Publication of Imperial Ban against the city of Erfurt, made by Jacob Lukas Lydl von Schwanaw, Imperial Herald (1663)

The texts

In all of the texts below, I & J in the print are hardly identifiable. I was sometimes arbitary which letter to put (this should not make any confusion in respect of meaning).
Latin small letter m with tilde above may be not shown correctly.

Lydl's Relation

[The following text is taken from the text version of Source text a. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, and also collated with Source texts b, c and d. There may, however, still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose. The original text has no paragraph at all but here I splitted the text into paragraphs according to the source text d. I also inserted some small English text with bold and underline to understand what is happening.   S.U.]

85. Gehorsambste Relation[.] Wie nemblich die PVBLICATION der Achts-Erklaͤrung zu Erffurt abgangen [here abgangen signifies, he failed to make the publication...? In the text I could not find any narrative he actually made it] / so durch mich JACOBUM Lydl. von Schwanaw / als Kaͤyserlichen Reichs-Herolden verrichtet / beschehen den 8. Octobris. Anno 1663.
ALs ich den 7. Octobr. dieses 1663sten Jahrs / von der Hochansehnlichen Keyserl. Commission, nach dem letzt verstrichenen Achttaͤgigen Termin, nacher Erffurt abgeordnet / bin ich noch selbigen Tags aus Muͤlhausen [Mühlhausen/Thüringen?] 4. Meil [here it should be any of German Miles] nach dem Chur-Meinz. Dorff / Wittern genandt / gereist / daselbst uͤber Nacht geblieben / [The first day] Morgens fruͤh den 8ten [Source text d, p.929 says 7. but this is obviously a mistake. See the first line of this text.] Ejusdem einen Einspenniger voran nacher Erffurt geschickt / dem Rath anzudeuten / daß der Keyserl. Reichs-Herold gleich hernach kom̃e / und der Stadt Erffurt einige Keyserl. Patenta zu publiciren hette / mit Bitt / ob sie ihn zu solchen Actu, in die Stadt Admittiren wolten / welcher aber nicht zuruͤck kom̃en / sondern daselbst in der Wachtstuben in Arrest behalten worden. Ich aber bin demselbigen Einspenniger / sampt einen Keyserl. bey mir gehabten Hatschier / Nahmens Simon Hoͤrmann / einem Notario Publico, fuͤnf Trompettern / noch einen andern Einspennigern / und meinem Diener bald nachgefolget. [Arrived at Erfurt] Als ich zur Stadt kame / mit zimlichen Trompetenschall / ware bey 40. Schritt ausser des Schlagbaums schon eine Wache bestellt / da ich dann halten muste / von den Musqvertieren stracks umbringet wurde. Ich salutierte sie / und Sie fragten mich / was mein Begehren seye ? Worauff Ich geantwortet / daß ich einen Einspenniger schon voran geschickt / und mein Begehren ihnen intimirt hette / er wuͤrde ja sich angemeldet haben : (Antwort) ja / er seye noch in der Stadt. (Ich) so wolle ich erwarten / was er vor eine Antwort bringen werde. Als ich bey einer guten halten Stund gewardet / sagte ich / ob niemand waͤre der mir die Post ausrichten [ans- should be a typo] wolte / ich wolle es noch einmal hinein entbieten lassen. Sie fragten / weme man es sagen solte ? (Ich) dem Herrrn Obrist-Rathsmeister / oder dem nechsten im Rath nach ihme / oder einem andern Herrn des Raths. Antwort : Sie haͤtten keinen Rath / noch Rathsherrn / sie weren von ihnen entlassen / nun weren sie selbst Herren (Ich) haͤtte doch vernommen / daß ein neuer Rath erwehlt worden seye. Antwort / nein / sie wuͤsten nichts davon. Ob mir dann der neue Rath geschrieben ? Oder ob ich den neuen Rath heraus begehrte ? (Ich) nein / hat mir nicht geschrieben / ich habe auch von keinem Schreiben geredet / begehre auch den neuen Rath keines Weges heraus / sondern daß man mein Begehren einem deß Raths andeuten solte / er sey hernach vom alten / oder vom neuen Rath / das sichte mich nicht an. Worauff einer kommen / und mir gesagt / ich solte mich gedulden / sie seyen auff dem Rath[h]ause beysammen / sie wollen bald kommen / und mein Begehren vernehmen / als ich nun bey dritthalb Stund [two and half hours?] im Herolds Habit / zu Pferd sitzend / in der heissen Sonnen gewartet / ist unter wehrender Zeit ein Tumult hinter meiner entstanden / in deme ein Catholischer Mann gesagt : Was es Noth seye / daß so viel armirte Leute wegen deß Herolden heraus [-ans should be a typo] kaͤme[n?] / da seyen sie stracks uͤber ihn her / und haben ihn mit umbgekehrten Musqveten und kurtzen Wehren / also zerschlagen / daß er lang / als ob er tod wehre / an einer Stell ligen blieben. Und als ich mich recht umsahe / gewiß umb mich herum / und auf denen Waͤhlen viel 1000. Menschen gesehen worden. [The members of the Rath come] In deme kamen die Herren des Raths heraus / blieben bey 10. Schrit[t] ausser den Schlagbaums stehen / den ich entgegen ritte / (Ich und (Sie) zugleich [zn- should be a typo] die Huͤt abgezogen / und Ich redete diese Wort : Von der Roͤm. Keys. auch zu Hungarn und Boͤheimb Koͤnigl. Maj. unserm allergnaͤdigsten Keyser und Herrn / werde ich / als dero wuͤrcklicher Keys. Reichs-Herold hieher geschickt / mit allergnaͤdigst. Befehl / allhiesigem Rath / Raͤthe / Vormundern von Vierteln / Handwerckern / denen vor den Thoren / und der gantzen Gemeinde der Stadt Erffurt / einige Keys. Patenta ihnen erstlich originaliter zu recognosciren sehen zu lassen / folgents [-ds is better?] offentlich abzulesen und zu publiciren / mit Bitt / sie wolten mich zu solchen Actu in die Stadt gutwillig admittiren. Woruͤber sie mit einer langen Sermon, aber nichts anders in [blank space should be here] sich haltend / als daß ich ihnen die Keys. allergnaͤdigste Befelh-Schreiben [-lh-: sic] in originali zu recognosciren anvertrauen moͤchte / gebeten [gebetten is more compliant with the orthography of the day?]. Darauf hab [ich should be here?] ihnen die Keys. denunciationem & declarationem Banni originaliter eingehaͤndiget / welche Sie einer umb den andern [-ru should be a typo] tacite gelesen / und endlich mich gebeten ; es waͤre ein grosse Anzahl von den Vormundern und vornehmsten der Buͤrgerschaft auf dem Rathhaus beysammen / ob ich ihnen erlauben wolte / beyde Originalia hinein zu tragen / und sie selbige auch [re]cognosciren zu lassen ; Ich geantwortet / ja / gar gern / sie sollens mir wiederbringen / welches Sie zu [blank space should be here] thun versprochen. Als ich wieder eins gute Stunde gewartet / seyn Sie heraus kommen / und haben mir beyde Originalia zugestelt / mit Protestation, daß sie unschuldige Leut / am Keyserlichen Hof nicht gehoͤrt / und also ungehoͤrt per mala narrata in die Acht erklaͤrt die Kayserliche Reichs-Constitutiones aber vermoͤgten daß sie diß Orts des Remedii suspensivi oder rechtlich zugelassenen Revision nicht beraubet werden koͤnnten / welches sie mir alles nach laͤngst deduciren, approbiren, und klar vor Augen stellen wolten / ich solte ihnen doch so viel Zeit erlauben / biß sie bey Keyserlicher Majestaͤt deßhalben ihre Nothdurfft Supplicando angebracht / und hierauf die Kayserlich allergnaͤdigste Resolution erfolge / sie wolten mich unterdessen in ein gut Wirtshaus in der Stadt / logiren / ansehnlich wohl tractiren / und mit einer Hauptsachlichen Recompens remuneriren. Ich antwortete / daß ich mich ihres gutten Anerbietens bedancke / solche ihrem Begehren zu wilfahren in meiner Macht nicht stehe / und daß sie solches alles vorhin haͤtten gehoͤriger Orthen angebracht / und werckstellig gemacht haben sollen : Sie hingegen / wann ich diß nicht wolte / so muͤste ich ihnen jedoch den letzt præfigirten Achttaͤgigen Termin zu Entdeckung ihrer Unschuld consentiren. (Ich[)] derselbe letzt præfigirte von Keys. Majest[.] unserm allergnaͤdigsten Herrn aus lauter Keys[.] Milde und Gnaden gegebene Achttaͤgige Termin seye auch bereit verflossen / habe sich vergangenen Sambstag umb 3. Uhr Abends geendet / und sie hetten doch in solchem Termin ihre schuldigste Parition nicht geleistet / (Sie[)] ja sie hetten parirt / und dessen die Keys. Hochanseh[n]liche Commission nacher Muͤlhausen Schrifftlich errinnert / und remonstriret, (Ich / hierauff /) Ich wuͤste umb selbige Brief gar wol / die Keys. hochansehnliche Herren Commissarii aber haͤtten so[l]che ihre Brief beantwortet / und fuͤr keine parition erkennet / darunten mir gemessenen Befehl aufgetragen / hiehero zu reisen / und mit publicirung der Achtserklaͤrung nunmehr ohne Verzug fortzufahren / (Sie ) ich soll ihnen sagen warrumben die beyde Originalia von Ihr. Keys. Majest. selbst nicht unterschrieben seyn ? (Ich) daß sey bey dem Keys. Reichs-Hof-Rath nicht gebraͤuchig / daß Ihre Keys. Majest. dergleichen Decisa selbst unterschreiben. (Sie) es sey nunmehr schon uͤber Mittag / ich soll ihnen doch Termin geben wegen der Publication auff 3. Tag. (Ich) nein / meine Instruction lautet nicht dahin / stehet auch nicht in meinem Gewalt / jedoch das wil ich thun / ich wil ihnen zuwarten / biß morgen fruͤhe / dergestalt / wann sie das Volck auff das Rathaus zusammen ruffen / und daselbst die Publication vorgehen lassen wollen. (Sie) von nein / daß koͤnte nicht seyn / weilen sie morgen einen Feyertag / S. Michaelis Tag hetten / und in die Kirch gehen muͤssen. (Ich) wolan / so wil ich nun mit offentlicher Ablesung fortfahren / sie sollen mich hieran nicht hindern / damit ich Ihrer Keys. Majest. gnaͤdigsten Befelch vollziehen moͤge[.] (Sie) ich solte doch zuvor dieses Schriftliche offentliche / von zweyen Notarien aufgesetzte Instrumentum annehmen / und meiner Relation einverleiben / so Ich zu thun ihnen versprochen / und liege Sub A. [here in the margin in left the sign 'A' is given] in Abschrift hiebey. Sie warneten mich aber oͤffentlich / daß jederman wol hoͤren konte / mit diesen Worten : Ich soll mich gleichwol vorsehen / sie koͤnten den Boͤffel [In modern German Pöbel. See Tettau, Wilhelm Johann Albert von, "Ueber das staatsrechtliche Verhätniss von Erfurt zum Erzstift Mainz", in Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, Heft I., 1860, pp.3ff., p.138.] nicht zwingen / es werde Halsbrechens gelten. Da spitzte der Boͤffel die Ohren / und ruͤsteten sich mit ihrem Gewehr in die hoͤhe. (Ich aber sprach) in Gottes Nahmen / ich muß thun / was mein allergnaͤdigster Keyser und Herr mir allergnaͤdigst anbefohlen / es geschehe nun was der liebe Gott wil. Und als ich die Keys. Original [ ] Denunciation und Declaration aufmachen und ablesen wollen / selbigen Augenblick ist der Keys. Hatschiter hinter meiner [mir is better?] / mit grossem Geschrey vom Pferd herab gerissen / ihme die gedruckte Patenta mit Gewalt hinweggenommen / Deßwegen sein Liberey Rock zerrissen / Wehrlos gemacht / mit Schlaͤgen tractirt : Der Rath aber was sie lauffen koͤnnen / dem Thor zu / in die Stadt hinein geloffen / gleich geschwind / und schier in einem / auch uͤber mich mit Scheltworten : Du Herold : Schelm / Dich / du bist kein Herold / herab mit den Schelm. Reissen mich auch mit Gewalt vom Pferd / schlagen mit umbgekehrten [nmb should be a typo] Mußqveten / und kurtzen Wehren [or Gewehren?] haͤuffig auff mich / stossen mir die Musqveren in die Seiten / reissen mir meinen Hut mit Federn vom Kopff / und den Herold-Stab aus den Haͤnden hinweg[.] Da bekam ich einen Streich auf den Kopff / davon mein Uberschlag / Tetzel und Hemmet / auch Facilet zimlich blutig war : und fuͤhrte einer noch einen Streich auf mich / mit einer Partisanen. Ein Buͤrger aber wolte den Streich verhindern / schluge seinen Arm unter / da bekam er seinen Arm wund / daß eine gantze Ader entzwey / und sehr geblutet / wie er hernach vor mir stehend / mir selbst erzehlt / Ich sein Blut in Ermel / und den Arm eingebunden gesehen habe : Das / sagte er / habe er bekommen von meinet wegen / were er nicht gewest so were mein Kopff entzwey / und ich kein Mensch mehr. ICH aber bedanckte mich gegen ihme der Guthat (hoc per parenthesin, fahre nun weiter fort)[.]
     Nach diesem reissen sie mich bey den Haaren zu Boden / treten und stossen mich im Herold Habit mit Fuͤssen / ziehen mich auff der Erden im Koth herumb / und schreyn / schlagt den Schelmen gar todt. Daß sie auch præmeditate mich todt machen wolten / erscheinet klar / in deme zween Erffuteer [should read Erffurter?] zu meinem Gutscher gesagt / da ich noch zu Pferd gesessen : Ihme Gutscher werde nichts geschehē / aber der Herold werde gewis todt geschlagen werden / sie wuͤstens / und er wuͤrde es sehen / sie wolten nicht ein Dreyer umb sein Leben geben. Gott hat mir doch miraculosè ausgeholffen / in deme sich der Boͤffel zertheilet / ein Officier von der Stadt und ein Scharsant oder Corporal kommen / die helffen mir und dem Hatschier wieder auff / schuͤtzen uns vor weitern Streichen. Da reist mir einer die Kaͤys. Originalia, und ihr eigen Schrifftliches Instrumentum, so sie mir zugestellt haben / aus den Haͤnden. Ein anderer nimbt ihms / und gibt mirs wieder / die seyn auch etwas blutig worden. SIE lassen meine Wunden am Kopf verbinden / und geben mir und dem Hatschier ein wenig Krafftwasser zur Labnuͤs. Da bleiben wir also bey 3. Viertel Stund stehen vor dem Schlagbaum / vom Rath Ordre erwartend / was man mit uns weiter anfangen werde. Entzwischen lasse der Boͤffel hin und wieder die gedruckte Patenta, und kompt einer zu mir / ein ErtzRaͤdelsfuͤhrer / Nahmens Georg Weber / ein Gaͤrtner / mit einem Patent, und zeiget mir mit dem Finger auff die Wort ; daß ihr Leib Hab und Gut jedermaͤnniglich Preyß frey erlaubt sey / sprechend / du Schelm / schaw / was bringst du uns unschuldigen Leuten : Und wolte mirs mit Feusten ins Gesicht stossen / deßgleichen auch dem Hatschier. Das liessen aber die zwey / so bey mir stunden zum Schtz / nicht geschehen. Da schreyet einer von ferne uͤber die ander[n] Koͤpffe herein / auff mich sehend : Du bist ein Herold / magst wol ein Schelm seyn. Ein anderer sagte : Der Schelm ist kein Herold / ich kenne ihn / er ist nicht laͤngst ein Gutscher gewest / und sein Diener war sein Stall Jung. Die andern aber stilleten sie / sie sollen schweigen. ICH schwieg still / als hoͤret ichs nicht. Zum Hatschier sagten sie : Pfui schaͤmbt euch / seyd schon ein alter Mann / und last euch zu solchen Schelmen-Commissionen brauchen / pfui was habt ihr vor ein geschecktes Narrenkleid [Cf. Mertens, Veronika, "Wappenrock und Narrenkleid. Das Mi-parti als offizielles Abzeichen und zeichenhaftes Standeskleid", in Maué, Hermann, Visualisierung stadtischer Ordnung. Zeichen – Abzeichen – Hoheitszeichen. Referate der interdisziplinären Tagung des Forschungsinstituts für Realienkunde am Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg 9.-11. Oktober 1991, Nürnberg, 1993, pp.189-204. ...