Frisch l. c. S. 365. [The leftmost column.] 
327) Fatzilet, Fatzenet oder Fatzelet: das italienische fazzoletto, Schweisstächlein, 
Schnupftuch. Frisch l. c. I. S. 252. [The rightmost column.] Grimm, Deutsches Wörterbuch 
III. S. 1365. 
 
Herold selbst betrifft, so vermochte der Offizier, der sich seiner 
angenommen, doch nicht zu verhindern, dass er, während der dreiviertel 
Stunden, die er noch vor dem Thore stehen musste, um 
die Entscheidung des Rathes über das, was weiter mit ihm geschehen 
solle, abzuwarten, die vielfachsten Schmähungen erlitt, wobei 
sich besonders, wie bei fast allen Tumulten, der Gärtner Weber 
hervorthat. Zuletzt kam „ein Schlachtschwertierer, seines Handwerks 
ein Kürschner“, liess den Pöbel einen Kreis um den Herold 
und Hatschier schliessen und stellte ein förmliches Verhör mit denselben 
an. Diese Scene wiederholte sich dreimal, während auch 
noch der Wagen, den der Herold bei sich führte, durchsucht, zum 
Theil, weil man darin Briefschaften zu finden glaubte, zerschnitten 
und alles darin befindliche herausgerissen ward. „Nachdem 
zum dritten Male Standrecht gehalten worden, ohne dass der Haufe 
sich einigen konnte, da einige die Gefangenen niederhauen wollten, 
andere hingegen dafür stimmten, dass man sie in die Kutsche steigen, 
ihnen aber zum Valet eine Salve geben und einige Pillen 
auf die Reise nachschicken solle,“ so schlugen die beiden, welche 
die Beschützung auf sich genommen, um der Sache endlich ein 
Ende zu machen, zuletzt selbst vor, man möge den Herold auf das 
Schiesshaus vor dem Johannisthor [Johannis-: sic] führen lassen, wo man ihn nach 
Belieben examiniren könne. Dies geschah denn auch. Als ein 
Haufe von mehreren hundert Menschen diesen und den Hatschier 
dorthin geleitete, und man über einen langen schmalen Steg (Venedig) 
kam, da schrien einige: „stosst die Schelme über den Steg 
hinab, so sind sie geschwind begraben, während einer, Namens 
Preyer, der Samenfrau ihr Sohn auf der Langenbrücke,“ mehreremals 
sein Gewehr auf den Herold anschlug, und ihn niedergeschossen 
haben würde, wenn er nicht von andern gehindert wäre. Die 
beiden Beschützer sorgten dafür, dass, als die Gefangenen auf das 
Schiesshaus gelangt, der grosse Haufe nicht hinein durfte, es wurde 
dort auch für ihre auskömmliche Verpflegung und für die Heilung 
der Wunden Sorge getragen, auch erhielt der Herold viele Besuche 
von Rathsmitgliedern und anderen Personen, welche ihn zu 
überzeugen suchten, dass der Stadt grosses Unrecht geschehe, und 
dass der Freiherr von Schmidburg, Limprecht und Papius allein 
an all dem Unglück Schuld wären, namentlich aber der erste sich 
schwer an der Stadt versündigt habe. Als Abgeordneter des Raths 
fand sich der Brückenherr, Joh. Heinr. Weissmantel, ein, beklagte 
 
die Misshandlungen und Beschimpfungen, welche der Herold von 
dem Pöbel habe erleiden müssen, sorgte auch dafür, dass die, diesem 
und seinen Begleitern abgenommenen Gegenstände, so weit 
sie noch aufzutreiben waren, zurückgewährt, die zerrissenen Kleidungsstücke 
aber durch andere ersetzt wurden. Er wiederholte 
die Beschuldigungen gegen Schmidburg und sprach sich mit solcher 
Bekümmerniss und Verzweiflung über die Lage, in welche 
die Stadt gerathen, aus, dass der Herold sich selbst veranlasst 
fand, ihn zu trösten und Muth einzusprechen, indem er auf das 
Beispiel von Bremen verwiess, über das vor einigen Jahren auch 
die Reichsacht verhängt, das aber bald wieder restituirt worden sei. 
     Die Besuche, welche Lidl von Schwanau erhielt, waren jedoch 
keinesweges alle so friedlicher Natur. 328) Auf Anstiften eines 
Advokaten, „eines leichtfertigen bösen Menschen“, den die Antworten, 
welche ihm der Herold ertheilt, nicht befriedigt hatten, und 
unter Führung des Georg Weber fand sich am Abend des zweiten 
Tages wieder ein grosser Pöbelhaufe im Schiesshause ein, der es 
nicht nur unmöglich machte: dass die Anordnung des Raths wegen 
Freilassung des Herolds zur Ausführung kam, sondern der 
denselben auch durch Bedrohung seines Lebens zwang, eine schriftliche 
und besiegelte Erklärung dahin auszustellen, dass er sich 
überzeugt habe, wie lediglich das Verfahren des Freiherrn von 
Schmidburg, der obenein unwahre Berichte nach Wien erstattet, 
die Schuld daran trage, dass es bis zur Achtserklärung gekommen, 
wie er, der Herold, dies nun aber zur Kenntniss des kaiserlichen 
Hofes bringen und zugleich versichern wolle, dass er vom Rath 
328) Westermann f. 518 erzählt: dem Herold mit seinen Gefährten ward von 
der Cammerey Essen und Trinken in die Schiesshütte geschickt, und 
haben etliche Vormünder von der Gemeinde sich dabei tapfer mit besoffen. 
Den 29sten dieses (Septbr.) währete der Lärmen noch, lief viel 
Volks vor das Johannesthor auf die Schiesshütte und wollte Alles erkundigen; 
der Herold blieb dabei, dass er von Kaiserl. Majestät und 
den Reichshofräthen abgeschickt und befehliget, von dem Dr. Papius 
aber von Wien wäre abgeholt worden; hat endlich noch ein Schreiben 
vorgezeigt und sein Creditiv, worüber viel erblasset, die, Köpfe gebänget 
und davon gegangen; es ward denjenigen, die Hand angelegt, nicht wohl 
dabei, und wurde von dem Rathe ernster Befehl gegeben, den Herold 
unmolestirt zu lassen und auf freien Fuss zu stellen, welches doch unterblieb 
and ferner in Arrest gehalten wurde, cf. Friese Anh. S. 11. 
 