(?)] an / soll diß des Keysers Liberey seyn ? Ist tausendmal erlogen ? [Interrogation] Und dergleichen unzehlige [-llge should be a typo] Schmaͤh- und injuri Wort mehr / welche mir alle zuschreiben unmoͤglich seyn. In dessen kam ein Schlachtschwertierer / seines Handwergs ein Kirschner (also nennet er sich selbften) ein langer starcker Man / und sprach zum Volck / da machts ein Ring / da muste ich und der Hatchier mitten hinein / nun sprach der Schlachtschwertierer zu mir: Saget mir die gantze gruͤndliche Warheit / oder euer Leben stehet in unsern Haͤnden / dann ihr seyd nunmehr unsere Gefangene / (Ich) was begehrt ihr dann zu wissen / daß ich sagen solle / fraget mich / ich hab kein Schewen die Warheit zu sagen. Er sprach : Von wannen ich herreysen thete ? (Ich) von Wien (Er) wann ich alldorten ausgereist seye / (Ich) den 9. Augusti, (Er) es seye schon eine lange Zeit / wo ich so lang geblieben ? Ob ich auff einer Esel-oder Ochsen Post gereist seye [?] (Ich) bin auf einer Land Gutschen gereist biß nach Wuͤrtzburg / und allda 4. Wochen still gelegen (Er) warumb ich so lang zu Wuͤrtzburg geblieben / (Ich) wegen deß Curfuͤrsten zu Mainz / welcher zu Wormbs : Und Freyherr von Schmidburg als Kaͤys. Commissarius auch anderwerts verreist gewest / biß ich von ihnen Ordre bekommen / wohin ich von dannen weiter reysen solte ? (Er) wo dann der Herr von Schmidburg seye ? (Ich) zu Muͤlhausen / (Er) ob seine Fraw auch bey ihme seye (Ich) ja / (Er) wie lang ich zu Muͤlhausen gewest sey (Ich) 14. Tag[e?] (Er) warumb so lang / daß ich nicht ehe kommen sey (Ich) weil ich habe warten muͤssen / biß der letzte Termin der 8. Tag[e?] verstrichen gewesen (Er) ich solte die Warheit sagen ob ich ein rechter Herold seye ? (Ich) ja / hab darumben aufzuweisen. Da sagten sie untereinander : Was fangen wir mit ihnen an ? Theils sagten : Wir wollen den Herold in die Burg / und den Hatchier in die Temnitz [Teni- should be a typo] (das ist die aͤrgste Gefaͤngnis unter der Erden in der Stadt) fuͤhren / und arrestiren. Andere aber / die vornehmsten / sagten : Nein / was seyn sie uns hier nuͤtz / wir wollen sie zu ihren Wagen fuͤhren / und wider fortfahren lassen / wo sie herkommen seyn. Da fuͤhrten sie mich / und den Hatschier zum Wagen / so eingespannet auf der Seiten gehalten. Macheten wider einen Ring / schliessen mich und den Hatschier darein / und examinirten mich wider. Da sprach der Georg Weber Gaͤrtner zu mir : Gib heraus / was hastu in Hosensaͤcken : Da hette Ich noch ein gedrucktes Patente, daß gab ich ihme / Er sprach : Schauet / der Schelm hat noch mehr Patent. Ich sagte : Nun hab ich keins mehr / als die Originalia, und euer Eigenschriftliches Instrumentum, so mir ewere Rathsherren geben haben. Die liessen sie mir. Ein anderer fragte mich : Wer mich dahin nach Erffurt geschickt hette. (Ich) Ihre Kaͤys. M. der Roͤmische Kaͤyser / (Er) das seye nicht war / der Kaͤyser sey todt (Ich) nein / der Kayser lebt er seye gar uͤbel berichtet / (Er) ich solte bekennen / ob mich nicht der Kaͤy. Commissarius Freyherr von Schmidtburg und der Chur-Maͤintzis. Rath / ihr gewester / nunmehr aber entloffener / Schulthes Doctor Papius dahin geschickt hetten ? (Ich) nein / liesse mich von diesen nicht schicken / ich seye von Ihrer Kaͤys. Mayst. geschickt / hab mein Kaͤys. Pasbrief darumb auffzuweisen. Sie etliche sagten untereinander : Mein schwartz Sammeter HeroldsRock gehoͤrte der Fraw Papiusin, zu / der Herolds Habit sey ein Meßgewand / ich haͤtte es in einer Kirchen entlehnet / und das Pferd kennten sie / gehoͤrte einem Bawer in Eichsfeld zu / deme haͤtte ichs / Salvo honore, entfremdet. Uber dieses tritt ein russiger Handwercker mit seinem Schernfehl / ein [ern should be a typo] Schlosser / oder Sdimidt herzu / und sagt : Wann ich ein rechter Herold waͤre / so muste ich 24. Trompeter / 6. Heerpaucker / und bey 200. oder 300. armirte Mannschafft zu Pferd bey mir haben / die haͤtte ich aber nicht / diß seye auch kein HeroldsKleid / sondern seye gantz falsch / die weilen aller 7. Churfuͤrsten Wapen nicht darauf seyen / also muͤste ich auch falsch / und kein rechter Herold / sondern ein rechter Schelm seyn. Demnach / sagte auch zugleich mit ihme der Georg Weber Gaͤrtner und der Schlachtschwertirer / muͤste ich nun fort ins Gefaͤngnis / biß sie nacher Wien geschrieben / und gewisse Antwort [-rr should be a typo] haben / ob ich ein rechter Herold / und vom Kaͤyser geschickt seye / oder nicht ? Ob ich solches thun wolte ? (Ich) ja / ja / hertzlich gern / sie sollen schreiben / ich will so lang warten / biß von Wien Antwort kombt. Da stutzten und bedachten sie sich. Unterdessen aber haben sie meinen Lidernen Bethsack vom Wagen geloͤst / alles heraus gerissen / uñ alles / auch im Wagen / klein durchsucht / aber nichts weggenommen. Mein Flaschen Futter oder Keller haben sie auch aufgeschlagen / darinnen 3. leere / und eine volle Flaschen mit Wein gefunden / welche sie dem Gutscher geben / er soll austrincken. Und weilen der Keller gefuͤttert gewesen / haben sie das Futter gantz zerschnitten und Brieffe darinnen gesucht. Als sie aber nichts gefunden / haben sie meinen Gutscher gefraget : Wie ich auf Wuͤrtzburg kommen seye ? Er sagte / er wuͤste nicht anders / als auff einer Landgutschen. Ob ich dann kein anders Kleid anzulegen haͤtte / weil sie keins gefunden ? Der Gutscher sagt / ja / er hat ein schoͤn Sammetes Kleid / einen Sammeten Beltz / und rothe Seidene Strimpffe darzu / haͤtte es aber zu Muͤlhausen in seiner Kuͤsten oder Truhen gelassen. Da sagten sie heimlich zusammen (so doch gleichwol der Gutscher gehoͤrt /) Nun mags wol der rechte Herold seyn. Es wolten etzliche [etz-: sic] den Wagen zu stuͤckē zerhanen [-hawen?] / die andern aber wehreten ab / und liessens nit geschehen. Nach diesem macheten sie den drittē Ring / und hieltē zum drittenmal Standrecht uͤber mich / was sie mit mir anfangen wolten ? Einer sagte von niederhauen / andere / man soll mich wegfuͤhren lassen / sie wolten mir zum Valete eine Salve geben / und etzliche Pillen auf die Reise schencken. Als aber solches die zwey / so mir alle weil Schutz gehalten / vernommen / wiederrathen sie mir das wegfahren / ich wuͤrde todt geschlagen / Ich aber bate sie / sie solten zu mir im Wagen sitzen / und mich von ihnen weg begleiten. Sie aber sagten / nein / Sie wúrden [ú: sic] sampt meiner todt geschossen : Rathen also dem Boͤffel ein / Sie wolten mich auf ihr Schieshaus fuͤhren lassen / da koͤnnten sie mich rechtschaffen examiniren und ausfragen. [At a Schießhause] Da sagten alle / ja / ja / auff das Schieshaus mit ihme. Da wurde ich / und der Hatschierer / beyde disarmiret, von viel hundert Personen / vor-hinter und neben unser Begleiter / wie arme Suͤnder / uͤber eine sehr breiten Bach / oder tieffes Wasser / woruͤber ein sehr langer schmaler Steg / gefuͤhrt. Da sagten etliche / stoffet die Schelmen uͤber den Steg hinaus / so seynd sie geschwind begraben ; Notandum, einer aber Nahmens Brauer / der Samenfrauen ihr Sohn auf der langen Bruͤcken / hat 3. oder 4. mahl anschlagen / und mich uͤber den Steg hinab schiessen wollen / so ihme aber von andern erwehret worden / daß ers nicht verbringen koͤnnen (meiner Gedancken hiebey geschweigend)[.] Als ich nun sampt dem Hatschier ins Schieshaus kommten / sagten die zwey so wir Schutz gehalten ; Man soll die Thuͤr zu schliessen / damit nicht so viel Volck hinein lauffe. Fuͤhrten mich hinauf ins Zimmer / und sprachen zu mir : Nun Gott sey lob / ist der Herr in Salvo, heissen mich den Herolds Habit / ablegen / und nieder setzen. Ich war dessen froh / und sehr muͤde darbey. Als ich den Habit abgethan / sagten die andern mir zum Spott ; Nun seyd ihr ein praver Mann / weil ihr den Pfaffen Rock habt weggethan. Da ruhet ich ein wenig sitzen / und war sehr durstig / gabe einem ein halbes Kopffstuͤck / und bate / mir darvor ein Bier oder Briehan zu bringen. Das thaͤten sie[.] Ich und der Hatschier truncken / uñ laben uns. Da brachten sie auch aus der Stadet Brot / Wein / Bier / eine kalte gebratne Gans / und einen kalten Haasen / sprechen uns zu / wir solten essen. Entzwischen kamen etlichte des Raths / und andere viel mit ihnen / setzen sich bey mir nieder / und fieng einer mit Nahmen von Saher / ein Kauffmann an zu reden / klagend : Wie daß der Keys. Commissarius Freyherr von Schmidburg / der Limprecht ihr gewester Obr. Vierherr / und Hr. D. [i.e., Doctor] Papius diese drey an all ihrem Ungluͤck schuldig / wie sonderlich der Herr von Schmidburg und Limprecht mit einander heimlich Verstand gehabt / der Limprecht der Stadt das Gebet abgetragen / und meistentheils ohne Vorwissen und Consens deß Magistrats, dem Hn. von Schmidburg zugestecket haͤtte / wie dann er Herr von Schmidburg 12643. Reichsthaler / 12. Silberne und verguͤldete Becher / jeder bey einer Marck schwer / empfangen / noch uͤber dieses 1500. Reichsthaler Schulden gemacht / darvon gereist / und niemandē bezahlt / also solche Schuld auch der Stadt zu bezahlen aufgebuͤrdet / wie sie ihn herrlich / ja Fuͤrstlich tract[i]rt / welche Tractamenten sie auch viel 1000[.] Thaler gekostet / und gleichwol habe Er der Stadt vielmehr geschadet / als genuͤtzet / sie allzeit angefahren / Ochsen und Esel geheissen / auch mit hencken und koͤpffen getrohet / am Keys. Hoff ungleich berichtet und daß sie allda nicht gehoͤrt worden / verhindert / seinen neben Commissarium den Herrn von Goppold verkleinert / und daß alle Authoritaͤt an ihme allein gelegen seye / vermeldet / auch beynebens ferner erinnert / da der Herr von Schmidburg in procedere die discretion gebrauchet / wie der Herr von Goppold / es so weit nicht kommen / sondern den Sachen leicht geholffen waͤre / welches hart procedere ihre Gemuͤther nicht wenig gekraͤncket / innerliche Grimmen erwecket / und also zu schuldigster Parition mehr verbittert gemacht / als beweget ; Jst deme nicht also / schreyet auff der Kauffmann von Saher. Sie antworteten alle : Ja / ja / diß seye einmal die gruͤndliche Warheit / bitten mich demnach / ich wolte doch der Stadt zu gefallen solches wol mercken / und an Keyserlichen Hoff hinterbringen / damit doch ihre Unschuld entdecket / und die Warheit ans Tagliecht gebracht werden moͤgte. Welches ich zu thun / wegen vorstehend-und [hyphen: sic] gegenwaͤrtiger [-rttger should be a typo] Leib und Lebens Gefahr / der gantz verbittert-und [hyphen: sic] schwoͤrigen Burgerschafft / ihnen bey Handstreich versprochen. Mit deme nehmen sie Urlaub. Es kommen aber nach ihnen allweil Leuthe / eine Parthey umb die ander / und examinirten mich auf unterschiedeliche Weise ohn Auffhoͤren (alle Wort hierher zu setzen / klecketen mir etliche Buch Papier nicht. Wil derowegen beliebter Kuͤrtze willen solche auslassen / und nur das vornehmste erzehlen.) Sie fragten mich. Ob ich keinen Paßbrieff / oder sonsten von Ihr. Keys. Majest. / glaubwuͤrdiges nichts auffzuweisen haͤtte ? Ich sagte / ja / gib ihnen meinen Keyserlichen Paßbrieff / und Keyserliche Instruction, beyde von Ihrer Majestaͤt unserm aller gnaͤdigsten Herrn selbst unterschrieben / die lesen / und recognosciren sie / eine Parthey umb die andere / und geben mirs wieder. Hernach kompt einer / vom Rathhaus geschickt / und sagt : Ob ich ihme mein Paßbrief und Instruction anvertrauen wolte ? Es waͤre der Rath / Vormundere / und andere viel auff dem Rathhause beysammen / die verlangens zu sehen. Ich gib ihms alsbald. Er ist wol 3. Stund damit ausgewest. [Evening] Hernach gar zum Abend / Hat er mirs / beyde den Paßbrif / und Instruction wider gebracht. Unterdessen bin ich continuirlich in examine gestanden. Abends kompt der Barbirer / und verbind mich / hernach brachten sie Speisen / das war [wahr should be a typo] gesotten Rindfleisch / und Schepsenfleisch / Brod / Wein / und Brihan. Da kompt auch mein Diener / den ich im Tumult verlohren hatte / und der Chur-Meintzis. Trompeter Leonhard Schmidt / so mit mir von Wuͤrtzburg ausgereist / und erzehlen mir / wie es ihnen ergangen seye / nemlichen : Als ich vom Pferd herab gewest / und schon auf [anf should be a typo] der Erden gelegen / seyen die andern 4. Trompeter / und ein Einspenniger zu Pferd durchgangen / da schlugen sie auch gleich den Notarium, den Chur. Meitzis. Trompeter / und meinen Diener / von ihren Pferden herunter / geben ihren etliche Schlaͤg / und Stoͤß / machten sie Wehrlos und zwey sitzen geschwind auf des Hatschiers / und meines Dieners Pferd / und jagten den ausgerissenen nach. Sie kontens aber nicht einholen / sondern kahmen leer wieder zuruͤck. Den Chur Meintzs. Trompeter liessen sie mit seinem Pferd in den Meintzischen Hoff passiren / meinen Diener aber / fuͤhrten sie gefaͤnglich durch die Stadt / in eine Wachtstuben / alwo der Einspenniger gewest / den ich voran geschickt habt. Meinen Wagen aber mit den 4. Pferden / und die andern Reitpferde liessen sie nicht in die Stadt / sondern weisten sie in das nechste Dorff / so eine viertel Stund von der Stadt entlegen. Sie referirten mir auch die Leute sagten alle in der Stadt / ich hette ein Pistol gezuckt / darauf sey der Alarma angangen. Ich aber ha[t]te keine Gedancken auff die Pistol / auch keine lere Hand gehabt / eine zu ergreiffen / dann in der Lincken Hand hatte ich den Zuͤgel / die Handschuch / und in der rechten Hand den Herold-Stab / die schrifftliche Declarationem & Denunciationem sampt ihrem Instrumento. Als ich nun das Nachtmahl eingenommen / der Trompeter wider weg gewest / mein Diener aber bey mir geblieben / muste ich erst der Wache Red und Antwort geben. Da war ich noch durstig. Ich gib einen halben Thaler her (so sie mir den andern Tag wieder bezahlt) und schickete umb Brihan / den hulffen sie mir fleissig austrincken / blieben also auff / und redeten mit einander biß nach 11. Uhr. Da brachten sie mir ein alt zerruͤttes Strohe / und sagten zu mir / ich solt mich schlaffen legen / das war mein Bett. Da legte ich mich hin / und nahm den Herold Habit an statt des Polsters unter meinen Kopff. Der Hatschier / und mein Diener legen sich auch neben mir. Als wir nun schon liegen / da kompt der Ertz-Raͤdelsfuͤhrer Georg Weber Gaͤrtner / und leget sich auch neben uns dahin. Da war mir nicht wol zu Muth / und konte selbe Nacht wenig scalaffen. [The second day] Als es nun Tag worden / stehen wir auff. Da gieng die Wacht / so bey etlich 50. Mann gewest / alle in die Stadt / bis auff 6. Mann / so bey mir geblieben. Da kompt der Barbirer wieder / verbindet mich / und gibt mir etliche Pstaͤsterle auff die Reiß / deme schenckte ich einen Dicken Thaler. Umb 7. Uhr wurde die Stadt gesperrt / wegen der Kirchen / dann es war ihr Feyertag / alten Calenders / S. Michaelis. Biß umb 10. Uhr / da war alles still / und hette ich guten Fried. Nach Eroͤfnung der Stadt / kompt ein abgeordneter vom Rath zu mir hinaus / mit Nahmen Weißmantel [About his family, see Zacke, A., Ueber das Todtenbuch das Dominikaner-Klosters und die Prediger-Kirche zu Erfurt, Erfurt: Carl Villaret, 1861, Die Weissmantelsche Familie, pp.90-1 Weissmantel'scher Stammbaum, p.102 Same work with genalogical tree badly scanned can be found: Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, Heft II., 1861, pp.22ff., pp.106-7.] / der spricht mir zu : Ich solt kleine Gedult haben / es werde bald Essen und Trinken kommen / und werde alles gebracht werden / was mir und den meinigen an Gewehr / und andern abgenom̃en worden seye. Und beklagte sehr die Schlaͤge Stoͤß / und andere Affrondo, so mir leider ! durch den Boͤffel seyn angethan wordē / ich solls doch die Stad[t] nicht entgelten lassen. [The herald in lament making the city Vogelfrey] Und hebet an zu lamentiren / mit nassen Augen / in was betruͤbt-elendē Stand die arme unschuldige Stadt / jetzo gesetzt / in die Acht erklaͤrt / die Inwohner sampt Leib / Hab und Gut maͤñiglich Preiß und Vogelfrey gemacht : Sie doͤrften nunmehr nicht sicher vor die Stad[t] hinaus / weniger uͤber Land einige Handlung vornehmē / sondern muͤssten in der Stadt nu[n]mehr selbst einander auffressen / und verderbē. Er seye einmal unschuldig / ein armer Manñ / mit 11. Kindern / wuͤste nicht / was er vor Leyd anfangen muͤste ? Deme ich also geantwortet / es seye mir hertzlich leyd / daß die Stadt in solches Elend geletzt worden. Ich koͤñte aber nicht darvor / hette dißfals thun muͤssen / was Ihre Keys. Mayst. mein allergnaͤdigster Keyser und Herr mir gnaͤdigst anbefohlen haben / sie sollen mich deßwegen nicht verdencken : Die Schlaͤg / Stoͤß / Verbal und Real injurien, so ich bekom̃en / hette ich schon vergessen / muͤste wohl / daß solches nur von unverstaͤndigen gemeinen Leuten geschehen / hingegen die Buͤrgerschaft und Officirer der Stadt mir alles gutes erwiesen / und vor dem schwuͤrigen Boͤffel geschuͤtzt hetten / daß sie mich nicht gar erschlagen :
     Im uͤbrigen die beschehene Acht betreffent sollen sie es nicht so sehr zu Hertzen nehmen / die Gnaden Thuͤr bey Ihr. Keys. M. und am Chur-Maintzisch. Hof stehen noch allzeit offen / seye nur umb eine kleine Gedult / und umb dieses zu thun / daß sie nunmehr pariren, und depreciren, so seye ihnen wieder geholffen / ich wolle der Stadt zum Nutzen am Keyserlichen Hoff mein bestes dabey zuthun nicht unterlassen. (Notandu[m]) diese Rede gieng ihrer vielen zu Hertzen / daß sie daruͤber seufftzeten / und theils ihre Zaͤhren vergossen. Per Exemplum sagte ich weiters / hette die Reichsstadt Brehmen auch vor wenig Jahren die Acht ausgestanden [See Some thoughts regarding Öllmann heralds, the entry for the year 1652 in the list.] / sey aber bald wider restituirt worden. Unterdessen bringt man Speisen von Fleisch und Fischen / rothen und weissen Wein / zimlich tractirt. Als wir aber zu Tische sassen / worbey auch Hauptleute / ein Advocat, und andere aus der Stadt gewesen / wolte der Herr Weismantel meinen blutigen Uberschlag und Taͤtzel durchaus an mir nicht leiden / ich wolte es auch nicht abthun / enschuldigte mich / ich hette nichts anders aufzusetzen bey mir / saͤsse hernach da / wie ein rev. Hundschlager. Ich wolte den Uberschlag zusammen wickeln / und die Taͤtzel in Sack schieben / daß man das Blut nicht sehe / er aber wolte durchaus nicht / sondern liesse wider meinen Willen ein Halstuch und ein schwartz seiden Band bringen / das muste ich umnehmen / den Uberschlag und Taͤtzel zum waschen hingeben / so mir auch hernach geputzter wider zugestellt worden.
     Unter wehrender Mahlzeit / hab ich Ihrer Keyserl. Majest. und Ihrer Churfuͤrstl. Gn. Zu Meintz Gesundheiten angefangen / und dem Herrn Weißmantel zugebracht / welche Gesundheiten herumb gangen / und alle bescheid gethan haben. Der gantze discurs aber uͤber der Mahlzeit wahre nichts anders als lauter klagen und lamētationes, wieder den Freyherrn von Schmidburg / mit Erzehlzung aller derer Sachen / wie vorhingeschrieben / der Kaufmann von Saher ausgesagt hat. Berehrten mir ihr in Truck ausgangenes Manifest, oder Deductions Schrifft / darinn werde ich sehen / wie hart und unguͤtlich der Herr von Schmidburg mit der Stadt Erffurd [sic] gehandelt habe / mit bitt / solches anch andern zu Wien zu lesen zu Communiciren / und die Stadt mir am Kaͤys. Hoff bestes befohlen seyn zu lassen. Welches ich auch / so viel an meiner Wenigkeit gelegen / zuthun versprochen habe.
     Nach dem Essen bringen sie mir einē andern neuen Hut / welcher ihrem selbst Aussagen nach / 3. Thaler gekostet / aber nicht werth ist / ohne Schnur / ohne Band / ohne Federn. Hingegē hat mein Castorhut / so gantz neu gewesen / mit Daffent gefuͤttert / sampt der Hutschnur / Bendern uñ Federn / 10. Thl. mein Degen und Wehrgeheng / darvon ich dato nichts mehr gesehen / 10. Thaler gekostet. Meine Pistolen brachten sie mir wieder / davon eine Pistol Capen verlohren war. Dem Hatschier bringen sie auch seinen Hut / Federn / Wehrgeheng und Pistolen / doch waren seine Pistolen zerbrochen / und meinem Diener seinen Degen (Notandum dises Gewehr alles / hat der Georg Weber Gaͤrtner gebracht)[.] Aber des Hatschiers Carbiner und Degen / meines Dieners Pistolen uñ des Chur-Maintzischen Trompeters Pistolen seyn ausgeblieben und im stich gelassen worden. Nach diesem kommen bey Zehen oder zwoͤlf Vormunder / und andere aus der Stadt / die redeten mit dem Herrn Weißmantel / er soll von mir die Original Denunciationem und Declarationem Banni nochmals begehren / sie woltens noch einmal gern sehen und lesen. Ich gibs ihnen / sie lesens. Als sie es aber gelesen / und mir wider geben / sahe ich sie sehr betruͤbt. Da sprach ich ihnen zu : Sie sollen sich nicht bekuͤmmern / es werde alles wieder besser werden. Ich hette ihren Zustand zu genuͤgen vernommen / ich wolte solches alles am Kaͤys. Hof hinterbringen. Das baten sie mich / also zuthun[.] Nach ihnen kamen gantze Schaaren nach einander von Manns-und Weibspersonen / Frauen und Jungfrauen / Processions weisse / daß grewliche Thier (wie sie mich genennet haben) den Herold zusehen / nicht anders / als wañ man einen armen Suͤnder zum richten ausgestellt hette / das wehrete biß zum Abend. Entzwischen aber kompt einer Nahmens Christoph Meyer / der wolte nicht glauben / daß ich als ein Herold von Wien ausgeschickt waͤre / examinirte mich derowegen von vielen Sachen / unter andern / ob ich den Herrn Schrimpf nicht kenne ? Wo er seye ? Wo er wohne / Und ob ich keinen / Dorsch / zu Wien kennete ? Wer dieselben seyen ? Als ich ihm zu Genuͤgen geantwortet / und er mit meiner Antwort zu frieden war / bathe er mich / ich wolte seiner wegen dem Herrn Schrimpf / und beiden Herren Dorschē einen freundlichen Gruß ausrichten. Worauf ich seinen Nahmen zu wissen begehrt / und selbigen mit einem Pleiweis auf ein Papierlein notirt[.] Da scrupulirten die andern umbstehende / und murmelten. Alsbald nahm der Scharsant Caspar Muth mir den Zedel aus den Haͤnden / und gibt ihnen / mit vermelden : Da leset doch / so sehet ihr / was er geschrieben hat. Sie leseten fast alle den Zettel [sic, should be same as Zedel] / und geben mir solchen wider. Ich schieb den Zettel in Sack / und sprach : Lieben Leute / weilen ihr bedencken an meinem Schreiben traget / so kann ich das schreiben wol bleiben lassen. Der Herr Meyer nahm Urlaub / und als er auf die Gassen kommen / haben die Waͤchter ihn angehalten und gefraget : Was er mit dem Herolden vorgehabt ? Was er nach Wien vor Gruß aufgeben ? Ob er der Stadt Verraͤter seye ? und was das alles bedeute ? wolten ihn prieglen. Mit harter Muͤhe und Entchuldigung ist er ihnen ohne Stoͤsse entrunnen.
     Bald nach ihme kompt ein Advocat, kurtz und dick von Person / seines Alters von ungefehr bey 50. Jahren / bleich von Gesicht / sehr trußig aussehend. Ich empfieng ihn. Er setzet sich nider / und fraget mich : Ob ich nur von Ihr. Mayst. dem Kaͤyser allein / und von denen saͤmptlichen 7. Chur-Fuͤrsten nicht auch Schrifftliche Paß und Concessiones, dieser Stadt Acht Erklaͤrung halber / aufzuweisen hette ? Ich antwortete : Ob dann Ihr Maͤyst. unser allergnaͤdigster Kaͤyser und Herr nicht Herr im Roͤm : Reich [Ritch should be a typo] seye ? Er saget / ja freylich (Ich) So solle er dann wissen / daß Ihre Kaͤys. Mayst. als vollmaͤchtiger Herr / ohne der andern Chur-Fuͤrsten Vorwissen und Einwilligung / selbst Macht und Gewalt habe / ein oder andere dergleichen Stadt in die acht [a-: sic, not capitalized] zu erklaͤren / zu dem Ende halten Ihre Mayst. von zweyen Religionen den Reichs Hofrath / daß dergleichen Reichsstrittigkeiten vor demselben ventilirt und decidirt werden / seyen also die Chur-Fuͤrsten hierzu nicht von noͤthen. Er Advocat replicirte : Ich solle sagen / ob ich von denen 7. Churfuͤrsten nichts aufzuweisen haͤtte ? Er verlangt weiter nichts zu wissen. Ich sagete / nein / Ich seye von Ihrer Kaͤys. Mayst. geschickt / und nicht von denen Churfuͤrsten[.] Nun / saget er zu mir / seyet ihr und alle ewere Sache falsch / gienge mit diesen Worten trutzig darvon. Ich fraget den Scharsanten Caspar Muth / so neben mir gesessen / wer doch der Mann seye ? Er sagt / ein Advocat, ein leichtfertiger boͤser Mensch / seine Reden bedeuten nichts guts.
     Ehe eine halbe Stund vorbey gienge / war das Zimmer voll mit Leuten / daß nicht alle hinein konten. Sie stossen die Koͤpff zusammen / und schauen mich grimmig an. Ich fragete wiederumb den Caspar Murth : Herr / was bedeutet das ? Er saget / nichts guts : Ich solte mich wol in acht nehmen / und ihnen gute Wort geben / es seye die hoͤchste Gefahr ? Ich erschrack ob diesen Worten / und gedachte / mein Gott was thue ich ? (Ich hatte selbigen Abend noch weg begleitet werden sollen / nun hats aber, wege der Menge deß qvasi vom neuen rebellirent und zusam̃en geschlagenen Poͤffels / nicht seyn koͤnnen) dessen allen der vorgemelte trutzige Advocat, ungezweiffelt / einige Ursach ist. Ich fasse mir ein Resolution, und rede sie also an : Meine Herrn / ihr seyet zimlich viel allhie / was bedeutet es ? Sie antworteten trotzig : Ich solte ihnen wider aus dem Elend helffen / worinn ich sie gesetzt habe / oder die Sach wuͤrde uͤbel hergehen. (Ich) Ja hertzlich gern / ich habs ja schon vielen gesagt / wie ich euch am Keyserlichen Hof dienen / und wie hart mit euch procedirt worden / an Tag geben wollen. (Sie) Was ich dann denen andern gesagt hette / ich solls ihnen auch sagen. (Ich) Ja gern wil ichs euch auch erzehlen / wie euere Sachen stehen / allermassen ichs von euweren [euw-: sic] Raths Herren / und andern gehoͤrt und gemerckt habe. Nun hoͤret mich. Sie sagen / ja wol / wir wollen hoͤren. [Herald's speech.] (Ich) An all ewerem Ungluͤck ist Principaliter schuldig / der Kaͤys. Commissarius Freyherr von Schmidburg [See below Tettau's article.] / welcher von der Stadt nicht allein herrlich / sondern Fuͤrstlich mit viel tausend Thaler Unkosten tractirt worden / daß er von der Stadt Mitteln 12643. Reichsthaler paar Geld / Item 12. Silberne und verguͤlte Becher / jeder bey einem Marck schwer empfangen / in der Stadt hin und wider bey 1500. Reichsthaler Schulden gemacht / hernach darvon gereist / niemand bezahlt / und selbige Schuld auch der armen Stadt zu bezahlen aufgebuͤrdet / so gleichwol eine schoͤne Summa Gelds antrift / zu diesem allen habe er der Stadt nicht allein nichts genutzet / sondern zu ihrem hoͤchsten Schaden uñ Verderben / mit seinē gewissen adhærenten gantz unguͤtitch commissirt und gehauset / ihnen der Buͤrgerschaft nicht einmal ein gutes Wort verliehen / sondern mit uͤbeln Schmehworten angefahren / auch allzeit mit hencken uñ koͤpfen gedrohet / am Kaͤys. Hoff ungleichen Bericht eingeben / Euch / daß ihr daselbst nit gehoͤrt worden / verunglimpffet hatte / welches harte procedere euere Gemuͤther nicht wenig gekraͤncket und geaͤngstiget / conseqventer auch zur schuldigstē parition aus innerlichen Schmertzen mehr verbittert gemacht / als beweget habe / wie ich solches alles von vielen Erffurtern also klagen / uñ erzehlen hoͤren / daß ich solches am Kaͤys. Hof gebuͤhrend hinterbringen wolle / welches ich auch zu thun / bey meinen Ehren / glauben uñ trauen hiermit gelobe / und verspriche / ltem daß ich auch von dem allhiesigem Rath und Buͤrgerschaft alle Ehr und Hoͤstigkeit empfangen / wañ sie nicht gewest / und mich in ihren Schutz genom̃en hetten / daß ich sicher von dem schwuͤrigen Boͤfel / und gemeinen Leuten gar todt geschlagen were / welches ich zu ruͤhmen nicht unterlassen werde.
     (Sie) Ob ich ihnen dieses Schrifftlich geben wolte. (Ich) ja. Gedachte bey mir : Thun ichs nicht / so machen sie mich sampt den meinigen todt. Dann sie waren grimmig. Habe derowegen zu Salvirung Leib- und Lebens / aus gezwungener Noth / denen Vierteln / Handwerckern / und denen vor den Thoren (dann also nenneten sie sich) Schrifftlich unter meiner Handschrift / und Pittschaft attestiren muͤssen / allermassen hiervor stehend geschrieben ist. Als ichs su Papier gebracht / hab ichs ihnen abgelesen / fragend : Obs also recht seye ? Sie sagten / ja. Ihr Notarius aber / so zugegen ware / soll es auch ablesen. Er lase das auch ab. Sie geben mirs wider. Da wurf mirs der Georg Weber Gaͤrtner auff den Tisch hinein / ich solts noch einmal ablesen. Ich lasse es zum dritten mal ab / und frage sie : Seyd ihr also damit zu frieden ? Sie sagen / ja / wann ichs also unterschreiben und verfertigen wolte. Ich / alsbald unterschreibs / verfertigte es mit meinem Pittschaft / und gibs ihnen dahin.
     Da fiengen sie an zu schreyen : Nun sey Gott Lob / daß wir einen guten Herren einsmals bekom̃en haben / der es mit uns armen Leuten treu- und redlich meint. Sprechen theils mit uͤbergangenen Augen : Mein Herr Herold / der liebe Gott bewahre uñ beschuͤtze euch auf euerer Reiß / vor allem Leid / ob Ungluͤck / wir wollen fleissig vor euch beten / und euch alle Tag in unser Gebeth einschliessen[.] (ICH) liebe Leut : Seyd doch getrost / nun sehet ihr gleichwor an mir / daß Ihre Kaͤys Mayst. auch treue Leut haben / ich will euch noch mehr dienen / als dieses / daß ihr mich loben werdet. Und in deme nahmen sie von mir Urlaub und trucketen mit aus Affection, einer nach dem andern die Haͤnd / daß ichs ziemlich empfundē habe. Giengen also mit hoͤchstem Trost darvon. Als sie nun weg waren / sagte der Scharsant Caspar [here roman font is not used] Muth zu mir : Herr nun stehē wir sicher / ich schwere dem Herrn / hette er diß nicht gethan / so waͤre es mit ihme heut Nacht gefaͤhlich hergangen. (Ich) Wie da ? (Er) wir hetten euch niedermachen musͤsen / oder wir waͤren von den Boͤffel sampt euch / alle er schlagen worden. Deßgleichen sagt auch ein anderer zum Hatschier. Notandum, Dieses mein vi, metuq; propter præsentaneum vitæ periculum, abgetrungen / und ausgehendigtes Attestatum, auch das vor ihnen hiervor sub A. mir gezwungener weiß aufgetrungenes Instrumētum, wegen vermeinter Revision, hab ich hernach allhier zu Wuͤrtzburg coram Notario & Testibus, wiederumb ordentlich revocirt und annullirt, ihnen Erfurtern auch solche meine revocation, sampt deß Notarii daruͤber auffgerichten Instrumento, schrifftlich uͤberschicket / daß sie sich dessen zu einigem ihrem Behuͤlff keines Weges bedienen koͤnten / noch solten.
     Uber dieses kamen zweene Buͤrger mit Befehl vom Hr. Obr. Vierhern Fischer / und vom Herrn Major : Sie solten uͤber Nacht bey mir im Schieshaus verbleiben / und neben dem Scharsanten Caspar Muth fleissige Obacht haben / daß mir kein Leid oder Ungelegenheit weiters wiederfahre / welches sie auch / (wie hernach zuvernehmen seyn wird) gethan haben[.] In deme bringt man zu essen / ein Scheysenbruͤhe Fleisch / ein Schuͤssel mit Kohl / Brod / und ein gantzen Eimer braun truͤbs Bier. Das war fuͤr die Waͤchter. Vor mich und die meinigen nichts. Ich war sehr durstig / von continuirichen Reden / hette gern Brihan gehabt. Ich konte aber / wegen spaten Abends umb mein Geld nichts mehr bekommen. Vor hartem Durst muste ich doch vom dicken Bier zweymal trincken / wolte ich auch anders die Wacht nicht offendiren / ihnen Bescheid zu thun. Sie waren beym truͤben Bier lustig / ich aber traurig / das wehrete biß umb 12. Uhr. Sie machten mir die Strey / da gieng ich mit meinen Leuten ruhen. Sie aber liessen nicht ab zu trincken / biß der Eimer Bier gar aus waͤre. Da wurden etliche voll / und hebeten nach 1. Uhr in der Nacht ihrer zwey mit eina[n?]der Haͤndel an / scholten einander / und kommen zum blossen Degen. Ich sprach aber den beeden Buͤrgern zu / so das Commando hetten / bathe sie ums Gottes willen ; Sie solten doch Friede machen. Welches sie gethen. Der Scharsant aber schieffe. Da sprach der eine Buͤrger zu mir heimlich : Die seynd zwey rechte Schelmen gewest / es ware nur auff den Herrn angesehen ; Sie schliessen hernach ein. Ich aber wachte fleissig.
     [The third day.] Als nun die Glock 5. Uhr geschlagen / seyn wir alle auffgestanden. Da unterredete sich der Scharsant mit denen Buͤrgern / wie sie mich sicher fortbringen koͤnnten. Und berathschlagten sich / geschwind noch vor Tagliechts / und ehe das Thor geoͤffnet wuͤrde / sollen sie mich und die meinigen der Scharsant mit 6. bewehrten Buͤrgern zu Fuß / biß ins Dorff allwo mein Wagen und Pferd gehalten haben / und von dannen auf ein viertel Meilwegs begleiten. Die andern Buͤrger aber haben die Waͤchter erhalten / daß keiner mitkommen doͤrffen / dann es war ihnen nicht zu trauen. Wie dann ihr zwey zusammen redeten / als ich und der Hatschier uͤber die Stiegen hinab giengen : Ho ho / wartet nur / ihr seyd noch nicht darvon / es wird noch wol geschehen / was geschehen hat sollen. Wier [sic] giengen aber in Gottes Nahmen fort / wurden von dem Scharsanten / und 6. Buͤrgern auf ein viertel Meil weit / uͤber 2. Wasser begleitet. Da wir von einander Urlaub genommen. Ich mein gethanes Versprechen der Stadt zum besten nachmahlen sincerirte / dem Scharsanten 4. halbe dicken Thaler geschencket / und als sie von uns weg waren / dem Gutscher befohlen habe : Fort / fort / ein starcken Trab zu fahren / nirgends einzukehren / alle 6. Meilen biß nacher Muͤlhausen. Welches auch geschehen. Als ich Gott Lob zu Mittag zu Muͤlhausen gluͤcklich angelangt / kompt andern Tags die Zeittung von Dorff Wittern / so zwey Meil von Erffurt entlegen : Daß die Erffurter mir bis nach Wittern nachgejaget / in Meinung mich daselbst beym Fruͤhstuͤck zu finden / und wider nach Erffurt einzuhohlen. Als sie mich aber nicht mehr gefunden / hetten sie ihren Marsch zuruͤck nach Erffurt genommen. Welches alles ich hiermit warhafftig attestire / und diese meine gehorsambste Relation mit Handschrift und Bittschaft bekraͤfftige. Datum Wuͤrtzburg den 18. Octobr. Anno 1663.