und der Bürgerschaft in Erfurt „alle Ehr und Höflichkeit“ erfahren, 
und dass er, wenn er von diesen nicht in Schutz genommen 
worden, „sicher von dem schwierigen Pöbel und gemeinen Leuten 
gar todt geschlagen sein würde.“ 329) Am folgenden Morgen endlich 
gelang es dem Herold, mit Hülfe des Sergeanten Casp. Muth, 
der sich während der ganzen Dauer seiner Haft seiner wacker angenommen, 
und von sechs Bürgern, die der Obervierherr Fischer 
und der Stadtmajor zu seinem Schutze in das Schiesshaus beordert, 
vor Tages Anbruch und während die vom Volke zurückgelassenen 
Wächter noch schliefen, aus der Haft zu entkommen. Er gelangte 
auch, obwohl unterweges bemerkt, von den genannten sieben Personen 
geleitet, glücklich nach Ilversgehofen, wohin gleich nach 
dem Attentat sein Kutscher mit Pferden und Wagen gesendet war 
und von wo er sogleich in gestrecktem Trabe und ohne Anhalt 
auf dem Wege nach Mühlhausen weiter fuhr. Diese Eile war 
auch nöthig, denn als die Flucht in der Stadt bekannt wurde, jagte 
man ihm, aber allerdings nun erfolglos, bis zum Dorfe Witterda 
nach, in der Hoffnung ihn dort noch beim Frühstück zu finden, 
und in der Absicht ihn nach Erfurt zurück zu führen. Von Mühlhausen 
ging Lidl von Schwanau nach Würzburg, von wo er unterm 
18. October den Bericht über den Verlauf der Ausführung 
seines Auftrages an den Kaiser erstattete, die bei seiner Anwesenheit 
in Erfurt ausgestellte Erklärung aber als gewaltsam erpresst 
widerrief, auch den Rath davon, dass er dies gethan, in Kenntniss 
setzte. 330) Jener Bericht wurde von den Commissarien, die sich 
329) Eine Abschrift des von dem Herold ausgestellten Attestats in der Westermannschen 
Chronik S. 731 v—788. 
330) Der Bericht ist gedruckt unter dem Titel: Gehorsambste Relation an Ihre 
Kayserl. wie auch Ungarische und Böhmische Königl. Majst. wie nemblich 
die Publication der Achtserklärung ist abgangen. Zu Erffurt. So 
durch mich Jacobum Lidl von Schwanau als Kayserl. Reichs-Herolden 
verrichtet, geschehen den 8. Octbr. Anno 1663. Darinnen ordentlich beschrieben, 
wie sie mich empfangen, tractirt, auch wiederumb abgedanckt 
haben. Beynebenst noch etlichen Send-Schreibcn mehr, so an obgemelte 
Statt abgangen. Gedr. zu Würtzburg bei Hiob Hertzen, 1663 [Source text c]. (Auch 
abgedruckt bei Falkenstein S. 885—916 so wie im Theatrum Europ. IX. 
S. 891—99.) Bei einem ohne Angabe des Druckers und Druckortes erschienenen 
Nachdruck, dessen Titel lautet: Gehorsambste Relation, wie 
nemblich die Publication der Achtserklärung zu Erffurt abgangen, so 
durch mich Jacobum Lidl von Schwanau, Als Kayserlichen Reichs-Herolden 
verrichtet, beschehen den 8. Octobris Anno 1663 [Source text b], sind die urkundlichen 
Beilagen fortgelassen. Unter den letztern befindet sich jedoch 
nicht die dem Herolde für die Achtserklärung vom Kaiser ertheilte Instruktion 
d. d. Wien den 28. Juli 1663 (Gerstenberg, Novantiqua IV. 
p. 17). Gudenus Bericht über den fraglichen Vorfall (S. 325—329) enthält 
lediglich einen Auszug aus der erwähnten Druckschrift. 
[Berichtigungen und Nachträge, p.341: 
S. 136 Anm. 330. Die: Gehorsambste Relation des Herold Lidl v. Schwanau 
ist auch abgedruckt bei Londorp l. c. Thl. VIII. S. 953—961 [Source text e] und im Theatrum Europ. IX. S. 878—885 [Source text g].] 
 
gleichfalls nach Würzburg begeben hatten, unterm 10. Nov. 1668 
unter ausführlicher Darlegung des Ganges der Verhandlungen seit 
Erlass des Mandats vom 28. Juli ej. dem Kaiser eingereicht, um 
daraus zu erkennen, „dass bei diesem hartnäckigen ungehorsamen 
Rath, Räthen und Vormündern und rebellischer Bürgerschaft mehrgemeldeter 
Stadt Erfurt, als nunmehr declarirten Reichs-Aechtern, 
aller der Kayserl. Majestät, als dem allerhöchsten Oberhaupt, geziemende 
Respekt und Gehorsam gänzlich abandonnirt, verloren 
und erloschen, weder Recht noch Vernunft mehr Platz finde.“ Die 
Commissarien geben demgemäss ihr Gutachten dahin ab: dass, da 
auch das letzte in den Reichsconstitutionen vorgesehene Civilexecutionsmittel, 
das der Reichsacht, hier erfolglos bleiben werde, nichts 
übrig sei, um „diese in ihrer verhärteten vorsetzlichen Maliz und 
Rebellion von Tag zu Tag zunehmende unbändige Leute recht zu 
zähmen, und in den Zwang des behörigen Gehorsams zu stellen, 
auch darin künftig zu erhalten, und ihnen alle zu weiterem Aufstand 
und Renitenz Anlass gebende Mittel zu benehmen,“ als die 
gewaltsame Real-Exekution, welche schon vorher Seitens des 
Kaisers dem Churfürsten zu Mainz übertragen worden, und zu 
welcher dieser dem Vernehmen nach auch entschlossen sei und 
Vorbereitung getroffen ins Werk zu setzen. 331) 
     Der ganze Verlauf der eben erzählten Angelegenheit beweist, 
dass es in Erfurt zwar noch eine Anzahl Wohlgesinnter gab, denen 
das Schicksal, was über die Stadt gekommen, zu Herzen ging, 
die das Geschehene missbilligten und bereit waren sich dem kaiserlichen 
Gebote zu fügen, dass dieselben aber dem grossen Haufen 
gegenüber nichts auszurichten vermochten, vielmehr alle Bande 
des Gehorsams gelöst waren, und der Pöbel sich vollständig der 
331) Auch dieser Bericht ist in einer besondern Druckschrift erschienen; unter 
dem Titel: Relation an die Römische Kayserliche Majestät von deroselben 
Commissarien über die beschehene Achts-Erklärung der Statt 
Erffurt abgangen. Gedruckt zu Würzburg bei Hiob Hertzen Anno 1663 [Texts c]. 
(Wieder abgedruckt bei Falkenstein S. 854—881.) cf. auch Acta declarationis 
banni contra Erfurtam in Landorp Acta 1777. S. 936—953 [Page number corrected as mentioned in Berichtigungen und Nachträge, p.341] .
 