L.S. Jacob Lydl. von Schwanaw / Kayserl. Reichs-Herold.

E N D E.

Sub A.

[The following text is taken from the text version of Source text c, Sub A., Sig. Aff. (In this print, it has two same texts, one is Sig. A and the other is Sub 8. Does it mean the book comprises separately printed partials?) and collated with Source text d, pp.944ff.]

A.
Im Nahmen der Heiligen ond Hochgelohten Dreyfaltigkeit / Amen.

ZV wissen sey hiemit jedermaͤnniglich / denen dieses gegenwertige offene Instrument zu sehen / lesen / oder hoͤren lesen vorkompt / daß im Jahr nach Christi vnsers einigen Erloͤsers / vnd Seligmachers Gebuhrt 1663. in der ersten Roͤmer Zinßzahl zu Latein Indictio genandt / bey Herrsch: vnd Regierung deß Allerdurchlaͤuchtigsten / Großmachtigsten / vnnd vnuͤberwindligsten Fuͤrsten vnd Herrn / Herrn / LEOPOLDI deß ersten dieses Nahmens &c. Jhrer Kaͤys. Mayst. Reiche deß Roͤmischen im sechsten / deß Hungarischen im neunten / vnd deß Boͤhmischen im siebenden Jahre Donnerstags war der 24. Sept. 4. Octob. nachmittag vmb drey Vhr in dem Hauß zum Faͤssigen in der Futtergassen allhier zu Erfurt / vnd in dessen hinderstube nach dem Hofe zu / wohin wir Endsbenandte Notarij zu kommen sonderbahr requirirt worden / die Herrn Vormunder der Viertel der Handwerckern vnd deren vor den Thoren erschienen / vnnd im Nahmen jhrer Viertelsgenossen / Companen / vnnd der Gemeinen gegen vns / vor vnd anbracht.
     Wie in deme von Jhrer Roͤm. Kaͤys. auch zu Vngarn vnd Boͤheimb Koͤnigl. Mayst. Sub dato Wien am 28. Julij dieses Jahrs allergnaͤdigst außgefertigten / vnd am 18. Septemb. auffhiesigem Rathhause durch Notarien vnd Zeugen nachmittage vmb drey Vhr insinuirten Pænal-Mandat ersehen / daß der gantz-Gemeinde zu Erffurt Meldung gethan / vnd derselben die Parition deren darinnen begriffenen Præstationen imponirt werden woͤllen.
     Weil dann sie sich nit zu erinnern haͤtten / daß sie eintziges mahl solcher Præstationen halber waͤren requirirt, oder ihren Consens zu adhibiren ersuchet worden / massen sich dann ex protocollo Senatus heutiges Tags manifestiret, daß wie erstgedacht / die gantze gemeine Burgerschafft ihren Consens niemals præstiret, sondern etwan von Rathsgliedern vor sich in die Parition precum consentiret worden / also sie die Gemeinde sich dieses Puncts halber hoͤchst gravirt befinden thaͤtē / daß sie als unschuldig-Leuthe propter causam sibi ignotam in Gefahr durch comminirte Acht vnnd andere Pœnen gesetzt werden wolten / derowegen sich eines Medij suspensivi zu gebrauchen verursachet wuͤrden / bevorab will jhnen vermoͤge Instrumenti Pacis das heylsame Mittel Supplicationis & Consequenter revisionis §. 12. n.20. V. quo ad Processum. Zu Guͤte vnd zu an Tagbringung ihrer Vnschuld geordnet vnd zugelassen were / als wolten sie sich auch dessen intra decendium hiemit gebrauchen / ihre Gemuͤts Meinung eroͤffnet / vnd dahin geschlossen haben / daß sie eine vnterthaͤnigste Supplication an hoͤchstgedacht. Jhre Kaͤys. Mayst. ehist abschicken / vnd rechtlich zugelassene Revision bitten wolten / erforderten vnd betten demnach vnd zwey Notarios publicos: daß wir solch jhr vorbringen annotiren ein oder mehr Instrumenta vmb zimbliche Gebuͤhr verfertigen vnd außhendigen zu vnterstellen legitimo modo die vns adjungirte vnnd nachbenandte vier Zeugen daruͤber requiriren vnd alles thun wolten / was sich dißfals zuthun gebuͤhrte.
     Welches wir den ratione officii abzuschlagen nicht vermoͤcht / sondern vns willig darzu verstanden alles wie vorstehet fleissig notirt vnd protocollirt, vnd in gewoͤhnliche Instruments-Form zu redigiren vns resolviret, geschehen seynd diese Dinge wie obgemeldet in Persoͤhnlicher Gegenwart Herrn Ioannis Andreæ Losani, Ioannis Heinerts / Georgij Quirini Silberschlags / vnnd Christiani Henrici Wagners LL · Studiosorum als von vns hierzu sonderlich erbettenen Zeugen.
L.S. L.S. L.S. L.S.
M. Ioannes Grafe Notarius publ. Cæsareus & Erffurtensis Universitatis Secretarius ad præmissa specialiter requisitus scripsit subsignavit & subscripsit.
Stephanus Hoffmannus N. C.P. & LL. Studiosus adhæo præmissa requisitus atque regatus subscripsit & subsignavit.

Lydl's letter to the City of Erfurt notifying the anullation of his Declaration he was forced to do

[The following text is taken from the text version of Source text c, Sig A ii+1p.ff and collated with Source text d, pp.945ff.]

Edle / Ehrnveste Achtbare vnd Weise insonders geehrte Herren.
DJe Herren werden sonders allen Zweifel in vnentfaͤllenen angedencken tragen / wie daß dieselbe mir nicht allein ein Instrumentum einer vermeynten Revision, wider die von der Roͤm. Kaͤys. Mayst. auff gebuͤhrende Nachfol: vnd Ersuchung Jhrer Churfuͤrstl. Gn. zu Maͤintz / wider dieselbe / vnd einer gantzen Buͤrgerschafft / oder Gemeinde der Statt Erffurt aller gerechtest erkennt / vnd durch mich / als Kaͤys. Reichs-Herolden gebuͤhrend insinuirte declarationem & Denunciationem in pœnam, mir auff: sondern zugleich auch die hartneckige / mit hintansetzung alles geziemenden hoͤchstschuldigsten Respects, gegen der Roͤm Kaͤys. Mayst. vnserm Allergnaͤdigsten Kaͤyser vnd Herrn / gantz verwildete Burgerschaffte [Burger-: sic] oder gemeiner Poͤffel / ein Attestatum gewalthaͤtig abgetrungen / vnd gleichwie nun solches alles / als vi metuque extorta, an jhme selbsten gantz vnkraͤfftig vnd vnbuͤndig ist / jedoch damit niemand jhme die Gedancken fassen / oder jhme vergebentlich einbinden moͤchte / als ob man dardurch / wider mich / oder jemand andern / als sonsten uͤber die Gebuͤhr einig anders Jus damit erlangt haͤtte. Als habe ich auch / vnerachtet es bey so an ihme selbsten bekandter Nullitt gantz von vnnoͤthen gewesen / doch zu Verhuͤtung / darauß de facto befahrenden Vngelegenheiten / vnd uͤblen consequentien, dann auch zu meiner hoͤchstnothwendigster Exculpation derentwegen etwan bey der Roͤm. Kaͤys. Maͤyst. [Maͤ: sic] mir entstehenden vngemachst / habe ich zum Vberfluß diß / solches alles / coram Notario & testibus tanquam vi metuve extorta zu revociren nicht vndienlich zu seyn erachtet / in massen auch vermoͤg beyligenden Instrumenti geschehen / welches ich denen Herren zu deroselben nachrichtlichen wissen hiemit bey schliessen / vnd benebenst gegen ihnen / daß ich mich deß jenigen / was mir also gewalthaͤtig auff: vnd abgetrungen worden / weiters vnd mehrers nicht / als mir sonsten tragenden meines Herolden-Ampts Verrichtungen wegen / gebuͤhret vnternehmen werde / contestiren wollen / noch sie ein solches mir zu vngleichen auffnehmen werden / Datum Wuͤrtzburg den 23. Octobris, Anno 1663.

Der Herren
An
Ober-Rathmeistern / Ober-Vierherm vnd Regierenden Rath der Statt Erffurt abgangen.

Dienstwilliger
Jacob Lidl von Schwanaw Kaͤys. Reichs-Herold.


The anullation of his Declaration Lydl was forced to do

[The following text is taken from the text version of Source text c, Sig A iij+1p.ff. and collated with Source text d, pp.946ff.]

Im Nahmen der Allerheiligsten vnzertheilten Dreyfaltigkeit Gottes Vatters / Sohns vnd Heiligen Geistes / Amen.
RVnd vnd offenbahr seye Jedermaͤnniglichen durch diß gegenwaͤrtig Instrument, daß im Jahr als man von der seligmachentē Geburt JEsu Christi gezehlet / sechtzehenhundert vnd drey vnd sechtzig / den 23. Octob. St. N. in der ersten Roͤmer Zinßzahl zu Latein Indictio genannt / bey Herrschung vnd Regierung deß Allerdurchleuchtigsten Großmaͤchtigsten vnd Vnuͤberwindlichsten Fuͤrsten vnd Herrns / Herrn Leopoldi / dieses Nahmens deß I. erwoͤhlten Roͤm. Kaͤyser zu allen Zeiten mehrern deß Reichs / in Germanien / zu Hungarn / Boͤheimb / Dalmatien / Croatien und Sclavonien Koͤnig / Ertz-Herzogens zu Oesterreich / Hertzogens zu Burgund / Steyer / Kaͤrnten / Crain vnd Wuͤrttenberg / Grafen zu Tyrol und Habspurg / &c. Vnsers allergnaͤdigsten Fuͤrsten vnd Herrns / Jhro Maͤyst. Reiche der Roͤm. im sechsten / deß Hungarischen im neundten / vnd deß Boͤheimischen im achten Jahren; zwischen zehen und eylff vnd zwoͤlff Vhrn Vormittag vff Jhro Chur-vnd Hochfuͤrstl. Gn. Residentz Schloß Marienberg / dero Mittel vnd instruments Zimmer gegen Him̄elpforten hinab sehend / vor mir Notario vnd denen zu Endtgemelten / glaubwuͤrdigen Gezeugen persohnlich erschienen ist / der Wohl Edle und Gestrenge Herr Jacob Lydl von Schwanau / Kaͤys. Reichs Herold / vnd brachte vor / wie nehmlichen dieselbe im declarationem vnd denuntiationem von Jhro Roͤm. Kaͤyserl. Maͤyst. an die Statt Erfurt erkennten Acht zu publiciren und zu verkuͤndigen / allergnaͤdigst befelcht / vnd vbergab mir Schedam revocationis aller voruͤber passirten Handels / welcher von Worten zu Worten also lautet;
     Demnach in Executions Sachen Chur Maͤyntz wider dero vngehorsamen Statt Erfurt vnd Burgerschafft / von einer in Sachen verordneten Kaͤyserl. Executions Commission, Jch Jacob Lydl von Schwanau / als Kaͤyserl. Herold / nacher gedachter Statt Erffurt / wegen deroselben beharrlichē hartneckigen Vngehorsambs / declarationem & denuntiationem, von der Roͤm. Kaͤyserl. Maͤyst. erkennten Acht / vermoͤg derenthalben an wohlgedachte Commission gemessen abgangen / Kaͤyserl. Allergnaͤdigsten Befelch / gebraͤuchlich zu publiciren [-ciciren should be a typo] vnd zu verkuͤndigen / von Muͤhlhausen auß den 7. diß instehenden Monats Octobris abgeschicket / vnd den 8. dessen daselbst ankommen / vnd weilen bey dem Thor Jch nicht eingelassen / von der daselbst in etlich hundert starck versambleten bewehrten Burgerschafft sehr vbel mit allerhand Verbal vnd Real injurien, auch Schlaͤgen vnd Stoͤssen hoͤchstaͤr gerlichst tractiret, vnd in den Kopf biß auffs Blut vergiessen verwundet / dann von dem Pferd herunter auff den Boden getwaltthaͤtig gezogen / mit Fuͤssen getretten / ferner in das Schießhauß vor der Statt geschleppet / daselbsten von 50. bewaffneten Buͤrgern zwey Tag vnd Nachtlang / als der aͤrgste maleficant verwahrt / publice quasi cum concursu populi, von Mann vnd Weibspersohnen exponirt, verhoͤhnet vnnd verschimpffet / mehrmal examinirt worden / darbey auch alles vnd jedes / was gedachte auffruͤhrische Rebellische Burger an mich begehrt vnd verlanget / denselben gut sprechen / vnd ob præsentaneum summum vitæ & mortis periculum, was sie mir nur zugemuthet zu exequirn versprechen muͤssen.
     Vnder andern auch mir ein Schrifft / was wegen eins: oder deß andern / absonderlich auch / wegen gedachter Statt Erffurt Burgerschafft angewendten Vnschuld am Kaͤyserl. Hof zu Wien bey meiner Zuruckkunfft ich anbringen / vnd gedachter Statt zu gutem oder bestem sollicitirn vnd verhelffen solle vnd wolle / mir ab:
     Herentgegen ein andere Schrifft / worinnen die Statt wider die allergerechteste Kaͤys. Iudicata vnd Erkantnussen [-sseu should be a typo] / besonders aber Contra mir zuverrichten anbefohlene declarationem vnnd denuntiationem banni mit Vorbehalt aller beneficiorum Iuris eine vermeinte revision zu suchen / sich vermessen doͤrffen / mir mit Gewalt auffgetrungen worden.
     Vnd so wohl gedachter Ersten durch mich außgehaͤndigten Schrifft extradition, als auch der andern durch die Burgerschafft gewaltthaͤtig mir auffgetrungenen Schrifft acceptation (hab ich anderst der gegenwertigen Todes Gefahr entgehen / vnd mein Leben salviren wollen) geschehen muͤssen.
     Auch obwohln nun solches alles tanquam vi metuque instantis periculi vitæ & mortis extorta an sich selbsten gantz vnkraͤfftig / vnnd in rechten vnverfaͤnglich oder vnguͤltig seynd; Nichts desto weniger damit die Statt /oder gedachte Rebellische Burgerschafft Jhrer gewoͤhnlichen boͤsen Arth nach jhnen auch einbilden / vnd die Gedancken fassen moͤchten / als ob jhnen durch besagte mir gewaltthaͤtig ab: vnd auffgetrungene Instrumenta seu documenta, vnd darbey durch mich gethanes Versprechen vnnd Zusagen auff mich oder jemand andern / oder wie es sonsten auch immer seyn / oder erdacht / vnd ersonnen werden moͤchte / einiges bestaͤndiges Jus zu kommen oder zu gewachsen were.
     Als habe ich auch zu Verhuͤtung dessen alles / wie auch all andern vnd jeder darbey befahrender ichtwann einbildenten / beschwerlich Vngelegenheiten & Juris & facti, vnd darauß machenden vbelen Consequentien zugleich nicht vndienlich zu seyn erachtet. Obberuͤhrte mir gewalthaͤtig ab: vnd auffgetrungene instrumenta seu documenta, vnd was Jch darbey auß hoͤchster Noth / zu Salvirung meines Lebens gedachter Burgerschafft zu Erffurt getrungener massen zugesagt vnd versprochen / hiermit vor euch hierzu requirirende Herrn Notario, sampt darzu erbettenen Gezeugen best bestaͤndigster Form Rechtens / wie es immer der Sachen erforderten Vmbstaͤnden nach am dienlichsten geschehen soll / kan vnd mag zu revociren / vnd alles vnd jedes tanquam vi metuque extorta zu widersprechen / auch gedachtes Instrumentum der angehenckten vermeinten revision dem Rath daselbst wiederumb zuruck zu schicken / herentgegen mein außgehaͤndigtes attestatum wiederumb darvon abzufordern. Jn gestalten dann Jch solches alles vnd jedes / wie obvermeltet / tanquam vi metuque extorta, ich hiermit bestaͤndigst wider spreche vnd revocire, auch zumahl mich erklaͤre / was mir mit Gewalt ab- vnnd auffgetrungen worden / respectivè dem Rath wiederumb zuruck zu schicken / vnd herentgegen abzufordern.
     Mit freundlicher Bitt / daß er Herr Notarius, sampt hier bey anwesenden / absonderlich hierzu erbettenen Gezeugē / dessen alles wohl ingedenck seyn / ad notam nehmen / auch zu protocoll bringen / vnd ein: oder mehr Instrumenta daruͤber auffrichten / vnnd mir gegen der Gebuͤhr zu Handen stellen wollet / zu den Ende dann Jch hiermit dieselbe nachmahlen bestendigst requirirt vnnd erbetten haben will. Actum Wuͤrtzburg auff dem Fuͤrstl. Bischofflichen Residentz Schloß Mariæburg den 23. Octobr. Anno 1663.

Jacob Lidl von Schwanaw Kaͤys.
Reichs-Herold.

VNd nach Ablesung alles dessen in Gegenwart beyder Gezeugen wolte wohl Edelgedachter Herr Herold mich Notarium Instanter, instantius & instantissimè requirirt und gebetten haben / Jhme hieruͤber dieser seiner gethanen Revocation vnnd Widersprechung alles dessen Jnnhalts gemeeß / ein: oder mehr Instrumenta, solche an gehoͤrigen Orthen habent zu gebrauchen vffzurichten vnnd vmb die Gebuͤhr mitzutheilen / welches dann ich Notarius Ampts-halber gebuͤhrend zu thun zugesagt vnnd bewilliget / derowegen dann auff so beschehene Requisition diese gegenwaͤrtige offene zwey Instrumenta verfertigt vnd mitgetheilt. Geschehen seynd diese Ding im Jahr Indictione Kaͤyserl. Regierung / Monath / Tag / Stund / Orth / vnd Enden wie obstehet in Gegenwaͤrtigkeit der zu End selbst eigenhaͤndig vnterschriebenen hierzu insonderheit erbettenen glaubwuͤrdigen Gezeugen neben jhren auffgedruckten Pettschafften.

L.S. Wann dann ich Matthæus Geering Imperiali Authoritate juratus Notarius, auch Hoff: vnd Landgerichts Procurator in Wuͤrtzburg mit vnd neben denen unterschriebenen Gezeugen bey diesem actu revocationis vnnd Beschwerungen / auch allen andern obgesetzter Massen solenniter fuͤrgangenen Dingen Persohnlich gewesen / solches alles gesehen vnd gehoͤrt / darauff sobalden ad notam genommen / als habe auff beschehene requisition daruͤber diß Instrumentum publicum durch meinen substituten auß anderer Geschaͤfftenhalber in gegenwaͤrtige Libellsform originaliter in duplo ingrossiren vnd außfertigen lassen / meinen Tauff- vnd Zunahmen vnterschrieben / vnd mit privilegirten Signet bezeichnet / auch endlichen zu mehren Gezeuchnuß mit meinem Gebraͤuchigem Notariat Pettschafft Corroborirt, vnd bestaͤttigt; Ad hæc omnia ex officio specialiter rogatus & requisitus.
L.S. Matthæus Geering Notarius in fidem præmissorum rogatus subscripsit Sigillove monivit.
L.S. Johann Veit Brenner Burger vnd Handelsmann in Wuͤrtzburg / als hierzu insonderheit beruffener Zeug bekenne wie obsiehet.
L.S. Andreas Noͤtzel Burger vnd Goldschmidt in Wuͤrtzburg als hierzu insonderheit beruffener Zeug bekenne wie obsiehet.


Sub F.

[The following text is taken from the text version of Source text c, Sig. B + 2p.ff. and collated with Source text d, pp.943ff.]

F.
Instruction, wornach sich Herr Kaͤyserl. Reichs Herold bey Verkuͤndung der Reichs-Acht in Erffurt zu richten.
I.
NAchdeme jhme von der Kaͤyserl, Commission die declaratio vnd denunciatio banni in origigali nebenst viertzig vidimirten Copeien eingelifert / selbige gebuͤhrend zu insinuirn, vnd daruͤber seine Relation zuver instrumentiren wird / Er sich nebenst einem Kaͤyserl. Notario: Hatschier / zween Trompetern / vnd drey Einspenningern kuͤnfftigen Sonntags fruͤhe nach der Statt Erffurt begeben / daselbsten bey den regierenden Ober Raths Meister Berringer / oder Vierherrn Fischern / oder in deren Abwesenheit juͤngsten Raths Meister Vierherrn / oder Rathsverwandten anmelden / wie er Rath / Raͤth / Vormuͤndern von Vierteln / Handwerckern / vnd deren vor den Thoren auch der gantzen Gemeinde der Statt Erfurt einige Kaͤyserl. Befelche zu publiciren, vnd zu denuncirē [-cijre[n] should be a typo] haͤtte / mit begehren / daß obgemelte von Rhat vnd Burgerschafft vff einen gewißen Tag / Orth vnd Stund zu solchenn actu publicationis & denunciationis beruffen werden moͤchtē.
     2. Vff deren Erscheinung in vollkom̄ener Versamblung die Kaͤyserl. declaration und denuntiation auß dem original verlesen / vnd nach vorgangener agnition eine vidimirte Copey an das Rathhauß anschlagen / vnd die andere Exemplaria authentica Rhat / Rhaͤten vnd Vormundern / auch gemeinen Burger zustellen.
     3. Fals aber von den Obern die gesuchte Versamblung deß Raths / Rhaͤten vnd Vormundern / auch gantze Gemeinde verweigert vnd abgeschlagen werdē wolte / so dann die Kaͤy. processen in vidimata Copia zweyfach am Rath- vnd Zollhauß anschlagen / hin vnd wieder in der Statt außwerffen / vnd demnach seines Wegs wiederumb hinauß reiten / vnd wie die Verkuͤndigung beschehen / der Kaͤys. Commission schrifftlich hinterbringen lasse.
     4. Jm fall aber Herr Reichs Herold in die Statt zu kommen gar nit vermoͤchte / oder eingelassen zu werden / die Wacht difficultirn solte / alsdann haͤtte er zu warten / was vor eine resolution jhme vom Rath oder Burgerschafft wegen gegeben wuͤrd / vnd darauff in seinem Heroldischen Habit dem Officirer der Wacht anzukuͤnden / was fuͤr Kaͤys. Befelche er Rath / Raͤthen / Vormundern vnd Burgerschafft zu publicirn allergnaͤdigst befelchirt / vñ da er dañoch nit eingelassen wurde / gemelten Officir selbige in originali vorzuzeigen / deutlich zu verlesen / vnd nach recognoscirten Kaͤys. Secret Insigel authenticas copias davon außzuhaͤndigen / mit begehren dieselbe seinen regierenden Obern wohl einzulieffern.
     5. Solte sich auch der Officirer zu anhoͤren vnnd auffnehmen der Kaͤys. Befelchen nit verstehen wolle / alsdann hette Herr Herold der Schiltwacht solche zuzustellen / oder an das Schilterhauß nach vorhergangener offentlicher Verlesung copialiter anzuschlagen / oder da auch der Anschlag verhindert wuͤrden / die beglaubte Copeyen vff den Schlagbaum nieder zu legen / vnd den Vmbstehenden Buͤrgern verschiedene Exemplaria zuzuwerffen / vnd darauff sich wieder zuruck zu begeben. Vrkuͤndtlich vnserer eigenhaͤndigen subscription vnd hievor getruckter Pittschafft / so geschehen Muͤlhausen den 26. Sept. vnd 6. Octobr. Anno 1663.

Zu der Erffurtischen Executions Sachen verordnete Commissarij vnd wuͤrckliche Reichs Hof-Raͤthe.

L.S. Johann Chriftoff / Freyherr von Schmidburg.
L.S. Johann Jacob von Goppold.

The event explained by a modern author

[The following text is taken from the text version of Tettau, Wilhelm Johann Albert von, "Die Reduction von Erfurt und die ihr vorausgegangenen Wirren (1647-1665) : nach meist handschriftlichen und amtlichen Quellen dargestellt / Ein Vortrag gehalten in der öffentlichen Sitzung der Königl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt am 22. März 1863", in Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Neue Folge, Heft III., 1863, pp.1ff., pp.121ff. I also incorporated the errata, pp.340ff. I corrected typographical errors due to the OCR system misrecognition, but there may still exist such errors. Please consult printed version for academic purpose.
Here I transcribed this text to get better understanding to the texts above.
Since there are too many typographical errors, I corrected it without giving any notice.
Here is another copy: Jena Univ..
Among the cited sources, these seem to be not available online: Westermann, Johann Caspar Cum Deo. Erfurt Chronik 400-1716; Friese, Siegmund, Antiquitates Erfurtenses oder Chronika von der Stadt Erffurth; Gerstenberg, Johann Heinrich, Novantiqua Erfordensia industria congest. See Chroniken - Archivportal Thüringen.
See also pp.92-5. See further also Heft I., 1860, pp.3ff., pp.137-8.]

     Es war nämlich auf den von den kaiserlichen Commissarien nach ihrer Entweichung von Erfurt erstatteten Bericht unterm 28. Juli 1663 vom Kaiser das bereits oben erwähnte Mandat erlassen, in welchem dem Rath, den Vormündern und der Bürgerschaft der bisher bewiesene Ungehorsam und die Verachtung der kaiserlichen Autorität, insbesondere die an Limprecht verübte Gewaltthätigkeit nachdrücklich vorgehalten, und denselben eröffnet wurde, dass, obwohl voller Grund vorhanden sei, schon jetzt mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen sie vorzugehen, ihnen doch noch eine endliche achttägige Frist gewährt werden solle, um die unterm 4. April ej. ergangenen Befehle zur Ausführung zu bringen, dass sie aber entstehenden Falls in die Reichsacht und aller ihnen ertheilten Privilegien und Gerechtigkeiten verlustig erklärt werden würden. 306)

306) Das Kaiserl. Mandat vom 28. Juli 1663, vid. Beil. e. Die mehrfach u. a. in Uffenbach Tract. de concil. Caes. Imper. aulic[.] Cap. XXIV. sect B. [In this copy it is actually sect III.] p. 276 abgedruckten, dasselbe Datum tragenden drei Erlasse in der Exekutionssacbe des Churfürsten zu Mainz wider die Stadt Erfurt enthalten ein Versehen, indem sie nicht nur erwähnen, dass die Reichsacht ausgesprochen werde, weil die Stadt auch dem Kaiserlichen Mandat vom 28. Juli keine Folge geleistet, sondern auch darin von der dem Kaiserlichen Herold angethanen Beschimpfung und von dem Seitens des Churfürsten von Mainz erfolglos gemachten Versuch, die Reichsacht zu vollstrecken, also von Thatsachen, die sich erst später ereigneten, die Rede ist.

     Wenn der Kaiser es hiernach vorzog, die Stadt durch Androhung der Acht zum Gehorsam zu bringen, anstatt sie sogleich durch die bereits mehrfach angedrohte Real-Exekution dazu zu nöthigen, so geschah dies nicht aus Milde, sondern weil er aller seiner Truppen in dem eben ausbrechenden Türkenkriege selbst bedurfte, und auch der Churfürst von Mainz sein Contingent zu diesem hatte stellen müssen.
     Den kaiserlichen Commissarien Schmidburg und Geppold wurde unter Zufertigung des gedachten Mandats vom 28. Juli aufgetragen: sich nach Erfurt zu begeben, dasselbe dem Rath und der Gemeinde zu publiciren und diese zur Folgeleistung aufzufordern, wenn sie sich aber wegen eines zu besorgenden Aufstandes nicht getrauen sollten, selbst dorthin zu gehen, die Insinuation durch einen oder einige dorthin zu sendende Notare bewirken und, wenn der gesetzte achttägige Zeitraum erfolglos verstrichen sein sollte, durch den vom Kaiser mitgeschickten Reichs-Herold die Publikation der Acht in der hergebrachten Weise vollziehen zu lassen. Die Commissarien nahmen jedoch vorerst noch Anstand, diesen Auftrag auszuführen, weil der Churfürst von Mainz sich der Hoffnung hingab, dass die Stadt auch so in sich gehen und den ergangenen Befehlen sich fügen werde. Sie hatten sich selbst nach Mainz begeben und erliessen von dort unterm 26. August an die Stadt Erfurt ein Schreiben, in welchem sie unter Bezugnahme auf den derselben inzwischen zugegangenen, oben erwähnten kaiserlichen Erlass vom 1. ejusd., so wie darauf, dass man, wie es verlaute, entschlossen sei, den etc. Limprecht nach einem der städtischen Güter zu bringen und dort hinrichten zu lassen, ihre frühere Aufforderung wegen Einstellung jedes Verfahrens gegen denselben und seiner sofortigen Freilassung wiederholten. 307)

307) Anderweites Befelch-Schreiben an die Stadt Erffurth de reluxando Limprechto vom 26. Aug. 1663 im Kurts abgefassten Gegen-Bericht (Falkenstein S. 945).