Herrschaft bemächtigt hatte. Obwohl man dem Rathe, namentlich 
in seiner letzten Zusammensetzung, unrecht thäte, wenn man ihn 
beschuldigte, die Unruhen und Ausschreitungen im Geheimen begünstigt 
zu haben, so ergiebt sein höchst passives Verhalten bei 
dem erwähnten Vorfall doch unzweifelhaft, dass er nicht einmal so 
viel Energie besass, um auch nur einen ernstlichen Versuch zu 
machen, seine Autorität wieder herzustellen und seinen Anordnungen 
Nachdruck zu geben. Auch fiel es ihm nicht ein, nachher 
gegen die beim Attentat Betheiligten einzuschreiten, und so darzuthun, 
dass er wenigstens seinerseits alles thun wolle, um die 
Aussöhnung mit dem Kaiser und dem Erzstift herbeizuführen, vielmehr 
beschränkte er sich darauf, eine Druckschrift in die Welt zu 
senden, in der er sich darzuthun bemühte, dass der Stadt Unrecht 
geschehe, die Gesetze, welche sich auf die Achtserklärungen bezögen, 
materiell und formell nicht beobachtet worden, und man 
nicht das, was einzelne Böswillige verübt, der ganzen Stadt entgelten 
lassen und ihr zur Last legen könne. 332) 
     Inzwischen war doch in der Stadt in Verfolg jenes Vorfalls 
ein nicht ganz unbedeutender Umschwung der Gemtither eingetreten, 
wenn solcher gleich weder allgemein noch anhaltend war. 
     Bei der Misshandlung des Herolds mochten manche in der That 
von dem Glauben ausgegangen sein, dass sie keinen wirklichen 
Abgeordneten des Kaisers vor sich hätten; sehr bald aber musste 
sich jeder überzeugen, dass dies denn doch der Fall gewesen. 
Man erkannte jetzt, dass man zu weit gegangen sei und kam einigermassen 
zur Besinnung. Es verbreitete sich die Besorgniss: 
dass sich nun kein Erfurter ungefährdet ausserhalb der Stadt sehen 
lassen dürfe. Es fand sich daher anfangs auch Niemand bereit, 
eine Botschaft an den damals zu Leipzig versammelten Convent 
der sächsischen Fürsten, von dem man sich Rath darüber, was 
jetzt zu thun sei, erbitten wolle, zu übernehmen. Auch die Bemühungen, 
den Oberrathsmeister Berger und den Syndikus Avianus, 
332) Es ist dies die mehrfach angezogene: Ohnumbgängliche Nohtdurft der 
hochbedrängten Stadt Erffurt, zu Offenbahrung ihrer Unschuld in Sachen 
 
dero von Ihr. Churf. Gnad. zu Maintz wider dieselbe ohnlängst ausgewirkten 
und angeordneten Achts-Erklärung. Gedruckt bei Johann Georg 
Hertzen Anno 1663. Es existiren zwei Ausgaben; bei der einen hat der 
Titel 16, bei der andern 14 Zeilen [Here the one which I set the link is the latter]. 
[Berichtigungen und Nachträge, p.341: S. 138 Anm. 832. Die : Obnumgängliche Nothdurft u. s. w. ist auch abgedruckt 
im Theatr. Europ. IX. S. 891.] 
 