     Nachdem nun aber fünf Wochen vergangen waren und jene Hoffnung noch immer unerfüllt blieb, da machten sich die Commissarien zwar auf den Weg nach Erfurt, da sie aber schon unterweges in Erfahrung brachten, dass die dortigen Zustände von der Art wären, dass sie sich dort nicht ohne Gefahr der Beschimpfung und Misshandlung zeigen könnten, so zogen sie es vor, das andere in dem kaiserlichen Erlass ihnen anheimgegebene Verfahren einzuschlagen. Sie begaben sich daher nach Mühlhausen, was theils wegen der geringen Entfernung von Erfurt, theils als freie Reichsstadt, mithin neutraler Boden, dazu besonders geeignet schien 308) und entsendeten gleich nach ihrer Ankunft daselbst 16./26. Septbr. zwei kaiserliche Notare, Jac. Andr. Starck und Joh. Herrn. Lübger, nach Erfurt, um dort dem Rathe das kaiserliche Mandat zu insinuiren. Als dieselben am folgenden Tage Nachmittags dort anlangten, setzten sie sofort den Obersten Rathsmeister Berger von dem Zweck ihrer Anwesenheit in Kenntniss und forderten ihn auf: den Rath, die Räthe, die Vormünder und die ganze Gemeinde am nächsten Morgen behufs Vernehmung des kaiserlichen Mandats an einem passenden Orte zusammenzuberufen. Diese alle versammelten sich denn auch (18./28. Septbr.), die Notare begaben sich mit den mitgebrachten vier Zeugen in die Versammlung, setzten den Zweck ihrer Herkunft auseinander, verlasen öffentlich das kaiserliche Mandat und legten die Urschrift desselben den Anwesenden zur Recognition vor. In der Versammlung fehlten aber gerade die beiden Häupter der städtischen Verwaltung, der Oberste Rathsmeister Berger und der Obervierherr Fischer, weil, wie oben erwähnt ist, jener sich in die Stadtdörfer begeben, um deren Bewohner gegen die Bürger aufzubieten, dieser, weil er aus Furcht seine Wohnung nicht zu verlassen wagte. Der dritte Rathsmeister, Florian Böttger, nahm daher das Wort und erklärte, dass sie, die versammelten Räthe, Vormünder und Bürger, wegen Abwesenheit der beiden Vorgenannten, ausser Stande wären, sofort

308) Relation an die Röm. Kayserl. Majestät von demselben Commissarien über die beschebene Achts-Erklärung der Stadt Erffurth abgangen (bei Falkenstein S. 854—884). Die Angabe von Gudenus pag. 323, dass der Kaiser den Commissarien anbefohlen habe, sich nach Mühlhausen zu begeben und von dort aus ihren Auftrag zu erledigen, ist hiernach nicht richtig.

eine categorische Antwort zu ertheilen, dass eine solche aber bis am folgenden Morgen um 9 Uhr in den Händen der Abgeordneten sein solle. Die letzteren erhielten eine solche aber nicht nur nicht in diesem Termine, sondern überhaupt in den nächsten fünf Tagen nicht — vorzugsweise wohl, weil in diese Zeit die durch den Anzug des Landvolks herbeigeführten Unruhen und die Flucht Bergers und Avianus stattfanden — so dass sie sich zuletzt ohne Antwort zurückzukehren entschlossen. Als sie aber am 1. Octbr. ihre Abreise antreten wollten, wurden sie von der Wache am Andreasthor, unter dem Vorgeben, dass sie sich bei ihrer Ankunft nicht gehörig bei der Wache gemeldet, angehalten, beschimpft und von Musketiren wieder in die Stadt geführt Der commandirende Corporal sendete die Musketiere zwar zurück, aber der Haufe Bürger, welcher an deren Stelle die Notare geleitete, schützte sie nicht vor den Scheit- und Drohworten des auf den Strassen sich ansammelnden Gesindels. Sie wurden hierauf in den Gasthof zum Rehbock geführt und dort in Haft behalten, wobei sie noch vielfachen Insulten von Bürgerhaufen ausgesetzt waren, so dass sie ihres Lebens nicht mehr sicher zu sein besorgten. Am folgenden Tage wurden sie auf die Zweiermannskammer, dem Orte, wo die Verhöre der Missethäter abgehalten wurden, gebracht und dort wegen der unterlassenen Anmeldung bei der Wache einem peinlichen Verfahren unterworfen, nachdem sie aber dies damit gerechtfertigt: wie ihr Auftrag nur dahin gelautet, dass sie sich bei der obersten Stadtbehörde zu melden hätten, endlich wieder auf freien Fuss gesetzt. Nach der Rückkehr nach Mühlhausen stellten sie über das Vorgefallene eine Urkunde aus und übergaben solche den kaiserlichen Commissarien. 309)
     Der Rath zu Erfurt konnte sich nicht verhehlen, dass für die Stadt aus dem kaiserlichen Befehle vom 28. Juli um so grössere

309) Documentum insinuationis arctioris mandati poenalis cum eventuali declaratione banni, in Relation an die Röm. Kayserl. Maj. von deroselben Commissarien über die beschehene Achts-Erklärung der Stadt Erffurth (bei Falkenstein S. 864—866). Wenn Gudenus p. 324 bemerkt: Notarium, qui mandatum insinuaverat, conviciis perscindunt, verbenibus excipiunt, so ist dies nicht richtig. Dass sie körperlich misshandelt worden, behaupten die Notare in ihren Berichten selbst nicht; sie sprechen vielmehr nur von den ihnen zu Theil gewordenen Bedrohungen und Beschimpfungen.

Gefahr erwachse, je gröblicher man sich gegen deren Ueberbringer vergangen. In seiner gewöhnlichen Art suchte er zunächst nur wieder Zeit zu gewinnen und aus der Nothwendigkeit einer entschiedenen Erklärung herauszukommen. Er trug daher dem ehemaligen schwedischen General-Auditeur Joh. Osius, einem Erfurter Bürger, der sich seit einiger Zeit in Mühlhausen aufhielt, und dessen Erbieten, die Stadt als deren Procurator bei der Commission zu vertreten, von ihm angenommen war, mittelst Schreibens vom 22. Sept. / 2. Octbr. auf: die den Notaren zu Theil gewordene Behandlung, die ohne Schuld und wider den Willen des Raths verübt sei, zu entschuldigen, zugleich aber um eine Verlängerung der achttägigen Frist zu bitten, indem es, obwohl die Räthe, die Vormünder und der bessere Theil der Bürgerschaft sich bereits zu unbedingtem Gehorsam entschlossen, doch unmöglich sei, in so kurzer Zeit den bei dem grösseren Theile der Bevölkerung noch stattfindenden Widerspruch und Widerwillen gegen die Einführung des Gebets zu beseitigen, namentlich da der Oberrathsmeister Berger und der Syndikus Avianus, in deren Hand sich bisher vorzugsweise diese Angelegenheit befunden, sich genöthigt gesehen hätten aus der Stadt zu flüchten, und noch daran gearbeitet werde, sie so sicher stellen zu können, dass ihre Rückkehr ohne Gefahr möglich sei. 310)
     Die Commissarien, denen Osius dieses Schreiben mitgetheilt, hielten sich jedoch theils nicht für berechtigt, eigenmächtig die vom Kaiser selbst festgesetzte Frist zu verlängern, theils glaubten sie, dass kein hinreichender Grund hierzu vorliege, da der Rath schon so vielfach zum Gehorsam aufgefordert worden, und längst gewusst, was die Folge des Widerstandes der Stadt sein müsse, und es ihm, wenn er nur selbst den ernsten Willen gehabt und die gehörigen Mittel angewendet, nicht unmöglich gewesen sein würde, den Widerstand seiner Unterthanen zu brechen. Es wurde daher dem Osius eine abschlägliche Antwort ertheilt.
     Der Rath wendete sich hierauf unterm 24. Sept. / 4. Octbr. unmittelbar an die kaiserlichen Commissarien. Er erklärte dabei, wie er mit den Vormündern und einem Theil der Bürgerschaft schon längst entschlossen sei, das Gebet für den Churfürsten von Mainz in der vorgeschriebenen Formel einzufuhren, wie dies aus den beigefügten

310) Schreiben an Osium vom 22. Septbr. 1663 in der Relation an die Röm. Kayserl. Msjest. etc. (bei Falkenstein S. 866—68).

von ihm unterm 26. Mai, 14. und 20. August und 11. Septbr. erlassenen Bekanntmachungen sich erweise, wie es ihm aber bisher aller Bemühungen ungeachtet nicht habe gelingen wollen, den widerstrebenden Theil der Bürgerschaft zur Fügsamkeit zu bringen, wie denn nur noch am gestrigen Tage gewaltsame Auftritte vorgekommen wären. Im Vertrauen auf den Beistand Gottes und auf den Schutz des Kaisers wären denn nun aber die beiden suspendirten Obersten Rathsmeister, Joh. Hallenhorst und Henning Kniephof, wieder in ihre Stellen eingesetzt, und dem letzteren die Funktion des regierenden Obersten Rathsmeisters wirklich übertragen, 311) wogegen man den ersteren von dem auf Verlangen der Bürgerschaft gegen ihn eingeleiteten Verfahren nicht sofort habe frei machen können. Es sei ferner der alte Rath von der Verwaltung zurückgetreten und diese auf den neuen Rath übergegangen, endlich auch dem evangelischen Ministerio anbefohlen, fortan sich der im Jahre 1660 vorgeschriebenen Gebetsformel zu bedienen. Was den Einigkeitsrecess betreffe, so sei solcher durch das gegenwärtige Beginnen der Bürgerschaft ohnehin vernichtet, man sei aber auch durchaus bereit, die Urschrift desselben, sobald sie aufgefunden worden, einzureichen, wie auch Avianus sich erboten habe, die ihm ausgestellte Schadloshaltungszusicherung zu übergeben, die wegen der zeitigen Abwesenheit desselben von Erfurt nicht gleich habe beigefügt werden können. Da hiernach der Rath und der grössere Theil der Bürgerschaft bereit sei, alle gestellten Anforderungen vollständig zu erfüllen, so würden die Commissarien um ihre Vermittelung dahin gebeten, dass der Churfürst von Mainz besänftigt, sowie vermocht werde, in Gemeinschaft mit dem Domkapitel zur Beruhigung des noch widerstrebenden Theils der Bürger die gewünschte Versicherung zu ertheilen, und dass die Stadt mit den angedrohten Strafmassregeln verschont bleibe. 312)
     Wenn der Rath sich somit endlich entschlossen hatte, in allen Punkten die an die Stadt gemachten Anforderungen zu erfüllen, so lag die Hauptveranlassung hierzu jedenfalls vorzugsweise in dem eingetretenen Wechsel im Regimente der Stadt, namentlich dass

311) Nach Westermann f. 517 hat Kniephof jedoch erst am 26. September die Führung der Geschäfte übernommen.
312) Schreiben des Raths vom 24. Septbr. 1663, in der Relation an die Röm. Kays. Maj. etc. (bei Falkenstein S. 863—70). Notariats-Protokoll von demselben Tage, in: Gehorsamste Relation (bei Falkenstein S. 898—900).

Kniepbof, der nicht zu den bisherigen Opponenten, vielmehr zu den von den Commissarien Begünstigten gehört hatte, der sich daher in der Lage befand, ohne sich dem Vorwurf der Inconsequenz auszusetzen, eine friedliche Lösung des Conflictes herbeizuführen, an die Spitze der Verwaltung getreten war. Auch in das Amt des Obervierherrn war in die Stelle eines Gegners von Mainz, des J. Heinr. Fischer, einer der Günstlinge der kaiserlichen Commissarien, Casp. Geislein, eingetreten. 313)
     Die Commissarien scheinen anfangs auch ihrer Seits nicht abgeneigt gewesen zu sein, anzunehmen: dass die Sache nunmehr in eine andere Lage gekommen wäre, indem sie nicht, wie sonst stets geschehen, die Anträge des Raths unmittelbar verwarfen, sondern sich darauf beschränkten, sie den churmainzischen Deputirten zur Aeusserung mitzutheilen.
     Es lag jedoch nicht in den Absichten des Churfürsten Johann Philipp, dass seine Streitigkeiten mit der Stadt Erfurt auf friedlichem Wege ihre Lösung erhielten, da er nur dann, wenn es bis zu einer gewaltsamen Occupation käme, darauf rechnen konnte, dieselbe vollständig in seine Gewalt zu bekommen. Demgemäss erklärten seine Bevollmächtigten unterm 6. October den kaiserlichen Commissarien, dass sie die von dem Rathe in seinem Schreiben vom 24. September gemachten Anerbietungen um so weniger als eine wirkliche Gehorsamleistung ansehen könnten, als darin noch fernere Unterhandlungen in Aussicht genommen würden, und wie sie daher, nachdem inzwischen die gestellte achttägige Frist abgelaufen sei, darauf antragen müssten, dass sofort ein Reichsherold nach Erfurt abgeschickt werde, um die Achterklärung zu verkündigen. 314)
     Die Commissarien beschlossen hierauf, den Zwangsmassregeln gegen die Stadt ihren Fortgang zu geben, 315) sie trugen daher dem ihnen zu diesem Zweck bereits beigegebenen Reichsherold, Jacob

313) Westermann f. 517.
314) Schrifft anstatt mündlichen Recess Chur-Mayntzischer Deputirten contra Erffnrth d. praes. 6. Octbr. in Gehorsamste Relation durch Jac. Lidl v. Schwanau (bei Falkenstein S. 900).
315) Die desfallsigen Gründe sind von ihnen in der Relation an die Römisch Kayserl. Maj. vom 10. November 1663 näher entwickelt (bei Falkenstein S. 858—862).

Lidl von Schwanau, am 7. October auf, sich zu dem erwähnten Behufe in Begleitung eines kaiserlichen Notars, Hatschierer, zweier Trompeter und dreier Einspännigen 316) nach Erfurt zu verfügen. 317) Der Rath wurde gleichzeitig davon, dass dies geschehen, von den Commissarien in Kenntniss gesetzt. 318)
     So war denn der Würfel geworfen. Allerdings ist es aber zweifelhaft: ob der Rath auch beim besten Willen im Stande gewesen sein würde, die in seinem Schreiben vom 24. September gemachten Versprechungen zu erfüllen. Selbst wenn ein sehr kräftiger Mann an der Spitze der Verwaltung gestanden hätte, so würde es ihm Mühe gekostet haben, dem einmal ausser Rand und Band gerathenen Pübel den Zügel wieder anzulegen. Kniephofs starke Seite war nun aber bei allen seinen sonstigen guten Eigenschaften die Energie nicht gerade, auch hatte er in Folge seines Anschlusses an den Erzbischof und seiner Begünstigung durch die kaiserlichen Commissarien, sehr wesentlich im Vertrauen und der Achtung seiner Mitbürger eingebüsst.
     Selbst die Vormünder stimmten nicht einmal dem Inhalt jenes Schreibens bei, vielmehr liessen sie an demselben Tage, wo dasselbe vom Rathe beschlossen wurde (24. Sept. / 4. Octbr.) eine notarielle Urkunde aufnehmen, in welcher sie erklärten: wie sie sehr davon überrascht worden, dass in dem kaiserlichen Erlass vom 28. Juli ihnen der Ungehorsam in Bezug auf Gegenstände vorgeworfen werde, über welche bisher niemals ihre Einwilligung erfordert worden; denn wie das Rathsprotokoll vom heutigen Tage darthue, hätten nur einzelne Rathsmitglieder ihre Zustimmung zur Einführung des Gebets ertheilt. Sie sähen sich daher genöthigt, von dem gesetzlich zulässigen Rechtsmittel der Supplication und Revision

316) Reuter, die zum Geleit mitgegeben wurden und Bestellungen auszurichten hatten. Grimm, Wörterbuch III. S. 301.
317) Die Instruktion, wornach sich Herr Kayserlicher Reichs-Herold bei Verkündigung der Reichsacht in Erfurt zu richten vom 28. Sept. / 8. Octbr. 1663, in der Gehorsamsten Relation etc. (bei Falkenstein S. 902, 903).
318) Commissionsschreiben an den Rath v. 7. Octbr. 1663, in der Gehorsamsten Relation etc. Durch einen Druckfehler trügt das Schreiben hier das Datum des 7. Septbr., was Falkenstein S. 902 in seiner gewöhnlichen Leichtfertigkeit ruhig nachdruckt, obwohl in dem Schreiben von Vorfällen, die sich erst nach dem 7. September ereignet hatten, wie von der Absendung der kaiserlichen Notare, die Rede ist.