die sich nach ihrer Entweichung aus Erfurt in Friemar aufhielten, 
dazu zu bewegen, zurückzukehren und sich der städtischen 
Angelegenheiten wieder anzunehmen, blieb, obwohl man ihnen volle 
Sicherheit gewährleisten wollte, erfolglos. Herzog Ernst von Gotha, 
an den man sich nun wendete, erwiederte (3. Octbr.), vor Allem 
müsse man unter sich einig werden, wenn dies nicht geschehe, 
werde er seine Hand ganz abziehen. 333)
333) Westermann f. 519 v.
Soure texts
- a: Gehorsambste Relation (a)
 
- 85. 
Gehorsambste Relation Wie nemblich die 
PVBLICATION der Achts-Erklärung zu Erffurt abgangen / so durch 
mich JACOBUM Lydl. von Schwanaw / als Kàyserlichen 
Reichs-Herolen verrichtet / beschehen den 8. Octobris. Anno 1663. (Universitäts- und landesbibliothek Sachesen-Anhalt.) This print is not mentioned by Tettau. Regarding the text of Relation, a and b are mostly same (still slight difference). C is quite different in terms of orthography. 
 
- b: Gehorsambste Relation (b)
 
- Gehorsambste Relation wie 
nemblich die PUBLICATION der Achtserklaͤrung 
zu Erffurt abgangen, so durch mich 
JACOBUM Lydl. von Schwanaw / 
Als Kaͤyserlichen Reichs-Herolden verrichtet / 
beschehen / den 8. Octobris. Anno 1663. (Google Books.) 
 
- c: Gehorsambste Relation (c)
 
- Gehorsambste Relation 
An 
Jhre Kaͤyserl. wie auch 
Vngarische und Bohmische 
Koͤnigl. Maͤyst. 
Wie 
Nemblich die Publication der Achts-Erklaͤrung ist abgeganben 
Zu Erffurt / 
So durch mich Jacobum Lydl von Schwanaw 
/ als Kaͤys. Reichs-Herolden verrichtet / geschehen / 
den 8. Octobr. Anno 1663. 
Darinneren ordentlich beschrieben / wie sie mich empfangen 
/ tractirrt / auch wiederumb abgehancket haben. 
Beynebenst noch etlichen Send-Shrieben meher / so an ie 
obgemeldte Stadt abgangen. Würzburg: Hiob Herzen. (Google Books)
 
- d: Diarium Europaeum
 
- Continuatio IX. Diarii Europæi, Frankfurt am Main: Wilhelm Serlin, 1664, 
pp.929ff. (Google Books.) 
 
- e: Acta Publica
 
- Lundorp, Michael Caspar, Acta Publica, Achter oder der Continuation Vierdter Theil, Frankfurt am Mayn: Joannis Baptistæ Schönwetters, 1670, pp.953ff. (Google Books.) 
 
- f: Falkenstein
 
- Falckenstein, Johann Heinrich von, 
Civitatis Erffurtensis historia critica et diplomatica, 1, Erfurt: Ritschel, 1739, 
pp.885ff. (Google Books.) 
 
- g: Theatrum Europaeum
 
- Matth. Merian's seel. Erben, Theatrum Europaeum, 9, Frankfurt: Johann Görlin, 1699,  pp.878ff. (Google Books.) 
 
- h: Historia moderna Europæ
 
- Happel, Eberhard Werner, Historia moderna Europæ, oder eine historische Beschreibung, Ulm: Matthaeus Kuppfern, 1692, pp.654ff. (Google Books.) 
 
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Summarized text of Lydl's Relation. Why did he cut Fort / fort / ein starcken Trab zu fahren? 
Dominikus, Jakob, Erfurt und das Erfurtische Gebiet, 1. Theil, Gotha: Carl Wilhelm Ettinger, 1793, Johann Philipp bewuͤrkt nach langen Versuchen die Acht, die Jakob Lidel von Schwanau den 8ten Octbr. 1663. mit Gefahr seines Leben verkuͤndigt, pp.413ff. (Google Books.) 
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