Gebrauch zu machen, und würden demgemäss innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen die Suppllication beim kaiserlichen Hofe einreichen. 319)
     Noch weniger zum Gehorsam geneigt waren die Bürger. Es waren am 22. September zwei Mitglieder des Raths, Georg Heinr. Ludolf und Joh. Rehfeld, an den Herzog Johann Ernst nach Weimar entsendet, um diesen zu bitten, durch seine Vermittelung die angedrohte Reichsacht abzuwenden. Als am folgenden Tage die von Ludolf mitgebrachte Antwort des Herzogs, in welcher derselbe abermals zum unbedingten Gehorsam mahnte, den zu diesem Zweck auf das Rathhaus berufenen Rüthen und Vormündern mitgetheilt werden sollte, fanden sich dort auch an fünfhundert Bürger ein, die nicht nur von der Befolgung dieses Rathes nichts wissen wollten, sondern auch einen aus ihrer Mitte, einen Mann niederen Standes, den Nagelschmied Halbreuter, in die sog. grosse Stube, wo die Räthe und Vormünder versammelt waren, schickten, um zu fordern, dass Limprecht aus der Vormundschaftsstube, in der er sich zuletzt befunden, in die Temnitz, das furchtbarste für Capitalverbrecher bestimmte Gefängniss gebracht werde. Als die Räthe dies verweigerten, wurden sie anderthalb Stunden hindurch in der grossen Stube festgehalten, und es ward ihnen zuletzt mit Gewalt der Schlüssel zum gedachten Gefängniss abgenommen. Limprecht wurde, obwohl er um Christi Blut bat: ihn in der Vormundschaftstube zu belassen, gewaltsam und unter Misshandlungen die Treppen hinuntergestossen und dem gemeinsten Verbrecher gleich in die Temnitz geworfen, vor welche zwei Bürger zur Bewachung gestellt wurden. 320) Erst nach längerer Zeit, als er zu bekennen versprach und das h. Abendmahl zu nehmen wünschte, wurde er aus der Temnitz wieder in die Vormundschaftsstube gebracht. 321)
     Die wenig ermuthigende Erfahrung, welche man in Weimar gemacht, hinderte nicht, dass, als man davon Kunde erhielt, dass in Kahla mehrere sächsische Fürsten beisammen wären, zwei Rathsmitglieder und einige Deputirte der Gemeinde dorthin gesendet wurden (24. Sept.), um die ersteren um ihre Intercession bei dem

319) Das von den Notaren J. Grafe und Steph. Hoffmann ausgestellte Dokument in der Gehorsamsten Relation (Falkenstein S. 903).
320) Westermann f. 516 v. Friese Anh. S. 9, 10.
321) Westermann f. 519.

Kaiser und dem Churfürsten von Mainz wegen Rücknahme der Achtserklärung zu bitten. Die Abgeordneten meldeten bei ihrer Rückkehr (26. Sept.), dass sie in Kahla selbst keinen der Fürsten mehr, dagegen unterweges im Walde den Herzog von Altenburg getroffen und demselben ihr Anliegen vorgetragen hätten, worauf er erwidert habe: dass, wenn auch die Publication der Acht durch den Herold nicht mehr abzuwenden sei, er selbst, sowie der Churfürst von Sachsen es doch nach Möglichkeit zu verhindern suchen werde, dass Churmainz mit der wirklichen Exekutionsvollstreckung vorgehe. 322) Es mag diese Antwort dazu beigetragen haben, dass, als am 27. Septbr. die Nachricht anlangte, dass der Herold sich bereits in Witterda, einem zu den churmainzischen Küchendörfern gehörenden, etwa 1 Meile von Erfurt belegenen Orte, befinde und am folgendeh Tage in der Stadt eintreffen werde, um die Achtserklärung anzuschlagen, dies sehr auf die leichte Achsel genommen wurde, und auch der Rath nicht die mindesten Vorkehrungen zur Aufreehthaltung der Ruhe traf, vielmehr sich darauf beschränkte anzuordnen: dass der Herold, der vorher durch einen Einspännigen seine Ankunft hatte melden lassen, bei seinem Eintreffen auf das Rathhaus gebracht werden solle. 323) Der Einspännige selbst aber wurde nicht zurückgelassen, sondern in der Wache als Arrestant verwahrt.
     Als nun Jacob Lidl von Schwanau, der Reichsherold am 29. Sept. / 8. Oct. früh um 8 Uhr, angethan mit einem Federhut, schwarzsammtenen Rocke und einer gelblich sammtenen Superweste, auf der der grosse kaiserliche Adler gestickt war, den Heroldsstab in der Hand, in Begleitung des Hatschiers, Sim. Hörmann, eines öffentlichen Notars, noch eines Einspännigen, seines Dieners und von fünf Trompetern am Andreasthor anlangte, wurde er schon 40 Schritt vor dem Schlagbaum von einer Wache aufgehalten, die ihn umringte und nach seinem Begehr fragte. Als er nun erwiderte: er habe bereits einen Einspännigen vorausgeschickt, der ihn angemeldet haben würde, und ihm geantwortet ward, derselbe sei noch in der Stadt, und er weiter fragte: ob nicht sonst Jemand eine Botschaft an den Rath ausrichten wolle: so wurde ihm erklärt: es gäbe keinen Rath, noch Rathsherren, da diese entlassen wären;

322) Westermann f. 517. Friese Anh. S. 10.
323) Westermann f. 517 v. Friese Anh. S. 10.

die Bürger wären jetzt selbst die Herren. Nach drittehalbstündigem Warten, nachdem sich inzwischen vor dem Thore und auf den angrenzenden Wällen an tausend Menschen versammelt hatten, und bereits ein katholischer Bürger, der sich missbilligend über das Benehmen gegen den Herold äusserte, mit Kolbenstössen und Säbelhieben so misshandelt war, dass er wie todt auf dem Platze blieb, fanden sich endlich der Oberste Rathsmeister Kniephof und einige andere Mitglieder des Raths vor dem Thore ein, denen der Herold dann von dem Zweck seiner Anwesenheit und dem ihm ertheilten Aufträge Meldung machte. Jene ersuchten denselben hierauf, ihnen das Original des kaiserlichen Erlasses anzuvertrauen, indem sie solches den Vormündern und angesehenen Bürgern, die sich in grosser Zahl auf dem Rathhause versammelt hätten, vorzulegen wünschten. Der Herold willigte hierin ein. Nach Verlauf einer Stunde zurückgekehrt, erklärten sie, dass die Stadt unschuldig und auf Grund falscher Berichte verurtheilt sei, sie wollte aber von dem nach den Reichsconstitutionen zulässigen Rechtsmittel der Suspension und Revision Gebrauch machen; bis dass hierauf die Entscheidung ergangen, möge der Herold die Vollziehung seines Auftrags aussetzen; er solle so lange in einem guten Gasthofe in der Stadt Quartier, anständige Verpflegung und eine ansehnliche Remuneration erhalten. Als der Herold erwidert hatte: dass er hierzu nicht befugt sei, wurde verlangt: dass er mindestens die in dem kaiserlichen Mandat festgesetzte achttägige Frist noch verstatten sollte, und als er auch dies abschlug, weil die Frist bereits abgelaufen und die vom Rathe abgegebene Erklärung von den kaiserlichen Commissarien als ungenügend verworfen worden, bat man um eine dreitägige Frist. Auch diese verweigerte der Herold, erbot sich aber, mit der Publication der Achtserklärung bis zum nächsten Morgen zu warten, wenn man dann die Bürgerschaft auf das Rathhaus zusammenzuberufen verspreche. Da dies wieder Seitens der Rathsmitglieder abgelehnt ward, weil dann Gottesdienst stattfinde — es war der St. Michaelstag — so erklärte der Herold, dass ihm nun nichts übrig bleibe, als sofort die Publikation zu bewirken. „Sie warnten mich aber öffentlich,“ bemerkt der Herold in den von ihm erstatteten Bericht, „dass Jedermann es wohl hören konnte, mit den Worten: ich solle mich gleichwohl vorsehen, sie könnten den Böffel (Pöbel) nicht zwingen; da spitzte der Böffel die Ohren und richteten sich mit ihrem Gewehr in die Höhe. Ich aber sprach: in Gottes Namen, ich muss thun, was mein allergnädigster Kaiser und Herr mir allergnädigst anbefohlen: es geschehe nun, was der liebe Gott will.“ Als der Herold sich nun anschickte, den kaiserlichen Brief abzulesen, da vernahm er, wie der hinter ihm haltende Hatschier mit grossem Geschrei vom Pferde gerissen, wehrlos gemacht, der Livereyrock, den er an sich trug, zerrissen und ihm die Druckexemplare des kaiserlichen Patents, welche er bei sich führte, fortgenommen wurden. Es hatte sich nämlich in dem Haufen ein Bauer aus dem Duderstädtischen befunden, von dem das Pferd, was der Herold ritt, entlehnt war, und der bei dem entstehenden Tumult für dasselbe zu fürchten begann. Als er dies äusserte, forderten die Umstehenden ihn auf, sein Pferd von dem Herold zurückzufordern, und wenn dieser es nicht gutwillig geben wollte, ihn herunterzustossen. Als der Hatschier die Anstalten hierzu wahrnahm, zog er eine Pistole, um den Bauer zurückzutreiben, was Veranlassung gab, dass der Pöbel sich zunächst auf ihn warf. 324) Als die Rathsherren dies sahen, liefen sie so schnell sie vermochten dem Thore zu und in die Stadt hinein; der Pöbel stürmte nun aber auch auf den Herold selbst ein, riss ihn mit Gewalt vom Pferde, schlug mit Musketenkolben und Kurzgewehren auf ihn los, stiess ihn mit den Flintenläufen in die Seiten und riss ihm den Hut vom Kopf und den Heroldstab aus der Hand, wobei er schrie: Du Schelm, du Dieb, du bist kein Herold, herab mit dem Schelm.
     Ein ehemaliger Schreiber des Dr. Papius, Renner, hatte nämlich behauptet: der angebliche Herold sei ein ehemaliger Kutscher

324) Lidl von Schwanau selbst hat diese unmittelbare Veranlassung zum Ausbruch der Thätlichkeiten nicht gekannt; sie wird aber von Westerraann f. 517 v. und Friese Anh. S. 10 berichtet, Ueberhaupt weicht die Darstellung der letzteren mehrfach von der, die Lidl von Schwanau selbst gegeben, ab. So hat auch nach jenen der Rath, sobald er von der Ankunft des Herolds am Thore Kunde erhielt, befohlen: dass dieser in die Stadt gelassen werden solle, was die Bürger aber nicht gestatteten. Die Ankunft des Obersten Rathsmeisters Kniephoff und der übrigen Räthe behufs Unterredung mit dem Herold, hat nach Westermann erst stattgefunden, als der Hatschier den Bauer von dem Pferde des Herolds hat zurücktreiben wollen; das Attentat gegen beide ist gegen den Willen des Raths und trotz des heftigen Abmahnens desselben von dem Weissgerber Jacob Flönder, welcher die Wache am Thore batte, und der mit seinen Musketieren die beiden Genannten umringte, verübt worden.

des Reichshofraths Dr. Bohn, der blos von Schmidburg und Papius in das Gewand gesteckt und hergeschickt sei; sein Anzug sei auch gar nicht ein Heroldsgewand, da es nicht die Wappen der sieben Churfürsten trage, vielmehr gehöre der schwarzsammtene Rock der Frau des Papius, und der Ueberwurf sei ein aus einer Kirche entlehntes Messgewand, auch müsse ein wirklicher Herold 24 Trompeter, 6 Heerpaucker und 200 bis 300 bewaffnete Reiter bei sich haben, der Diener aber, den er mit sich führe, sei sein ehemaliger Stalljunge. Renner hatte mit diesen Worten nicht nur den Pöbel angereizt, sondern ihm auch alle Scheu genommen, sich an dem Herold zu vergreifen. „Da bekam ich einen Streich,“ erzählt dieser selbst, „auf den Kopf, davon mein Ueberschlag, 325) Tätzel 326) Hammet (Hemd) auch Facilet 327) ziemlich blutig war, und führte einer noch einen Streich auf mich mit einer Partisan; ein Bürger aber wollte den Streich verhindern, schlug seinen Arm unter, dass eine gantze Ader entzwei und sehr geblutet — were er nicht gewesen, so wäre mein Kopf entzwei, und ich kein Mensch mehr; nach diesem reissen sie mich bei den Haaren zu Boden, treten und stossen mich im Heroldshabit mit Füssen, ziehen mich auf der Erde im Koth herum und schreyen: schlag den Schelm gar todt.“ Es würde auch jedenfalls so weit gekommen sein, wenn nicht ein Offizier von der Stadtmiliz nebst einem Corporal dazwischen getreten wären, den Pöbel auseinander getrieben, dem Herold und dem Hatschier wieder aufgeholfen, sie vor weiteren Misshandlungen geschützt, „ihnen ein wenig Kraftwasser zu Labnuss gereicht“ und die Wunden des Herolds hätten verbinden lassen. Von den Begleitern des Herolds hatten vier Trompeter und der Einspännige, als sie sahen, wie der Pöbel über den ersteren herfiel, so schleunig die Flucht ergriffen, dass der Versuch sie zurückzuholen erfolglos blieb; der fünfte Trompeter, der Notar und des Herolds Diener wurden gleichfalls von den Pferden gerissen, entwaffnet und mit Schlägen und Stössen arg misshandelt. Was den

325) Halskragen vid. Frisch, Teutsch-Latein. Wörterbuch II. S. 190. [The rightmost column.]
326) Hand-Tätzlein: aufgesteckte oder hangende Zierrath von feiner Leinwand an den Händen — Manschetten. Frisch l. c. S. 365. [The leftmost column.]
327) Fatzilet, Fatzenet oder Fatzelet: das italienische fazzoletto, Schweisstächlein, Schnupftuch. Frisch l. c. I. S. 252. [The rightmost column.] Grimm, Deutsches Wörterbuch III. S. 1365.

Herold selbst betrifft, so vermochte der Offizier, der sich seiner angenommen, doch nicht zu verhindern, dass er, während der dreiviertel Stunden, die er noch vor dem Thore stehen musste, um die Entscheidung des Rathes über das, was weiter mit ihm geschehen solle, abzuwarten, die vielfachsten Schmähungen erlitt, wobei sich besonders, wie bei fast allen Tumulten, der Gärtner Weber hervorthat. Zuletzt kam „ein Schlachtschwertierer, seines Handwerks ein Kürschner“, liess den Pöbel einen Kreis um den Herold und Hatschier schliessen und stellte ein förmliches Verhör mit denselben an. Diese Scene wiederholte sich dreimal, während auch noch der Wagen, den der Herold bei sich führte, durchsucht, zum Theil, weil man darin Briefschaften zu finden glaubte, zerschnitten und alles darin befindliche herausgerissen ward. „Nachdem zum dritten Male Standrecht gehalten worden, ohne dass der Haufe sich einigen konnte, da einige die Gefangenen niederhauen wollten, andere hingegen dafür stimmten, dass man sie in die Kutsche steigen, ihnen aber zum Valet eine Salve geben und einige Pillen auf die Reise nachschicken solle,“ so schlugen die beiden, welche die Beschützung auf sich genommen, um der Sache endlich ein Ende zu machen, zuletzt selbst vor, man möge den Herold auf das Schiesshaus vor dem Johannisthor [Johannis-: sic] führen lassen, wo man ihn nach Belieben examiniren könne. Dies geschah denn auch. Als ein Haufe von mehreren hundert Menschen diesen und den Hatschier dorthin geleitete, und man über einen langen schmalen Steg (Venedig) kam, da schrien einige: „stosst die Schelme über den Steg hinab, so sind sie geschwind begraben, während einer, Namens Preyer, der Samenfrau ihr Sohn auf der Langenbrücke,“ mehreremals sein Gewehr auf den Herold anschlug, und ihn niedergeschossen haben würde, wenn er nicht von andern gehindert wäre. Die beiden Beschützer sorgten dafür, dass, als die Gefangenen auf das Schiesshaus gelangt, der grosse Haufe nicht hinein durfte, es wurde dort auch für ihre auskömmliche Verpflegung und für die Heilung der Wunden Sorge getragen, auch erhielt der Herold viele Besuche von Rathsmitgliedern und anderen Personen, welche ihn zu überzeugen suchten, dass der Stadt grosses Unrecht geschehe, und dass der Freiherr von Schmidburg, Limprecht und Papius allein an all dem Unglück Schuld wären, namentlich aber der erste sich schwer an der Stadt versündigt habe. Als Abgeordneter des Raths fand sich der Brückenherr, Joh. Heinr. Weissmantel, ein, beklagte die Misshandlungen und Beschimpfungen, welche der Herold von dem Pöbel habe erleiden müssen, sorgte auch dafür, dass die, diesem und seinen Begleitern abgenommenen Gegenstände, so weit sie noch aufzutreiben waren, zurückgewährt, die zerrissenen Kleidungsstücke aber durch andere ersetzt wurden. Er wiederholte die Beschuldigungen gegen Schmidburg und sprach sich mit solcher Bekümmerniss und Verzweiflung über die Lage, in welche die Stadt gerathen, aus, dass der Herold sich selbst veranlasst fand, ihn zu trösten und Muth einzusprechen, indem er auf das Beispiel von Bremen verwiess, über das vor einigen Jahren auch die Reichsacht verhängt, das aber bald wieder restituirt worden sei.
     Die Besuche, welche Lidl von Schwanau erhielt, waren jedoch keinesweges alle so friedlicher Natur. 328) Auf Anstiften eines Advokaten, „eines leichtfertigen bösen Menschen“, den die Antworten, welche ihm der Herold ertheilt, nicht befriedigt hatten, und unter Führung des Georg Weber fand sich am Abend des zweiten Tages wieder ein grosser Pöbelhaufe im Schiesshause ein, der es nicht nur unmöglich machte: dass die Anordnung des Raths wegen Freilassung des Herolds zur Ausführung kam, sondern der denselben auch durch Bedrohung seines Lebens zwang, eine schriftliche und besiegelte Erklärung dahin auszustellen, dass er sich überzeugt habe, wie lediglich das Verfahren des Freiherrn von Schmidburg, der obenein unwahre Berichte nach Wien erstattet, die Schuld daran trage, dass es bis zur Achtserklärung gekommen, wie er, der Herold, dies nun aber zur Kenntniss des kaiserlichen Hofes bringen und zugleich versichern wolle, dass er vom Rath

328) Westermann f. 518 erzählt: dem Herold mit seinen Gefährten ward von der Cammerey Essen und Trinken in die Schiesshütte geschickt, und haben etliche Vormünder von der Gemeinde sich dabei tapfer mit besoffen. Den 29sten dieses (Septbr.) währete der Lärmen noch, lief viel Volks vor das Johannesthor auf die Schiesshütte und wollte Alles erkundigen; der Herold blieb dabei, dass er von Kaiserl. Majestät und den Reichshofräthen abgeschickt und befehliget, von dem Dr. Papius aber von Wien wäre abgeholt worden; hat endlich noch ein Schreiben vorgezeigt und sein Creditiv, worüber viel erblasset, die, Köpfe gebänget und davon gegangen; es ward denjenigen, die Hand angelegt, nicht wohl dabei, und wurde von dem Rathe ernster Befehl gegeben, den Herold unmolestirt zu lassen und auf freien Fuss zu stellen, welches doch unterblieb and ferner in Arrest gehalten wurde, cf. Friese Anh. S. 11.

und der Bürgerschaft in Erfurt „alle Ehr und Höflichkeit“ erfahren, und dass er, wenn er von diesen nicht in Schutz genommen worden, „sicher von dem schwierigen Pöbel und gemeinen Leuten gar todt geschlagen sein würde.“ 329) Am folgenden Morgen endlich gelang es dem Herold, mit Hülfe des Sergeanten Casp. Muth, der sich während der ganzen Dauer seiner Haft seiner wacker angenommen, und von sechs Bürgern, die der Obervierherr Fischer und der Stadtmajor zu seinem Schutze in das Schiesshaus beordert, vor Tages Anbruch und während die vom Volke zurückgelassenen Wächter noch schliefen, aus der Haft zu entkommen. Er gelangte auch, obwohl unterweges bemerkt, von den genannten sieben Personen geleitet, glücklich nach Ilversgehofen, wohin gleich nach dem Attentat sein Kutscher mit Pferden und Wagen gesendet war und von wo er sogleich in gestrecktem Trabe und ohne Anhalt auf dem Wege nach Mühlhausen weiter fuhr. Diese Eile war auch nöthig, denn als die Flucht in der Stadt bekannt wurde, jagte man ihm, aber allerdings nun erfolglos, bis zum Dorfe Witterda nach, in der Hoffnung ihn dort noch beim Frühstück zu finden, und in der Absicht ihn nach Erfurt zurück zu führen. Von Mühlhausen ging Lidl von Schwanau nach Würzburg, von wo er unterm 18. October den Bericht über den Verlauf der Ausführung seines Auftrages an den Kaiser erstattete, die bei seiner Anwesenheit in Erfurt ausgestellte Erklärung aber als gewaltsam erpresst widerrief, auch den Rath davon, dass er dies gethan, in Kenntniss setzte. 330) Jener Bericht wurde von den Commissarien, die sich

329) Eine Abschrift des von dem Herold ausgestellten Attestats in der Westermannschen Chronik S. 731 v—788.
330) Der Bericht ist gedruckt unter dem Titel: Gehorsambste Relation an Ihre Kayserl. wie auch Ungarische und Böhmische Königl. Majst. wie nemblich die Publication der Achtserklärung ist abgangen. Zu Erffurt. So durch mich Jacobum Lidl von Schwanau als Kayserl. Reichs-Herolden verrichtet, geschehen den 8. Octbr. Anno 1663. Darinnen ordentlich beschrieben, wie sie mich empfangen, tractirt, auch wiederumb abgedanckt haben. Beynebenst noch etlichen Send-Schreibcn mehr, so an obgemelte Statt abgangen. Gedr. zu Würtzburg bei Hiob Hertzen, 1663 [Source text c]. (Auch abgedruckt bei Falkenstein S. 885—916 so wie im Theatrum Europ. IX. S. 891—99.) Bei einem ohne Angabe des Druckers und Druckortes erschienenen Nachdruck, dessen Titel lautet: Gehorsambste Relation, wie nemblich die Publication der Achtserklärung zu Erffurt abgangen, so durch mich Jacobum Lidl von Schwanau, Als Kayserlichen Reichs-Herolden verrichtet, beschehen den 8. Octobris Anno 1663 [Source text b], sind die urkundlichen Beilagen fortgelassen. Unter den letztern befindet sich jedoch nicht die dem Herolde für die Achtserklärung vom Kaiser ertheilte Instruktion d. d. Wien den 28. Juli 1663 (Gerstenberg, Novantiqua IV. p. 17). Gudenus Bericht über den fraglichen Vorfall (S. 325—329) enthält lediglich einen Auszug aus der erwähnten Druckschrift. [Berichtigungen und Nachträge, p.341: S. 136 Anm. 330. Die: Gehorsambste Relation des Herold Lidl v. Schwanau ist auch abgedruckt bei Londorp l. c. Thl. VIII. S. 953—961 [Source text e] und im Theatrum Europ. IX. S. 878—885 [Source text g].]

gleichfalls nach Würzburg begeben hatten, unterm 10. Nov. 1668 unter ausführlicher Darlegung des Ganges der Verhandlungen seit Erlass des Mandats vom 28. Juli ej. dem Kaiser eingereicht, um daraus zu erkennen, „dass bei diesem hartnäckigen ungehorsamen Rath, Räthen und Vormündern und rebellischer Bürgerschaft mehrgemeldeter Stadt Erfurt, als nunmehr declarirten Reichs-Aechtern, aller der Kayserl. Majestät, als dem allerhöchsten Oberhaupt, geziemende Respekt und Gehorsam gänzlich abandonnirt, verloren und erloschen, weder Recht noch Vernunft mehr Platz finde.“ Die Commissarien geben demgemäss ihr Gutachten dahin ab: dass, da auch das letzte in den Reichsconstitutionen vorgesehene Civilexecutionsmittel, das der Reichsacht, hier erfolglos bleiben werde, nichts übrig sei, um „diese in ihrer verhärteten vorsetzlichen Maliz und Rebellion von Tag zu Tag zunehmende unbändige Leute recht zu zähmen, und in den Zwang des behörigen Gehorsams zu stellen, auch darin künftig zu erhalten, und ihnen alle zu weiterem Aufstand und Renitenz Anlass gebende Mittel zu benehmen,“ als die gewaltsame Real-Exekution, welche schon vorher Seitens des Kaisers dem Churfürsten zu Mainz übertragen worden, und zu welcher dieser dem Vernehmen nach auch entschlossen sei und Vorbereitung getroffen ins Werk zu setzen. 331)
     Der ganze Verlauf der eben erzählten Angelegenheit beweist, dass es in Erfurt zwar noch eine Anzahl Wohlgesinnter gab, denen das Schicksal, was über die Stadt gekommen, zu Herzen ging, die das Geschehene missbilligten und bereit waren sich dem kaiserlichen Gebote zu fügen, dass dieselben aber dem grossen Haufen gegenüber nichts auszurichten vermochten, vielmehr alle Bande des Gehorsams gelöst waren, und der Pöbel sich vollständig der

331) Auch dieser Bericht ist in einer besondern Druckschrift erschienen; unter dem Titel: Relation an die Römische Kayserliche Majestät von deroselben Commissarien über die beschehene Achts-Erklärung der Statt Erffurt abgangen. Gedruckt zu Würzburg bei Hiob Hertzen Anno 1663 [Texts c]. (Wieder abgedruckt bei Falkenstein S. 854—881.) cf. auch Acta declarationis banni contra Erfurtam in Landorp Acta 1777. S. 936—953 [Page number corrected as mentioned in Berichtigungen und Nachträge, p.341] .

Herrschaft bemächtigt hatte. Obwohl man dem Rathe, namentlich in seiner letzten Zusammensetzung, unrecht thäte, wenn man ihn beschuldigte, die Unruhen und Ausschreitungen im Geheimen begünstigt zu haben, so ergiebt sein höchst passives Verhalten bei dem erwähnten Vorfall doch unzweifelhaft, dass er nicht einmal so viel Energie besass, um auch nur einen ernstlichen Versuch zu machen, seine Autorität wieder herzustellen und seinen Anordnungen Nachdruck zu geben. Auch fiel es ihm nicht ein, nachher gegen die beim Attentat Betheiligten einzuschreiten, und so darzuthun, dass er wenigstens seinerseits alles thun wolle, um die Aussöhnung mit dem Kaiser und dem Erzstift herbeizuführen, vielmehr beschränkte er sich darauf, eine Druckschrift in die Welt zu senden, in der er sich darzuthun bemühte, dass der Stadt Unrecht geschehe, die Gesetze, welche sich auf die Achtserklärungen bezögen, materiell und formell nicht beobachtet worden, und man nicht das, was einzelne Böswillige verübt, der ganzen Stadt entgelten lassen und ihr zur Last legen könne. 332)
     Inzwischen war doch in der Stadt in Verfolg jenes Vorfalls ein nicht ganz unbedeutender Umschwung der Gemtither eingetreten, wenn solcher gleich weder allgemein noch anhaltend war.
     Bei der Misshandlung des Herolds mochten manche in der That von dem Glauben ausgegangen sein, dass sie keinen wirklichen Abgeordneten des Kaisers vor sich hätten; sehr bald aber musste sich jeder überzeugen, dass dies denn doch der Fall gewesen. Man erkannte jetzt, dass man zu weit gegangen sei und kam einigermassen zur Besinnung. Es verbreitete sich die Besorgniss: dass sich nun kein Erfurter ungefährdet ausserhalb der Stadt sehen lassen dürfe. Es fand sich daher anfangs auch Niemand bereit, eine Botschaft an den damals zu Leipzig versammelten Convent der sächsischen Fürsten, von dem man sich Rath darüber, was jetzt zu thun sei, erbitten wolle, zu übernehmen. Auch die Bemühungen, den Oberrathsmeister Berger und den Syndikus Avianus,

332) Es ist dies die mehrfach angezogene: Ohnumbgängliche Nohtdurft der hochbedrängten Stadt Erffurt, zu Offenbahrung ihrer Unschuld in Sachen dero von Ihr. Churf. Gnad. zu Maintz wider dieselbe ohnlängst ausgewirkten und angeordneten Achts-Erklärung. Gedruckt bei Johann Georg Hertzen Anno 1663. Es existiren zwei Ausgaben; bei der einen hat der Titel 16, bei der andern 14 Zeilen [Here the one which I set the link is the latter]. [Berichtigungen und Nachträge, p.341: S. 138 Anm. 832. Die : Obnumgängliche Nothdurft u. s. w. ist auch abgedruckt im Theatr. Europ. IX. S. 891.]

die sich nach ihrer Entweichung aus Erfurt in Friemar aufhielten, dazu zu bewegen, zurückzukehren und sich der städtischen Angelegenheiten wieder anzunehmen, blieb, obwohl man ihnen volle Sicherheit gewährleisten wollte, erfolglos. Herzog Ernst von Gotha, an den man sich nun wendete, erwiederte (3. Octbr.), vor Allem müsse man unter sich einig werden, wenn dies nicht geschehe, werde er seine Hand ganz abziehen. 333)

333) Westermann f. 519 v.


Soure texts

a: Gehorsambste Relation (a)
85. Gehorsambste Relation Wie nemblich die PVBLICATION der Achts-Erklärung zu Erffurt abgangen / so durch mich JACOBUM Lydl. von Schwanaw / als Kàyserlichen Reichs-Herolen verrichtet / beschehen den 8. Octobris. Anno 1663. (Universitäts- und landesbibliothek Sachesen-Anhalt.) This print is not mentioned by Tettau. Regarding the text of Relation, a and b are mostly same (still slight difference). C is quite different in terms of orthography.
b: Gehorsambste Relation (b)
Gehorsambste Relation wie nemblich die PUBLICATION der Achtserklaͤrung zu Erffurt abgangen, so durch mich JACOBUM Lydl. von Schwanaw / Als Kaͤyserlichen Reichs-Herolden verrichtet / beschehen / den 8. Octobris. Anno 1663. (Google Books.)
c: Gehorsambste Relation (c)
Gehorsambste Relation An Jhre Kaͤyserl. wie auch Vngarische und Bohmische Koͤnigl. Maͤyst. Wie Nemblich die Publication der Achts-Erklaͤrung ist abgeganben Zu Erffurt / So durch mich Jacobum Lydl von Schwanaw / als Kaͤys. Reichs-Herolden verrichtet / geschehen / den 8. Octobr. Anno 1663. Darinneren ordentlich beschrieben / wie sie mich empfangen / tractirrt / auch wiederumb abgehancket haben. Beynebenst noch etlichen Send-Shrieben meher / so an ie obgemeldte Stadt abgangen. Würzburg: Hiob Herzen. (Google Books)
d: Diarium Europaeum
Continuatio IX. Diarii Europæi, Frankfurt am Main: Wilhelm Serlin, 1664, pp.929ff. (Google Books.)
e: Acta Publica
Lundorp, Michael Caspar, Acta Publica, Achter oder der Continuation Vierdter Theil, Frankfurt am Mayn: Joannis Baptistæ Schönwetters, 1670, pp.953ff. (Google Books.)
f: Falkenstein
Falckenstein, Johann Heinrich von, Civitatis Erffurtensis historia critica et diplomatica, 1, Erfurt: Ritschel, 1739, pp.885ff. (Google Books.)
g: Theatrum Europaeum
Matth. Merian's seel. Erben, Theatrum Europaeum, 9, Frankfurt: Johann Görlin, 1699, pp.878ff. (Google Books.)
h: Historia moderna Europæ
Happel, Eberhard Werner, Historia moderna Europæ, oder eine historische Beschreibung, Ulm: Matthaeus Kuppfern, 1692, pp.654ff. (Google Books.)

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St. Johann Nepomuk Vienna - Johann Nepomuk Kirche.
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AT-OeStA/FHKA SUS Fam.A. L-103 Lidl (Lydl) von Schwanaw, Christoph Jacob, Verehrung einer goldenen Kette im Wert von 195 Kronen, 19.06.1585 und 1650; Jacob, Reichsherold und Hoffourier, Verehrung einer goldenen Kette im Wert von 60 Kronen, 28.09.1671, 1585-1671 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut,.
AT-OeSTA/HHStA HA OMaA 636-64 Testament der Anna Rosina Lydlin von Schwanau, 1742.09.21 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)).
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Diche, Emil, "Wie die Erfurter des Kaisers Herold ausnahmen. Ein Sittenbild aus dem Jahre 1663", in Erinnerungen. Illustrirte Blätter für Ernst und Humor, 41. Jahrgang, 1. Halbjahr 81. Band, 1861, Heft VIII., pp.225ff., p.241 right col. - p.244 right col., Heft IX., pp.257ff., p.271 right col. - p.275 right col. (Google Books.) Summarized text of Lydl's Relation. Why did he cut Fort / fort / ein starcken Trab zu fahren?
Dominikus, Jakob, Erfurt und das Erfurtische Gebiet, 1. Theil, Gotha: Carl Wilhelm Ettinger, 1793, Johann Philipp bewuͤrkt nach langen Versuchen die Acht, die Jakob Lidel von Schwanau den 8ten Octbr. 1663. mit Gefahr seines Leben verkuͤndigt, pp.413ff. (Google Books.)
Hirsch, Ferdinand (ed.), Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Politischer Handlungen, Band 7., Berlin: Georg Reimer, 1887, p.354, p.360, p.363. (Internet Archive.)
Mauer 2013, p.18.
Mentz, Georg, Johann Philipp von Schönborn, Kurfürst von Mainz, Bischof von Würzburg und Worms, 1605-1673, 2 Theilen, 1. Theil, Jena: Gustav Fischer, 1896, 2. Theil, Jena: Gustav Fischer, 1899, 2. Theil, p.83. (Internet Archive.)
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Rainer, Brigitte M., Unter den Dächern von Währing: Geschichte und Geschichten vom 18. Bezirk, Glödnitz: Memoiren-Verlag Bauschke, 2020, n. p., Haus Nr. 127-129, das Lydische Stiftungshaus. (Google Books.)
Scholz, Luca, "The Enclosure of Movement: Safe-Conduct and the Politics of Mobility in the Holy Roman Empire", Florence: European University Institute, 2016, EUI PhD theses, Department of History and Civilization, p.154.
Spielman, John Philip, The City & the Crown: Vienna and the Imperial Court, 1600-1740, Purdue University Press, 1993, p.225, n.50. The author says Lydl was a herald for 15 years and a Fourier for 31 year. However his statemet about von Schwanau is obviously erroneous. (Google Books.)

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